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   BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10   

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https://dejure.org/2010,4450
BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10 (https://dejure.org/2010,4450)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2010 - 3 StR 76/10 (https://dejure.org/2010,4450)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10 (https://dejure.org/2010,4450)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 249 Abs. 2 StPO
    Selbstleseverfahren (Inbegriff der Hauptverhandlung; Bedeutung des Protokollvermerks; Beweiskraft allein hinsichtlich der Feststellung des Vorsitzenden)

  • lexetius.com

    StPO § 249 Abs. 2 Satz 3, § 274 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 3 StPO, § 274 S 1 StPO
    Strafverfahren: Umfang der Beweiskraft des Protokollvermerks zum Selbstleseverfahren

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachweis einer ordnungsgemäßen Durchführung des Selbstleseverfahrens und Kenntnisnahme des Richters und der Schöffen vom Wortlaut einer Urkunde durch einen Protokollvermerk

  • rewis.io

    Strafverfahren: Umfang der Beweiskraft des Protokollvermerks zum Selbstleseverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Umfang der Beweiskraft des Protokollvermerks zum Selbstleseverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 2 S. 3; StPO § 274 Abs. 1 S. 1
    Nachweis einer ordnungsgemäßen Durchführung des Selbstleseverfahrens und Kenntnisnahme des Richters und der Schöffen vom Wortlaut einer Urkunde durch einen Protokollvermerk

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3382
  • NStZ 2010, 712
  • StV 2011, 266
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10
    Durch die hier vom Vorsitzenden zu Protokoll erklärten Feststellungen, die im Übrigen ohnehin als Feststellung der Kenntnisnahme vom Wortlaut der Schriftstücke durch Richter und Schöffen auszulegen sein dürften (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, bei Becker, NStZ-RR 2004, 225, 227 Nr. 9; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, StV 2010, 226), sind die Schriftstücke in hinreichender Form zum Inbegriff der Hauptverhandlung gemacht worden und damit verwertbar.
  • BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Sitzungsprotokoll; Inhalt des Protokolls

    Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 3 StR 76/10
    Durch die hier vom Vorsitzenden zu Protokoll erklärten Feststellungen, die im Übrigen ohnehin als Feststellung der Kenntnisnahme vom Wortlaut der Schriftstücke durch Richter und Schöffen auszulegen sein dürften (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 1 StR 25/03, bei Becker, NStZ-RR 2004, 225, 227 Nr. 9; BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, StV 2010, 226), sind die Schriftstücke in hinreichender Form zum Inbegriff der Hauptverhandlung gemacht worden und damit verwertbar.
  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Diese Feststellung ist als Prozesserklärung nach allgemeinen Regeln der Auslegung zugänglich, die bei zweifelhaftem Sinn des Protokolls geboten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, ZuM 2013, 124, 126 = BGHSt 58, 15 ff.; BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 461/12, NStZ-RR 2013, 255 f.).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Hierdurch wird beweiskräftig der Hinweis an die Verfahrensbeteiligten belegt, dass insoweit der Urkundsbeweis im Selbstleseverfahren außerhalb der Hauptverhandlung erhoben wurde und als Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO der Überzeugungsbildung des Gerichts zugrunde gelegt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NJW 2010, 3382, 3383; BGH, Beschluss vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20).
  • BGH, 09.03.2017 - 3 StR 424/16

    Bankrott (Gläubigerstellung des Gesellschafters bei Darlehensrückgewähr an sich

    Fehlt - wie hier - der entsprechende Vermerk, so ist die Inbegriffsrüge nach § 261 StPO eröffnet, dass die dem Selbstleseverfahren zugeführten Urkunden als verwertbarer Beweisstoff nicht zur Verfügung standen (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NStZ 2010, 712, 713; vom 4. September 2013 - 5 StR 306/13, NStZ 2014, 224).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiz- oder Hilfstatsache aus

    Bei dieser Beweiserhebung bedarf es der Kenntlichmachung und des Hinweises an die Verfahrensbeteiligten, dass der dieserart außerhalb der Hauptverhandlung gewonnene Beweisstoff dennoch als Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO der Überzeugungsbildung des Gerichts zugrundegelegt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6; Urteil vom 9. März 2017 - 3 StR 424/16, NStZ 2017, 722, 723; LR-StPO/Mosbacher, 27. Aufl., § 249 Rn. 84a; MüKo-StPO/Miebach, § 261 Rn. 46, jeweils mwN).

    Dies geschieht durch die Feststellung des Vorsitzenden nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO über die Kenntnisnahme der Richter und Schöffen vom Wortlaut der betreffenden Urkunden oder elektronischen Dokumente und über die Gelegenheit der übrigen Verfahrensbeteiligten hierzu (vgl. § 274 StPO; BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6; vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20; Urteil vom 9. Januar 2013 - 5 StR 461/12, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 8).

  • BGH, 07.03.2019 - 3 StR 462/17

    Selbstleseverfahren (Bezeichnung der Urkunden; Bestimmtheit;

    Der Hinweis, dass der außerhalb der Hauptverhandlung in der Sonderform des § 249 Abs. 2 StPO gewonnene Beweisstoff dennoch als Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO der Überzeugungsbildung des Gerichts zugrunde gelegt werden kann, richtet sich an die Verfahrensbeteiligten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NStZ 2010, 712, 713; vom 15. Oktober 2010 - 5 StR 119/10, juris Rn. 7).
  • BGH, 08.02.2022 - 5 StR 243/21

    Selbstleseverfahren (Bestimmtheit; Bezeichnung der eingeführten Urkunden;

    Diese sollen so darauf hingewiesen werden, dass der nach § 249 Abs. 2 StPO ausnahmsweise außerhalb der Hauptverhandlung gewonnene Beweisstoff (vgl. LR-Mosbacher, StPO, 27. Aufl., § 249 Rn. 58) dennoch als Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO der Überzeugungsbildung des Gerichts zugrunde gelegt werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NStZ 2010, 712, 713).
  • BGH, 09.01.2013 - 5 StR 461/12

    Ordnungsgemäße Feststellungen zum Selbstleseverfahren trotz Formulierungs- oder

    Durch die protokollierte Feststellung der Vorsitzenden sind die von den Selbstleseanordnungen umfassten Urkunden wirksam zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20, und vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6).

    Als gerichtliche Prozesserklärung ist die protokollierte Feststellung der Vorsitzenden nach allgemeinen Regeln der Auslegung zugänglich, bei der es nicht allein auf den Wortlaut, sondern vor allem auf den erkennbar gemeinten Sinn ankommt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, BGHR StPO § 249 Abs. 2 Selbstleseverfahren 6, und vom 14. September 2010 - 3 StR 131/10, NStZ-RR 2011, 20; Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10 Rn. 23 ff.; Pfeiffer/Hannich in KK, StPO, 6. Aufl., Einleitung Rn. 125, 128; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 27. Aufl., § 22 B II 1; vgl. ferner zur Auslegung des Protokollinhalts: Jahn, ZWH 2012, 386).

  • BGH, 15.10.2010 - 5 StR 119/10

    Ablehnung eines Beweisantrages (mangelhafte Anschrift eines zu ladenden Zeugen);

    Es ist zureichend festgestellt, dass sämtliche Mitglieder der Strafkammer, mithin die Berufsrichter ebenso wie die Schöffen, Kenntnis vom Wortlaut der im Wege des § 249 Abs. 2 StPO einzuführenden Urkunden genommen haben (vgl. BGHR StPO § 249 Kenntnisnahme 1; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10).
  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 386/10

    Voraussetzungen und Grenzen des Protokollberichtigungsverfahrens (Verfahrensrüge;

    Dabei handelt es sich um eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 StPO (BGH NStZ 2001, 161; NStZ 2005, 160; StraFo 2010, 27, 28; NJW 2010, 3382).
  • BGH, 10.05.2022 - 2 StR 501/21

    Selbstleseverfahren (Aufnahme im Protokoll: Fehlen des Vermerks, Inbegriffsrüge,

    Dies wird durch die Feststellungen nach § 249 Abs. 2 Satz 3 StPO beweiskräftig vollzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 3 StR 76/10, NStZ 2010, 712).
  • BGH, 14.09.2010 - 3 StR 131/10

    Konkurrenzen bei mehreren Beteiligten (Anwendung auf den Betrug);

  • BGH, 04.09.2013 - 5 StR 306/13

    Fehlschlag des Selbstleseverfahrens wegen fehlendem Eintrag seines Abschlusses im

  • BGH, 26.04.2023 - 4 StR 368/22

    Beweiswürdigung (Selbstleseverfahren: Chatprotokolle, Protokoll der

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