Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 02.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 2 Ws 134/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5054
OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 2 Ws 134/09 (https://dejure.org/2010,5054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.06.2010 - 2 Ws 134/09 (https://dejure.org/2010,5054)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - 2 Ws 134/09 (https://dejure.org/2010,5054)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5054) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Erstattung der Kosten für kriminalprognostische Gutachten bzgl. eines Verfahrens auf Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitstrafe durch den Verurteilten; Absehen von einer Kostentragungspflicht aus Billigkeitserwägungen bei positiver Prognose ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Verurteilten zur Tragung der Kosten für ein kriminalprognostisches Gutachten im Verfahren der bedingten Entlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Klatsche für den Verurteilten, oder: Wer die Musik bestellt, muss sie nicht unbedingt bezahlen…

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 719
  • NStZ 2011, 600 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 359
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 2 Ws 134/09
    10 Wie der Senat (vgl. OLG Frankfurt Beschluss vom 04.12.2008 - Akz. 2 Ws 176/08 m.w.N.) bereits entschieden hat, beruht das Kostenrecht auf dem Prinzip, dass den Verursacher der Kosten die Verpflichtung trifft, diese zu tragen (vgl. BVerfG , Beschluss vom 27. Juni 2006, 2 BvR 1392/02).
  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.06.2010 - 2 Ws 134/09
    16 Die Verjährungsfrist von Ansprüchen nach dem Gerichtskostengesetz auf Zahlung von Kosten, die während der Strafvollstreckung entstehen (§ § 464 a Abs. 1 Satz 2, 454 StPO), beträgt nach § 5 Abs. 1 GKG in Abweichung zu einem titulierten prozessualen Kostenerstattungsanspruch gegen den Prozeßgegner, der nach Rechtskräftigwerden der Kostengrundentscheidung in 30 Jahren verjährt (vgl. BGH NJW 2006, 1962f m.w.N.), nur 4 Jahre.
  • BGH, 06.10.2021 - 1 StR 311/20

    Strafverurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    cc) Eine Analogie ist auch nicht etwa unzulässig, weil es sich bei der Regelung in § 465 Abs. 2 StPO um eine nach der herkömmlichen Dogmatik unzulässige Ausnahmevorschrift handelt (anders allerdings - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 26. Mai 2021 - 5 StR 458/20 Rn. 5; OLG Frankfurt aM, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 Ws 134/09 Rn. 13 mwN).
  • BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23

    Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung

    (1) Über diese zusätzlichen Gegenstandswertgebühren, die sich auch für die erste Instanz dem Grund nach leicht ausscheiden lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2021 - 1 StR 423/20 -, NJW 2021, 1829, juris Rn. 14 m.w.N.), kann der Senat in entsprechender Anwendung des § 465 Abs. 2 Satz 3 StPO befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25.02.2021 - 1 StR 423/20 -, NJW 2021, 1829, juris Rn. 12 m.w.N., und - ausführlich zur analogen Anwendbarkeit des § 465 Abs. 2 StPO - vom 06.10.2021 - 1 StR 311/20 -, StV-Spezial 2023, 37, juris Rn. 26 ff.; gegen eine Analogie, weil es sich um eine Ausnahmevorschrift handele, - allerdings nicht tragend - BGH, Beschluss vom 26.05.2021 - 5 StR 458/20 -, NStZ-RR 2021, 229, juris Rn. 5; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.06.2010 - 2 Ws 134/09 -, Rn. 12 ff.).
  • OLG Koblenz, 29.04.2017 - 2 Ws 140/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Kostentragungspflicht für

    Anm. Eisenberg JR 2006, 57 ff.; 2 Ws 576/01 v. 16.07.2001 und 06.09.2001; 2 Ws 731/93 v. 03.12.1993, juris; OLG Koblenz, 1. Strafsenat, 1 Ws 575/02 v. 24.10.2002 und 14.11.2002; 1 Ws 135/97 v. 10.03.1997, NStZ-RR 1997, 224; KG, 3 Ws 36/00 v. 02.02.2000, juris Rn. 2; OLG Karlsruhe, 1 Ws 229/02 v. 17.03.2003, juris Rn. 13 ff., NStZ-RR 2003, 350 f.; OLG Köln, 2 Ws 466/04 v. 10.12.2004, juris Rn.6; OLG Düsseldorf, 4 Ws 446/06 v. 14.09.2006, juris Rn. 8 f., JR 2007, 129 f.; OLG Frankfurt, 2 Ws 134/09 v. 17.06.2010, juris Rn. 9 f., NStZ-RR 2010, 719 mit abl.

    Anm. Oelbermann, NStZ 2011, 600; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 59. Aufl., § 464a Rn. 3; KK-StPO/ Grieg , 7. Aufl., § 464a Rn. 5).

  • KG, 30.12.2015 - 1 Ws 79/14

    Bedingte Entlassung eines Sicherungsverwahrten: Kostentragungspflicht des

    Darunter fallen nach ganz herrschender Auffassung auch die zur Prüfung einer bedingten Entlassung angefallenen Gutachterkosten (vgl. BGH NJW 2000, 1128; OLG Frankfurt NStZ 2010, 719; OLG Düsseldorf JR 2007, 129; OLG Koblenz StraFo 2005, 348; OLG Köln StV 2005, 279; OLG Karlsruhe StraFo 2003, 290; KG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - 3 Ws 36/00 -, juris; Senat, Beschluss vom 31. März 2009 - 1 Ws 13/09 - Meyer-Goßner, StPO 58. Aufl., § 464a Rdn. 3; a.A. OLG Hamm NStZ 2001, 167).

    Eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, weil es an einer planwidrigen Regelungslücke und einer vergleichbaren Interessenlage fehlt (vgl. OLG Frankfurt NStZ 2010, 719; im Ergebnis ebenso OLG Koblenz JurBüro 2011, 380).

  • OLG Stuttgart, 31.08.2017 - 4 Ws 335/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Verteilung der gerichtlichen sowie

    Dieser Grundsatz wird von § 465 Abs. 2 StPO, einer nur in engen Grenzen zugänglichen Ausnahmebestimmung zu dem das Kostenrecht durchziehenden Veranlasserprinzip (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 1392/02 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 2 Ws 134/09 -, juris), eingeschränkt.
  • OLG Jena, 10.08.2015 - 1 Ws 275/15

    Sachverständigenvergütung im Strafvollstreckungsverfahren

    Auch diese Kosten sind letztlich Folge des delinquenten Verhaltens des Verurteilen und daher von ihm zu tragen (vgl. OLG Frankfurt NStZ 2010, 719).
  • LG Arnsberg, 12.08.2022 - 7 KLs 8/08
    Diese Rechtsansicht entspricht der herrschenden Meinung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.11.1999, 2 ARs 418/99 - 2 AR 185/99, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2017, 2 Ws 140/17, juris, und Beschluss vom 04.05.2005, 2 Ws 274/05, juris; KG Berlin, Beschluss vom 30.12.2015, 1 Ws 79/14, juris, und Beschluss vom 02.02.2000, 1 AR 50/00 - 3 Ws 36/00, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.06.2010, 2 Ws 134/09, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2006, III-4 Ws 446/06, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2003, 1 Ws 229/02, juris; OLG Köln vom 10.12.2004, 2 Ws 466/04, juris; OLG Köln vom 22.11.2018, 2 Ws 706/18; OLG Köln vom 08.04.2020, 2 Ws 155/20; OLG Köln vom 10.06.2021, Az. 2 Ws 288/21; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage, § 464a Rn. 3; Gieg in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Auflage, § 464a Rn. 5; Grommes in Münchener Kommentar, StPO, 1. Auflage, § 464a Rn. 15; Niesler in BeckOK, StPO, Stand: 01.01.2021, § 464a Rn. 6; Temming/Schmidt in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Auflage, § 464a Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.02.2010 - 2 Ws 26/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17502
OLG Dresden, 02.02.2010 - 2 Ws 26/10 (https://dejure.org/2010,17502)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.02.2010 - 2 Ws 26/10 (https://dejure.org/2010,17502)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 2 Ws 26/10 (https://dejure.org/2010,17502)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Kriterien für ein Befasstsein der Strafvollstreckungskammer des letzten Haftortes mit der Entscheidung über eine Führungsaufsicht im Falle der Verlegung eines Gefangenen in einen anderen Landgerichtsbezirk

  • rechtsportal.de

    StGB § 57 Abs. 2; StGB § 68f Abs. 2; StPO § 462a
    Befasstsein der StVK des letzten Haftortes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 719
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 56/84

    Pflicht zur Vorlage der Akten an die Strafvollstreckungkammer 3 Monate vor Ende

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2010 - 2 Ws 26/10
    Der damit grundsätzlich anzunehmenden örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden (vgl. BGH NStZ 1984, 332; BGH Beschluss vom 23. August 1995 - 2 ARs 225/95 -) steht vorliegend aber entgegen, dass die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing bereits mit der Sache konkret befasst war und ihr Befasstsein bisher nicht durch eine abschließende Sachentscheidung beendet worden ist (BGH a.a.O., insbesondere 2 ARs 225/95; BGHSt 26, 165 f.).

    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 08. März 1984 (NStZ 1984, 332) bestimmt, dass für den Fall, dass die Vollstreckungsakten entgegen § 54 a Abs. 2 StVollstrO nicht (rechtzeitig) vorgelegt werden, diejenige Strafvollstreckungskammer örtlich zur Entscheidung berufen ist, in deren Bezirk der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt seine Strafe verbüßt.

  • BGH, 13.02.1976 - 2 ARs 395/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer -

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2010 - 2 Ws 26/10
    Insbesondere hat die von ihr erbetene "Antragsrücknahme" durch die Staatsanwaltschaft nicht zur Aufhebung (Beendigung) ihres Befasstseins geführt (in Abgrenzung zu BGHSt 26, 278 f.).

    Anders als im Fall von BGHSt 26, 278 -dort war ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nach § 57 Abs. 2 StGB gestellt und wieder zurückgenommen wordenhandelt es sich bei der hier maßgeblichen Entscheidung nach § 68 f Abs. 2 StGB um eine grundsätzlich antragsunabhängige, von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der Strafvollstreckungskammer, ob ausnahmsweise von dem gemäß § 68 f Abs. 1 Satz 1 StGB nach Vollverbüßung gesetzlichen Regeleintritt der Führungsaufsicht im Einzelfall abgesehen werden kann.

  • BGH, 23.08.1995 - 2 ARs 225/95

    Befassen mit der Sache - Vorlegung der Akten - Befassen des Gerichts

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2010 - 2 Ws 26/10
    Der damit grundsätzlich anzunehmenden örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden (vgl. BGH NStZ 1984, 332; BGH Beschluss vom 23. August 1995 - 2 ARs 225/95 -) steht vorliegend aber entgegen, dass die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing bereits mit der Sache konkret befasst war und ihr Befasstsein bisher nicht durch eine abschließende Sachentscheidung beendet worden ist (BGH a.a.O., insbesondere 2 ARs 225/95; BGHSt 26, 165 f.).

    Eine solche (Auffangs)Befasstheit der Strafvollstreckungskammer "des letzten Haftorts" in Sinne dieser Entscheidung tritt aber nicht ein (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1995 - 2 ARs 225/95 -), wenn - wie hier - bereits eine anderweitige Strafvollstreckungskammer mit der Sache konkret befasst ist und in der Sache eine abschließende Entscheidung bislang nicht vorliegt.

  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2010 - 2 Ws 26/10
    Der damit grundsätzlich anzunehmenden örtlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden (vgl. BGH NStZ 1984, 332; BGH Beschluss vom 23. August 1995 - 2 ARs 225/95 -) steht vorliegend aber entgegen, dass die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing bereits mit der Sache konkret befasst war und ihr Befasstsein bisher nicht durch eine abschließende Sachentscheidung beendet worden ist (BGH a.a.O., insbesondere 2 ARs 225/95; BGHSt 26, 165 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht