Rechtsprechung
BGH, 07.07.2009 - 3 StR 204/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 13 StGB
Mord mit gemeingefährlichen Mitteln (Unterlassen); Heimtücke - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer mit gemeingefährlichen Mitteln begangenen Tötung durch Unterlassen sowie Anwendbarkeit des Mordmerkmals Heimtücke bei Bewusstsein einer Explosionsgefahr
- Judicialis
StGB § 211 Abs. 2
- ra.de
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein gemeingefährliches Mittel bei einem Mord an Lebensgefährtin durch Gasexplosion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln durch Unterlassen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln
- e110.de (Pressemeldung, 06.08.2009)
Lebenslängliches Urteil wegen Explosion in Wohnhaus aufgehoben
Besprechungen u.ä. (4)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Kein gemeingefährliches Mittel i.S.d. § 211 Abs. 2 Gruppe 2 StGB bei einer Tötung durch Gasexplosion
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Chinchilla-Fall
§ 13 StGB
Mord, gemeingefährliche Mittel, Unterlassen, Entsprechungsklausel - juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)
Kein Mord mit gemeingefährlichen Mitteln durch Unterlassen
- zis-online.com (Entscheidungsbesprechung)
Zur Begehung eines Mordes durch Unterlassen aufgrund der Mordmerkmale "mit gemeingefährlichen Mitteln" und "Heimtücke" (Dr. Lars C. Berster; ZIS 2011, 255)
Verfahrensgang
- BGH, 07.07.2009 - 3 StR 204/09
- BGH, 29.04.2010 - 3 StR 103/10
- LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 17 Ks 14/10
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 510 (Ls.)
- NStZ 2010, 87
- NJ 2011, 405
- StV 2011, 92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.02.1986 - 5 StR 776/85
Begriff der gemeingefährlichen Mittel
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 204/09
"Die Kammer hat übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der herrschenden Meinung in der Literatur eine mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Tötung durch Unterlassen grundsätzlich nicht möglich ist (BGHSt 34, 13 f.;… Schneider in MK StGB § 211 Rdnr. 13;… Eser in Schönke/Schröder 27. Aufl. § 211 Rdnr. 29;… Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 211 Rdnr. 11; Arzt in FS Roxin S. 855, 858;… a. A. Fischer StGB 56. Aufl. § 211 Rdn. 61;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdnr. 58; offen gelassen von BGHSt 48, 147, 149).Danach muss der Täter das gemeingefährliche Mittel einsetzen, es reicht nicht, wenn er eine bereits vorhandene gemeingefährliche Situation nutzt, unabhängig davon, ob die Gefahr zufällig entstanden, von einer dritten Person verursacht oder von ihm selbst ohne Tötungsvorsatz herbeigeführt worden ist (vgl. BGHSt 34, 13, 14).
Damit scheidet nach der Entscheidung des 5. Strafsenats (BGHSt 34, 13, 14) sowie der herrschenden Meinung in der Literatur die Anwendbarkeit des Mordmerkmals Heimtücke (richtig: mit gemeingefährlichen Mitteln) aus.".
- BGH, 20.12.2002 - 2 StR 251/02
Strafbefreiender Rücktritt beim Versuch eines unechten Unterlassungsdelikt …
Auszug aus BGH, 07.07.2009 - 3 StR 204/09
"Die Kammer hat übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der herrschenden Meinung in der Literatur eine mit gemeingefährlichen Mitteln begangene Tötung durch Unterlassen grundsätzlich nicht möglich ist (BGHSt 34, 13 f.;… Schneider in MK StGB § 211 Rdnr. 13;… Eser in Schönke/Schröder 27. Aufl. § 211 Rdnr. 29;… Lackner/Kühl StGB 25. Aufl. § 211 Rdnr. 11; Arzt in FS Roxin S. 855, 858;… a. A. Fischer StGB 56. Aufl. § 211 Rdn. 61;… Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdnr. 58; offen gelassen von BGHSt 48, 147, 149).
- BGH, 29.04.2010 - 3 StR 103/10
Mord; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Umfang der revisionsrechtlichen …
Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat das Urteil durch Beschluss vom 7. Juli 2009 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen; denn durch die Feststellungen des Landgerichts, das von einer Unterlassungstat ausgegangen war, war die auf die Verwirklichung allein des Mordmerkmals "mit gemeingefährlichen Mitteln" gestützte Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes zum Nachteil von dessen Nachbarn nicht belegt gewesen (BGH NStZ 2010, 87).