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BGH, 16.09.2009 - 2 StR 299/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 136 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung des § 136 StPO (unberechtigte Fortsetzung der Vernehmung; Recht des Angeklagten auf Verteidigerkonsultation) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verletzung des Rechts des Angeklagten auf Verteidigerkonsultation i.R.d. polizeilichen Beschuldigtenvernehmung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Rechts des Angeklagten auf Verteidigerkonsultation i.R.d. polizeilichen Beschuldigtenvernehmung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 97
- NStZ-RR 2010, 135
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95
Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche …
Auszug aus BGH, 16.09.2009 - 2 StR 299/09
Da die Sachrüge nicht erhoben ist, führt dies zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH NJW 1995, 2047; StraFo 2008, 332). - BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94
Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung …
Auszug aus BGH, 16.09.2009 - 2 StR 299/09
Ohne Kenntnis dieses Teils der Vernehmung kann nicht beurteilt werden, ob die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgestellten Voraussetzungen für die Fortsetzung einer Beschuldigtenvernehmung eingehalten worden sind (vgl. BGHSt 42, 15; 170).
- BGH, 12.03.2013 - 2 StR 34/13
Aufklärungsrüge (Begründung)
Die Unzulässigkeit der Verfahrensrügen führt, da die Sachrüge nicht erhoben ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (vgl. mwN Senat, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 StR 299/09, NStZ 2010, 97). - BGH, 13.04.2010 - 3 StR 28/10
Unzulässige Revision (isolierte Verfahrensrüge); Ausschöpfung des Inbegriffs der …
Die Unzulässigkeit der verfahrensrechtlichen Beanstandung führt, weil die Sachrüge nicht erhoben worden ist, zur Unzulässigkeit der Revision insgesamt (BGH, Beschl. vom 18. August 2009 - 5 StR 323/09; Beschl. vom 16. September 2009 - 2 StR 299/09).