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BGH, 22.09.2009 - 4 StR 382/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 121 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
Gefangenenmeuterei (besonders schwerer Fall: Begriff der Waffe; unbenannter schwerer Fall); Gesetzlichkeitsprinzip - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
"Andere Waffe" als Waffe im nichttechnischen Sinn i.R.e. besonders schweren Falls der Geiselnahme
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; StGB § 121 Abs. 3
"Andere Waffe" als Waffe im nichttechnischen Sinn i.R.e. besonders schweren Falls der Geiselnahme - rechtsportal.de
StGB § 113 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ; StGB § 121 Abs. 3
"Andere Waffe" als Waffe im nichttechnischen Sinn i.R.e. besonders schweren Falls der Geiselnahme - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 508
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 01.09.2008 - 2 BvR 2238/07
Personenkraftwagen als "Waffe" (Beisichführen; Widerstand gegen …
Auszug aus BGH, 22.09.2009 - 4 StR 382/09
Ob diese Rechtsprechung weiterhin Bestand hat, könnte mit Blick auf die Gründe der zu § 113 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB ergangenen Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. September 2008 (NJW 2008, 3627 ff.) zweifelhaft sein, der zufolge eine Waffe im nicht-technischen Sinne lediglich dem vom Gesetz in anderen Strafvorschriften verwendeten Begriff des "anderen gefährlichen Werkzeugs" (§ 177 Abs. 3 Nr. 1; § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 2 Nr. 1 StGB) unterfällt, nicht aber auch dem im Gesetz verwendeten Begriff der (anderen) Waffe (…so unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für § 113 StGB Rosenau in LK-StGB 12. Aufl. § 113 Rdn. 77, 78;… anders ders. zu § 121, dort Rdn. 60).
- OLG Oldenburg, 10.02.2011 - 1 Ss 13/11
Mögliche Unwirksamkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss bei Diskrepanz …
Ist dies nicht der Fall, so ist die Anklagerhebung und die darauf fußende Eröffnung des Hauptverfahrens unwirksam, vgl. BGHSt 10, 137; BGH StraFo 2007, 290; NStZ 1984, 133; NStZ 2010, 508; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 200, Rdn. 26 m. w. Nachweisen.