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   OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10 (Vollz)   

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https://dejure.org/2010,15911
OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10 (Vollz) (https://dejure.org/2010,15911)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07.07.2010 - 2 Ws 247/10 (Vollz) (https://dejure.org/2010,15911)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 2 Ws 247/10 (Vollz) (https://dejure.org/2010,15911)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 2 StVollzG, § 7 Abs 3 S 1 StVollzG
    Strafvollzug: Anforderungen an den Vollzugsplan und dessen Fortschreibungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Vollzugsplan; Zusammenhang zwischen Vollzugsplanfortschreibungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 7 Abs. 2; StVollzG § 7 Abs. 3
    Anforderungen an den Vollzugsplan; Zusammenhang zwischen Vollzugsplanfortschreibungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 222
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10
    Das Interesse des Gefangenen, vor schädlichen Folgen einer langjährigen Inhaftierung bewahrt zu werden, hat umso größeres Gewicht, je länger die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bzw. freiheitsentziehenden Maßregel bereits andauert (BVerfG, Beschl. v. 12.11.1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, 121 ff., zit. n. juris Rdnr. 11 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08

    Zulässigkeit einer Verweisung eines Strafgefangenen auf nicht in Betracht

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10
    Die Nachprüfung des angegriffenen Beschlusses ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG geboten, weil die Strafvollstreckungskammer die inhaltlichen Mindestanforderungen an den Vollzugsplan und dessen Fortschreibung in Abweichung von der höchstrichterlichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.01.2006 - 2 BvR 2137/05 -, NStZ-RR 2008, 61 f.) und obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 30.09.2009 - 2 Ws 453/09; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2009 - 1 Ws 292/08 -, StV 2009, 595 ff.; Beschl. v. 02.10.2007 - 1 Ws 64/07 -, StraFo 2007, 519 ff.) verkannt hat.
  • OLG Koblenz, 23.06.2010 - 2 Ws 184/10

    Vollzugsplanfortschreibung: Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10
    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung ist lediglich, dass die Begründung des Antrags erkennen lässt, welche Maßnahme der Antragsteller beanstandet und inwiefern er sich in seinen Rechten verletzt fühlt (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.06.2010 - 2 Ws 184/10 Vollz. M.w.N.); dies ist vorliegend geschehen.
  • OLG Karlsruhe, 02.10.2007 - 1 Ws 64/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 07.07.2010 - 2 Ws 247/10
    Die Nachprüfung des angegriffenen Beschlusses ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Sinne des § 116 Abs. 1 StVollzG geboten, weil die Strafvollstreckungskammer die inhaltlichen Mindestanforderungen an den Vollzugsplan und dessen Fortschreibung in Abweichung von der höchstrichterlichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.01.2006 - 2 BvR 2137/05 -, NStZ-RR 2008, 61 f.) und obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Koblenz, Beschl. v. 30.09.2009 - 2 Ws 453/09; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2009 - 1 Ws 292/08 -, StV 2009, 595 ff.; Beschl. v. 02.10.2007 - 1 Ws 64/07 -, StraFo 2007, 519 ff.) verkannt hat.
  • OLG Koblenz, 31.01.2014 - 2 Ws 689/13

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anforderungen an den Inhalt eines Vollzugsplans;

    Der Vollzugsplan und dessen Fortschreibungen können insgesamt mit der Behauptung angefochten werden, das Aufstellungsverfahren sei fehlerhaft durchgeführt worden bzw. der Vollzugsplan genüge nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen, weil in diesen Fällen der Anspruch des Gefangenen auf Aufstellung eines gesetzmäßigen Vollzugsplans nicht erfüllt ist (vgl. Senat 2 Ws 247/10 [Vollz.] v. 7.7.2010 - NStZ 2011, 222; OLG Hamburg 3 Ws 28/07 v. 13.6.2007 [Vollz.] - StraFo 2007, 390).

    Die Überprüfung durch den Senat dient insoweit der Vermeidung künftiger gleichgelagerter Rechtsfehler (vgl. Senat 2 Ws 247/10 [Vollz.] v. 7.7.2010 aaO; 2 Ws780/03 v. 6.1.2004; 2 Ws 647/13 v. 22.1.2014).

    Dies setzt voraus, dass der Plan auf die Entwicklung des Gefangenen und die in Betracht kommenden Behandlungsansätze in zureichender, Orientierung ermöglichender Weise eingeht (BVerfG 2 BvR 2137/05 v. 25.1.2006 - NStZ-RR 2008, 61 f.; OLG Koblenz 2 Ws 247/10 [Vollz.] v. 7.7.2010 - NStZ 2011, 222 ff.).

    Dies erfordert Nachvollziehbarkeit der rechtserheblichen Abläufe und Erwägungen, die durch geeignete Dokumentation sicherzustellen ist (BVerfG 2 BvR 2137/05 v. 25.1.2006 - NStZ-RR 2008, 61 f.; OLG Koblenz 2 Ws 247/10 [Vollz.] v. 7.7.2010 - NStZ 2011, 222 ff.).

    Eine Vollzugsplanung, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, genügt auch den grundrechtlichen Anforderungen aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG nicht (BVerfG 2 BvR 2137/05 v. 25.1.2006 - NStZ-RR 2008, 61 f.; OLG Koblenz 2 Ws 247/10 [Vollz.] v. 7.7.2010 - NStZ 2011, 222 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 17.04.2019 - 1 Ws 266/18

    Strafvollzugssache: Anforderungen an die Darstellungen in den Fortschreibungen

    Ferner muss er Aufschluss geben über die zur Verwirklichung des Resozialisierungsziels für erforderlich gehaltenen Entwicklungsschritte und es muss die Erarbeitung eines Behandlungskonzepts deutlich werden (BVerfG, Beschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05, juris Rn. 19; OLG Koblenz, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 Ws 247/10 (Vollz) - juris Rn. 24; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2016 - 2 Ws 869/13 (Vollz) - beck-online Rn. 21).

    Der Vollzugsplan und seine Fortschreibungen müssen dabei durch eine nachvollziehbare Darlegung der rechtserheblichen Abläufe und Erwägungen so ausgestaltet sein, dass eine den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügende gerichtliche Kontrolle daraufhin möglich ist, ob das inhaltliche Gestaltungsermessen der Behörde rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist (BVerfG Beschluss vom 25. September 2006 - 2 BvR 2132/05. juris Rn. 19; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Januar 2016 - 2 Ws 869/13 (Vollz) - beck-online Rn. 20 und Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 Ws 247/10 (Vollz) - juris Rn. 23).

  • KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigung wegen Unterbringung in einem

    Da es im Rehabilitierungsverfahren nur auf die angegriffene Entscheidung, nicht aber auf die Art und Weise ihrer Vollstreckung ankomme, hätten die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Bedingungen der Unterbringung, wie die gemeinschaftliche Unterbringung in einem kleinen - abgeschlossenen - Raum mit nicht abgetrennter Toilette sowie der Arbeitseinsatz, grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (vgl. KG VIZ 1996, 615; Senat, Beschluß vom 21. April 2010 - 2 Ws 247-248/10 REHA -) können.
  • BGH, 12.07.2012 - 2 ARs 183/12

    Zuständigkeitsbestimmung für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Danach verdrängt - entsprechend dem allgemeinen Prinzip - die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer auch hier die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges (BGH NStZ 2011, 222; NStZ 2000, 446; Meyer-Goßner StPO 54. Auflage § 462a Rn 33; Appl in KK StPO 6. Auflage § 462a Rn 3/33).".
  • KG, 10.11.2021 - 2 Ws 107/21

    Beteiligung des Sicherungsverwahrten an der Vollzugs- und Eingliederungsplanung

    Zwar trifft es zu, dass die Vollzugsplanfortschreibung grundsätzlich nicht als solche anfechtbar ist, sondern nur soweit sie einzelne Maßnahmen regelt oder die Nichteinhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen oder Fehler im Aufstellungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. BVerfG NStZ 1993, 301; OLG Koblenz NStZ 2011, 222; OLG Hamburg StraFo 2007, 390; Senat, Beschlüsse vom 29. Mai 2020 - 2 Ws 41/20 Vollz - und vom 19. Februar 2009 - 2 Ws 531/08 Vollz - Arloth/Krä StVollzG, 5. Aufl., § 7 Rn. 13 mwN).
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