Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.01.2011

Rechtsprechung
   BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10   

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https://dejure.org/2010,3695
BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10 (https://dejure.org/2010,3695)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2010 - 2 StR 320/10 (https://dejure.org/2010,3695)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 (https://dejure.org/2010,3695)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; § 212 StGB; § 216 StGB; § 22 StGB; § 1901a BGB; § 1901b BGB
    Versuchter Totschlag und rechtfertigender Behandlungsabbruch (erforderliches Verfahren zur Feststellung des Patientenwillen; Patientenverfügung; Selbstbestimmungsrecht; Lebensschutz; Einwilligung; Tötung auf Verlangen; aktive Sterbehilfe)

  • lexetius.com

    StGB §§ 212, 216

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 216 StGB
    Versuchte Tötung: Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1901a, 1901b; StGB §§ 212, 216
    Voraussetzungen eines rechtfertigenden Behandlungsabbruchs

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillens

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behandlungsbegrenzung, passive Sterbehilfe

  • rewis.io

    Versuchte Tötung: Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens

  • rewis.io

    Versuchte Tötung: Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212; StGB § 216
    Rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Behandlungsabbruch und Patientenwille

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen - Urteil wegen versuchten Totschlags bestätigt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Behandlungsabbruch nur auf Grundlage des Patientenwillens nur nach Maßgabe der §§ 1901 a ff. BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 161
  • NStZ 2011, 274
  • NStZ 2013, 153
  • DNotZ 2011, 622
  • NZS 2011, 465
  • StV 2011, 277
  • StV 2011, 282
  • FamRZ 2011, 108
  • JR 2011, 316
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Auszug aus BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10
    Zum rechtfertigenden Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 25. Juni 2010 (2 StR 454/09 - NJW 2010, 2963).

    Das Vorgehen des Angeklagten war auch nicht als Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens nach den Grundsätzen der Entscheidung des Senats vom 25. Juni 2010 gerechtfertigt (2 StR 454/09 - NJW 2010, 2963).

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass in Fällen, in denen zukünftig ein rechtfertigender Behandlungsabbruch auf der Grundlage des Patientenwillens nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 25. Juni 2010 in Rede steht (2 StR 454/09 - NJW 2010, 2963), die Voraussetzungen der §§ 1901a, 1901b BGB - eingefügt durch Gesetz vom 29. Juli 2009 mit Wirkung vom 1. September 2009 und damit nach dem festgestellten Tatgeschehen - zu beachten sein werden.

  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13

    Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen

    Dies hat insbesondere zu gelten, wenn es beim Fehlen einer schriftlichen Patientenverfügung um die Feststellung eines in der Vergangenheit mündlich geäußerten Patientenwillens geht (vgl. auch BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 38; BGH Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 - FamRZ 2011, 108 Rn. 12).
  • LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14

    Künstliche Ernährung: Sohn bekommt für späten Tod des Vaters keinen

    Es handelt sich dabei um eine von dem Arzt in eigener Verantwortung vorzunehmende Prüfung und Erörterung (BGH v. 10.11.2010 - Az. 2 StR 320/10 - Rz. 14).

    Vielmehr erfordert die Frage eine konkrete, abwägende Betrachtung im jeweiligen Einzelfall, wobei sich die Entscheidung an den Voraussetzungen der §§ 1901a, 1901b BGB zu orientieren hat (BGH v. 10.11.2010 - Az. 2 StR 320/10 - Rz. 12; so zuvor bereits BGH v. 25.06.2010 - Az. 2 StR 454/09 - Rz. 24).

  • BGH, 24.11.2016 - 4 StR 289/16

    Körperverletzung durch Unterlassen (Reichweite der Beschützergarantenpflicht bei

    Denn dies setzt - unter anderem - voraus, dass sie einen entsprechenden Willen frei bilden und entsprechend handeln konnte (vgl. EGMR, Urteil vom 19. Juli 2012 - 497/12, NJW 2013, 2953, 2955 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10, JR 2011, 316, 317 m. Anm. Olzen/Metzmacher).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Nur dann, wenn eine selbstbestimmte Entscheidung des Geschädigten nicht mehr erreichbar gewesen wäre, stellt sich die Frage, ob eine Rechtfertigung nach den Grundsätzen, die der Bundesgerichtshof für einen rechtfertigenden Behandlungsabbruch in Übereinstimmung mit dem (mutmaßlichen) Patientenwillen entwickelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 Rn. 10 ff.; Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, in StGB, 30. Aufl., Vorbem. zu §§ 211 ff. Rn. 28 ff.; Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl., § 216 StGB Rn. 6 ff.), für Fälle der Zustandsverschlechterung nach einer Medikamentenverwechslung überhaupt in Betracht kommen kann.

    Jedenfalls ist der Senat für die hier vorliegende Sachverhaltsgestaltung - unabhängig von der weiteren umstrittenen Frage, ob die Einhaltung des in § 1901a Abs. 1 und 2, § 1901b, § 1904 BGB vorgesehenen Verfahrens, welches ein bestimmtes Vorgehen zwischen Arzt und Bevollmächtigtem oder Betreuer vorsieht, Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Strafbefreiung ist (vgl. wohl zu Recht ablehnend etwa Eser/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., Vorbem. zu §§ 211 ff. Rn. 28j; Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl., § 216 StGB Rn. 22 und § 223 StGB Rn. 61 jeweils mwN zum Streitstand; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - XII ZB 604/15, NJW 2017, 1737, 1738 Rn. 14 f.; anderer Auffassung BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 Rn. 12; offen gelassen BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191 Rn. 25) - der Auffassung, dass eine Pflegekraft die Entscheidung, dass keine weitere Behandlung stattfindet, nur in Absprache mit einem Arzt, der allein die medizinische Indikation von möglichen Behandlungsmaßnahmen nach der Medikamentenverwechslung zu bestimmen hat, treffen durfte.

  • OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11

    Arzthaftung: Versterben eines Wachkomapatienten nach Auftreten einer zusätzlichen

    (a) Man hätte das Gespräch mit den Eltern über die Frage der Einstellung von Behandlungsmaßnahme führen müssen (dass für den Erblasser eine Patientenverfügung vorlag, ist nicht ersichtlich; dass Feststellungen zum tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Erblasser hätten getroffen werden können, ist unwahrscheinlich vor dem Hintergrund, dass er bereits im Alter von 15 Jahren in das Wachkoma fiel [dazu jetzt § 1901a BGB; BGH Urteil vom 25.6.2010 - 2 StR 454/09 - z.B. BGHSt 55, 191; BGH Beschluss vom 10.11.2010 - 2 StR 320/10 - z.B. NStZ 2011, 274; jeweils zitiert nach juris]).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3421
BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10 (https://dejure.org/2011,3421)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2011 - 1 StR 580/10 (https://dejure.org/2011,3421)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10 (https://dejure.org/2011,3421)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StGB
    Schulderhöhende Bedeutung der Verwirklichung mehrerer Varianten der sexuellen Nötigung (hilflose Lage: eigenständige Bedeutung, Schutz Behinderter; Gewalt)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 Nr 2 StGB, § 177 Abs 1 Nr 3 StGB
    Sexuelle Nötigung: Schutzzweck der 3. Begehungsalternative und Verhältnis zu den anderen Begehungsalternativen; Voraussetzungen einer schutzlosen Lage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 Nr 2 StGB, § 177 Abs 1 Nr 3 StGB
    Sexuelle Nötigung: Schutzzweck der 3. Begehungsalternative und Verhältnis zu den anderen Begehungsalternativen; Voraussetzungen einer schutzlosen Lage

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der Begehungsvarianten des § 177 Abs. 1 Var. 1-3 Strafgesetzbuch (StGB) untereinander; Schutzzweck der dritten Begehungsvariante des § 177 Abs. 1 StGB

  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Schutzzweck der 3. Begehungsalternative und Verhältnis zu den anderen Begehungsalternativen; Voraussetzungen einer schutzlosen Lage

  • ra.de
  • rewis.io

    Sexuelle Nötigung: Schutzzweck der 3. Begehungsalternative und Verhältnis zu den anderen Begehungsalternativen; Voraussetzungen einer schutzlosen Lage

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1 -3
    Verhältnis der Begehungsvarianten des § 177 Abs. 1 Var. 1-3 Strafgesetzbuch ( StGB ) untereinander; Schutzzweck der dritten Begehungsvariante des § 177 Abs. 1 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Härtere Strafen für Sexualdelikte an Behinderten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schutz behinderter Personen vor sexuellen Übergriffen gestärkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 274
  • NStZ 2011, 455
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.12.2008 - 2 StR 517/08

    Strafzumessung bei der Vergewaltigung von Prostituierten (minder schwerer Fall;

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
    Der Senat teilt insoweit die (BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207 f.) geäußerten Bedenken nicht.
  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
    Diese Tatvarianten stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 259; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
    Für die Feststellung, das Tatopfer habe sich in einer schutzlosen Lage befunden, kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller tatbestandsspezifischen Umstände an, die ergeben müssen, dass das Tatopfer Einwirkungen des Täters weder mit Aussicht auf Erfolg körperlichen Widerstand entgegensetzen, noch sich ihnen durch Flucht entziehen noch auf die Hilfe dritter Personen hoffen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 362).
  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99

    Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
    Diese Tatvarianten stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 259; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228).
  • BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99

    Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung;

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
    Diese Tatvarianten stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 259; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228).
  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 439/98

    Anforderungen an eine hilflose Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 - 3

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
    Soweit der Senat (Beschluss vom 8. September 1989 - 1 StR 439/98, NStZ 1999, 30) § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB noch als "neuen Auffangtatbestand" bezeichnet hat, war dies aus den dortigen Beschlussgründen ersichtlich nicht im Sinne der Subsidiarität gemeint, sondern dahingehend, dass diese Begehungsalternative eigenständig neben die bisherigen Tatmittel tritt und weitere Fälle erfassen soll.
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
    Diese Tatvarianten stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 259; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228).
  • Drs-Bund, 25.01.1995 - BT-Drs 13/324
    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
    Die Einführung dieser 3. Alternative des § 177 Abs. 1 StGB dient - wie auch die Gesetzesmaterialien belegen (BT-Drucks. 13/7324, S. 6 und BT-Drucks. 13/4543, S. 2) - eindeutig der Schließung von als untragbar empfundenen Strafbarkeitslücken, wobei die vom Gesetzgeber ins Auge gefassten Fälle kein "Weniger" gegenüber den beiden anderen Begehungsalternativen darstellen, sondern es sollten eigenständige weitere Fallkonstellationen erfasst werden wie z.B. auch die früher unter § 237 StGB aF fallenden Entführungsfälle (BT-Drucks. 13/324, S. 6 f.).
  • Drs-Bund, 07.05.1996 - BT-Drs 13/4543
    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
    Die Einführung dieser 3. Alternative des § 177 Abs. 1 StGB dient - wie auch die Gesetzesmaterialien belegen (BT-Drucks. 13/7324, S. 6 und BT-Drucks. 13/4543, S. 2) - eindeutig der Schließung von als untragbar empfundenen Strafbarkeitslücken, wobei die vom Gesetzgeber ins Auge gefassten Fälle kein "Weniger" gegenüber den beiden anderen Begehungsalternativen darstellen, sondern es sollten eigenständige weitere Fallkonstellationen erfasst werden wie z.B. auch die früher unter § 237 StGB aF fallenden Entführungsfälle (BT-Drucks. 13/324, S. 6 f.).
  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der

    § 177 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 3 StGB treten nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter § 177 Abs. 5 Nr. 2 StGB zurück, sondern stehen gleichrangig nebeneinander (BGH, Urteil vom 9. Januar 2020 - 5 StR 333/19, Rn. 45; Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228, 230).) C.
  • LG Essen, 10.09.2012 - 25 KLs 10/12

    Wann ist eine Vergewaltigung eine Vergewaltigung?

    Abzustellen ist auf eine Gesamtwürdigung aller tatbestandsspezifischen Umstände, die ergeben müssen, dass das Opfer den Einwirkungen des Täters weder mit Aussicht auf Erfolg körperlichen Widerstand entgegenzusetzen, noch sich ihm durch Flucht entziehen noch auf die Hilfe Dritter hoffen konnte ( BGH , Beschl. v. 12.01.2011, Az.1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; BGH , Beschl. v. 20.03.2012, Az. 4 StR 561/11, amtl.
  • BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11

    Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in

    a) Nach der - entgegen der Auffassung des Landgerichts auch vom 1. Strafsenat mit Beschluss vom 12. Januar 2011 ( 1 StR 580/10, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 333/19

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; funktionaler Zusammenhang; Abgrenzung von

    Das neu verhandelnde Tatgericht wird über die im angefochtenen Urteil allein angenommene erste Tatvariante des § 177 Abs. 5 StGB die gleichrangig danebenstehenden beiden weiteren Tatvarianten der Vorschrift zu prüfen haben (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 311/18, NStZ 2019, 516, 518; vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 455, 456; Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHS 44, 228, 230 f.).
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von

    a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 438/15

    Geiselnahme (Voraussetzungen); besonders schwere Vergewaltigung

    Soweit die Revision rügt, die Strafkammer habe nicht erkennbar bedacht, dass der Angeklagte die weitere Tatvariante der Vergewaltigung in § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt haben könnte, weist der Senat auf dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 StR 517/08, NStZ 2009, 207; BGH, Beschluss vom 26. Oktober - 4 StR 397/10; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10, NStZ 2011, 274; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ 2012, 34; vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 177 Rn. 45a).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 230/13

    Begründetheit einer Revision bei mangelndem Vorliegen eines Rechtsfehlers zu

    Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 12. Juni 2013 bemerkt der Senat: Soweit das Landgericht die Verurteilung wegen Vergewaltigung neben § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch auf dessen Nummern 2 und 3 gestützt hat, bestehen zwar Bedenken, ob dies von den Feststellungen getragen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11 (juris Rn. 8, 9); vom 20. März 2012 - 4 StR 561/11) und ob in Fällen der vorliegenden Art § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB neben dessen Nummern 1 und 2 zur Anwendung kommen kann (vgl. dazu einerseits BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11 (juris Rn. 7); vom 26. Oktober 2010 - 4 StR 397/10; andererseits BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 580/10).
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