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   BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10   

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https://dejure.org/2011,1007
BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10 (https://dejure.org/2011,1007)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2011 - GSSt 1/10 (https://dejure.org/2011,1007)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 (https://dejure.org/2011,1007)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO; Art. 6 EMRK; § 263 StGB; § 249 StPO; § 169 GVG
    Anforderungen an die Verlesung des Anklagesatzes (Recht auf ein faires Verfahren: effektive Verteidigung; Serie gleichartiger Vermögensdelikte: Tatindividualisierung, Gesamtzahl der Taten, den Tatzeitraum, Gesamtschaden, Betrug; Kenntnisnahme von Anlagen zur Anklage im ...

  • lexetius.com

    StPO § 243 Abs. 3 Satz 1, § 200 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 Abs 1 S 1 StPO, § 243 Abs 3 S 1 StPO
    Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verlesung des Anklagesatzes in Strafverfahren wegen einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakte bei gleichartiger Begehungsweise; Notwendige Verlesung der näheren individualisierenden tatsächlichen Umstände von Einzeltaten oder von ...

  • rewis.io

    Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten

  • rewis.io

    Verlesung des Anklagesatzes in der Hauptverhandlung bei einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Verlesung des Anklagesatzes in Strafverfahren wegen einer Vielzahl gleichförmiger Taten oder Tateinzelakte bei gleichartiger Begehungsweise; Notwendige Verlesung der näheren individualisierenden tatsächlichen Umstände von Einzeltaten oder von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anklageverlesung: Man darf sich jetzt beschränken

  • IWW (Leitsatz)

    Anklageerhebung: Stunden- oder tagelanges Verlesen von Tabellen nicht geboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermüdend lange Verlesung von Anklageschriften

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gerichte - BGH stoppt Zeitverschwendung

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Wie lange dauert das denn noch?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Endloses Verlesen detailfreudiger Anklageschrift: laut BGH entbehrlich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine stunden- oder tagelange Verlesung von Anklageschriften

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 56, 109
  • NJW 2011, 1687
  • NStZ 2011, 297
  • StV 2011, 337
  • AnwBl 2011, 156
  • JR 2011, 542
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Gerade die aufgrund unzureichender Konkretisierung des Tatumfangs auftretenden Probleme etwa bei den Fragen der Verjährung oder des Strafklageverbrauchs waren Gründe, welche den Großen Senat für Strafsachen zur Aufgabe der Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung bewogen haben (vgl. BGH (GSSt), Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93, BGHSt 40, 138, 148 ff.).

    Die vom Großen Senat für Strafsachen in der Entscheidung zur fortgesetzten Tat hervorgehobene Pflicht des Staatsanwalts, in der Anklageschrift die Anklagevorwürfe nicht nur pauschalierend und ungenau darzustellen, sondern sämtliche Vorwürfe exakt zu beschreiben und zu konkretisieren (vgl. BGH (GSSt), Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93, BGHSt 40, 138, 150, 161) ändert sich durch eine Einschränkung des zu verlesenden Teils der Anklage nicht.

    bb) Auch die vom Großen Senat für Strafsachen in der vorgenannten Entscheidung angesprochene Gefahr, dass die "Verteidigung des Angeschuldigten durch vage, unbestimmte Vorwürfe" beeinträchtigt werde (vgl. BGH (GSSt), Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93, GSSt 3/93, BGHSt aaO 150, 161), steht der einschränkenden Auslegung des Verlesungsbegriffs nicht entgegen.

  • BGH, 25.11.2009 - 2 ARs 455/09

    Anfrageverfahren zur Abfassung des konkreten Anklagesatzes im Fall der Anklage

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Auf Anfrage des 1. Strafsenats vom 2. September 2009 gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG (1 StR 260/09, NStZ 2009, 703) hat der 2. Strafsenat im Ergebnis an seiner Auffassung festgehalten (Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09, wistra 2010, 66).

    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.

  • BGH, 28.10.2009 - 5 ARs 53/09

    Anfragebeschluss; summarischer Anklagesatz (Serien-Vermögensstraftaten)

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Während jedoch der 4. Strafsenat (Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 ARs 17/09) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09) der Rechtsauffassung des 1. Strafsenats zustimmen und etwaige entgegenstehende Rechtsprechung aufgeben, hat der 3. Strafsenat (Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09) mitgeteilt, seine Rechtsprechung stehe zwar nicht entgegen, er habe jedoch Bedenken, ob die vom 1. Strafsenat für ausreichend erachtete Verfahrensweise mit dem geltenden Recht vereinbar sei.

    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.

  • BGH, 17.11.2009 - 3 ARs 16/09

    Anfrageverfahren; Serienstraftaten; konkreter Anklagesatz (Verlesung);

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Während jedoch der 4. Strafsenat (Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 ARs 17/09) und der 5. Strafsenat (Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09) der Rechtsauffassung des 1. Strafsenats zustimmen und etwaige entgegenstehende Rechtsprechung aufgeben, hat der 3. Strafsenat (Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09) mitgeteilt, seine Rechtsprechung stehe zwar nicht entgegen, er habe jedoch Bedenken, ob die vom 1. Strafsenat für ausreichend erachtete Verfahrensweise mit dem geltenden Recht vereinbar sei.

    Nach forensischer Erfahrung besteht vor allem in Verfahren, in denen massenweise und gleichförmig begangene Delikte angeklagt sind, das praktische Bedürfnis, die Hauptverhandlung von der zeitaufwändigen Verlesung von Details der einzelnen Taten zu entlasten (so auch BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09 , Rn. 5 unter Hinweis auf Wilhelm NStZ 2007, 358; vgl. auch die Fallschilderung von Müller NJW 2009, 3745, 3746 sowie Leipold/Beukelmann NJW-Spezial 2010, 249).

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Dies ist als Ausnahme auf Fälle beschränkt worden, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen Zeitablaufs oder wegen Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau voneinander unterschieden werden können (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 152/98, NStZ 1999, 42; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 48).

    Ihrer Informationsfunktion gegenüber dem Angeklagten (und seinem Verteidiger) genügt die Anklageschrift, wenn sie über die Einzelheiten des Anklagevorwurfs unterrichtet, so dass Gelegenheit besteht, das Prozessverhalten hierauf einzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 47 f.).

  • BGH, 24.02.2010 - 1 StR 260/09

    Vorlagebeschluss; Anforderungen an den Anklagesatz beim Vorwurf einer großen Zahl

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Mit Beschluss vom 24. Februar 2010 hat der 1. Strafsenat gem. § 132 Abs. 2 und 4 GVG folgende, im Blick auf vom 2. Strafsenat geäußerte Bedenken gegenüber der Anfrage vom 2. September 2009 konkretisierend modifizierte Anfrage an den Großen Senat für Strafsachen gerichtet (NJW 2010, 1386 ff.):.

    Nach forensischer Erfahrung besteht vor allem in Verfahren, in denen massenweise und gleichförmig begangene Delikte angeklagt sind, das praktische Bedürfnis, die Hauptverhandlung von der zeitaufwändigen Verlesung von Details der einzelnen Taten zu entlasten (so auch BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - 3 ARs 16/09 , Rn. 5 unter Hinweis auf Wilhelm NStZ 2007, 358; vgl. auch die Fallschilderung von Müller NJW 2009, 3745, 3746 sowie Leipold/Beukelmann NJW-Spezial 2010, 249).

  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Die Aushändigung des Anklagesatzes an die Schöffen widerspricht nicht den Grundsätzen eines fairen Verfahrens (EGMR NJW 2009, 2871, 2873) und ist auch sonst nicht zu beanstanden (BGH, Urteil vom 26. März 1997 - 3 StR 421/96, BGHSt 43, 36, 38 ff.; BGH, Beschluss vom 25. November 2009 - 2 ARs 455/09 Rn. 11, wistra 2010, 66; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2009 - 5 ARs 53/09 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 55; vgl. auch Krehl, NStZ 2008, 525, 526 ; Häger in GedSchr.
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 291/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Die Verlesung des Anklagesatzes soll der Öffentlichkeit eine effektive Kontrolle des Verfahrensgangs ermöglichen (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 6. Oktober 1976 - 3 StR 291/76, BGHSt 27, 13, 15), ihr Informationsinteresse erfüllen (Wickern in LR 26. Aufl. GVG Vor § 169 Rn. 4) und auch spezial- und generalpräventiven Zwecken dienen (vgl. Diemer in KK 6. Aufl. GVG § 169 Rn. 2).
  • BGH, 08.03.1960 - 5 StR 17/60

    Verlesung von Schriften zur Feststellung deren jugendgefährdenden Charakters -

    Auszug aus BGH, 12.01.2011 - GSSt 1/10
    Dementsprechend gebietet § 249 Abs. 1 StPO, wonach Urkunden und sonstige Schriftstücke zu verlesen sind, nicht notwendig, dass die Urkunden oder die Schriftstücke ausnahmslos in vollem Wortlaut zu verlesen sind (BGH, Urteil vom 8. März 1960 - 5 StR 17/60, GA 1960, 277).
  • BGH, 23.10.1957 - 3 StR 37/57

    Aufbewahrung und Verbreitung der Schriften der verbotenen Kommunistischen Partei

  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

  • BGH, 26.03.1997 - 3 StR 421/96

    Grundsätze der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit (keine Verletzung dieser

  • EGMR, 12.06.2008 - 26771/03

    Recht auf ein faires Verfahren (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 422/10

    Anordnung eines Selbstleseverfahrens bei einem Analphabeten als Angeklagtem

  • BGH, 08.12.2009 - 4 ARs 17/09

    Anfrageverfahren zur Abfassung des konkreten Anklagesatzes im Fall der Anklage

  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

  • BGH, 02.09.2009 - 1 StR 260/09

    Anforderungen des § 200 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO ) i.R.e. Vielzahl

  • BGH, 27.05.1975 - 5 StR 184/75
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 152/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Sexueller Missbrauch von Kindern

  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 142/85

    Untersuchung der wahren Beschaffenheit der Tat innerhalb der Hauptverhandlung -

  • BGH, 02.12.1986 - 1 StR 433/86

    Beruhen eines Urteils auf der Verlesung eines nicht dem Gesetz entsprechenden

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Der vom Großen Senat für Strafsachen (vgl. Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10) für unerlässlich erachtete Teil des Anklagesatzes wurde in der Hauptverhandlung verlesen.
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Zwar sind die Regelungen über das Selbstleseverfahren auf die Verlesung des Anklagesatzes nicht übertragbar (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn.17, NStZ 2011, 297).

    Die Informationsfunktion gegenüber den Angeklagten und deren Verteidigern war gewahrt; diesen waren die Anklagen vollumfänglich zugestellt worden (§ 201 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 25, aaO).

    Auch die Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde - unbeschadet der Frage, wann andernfalls ein Urteil hierauf beruhen könnte - durch das Nichtverlesen einzelner, für das Verständnis der den Angeklagten zur Last liegenden Taten nicht erforderlicher oder förderlicher Einzelheiten (Zertifikationsnummern, Herkunft der Diamanten, Einzelpreisaufschläge u. dgl.) nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 29/30, aaO).

  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10

    Beschwer des Angeklagten nach Verfahrenseinstellung wegen eines

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich damit von Seriendelikten mit einer Vielzahl von auf jeweils neuen Tatentschlüssen beruhenden Handlungen, die prozessual als selbständige und in der Anklageschrift - ggf. auch im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen - deshalb unverwechselbar zu kennzeichnende Taten zu werten sind (vgl. BGH NJW 2008, 2131, 2132; NStZ 2008, 352; Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

    Wenngleich dies - wie dargelegt - keine Auswirkungen auf ihren Bestand hat, muss der Angeklagte jedoch so über die Einzelheiten des Tatvorwurfs unterrichtet werden, dass er in die Lage versetzt wird, sein Prozessverhalten hierauf einzustellen (BGHSt 40, 44, 47 f.; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).

    Aus einem - nicht notwendigerweise in der Hauptverhandlung zu verlesenden (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10) - Teil der Anklageschrift müssen sich die individuellen Merkmale der Einzeltaten ergeben; es muss daher ausgeführt werden, durch welche Tatsachen oder Vorstellungen der gesetzliche Straftatbestand jeweils erfüllt ist (§ 200 Abs. 1 Satz 1 StPO).

  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 260/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Dieser hat mit Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 - wie folgt entschieden:.

    Darüber hinaus entfaltet die Anklage ihre Informationsfunktion gegenüber dem Angeklagten und seinem Verteidiger im Wesentlichen dadurch, dass sie vollumfänglich dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger alsbald nach Eingang durch den Vorsitzenden des Gerichts mitzuteilen ist (§ 201 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH (GS), Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 Rn. 25).

  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    Die Verlesung von Urkunden kann nach Maßgabe der Aufklärungspflicht auf die für die Entscheidung bedeutsamen, aus sich heraus verständlichen Teile beschränkt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109 Rn. 34; Urteil vom 8. März 1960 - 5 StR 17/60, GA 1960, 277; KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 249 Rn. 28; MüKoStPO/Kreicker, § 249 Rn. 43).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 429/09

    Verlesung des Anklagesatzes bei einer Vielzahl gleichgelagerter

    Dieser hat mit Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 - wie folgt entschieden:.

    cc) Darüber hinaus entfaltet die Anklage ihre Informationsfunktion gegenüber dem Angeklagten und seinem Verteidiger im Wesentlichen dadurch, dass sie vollumfänglich dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger alsbald nach Eingang durch den Vorsitzenden des Gerichts mitzuteilen ist (§ 201 Abs. 1 Satz 1 StPO; vgl. BGH (GS), Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10 Rn. 25).

    Zwar sind die Regelungen über das Selbstleseverfahren auf die Verlesung des Anklagesatzes nicht übertragbar (BGH (GS), Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, Rn. 17).

  • BGH, 21.12.2021 - StB 39/21

    Umgrenzungsfunktion der Anklage (Prozessvoraussetzung; Tat; unverwechselbare

    Vielmehr folgt aus der Möglichkeit, in der Anklageschrift bei bestimmten Serientaten eine Mindestzahl der innerhalb eines umgrenzten Rahmens begangenen - und somit eine Höchstzahl von der gerichtlichen Kognitionspflicht unterfallenden - Taten zu nennen (vgl. allgemein zu Sexualdelikten BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 47; zu Betäubungsmitteldelikten BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, StraFo 2015, 68; zu Körperverletzungen BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 297/13, juris Rn. 42; anders dagegen in Bezug auf Wirtschaftsstraftaten BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109 Rn. 20), dass die Verwirklichung weiterer gleichförmiger Taten in dem bezeichneten Zeitraum gerade nicht ausgeschlossen und eine insoweit fehlende trennscharfe Abgrenzung hinzunehmen ist.
  • BGH, 30.03.2011 - 4 StR 42/11

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verfahrenshindernis: mangelnde

    Dies ist jedoch als Ausnahme auf Fälle beschränkt worden, in denen typischerweise bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen Zeitablaufs oder wegen Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau voneinander unterschieden werden können (vgl. BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2014 - 2 Ss 616/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Lenkzeitenüberschreitungen im Rahmen eines

    Für das Strafverfahren hat es der Große Senat für Strafsachen ausgeschlossen, die für die Umgrenzungsfunktion erforderlichen individualisierenden Merkmale der vorgeworfenen Tat aus dem Anklagesatz auszuklammern (BGH GS, Beschluss vom 21. Januar 2011, GSSt 1/10, BGHSt 56, 109 ff., bei juris insbes. Rn. 19).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 40/20

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift bei Serienstraftat des Fahrens ohne

    Sie hat Ausnahmecharakter und ist auf Fälle beschränkt, in denen "typischerweise" bei einer Serie gleichartiger Handlungen einzelne Taten etwa wegen Zeitablaufs oder wegen Besonderheiten in der Beweislage nicht mehr genau voneinander unterschieden werden können und es anderenfalls zu "gewichtigen" oder "erheblichen Lücken in der Strafverfolgung" kommen würde (so BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - GSSt 1/10, BGHSt 56, 109; Urteil vom 28. April 2006 - 2 StR 174/05, NStZ 2006, 649; Beschluss vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153; gegen Ausnahmecharakter: Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 243 Rn. 43).
  • OLG Celle, 05.10.2020 - 3 Ss 42/20

    Fahren ohne Fahrerlaubnis, Anklage Umgrenzungsfunktion

  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 345/11

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

  • OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12

    Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei

  • VG Münster, 30.07.2015 - 16 K 2355/14

    Nichtberechtigung eines Verfahrensbevollmächtigten zur Stellung eines Antrag auf

  • BerG Heilberufe Münster, 30.07.2015 - 16 K 2355/14
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