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   BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08   

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https://dejure.org/2010,71
BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 (https://dejure.org/2010,71)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 (https://dejure.org/2010,71)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 (https://dejure.org/2010,71)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 102 StPO; § 81a Abs. 1 StPO, § 81a Abs. 2 StPO, § 81a Abs. 3 StPO
    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug; nichtrichterliche Anordnung; Dokumentation der Anordnungsvoraussetzungen); Wohnungsdurchsuchung (Richtervorbehalt; Entbehrlichkeit einer Dokumentation bei offenkundiger Dringlichkeit); nachträgliche ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 13 Abs. 1, 13 Abs. 2, 19 Abs. 4, 2 Abs. 2 Satz 1 GG
    Zur Durchsuchung einer Wohnung und die Anordnung einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung aufgrund von Gefahr im Verzug

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des Führerscheins, Unbegründetheit bzgl ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO, § 111a Abs 1 S 1 StPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des ...

  • verkehrslexikon.de

    Rechtmäßigkeit einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutentnahme zur Beweissicherung im Interesse einer effektiven Strafverfolgung; Gewährleistung einer effektiven nachträglichen Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 ...

  • blutalkohol PDF, S. 427
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende gerichtliche Überprüfung der polizeilichen Eilkompetenz zur Anordnung einer Blutentnahme - Unzulässigkeit bzgl der Rüge der Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutentnahme zur Beweissicherung im Interesse einer effektiven Strafverfolgung; Gewährleistung einer effektiven nachträglichen Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben gestärkt

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Blutprobenanordnung durch Polizei!

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    § 81a Abs. 2 StPO: Verschont mich zur Begründung von "Gefahr im Verzug” mit Allgemeinplätzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Blutentnahmen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Richtervorbehalt bei Blutproben wegen Trunkenheitsfahrten muss ernst genommen werden, mahnt das Bundesverfassungsgericht!

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • streifler.de (Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme durch Polizei nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen - jetzt bald Vergangenheit?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutentnahme

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht stärkt Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme bei Verdacht auf Alkoholfahrt nur noch mit richterlicher Anordnung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Blutentnahmen durch Polizei unzulässig?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von "Gefahr in Verzug"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von Gefahr in Verzug

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Blutentnahmen durch Polizei unzulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutprobe - Aktuelle Entwicklung zum Richtervorbehalt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutentnahme nach Alkoholfahrt: Anforderungen an die Annahme von Gefahr in Verzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Blutentnahmen durch Polizei unzulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zum Richtervorbehalt bei der Blutentnahme II

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Richtervorbehalt bei Anordnung von Blutentnahmen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Blutprobe - Aktuelle Entwicklung zum Richtervorbehalt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zum Umfang richterlicher Überprüfung von Gefahr im Verzug gemäß §§ 81 a, 105 Abs. 1 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 340
  • NJW 2010, 2864
  • NStZ 2011, 289
  • NStZ 2011, 446
  • NZV 2010, 628
  • NJ 2010, 381
  • DÖV 2010, 738
  • JR 2010, 400
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Zu dieser Entscheidung ist sie berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch das Bundesverfassungsgericht entschieden sind (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ) und die Verfassungsbeschwerde teilweise zulässig und begründet ist (§ 93b Satz 1 i.V.m. § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Die Erledigung des Eingriffs steht dem Rechtsschutzbedürfnis und damit der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde nicht entgegen (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Auch im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 StPO muss eine effektive nachträgliche Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung gewährleistet sein (vgl. BVerfGK 10, 270 ; 12, 374 ).

    Nach § 81a Abs. 2 StPO steht die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter zu (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ).

    Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung einhergehenden Verzögerung besteht auch eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und - nachrangig - ihrer Ermittlungspersonen (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Die Gefahrenlage muss dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründet werden, die in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Es kann wegen diesem Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG dahinstehen, ob die Fachgerichte daneben die Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verkannt haben (vgl. BVerfGK 10, 270 ).

    Dies ist im Einzelfall von dem dafür zuständigen Strafgericht zu prüfen (BVerfGK 10, 270 ).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Zu dieser Entscheidung ist sie berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch das Bundesverfassungsgericht entschieden sind (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ) und die Verfassungsbeschwerde teilweise zulässig und begründet ist (§ 93b Satz 1 i.V.m. § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ).

    Ferner dürfte davon auszugehen sein, dass an einem Werktag zur Tagzeit noch ein Ermittlungsrichter, zumindest aber noch ein richterlicher Eil- oder Notdienst im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth zu erreichen gewesen sein wäre (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 9, 287 ).

  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Auch im Fall der Blutentnahme nach § 81a Abs. 1 und Abs. 2 StPO muss eine effektive nachträgliche Kontrolle der nichtrichterlichen Eilanordnung gewährleistet sein (vgl. BVerfGK 10, 270 ; 12, 374 ).

  • BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses in Eilfällen

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    In Ausnahmefällen kann die Anordnung durch den Richter auch lediglich mündlich erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 308/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutzbereich; Durchsuchung; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Diese Maßstäbe gelten grundsätzlich auch für Maßnahmen, die nicht - wie die Wohnungsdurchsuchung - einem verfassungsrechtlichen, sondern nur einem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt unterliegen (vgl. BVerfGK 5, 74 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes wird von der Beschwerdeführerin lediglich behauptet, ohne sich mit der Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 m.w.N.) auseinanderzusetzen.

    Der Verstoß gegen § 81a StPO gebietet es nicht zwingend, ein Verwertungsverbot hinsichtlich des gewonnenen Beweismittels anzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053).

  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02

    Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Kommt die anordnende Stelle diesen Pflichten nicht nach oder lässt das überprüfende Gericht den gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen", indem es dem Betroffenen eine eigene Sachprüfung versagt, kann dies eine Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG begründen (vgl. BVerfGE 103, 142 ; BVerfGK 2, 310 ; 10, 270 ; 12, 374 ).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Zu dieser Entscheidung ist sie berufen, weil die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits durch das Bundesverfassungsgericht entschieden sind (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ) und die Verfassungsbeschwerde teilweise zulässig und begründet ist (§ 93b Satz 1 i.V.m. § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).

    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der konkreten strafprozessualen Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 96, 44 ; 103, 142 ; BVerfGK 10, 270 ).

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08
    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

  • OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 28.04.2008 - 5 Qs 68/08

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr:

  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

  • OLG Hamm, 28.04.2009 - 2 Ss 117/09

    Blutentnahme; Gefahr im Verzug; Anordnung; Zuständigkeit; Beweisverwertungsverbot

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Jedenfalls in einfach gelagerten Fällen, in denen allein aufgrund der mündlichen Darstellung des Sachverhalts eine sachangemessene Entscheidung möglich ist, würde ein solches Erfordernis weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. insoweit zur Anordnung einer Blutentnahme gemäß § 81a StPO: BVerfGK 17, 340 ).
  • BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 1596/10

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme zum Nachweis einer

    Das Ergebnis einer polizeilich angeordneten Blutentnahme ist daher von Verfassungs wegen unabhängig von der Antwort auf die einfachrechtliche Frage verwertbar, ob und bejahendenfalls unter welchen Voraussetzungen die Eilkompetenz nach § 81a StPO vorrangig durch die Staatsanwaltschaft wahrzunehmen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, juris Rn. 10; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, juris Rn. 26).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges muss auf Tatsachen gestützt werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (BVerfG, Beschluss v. 11.06.2010, Az.: 2 BvR 1046/08).

    Insofern ist davon auszugehen, dass die Anordnung durch den Richter, die auch mündlich erfolgen kann (BVerfG Beschluss v. 11.06.2010 Az: 2 BvR 1046/08) selbst bei Vermittlung über die Staatsanwaltschaft, innerhalb von 15 Minuten hätte eingeholt werden können.

    Die objektive "Evidenz der Gefährdungslage" (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08 = NJW 2010, 2864 ff.) wurde hier insbesondere nicht dadurch ausgeschlossen oder auch nur relativiert, dass die anordnende Polizeibeamtin - etwa aufgrund eines ihr zur Verfügung stehenden Atemalkoholwertes - von einem ersichtlich nicht in der Nähe eines von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten "quasi-gesetzlichen" Grenzwertes, hier einer Blutalkoholkonzentration in Höhe von 1, 1 â?° für die Annahme so genannter 'absoluter' Fahruntüchtigkeit im Sinne von § 316 Abs. 1 StGB (vgl. BGHSt 37, 89/91 ff.; Fischer StGB 58. Aufl. § 316 Rn. 12 ff., 25 m.w.N.) auszugehen hatte, zumal der Angeklagte auch keine Angaben zu seiner Alkoholaufnahme machte, mithin zuverlässige Anhaltspunkte zu Trinkmenge und Trinkverlauf fehlten (zur Erheblichkeit eines - wie hier - tatsächlichen oder behaupteten Nachtrunks bei fehlenden sonstigen hinreichend aussagekräftigen Hinweisen auf den Alkoholisierungsgrad vgl. BVerfG aaO. [ "Ein Nachtrunk war zu diesem Zeitpunkt nicht behauptet und auch nicht mehr zu befürchten..." ] und BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07, bei Juris [" Es ist ... nicht vollständig auszuschließen, dass die ermittelnden Polizeibeamten das Vorliegen von Gefahr im Verzuge angenommen haben, um die Blutalkoholkonzentration des Beschwerdeführers, insbesondere wegen dessen Behauptung des Nachtrunks, in zeitlicher Nähe zum Tatzeitpunkt zu sichern" ]; ferner OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009 - 2 Ss 15/09 = NJW 2009, 2146 ff.; OLG Hamburg aaO.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/10, bei Juris; OLG Frankfurt DAR 2010, 145 ff.; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff. und vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 = DAR 2009, 336 ff.; LG Berlin DAR 2008, 534 f.; LG Itzehoe NStZ-RR 2008, 249 ff.; LG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2010 - 603 Qs 165/10 = BA 47, 306 ff.; v. Kühlewein aaO.; vgl. im Übrigen auch die jeweiligen Hinweise auf den Grad der Alkoholisierung und seine Nähe zu rechtlich relevanten Grenzbereichen bzw. auf die konkreten Umstände des Einzelfalls am Kontroll- oder Betreffensort u.a. bei OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2010 - 83 Ss 100/09 = StV 2010, 622 ff.; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 ff. und zuletzt OLG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2010 - 2 SsBs 140/10, bei Juris).

  • OLG Hamm, 25.08.2010 - 20 U 74/10

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Ein Beweisverwertungsverbot besteht, anders als die Klägerin meint, nicht deshalb, weil der Richtervorbehalt des § 81 a Abs. 2 StPO (zu letzterem jüngst BVerfG Beschluss vom 11.06.2010 2 BvR 1046/08) nicht beachtet worden wäre.
  • LG Köln, 05.04.2019 - 153 Ns 100/18

    Rechtswidrige Polizeigewalt, CSD 2016 Köln, Verwerfung der Berufung der

    In Konkretisierung der vorgenannten gesetzlichen Regelung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), vgl. BVerfGE 103, 142 [156]; BVerfG NJW 2008, 3053 f. (2 BvR 784/08); BverfG NJW 2010, 2864 ff. (2 BvR 1046/08 vom 11.06.2010, zitiert nach juris) entschieden, dass (unter anderem) die Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die vorherige Einholung einer richterlichen Anordnung in jedem Einzelfall konkret zu überprüfen und festzustellen ist.
  • OLG Köln, 25.10.2016 - 1 RVs 227/16
    Es trifft zwar zu, dass die richterliche Anordnung nicht stets der Vorlage einer "Akte" bedarf (BVerfGE 139, 245 - bei Juris Tz. 71; BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 27; OLG Celle NJW 2009, 3524 = NZV 2009, 611 = VRS 117, 298 [299]; OLG Celle VRS 117, 294 [298]; OLG Nürnberg DAR 2010, 217 [218] OLG Düsseldorf VRS 121], 46 [47] = VM 2011, 67 [Nr. 58 ]) und dass das OLG Hamm die Auffassung vertritt, die grundsätzliche und ausnahmslose Weigerung des Ermittlungsrichters, ohne einen schriftlichen Vorgang fernmündlich eine Anordnung zu treffen (oder abzulehnen), verletze die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 GG (OLG Hamm NJW 2011, 469 = NStZ 2010, 239).

    Auf die regelmäßig erheblich komplexeren Erwägungen, die der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zugrundeliegen, sind sie jedenfalls nicht bruchlos übertragbar (in diese Richtung auch BVerfGK 17, 340 - bei Juris Tz. 30).

  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Diese - für die Wohnungsdurchsuchung entwickelten - Maßstäbe hat das Bundesverfassungsgericht zwar zunächst auf die Anordnung der Blutprobenentnahme nach § 81a StPO übertragen, der auf einfachgesetzlicher Ebene ebenfalls einen grundsätzlichen Richtervorbehalt vorsah (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2007 ‌- 2 BvR 273/06 -,‌ BVerfGK 10, 270, 272 ff., Rn. 13 ff., vom 28. Juli 2008 ‌- 2 BvR 784/08 -,‌ BVerfGK 14, 107, 110, Rn. 8, und vom 11. Juni 2010 ‌- 2 BvR 1046/08 -,‌ BVerfGK 17, 340, 345 ff., Rn. 24 ff., www.bverfg.de).
  • OLG Hamm, 25.10.2010 - 3 RVs 85/10

    Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO; Widerspruch gegen die

    Die Ermittlungsbehörden haben nämlich in den Fällen, in denen vor der Einholung einer richterlichen Anordnung nach § 81 a Abs. 2 StPO abgesehen wird, über ihr Vorgehen und die Gründe (außer bei Evidenz der Eilbedürftigkeit) einen Vermerk zu fertigen (Dokumentationspflicht: BVerfG NJW 2010, 2864, 2865; NJW 2007, 1345, 1346).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08, NJW 2010, 2846; dazu Peglau, NJW 2010, 2850) würde die beschriebene Praxis des Ermittlungsrichters nämlich den in § 81 a Abs. 2 StPO vorgesehenen gerichtlichen Rechtsschutz "leer laufen" lassen, da der Ermittlungsrichter dem Beschuldigten eine eigene richterliche Sachprüfung versagt (BVerfG, a.a.O.).

    Angesichts der klaren Sachlage - Atemalkoholwert deutet auf absolute Fahruntüchtigkeit hin, positiver Drogenschnelltest und deutliche Ausfallerscheinungen - wäre hier eine fernmündliche Anordnung der Blutentnahme durch den Richter nämlich ohne weiteres möglich und nach Art. 19 Abs. 4 GG auch statt der polizeilichen Anordnung geboten gewesen (BVerfG, NJW 2010, 2864, 2865).

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 11 ZB 17.2069

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Einnahme von Amphetaminen

    Eine rechtsfehlerhafte Beweiserhebung führt aber nicht zwingend zur Unzulässigkeit der Verwertung der gewonnenen Beweise (vgl. BVerfG, B.v. 28.7.2008 - 2 BvR 784/08 - NJW 2008, 3053 = juris Rn. 11), sondern es ist im Einzelfall zu prüfen, ob daraus ein Verwertungsverbot resultiert (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - DAR 2010, 454 = juris Rn. 36).

    Im Übrigen wäre die formulierte Frage einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich, da es sich bei der Frage, ob ein Verwertungsverbot vorliegt, um eine Entscheidung im Einzelfall handelt (vgl. BVerfG, B.v. 10.6.2010 - 2 BvR 1046/08 - DAR 2010, 454 = juris Rn. 36).

  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher

    Zum anderen ist die Beantwortung der Frage, ob die Annahme eines Verwertungsverbots gerechtfertigt ist, im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht stets das Ergebnis einer Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, bei juris Rn. 36 zur Verwertung einer entgegen § 81 a StPO damaliger Fassung gewonnenen Blutprobe).
  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung

  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10

    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

  • OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Angaben bei

  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10

    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein

  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

  • VGH Bayern, 04.12.2018 - 11 CS 18.2254

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums

  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09

    Gewinnung eines Anfangsverdachts durch eine auf visuelle Verkehrsbeobachtung

  • VG Köln, 14.01.2011 - 11 L 23/11

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

  • VG Schwerin, 20.10.2016 - 4 B 2195/16

    Verwertbarkeit von unter Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensbestimmungen

  • VG Köln, 05.07.2010 - 11 L 904/10

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Konsums von

  • VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 12.470

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11

    Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines

  • OLG Schleswig, 31.03.2017 - 2 Ss 18/17
  • VG Magdeburg, 01.03.2017 - 3 A 178/16

    Erfolglose Klage gegen eine Jagdscheineinziehung

  • VG Augsburg, 27.09.2010 - Au 7 K 10.809

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 2,4 ng/ml

  • VG München, 11.01.2011 - M 6b K 10.1907

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Alkoholabhängigkeit;

  • VGH Bayern, 10.11.2010 - 21 ZB 10.1387

    Verwertung von polizeilich angeordneten Blutproben im Waffen- und Jagdrecht

  • VG Augsburg, 23.08.2010 - Au 7 S 10.1039

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • VG Augsburg, 27.09.2010 - Au 7 K 10.810

    Entzug der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit; fehlendes Trennvermögen bei 8,0 ng/ml

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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9703
BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09 (https://dejure.org/2009,9703)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2009 - 5 StR 268/09 (https://dejure.org/2009,9703)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09 (https://dejure.org/2009,9703)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 446
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93

    Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
    Denn als minderschwere Straftat vermag das - ununterbrochene - Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG den Betrug und die Nötigung nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 8).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
    Denn als minderschwere Straftat vermag das - ununterbrochene - Vergehen des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG den Betrug und die Nötigung nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (vgl. BGHSt 18, 66, 69; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 8).
  • BGH, 07.11.2003 - 4 StR 438/03

    Tatmehrheit / Tateinheit beim Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerstraftat; kurze

    Auszug aus BGH, 22.07.2009 - 5 StR 268/09
    Denn das Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird durch einen kurzen Tankaufenthalt nicht unterbrochen (BGH DAR 2004, 229; König in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 21 StVG Rdn. 25 m.w.N.), weswegen von einer Handlung im Rechtssinn auszugehen ist.
  • BGH, 09.03.2016 - 4 StR 60/16

    Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (Dauerdelikt: keine Unterbrechung durch

    bis 9. der Urteilsgründe zu der vom Generalbundesanwalt beantragten Änderung des Schuldspruchs, da das Dauerdelikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch den kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrugsversuch (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2012 - 4 StR 632/11, NStZ 2012, 324) nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 2004, 214), sondern insofern Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2).
  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Die Dauerstraftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis endet nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung regelmäßig erst mit Abschluss einer von vornherein für einen längeren Weg geplanten Fahrt und wird nicht durch kurze Unterbrechungen in selbständige Taten aufgespalten (BGH, Beschl. v. 07.11.2003 - 4 StR 438/03 - juris; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris; BGH, Beschl. v. 12.08.2015 - 4 StR 14/15 - juris).

    Dieses ist gegenüber dem Missbrauch von Ausweispapieren kein minderschweres Delikt, welches nicht geeignet wäre, die Delikte zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden (BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschl. v. 22.07.2009 - 5 StR 268/09 - juris).

  • BGH, 17.10.2018 - 4 StR 149/18

    Urkundenfälschung (Tateinheit auch bei mehrfachem selbstständigen Gebrauch einer

    Die Dauerdelikte des § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 6 Abs. 1 PflVG umfassen die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 96/19

    Konkurrenzen (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr)

    Denn sowohl bei dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG als auch bei dem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB handelt es sich um Dauerstraftaten (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - 4 StR 14/15, juris Rn. 4 (zu § 21 StVG); Urteil vom 5. November 1969 - 4 StR 519/68, BGHSt 23, 141, 149 (zu § 316 StGB); Ernemann in SSW-StGB, 4. Aufl., § 316 Rn. 40; Weidig in MüKo-SVR, § 21 StVG Rn. 40), die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch kurze Fahrtunterbrechungen - wie vorliegend das kurzzeitige Parken des Fahrzeugs durch den Angeklagten, der hierbei auf dem Fahrersitz sitzen blieb und den Motor des Fahrzeugs laufen ließ - nicht in selbständige Taten aufgespalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschlüsse vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262; vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 2; vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03, DAR 2004, 229).
  • BGH, 08.07.2020 - 4 StR 72/20

    Urkundenfälschung (Konkurrenzen: einheitliches Gebrauchmachen bei mehrfacher

    Bei ihrer Bewertung der mit einem Fahrzeug mit Originalkennzeichen erfolgten An- und Abfahrten als selbstständige Taten hat die Strafkammer übersehen, dass das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG die gesamte geplante Fahrt umfasst und durch einen kurzen Tankaufenthalt und den dabei begangenen Betrug nicht unterbrochen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Beschluss vom 7. November 2003 - 4 StR 438/03 mwN).

    Der Tankstellenbetrug steht hierzu in Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2016 - 4 StR 60/16 Rn. 2; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 19 ZB 21.207

    Urkundsdelikte als Grundlage für eine generalpräventive Ausweisung

    Zwar stellt das Vergehen des vorsätzlichen Fahrens ohne die dazu erforderliche Fahrerlaubnis gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG (der Straftatbestand dient der Sicherheit des Straßenverkehrs, also auch dem Schutz von Individualgütern wie Leib, Leben und Sachgütern ) grundsätzlich nur eine minderschwere Straftat dar (BGH, B.v. 22.7.2009 - 5 StR 268/09 - juris).
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Das Dauerdelikt des § 21 Abs. 1 S. 1 StVG umfasst die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7.11.2003 - 4 StR 438/03, VRS 106, 214; vom 22.7.2009 - 5 StR 268/09, DAR 2010, 273; Urteil vom 30.9.2010 - 3 StR 294/10, NStZ 2011, 212; Beschluss vom 9.3.2016 - 4 StR 60/16, StraFo 2016, 262).
  • OLG Koblenz, 28.10.2009 - 2 Ss 128/09

    Strafverfahren wegen verschiedener Delikte im Straßenverkehr: Verklammerung der

    Das minder schwere Delikt des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis kann die Nötigungshandlungen nicht zur Tateinheit verklammern (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 5 StR 268/09 -).
  • KG, 27.12.2018 - 121 Ss 198/18

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Einheitliche Tat bei Fahrtunterbrechung und versuchter

    § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.).
  • KG, 27.12.2018 - 1 Ss 38/18
    § 21 Abs. 1 Satz 1 StVG umfasst aber die gesamte von vornherein auch über eine längere Wegstrecke geplante Fahrt bis zu deren endgültigem Abschluss, ohne dass kurzzeitige Fahrtunterbrechungen zu einer Aufspaltung der einheitlichen Tat führen (vgl. BGH DAR 2010, 273; OLG Hamm SVR 2017, 434f.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2738
OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10 (https://dejure.org/2010,2738)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10 (https://dejure.org/2010,2738)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 322 SsBs 159/10 (https://dejure.org/2010,2738)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Fahrverbot, Verfahrensdauer, Geldbuße, Feststellungen

  • openjur.de

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Richtervorbehalt für die Anordnung einer Blutentnahme zur Nachtzeit; Zulässigkeit einer Verfahrensrüge

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungsbehörden im Hinblick auf die Eilzuständigkeit gem. § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Beweisverwertungsverbot als Folge für das Fehlen eines nächtlichen richterlichen Eildienstes zur ...

  • verkehrslexikon.de

    Keine Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung für eine Blutentnahme während er Nachtzeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungsbehörden im Hinblick auf die Eilzuständigkeit gem. § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Beweisverwertungsverbot als Folge für das Fehlen eines nächtlichen richterlichen Eildienstes zur ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 81a; StPO § 104 Abs. 3
    Verwertbarkeit einer durch die Polizei angeordneten Blutentnahme zur Nachtzeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Blutentnahme und Beweisverwertungsverbot - zumindest können sich die "Mühen” bei den Rechtsfolgen "lohnen”…

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 446
  • NStZ-RR 2014, 333
  • NZV 2011, 46
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    Zwar hat der 3. Strafsenat des OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 18.08.2009, NJW 2009, 3109 für den Fall einer polizeilich angeordneten Wohnungsdurchsuchung unter Berufung auf die Entscheidung des BVerfG vom 10. Dezember 2003 (NJW 2004, 1442) entschieden, dass das Fehlen eines richterlichen Notdienstes zur Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 StPO) ein Organisationsverschulden der Justiz darstellen und ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen könne.

    Das Bundesverfassungsgericht verlangt selbst für den verfassungsrechtlichen Richtervorbehalt nach Art. 13 GG bei Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung in der durch § 104 Abs. 3 StPO definierten Nachtzeit nicht die Einrichtung eines richterlichen Nachtdienstes (vgl. BVerfG NJW 2004, 1442) und es drängt sich keinerlei Gesichtspunkt auf, wonach die Rechtslage bei dem einfachgesetzlichen Richtervorbehalt des § 81 a StPO sich anders darstellen sollte (i. E. ebenso OLG Köln und der 4. Strafsenat des OLG Hamm, jeweils a. a. O.).

  • KG, 25.02.2008 - 3 Ws (B) 41/08

    Verlust der Warnfunktion des Fahrverbotes aufgrund erheblicher Zeitspanne

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    Es bestehe weitgehend Einigkeit, dass bei mehr als zweijähriger Verfahrensdauer Sinn und Zweck der Fahrverbotsverhängung in Frage zu stellen sind, wenn die für die lange Verfahrensdauer ursächlichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und er sich zwischenzeitlich auch verkehrsgerecht verhalten hat (BayObLG VRS 106, 463 ff. = NZV 2004, 210; OLG Celle VRS 108, 118 ff.; Senatsbeschluss vom 25.09.2008, 322 SsBs 209/08; OLG Karlsruhe VRS 113, 123 f. = NStZ-RR 2007, 323; OLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2007, Ss (Owi) 779/07, juris; OLG Jena NZV 2008, 165 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2008, 4 Ss 21/08, juris; KG Berlin VRS 114, 381 f.; OLG Bamberg zfs 2008, 591 f.).

    Das Rechtsbeschwerdegericht habe jedoch auch den bis zu seiner Entscheidung weiter vergangenen Zeitraum in seine Überlegungen einzubeziehen, was sich schon daraus ergebe, dass es für die Erreichung des Sanktionszwecks des Fahrverbots auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Urteils und seiner Vollstreckbarkeit ankomme (ebenso BayObLG a. a. O.; KG Berlin VRS 113, 69 f.; VRS 114, 381 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2009, 3 Ss (Owi) 941/08, juris; OLG Rostock StV 2009, 363 f.; OLG Karlsruhe a. a. O.; ebenso bereits BayObLG a. a. O.).

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    16 Soweit vertreten wird, das Begründungserfordernis des Beschwerdeführers reiche nur so weit, wie ihm die Tatsachen zugänglich seien (vgl. etwa KK-Kuckein a. a. O. Rdnr. 38 m. weit. Nachw.), geht dies mit einer sehr weitgehenden Erkundigungspflicht des Beschwerdeführers einher (KK-Kuckein a. a. O.), sodass Einzelheiten vorzutragen sind, die den Schluss zulassen, dass der Beschwerdeführer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die notwendigen Informationen selbst zu erlangen (vgl. dazu auch BGH, Urt. vom 09.04.2009 - 3 StR 376/08 -, juris und Beschluss vom 04.08.2009 - 3 StR 174/09, juris).
  • OLG Jena, 10.10.2007 - 1 Ss 356/06
    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    Es bestehe weitgehend Einigkeit, dass bei mehr als zweijähriger Verfahrensdauer Sinn und Zweck der Fahrverbotsverhängung in Frage zu stellen sind, wenn die für die lange Verfahrensdauer ursächlichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und er sich zwischenzeitlich auch verkehrsgerecht verhalten hat (BayObLG VRS 106, 463 ff. = NZV 2004, 210; OLG Celle VRS 108, 118 ff.; Senatsbeschluss vom 25.09.2008, 322 SsBs 209/08; OLG Karlsruhe VRS 113, 123 f. = NStZ-RR 2007, 323; OLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2007, Ss (Owi) 779/07, juris; OLG Jena NZV 2008, 165 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2008, 4 Ss 21/08, juris; KG Berlin VRS 114, 381 f.; OLG Bamberg zfs 2008, 591 f.).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    Von daher kann wegen mangelnder Dokumentation ein Verwertungsverbot nur dann entstehen, wenn etwa die Annahme von Gefahr im Verzug nachträglich willkürlich erscheint oder die Dokumentationspflicht gezielt verletzt wurde (vgl. etwa Meyer-Goßner a. a. O., § 81 a Rdnr. 32 und allgemein BVerfG NJW 2008, 3053, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2010 - 53 Ss 68/19 - juris), nicht aber, wenn die Dringlichkeit der angeordneten Maßnahme evident ist (so bereits Senatsbeschluss vom 12.01.2010 - 322 SsBs 334/09), wie es hier der Fall war.
  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    16 Soweit vertreten wird, das Begründungserfordernis des Beschwerdeführers reiche nur so weit, wie ihm die Tatsachen zugänglich seien (vgl. etwa KK-Kuckein a. a. O. Rdnr. 38 m. weit. Nachw.), geht dies mit einer sehr weitgehenden Erkundigungspflicht des Beschwerdeführers einher (KK-Kuckein a. a. O.), sodass Einzelheiten vorzutragen sind, die den Schluss zulassen, dass der Beschwerdeführer alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, die notwendigen Informationen selbst zu erlangen (vgl. dazu auch BGH, Urt. vom 09.04.2009 - 3 StR 376/08 -, juris und Beschluss vom 04.08.2009 - 3 StR 174/09, juris).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2008 - 2 Ss 69/08

    Richtervorbehalt bei Anordnung einer körperlichen Untersuchung: Annahme eines

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    Der Wortlaut des § 81 a Abs. 2 StPO enthält den Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung, demgegenüber ist die für den Eilfall vorgesehene Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen gleichrangig (ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2008, - 2 Ss 69/08 -, juris).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 Ss 21/08

    Fahrverbot bei Straßenverkehrsdelikten?

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    Es bestehe weitgehend Einigkeit, dass bei mehr als zweijähriger Verfahrensdauer Sinn und Zweck der Fahrverbotsverhängung in Frage zu stellen sind, wenn die für die lange Verfahrensdauer ursächlichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und er sich zwischenzeitlich auch verkehrsgerecht verhalten hat (BayObLG VRS 106, 463 ff. = NZV 2004, 210; OLG Celle VRS 108, 118 ff.; Senatsbeschluss vom 25.09.2008, 322 SsBs 209/08; OLG Karlsruhe VRS 113, 123 f. = NStZ-RR 2007, 323; OLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2007, Ss (Owi) 779/07, juris; OLG Jena NZV 2008, 165 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2008, 4 Ss 21/08, juris; KG Berlin VRS 114, 381 f.; OLG Bamberg zfs 2008, 591 f.).
  • BayObLG, 19.02.2004 - 1 ObOWi 40/04

    Fahrverbot - Langer Zeitablauf zw. Vorfall und Verurteilung

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    Es bestehe weitgehend Einigkeit, dass bei mehr als zweijähriger Verfahrensdauer Sinn und Zweck der Fahrverbotsverhängung in Frage zu stellen sind, wenn die für die lange Verfahrensdauer ursächlichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und er sich zwischenzeitlich auch verkehrsgerecht verhalten hat (BayObLG VRS 106, 463 ff. = NZV 2004, 210; OLG Celle VRS 108, 118 ff.; Senatsbeschluss vom 25.09.2008, 322 SsBs 209/08; OLG Karlsruhe VRS 113, 123 f. = NStZ-RR 2007, 323; OLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2007, Ss (Owi) 779/07, juris; OLG Jena NZV 2008, 165 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2008, 4 Ss 21/08, juris; KG Berlin VRS 114, 381 f.; OLG Bamberg zfs 2008, 591 f.).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08

    Annahme einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 2

    Auszug aus OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
    Als geringfügig gelten nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung beider Bußgeldsenate des Oberlandesgerichts Celle nur Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu 250 Euro geahndet werden (grundlegend Beschluss des 1. Senats vom 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08 - für den 2. Senat vgl. etwa Beschl. vom 26.02.2010 - 322 SsBs 33/10).
  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08

    In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

  • OLG Brandenburg, 16.06.2010 - 53 Ss 68/10

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertbarkeit der Ergebnisse einer

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2007 - 1 Ss 44/07

    Absehen von Fahrverbot wegen langer Zeitdauer zwischen Tat und gerichtlicher

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

  • OLG Oldenburg, 15.04.2010 - 2 SsBs 59/10

    Verwertbarkeit einer Blutprobe bei wegen fehlenden richterlichen

  • OLG Köln, 22.01.2010 - 1 RVs 5/10

    Eilkompetenz wegen Gefährdung des Untersuchungserfolges; Richterlicher Vorbehalt

  • OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09

    Verwertbarkeit einer ohne Einschaltung des zuständigen Staatsanwalts angeordneten

  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

  • OLG Bamberg, 16.07.2008 - 2 Ss OWi 835/08

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Absehen vom Regelfahrverbot bei rund zweijähriger

  • KG, 22.02.2007 - 3 Ws (B) 41/07

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots bei lange

  • OLG Celle, 23.12.2004 - 211 Ss 145/04

    Gebotenheit der Verhängung eines Regelfahrverbotes nach der

  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

  • OLG Rostock, 12.06.2008 - 2 Ss OWi 271/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wegfall eines Fahrverbotes bei

  • OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) kann nicht auf die

  • OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss OWi 941/08

    Fahrverbot; zwei Jahre

  • OLG Dresden, 18.12.2007 - Ss OWi 779/07

    Voraussetzungen des Sinnloswerdens eines Fahrverbots als Denkzettelmaßnahme und

  • OLG Dresden, 20.10.2009 - 3 W 1077/09

    Anwendbares Verfahrensrecht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 1 Rb 36 Ss 778/22

    Absehen vom Regelfahrverbot bei einer Verfahrensverzögerung mit einem langen

    Voraussetzung hierfür ist, dass die zu ahndende Tat lange (in der Regel mehr als zwei Jahre) zurückliegt, dass die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereiches des Betroffenen liegen und dieser sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat (OLG Zweibrücken BeckRS 2017, 133176; OLG Celle NZV 2011, 46; OLG Jena NZV 2008, 165 mwN; BeckOK OWiG/Euler, aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5483
OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10 (https://dejure.org/2010,5483)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.08.2010 - 32 Ss 101/10 (https://dejure.org/2010,5483)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. August 2010 - 32 Ss 101/10 (https://dejure.org/2010,5483)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beweisverwertungsverbot in Strafsachen: Verwertung einer ohne richterliche Anordnung entnommenen Blutprobe

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; Anforderungen an die Ausführung des Verfahrensverstoßes in einer Verfahrensrüge

  • verkehrslexikon.de

    Notwendige Rechtzeitigkeit der erstmaligen Rüge der Verwertbarkeit einer Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; Anforderungen an die Ausführung des Verfahrensverstoßes in einer Verfahrensrüge

  • blutalkohol PDF, S. 538
  • rechtsportal.de

    StPO § 81
    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutentnahme; Anforderungen an die Ausführung des Verfahrensverstoßes in einer Verfahrensrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 446
  • NStZ-RR 2014, 332
  • NZV 2011, 48
  • StV 2011, 82
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05

    Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Die Ausübung des Widerspruchsrechts oder deren fristgerechtes Unterlassen gestaltet die prozessuale Rechtslage unabhängig vom Verfahrensstand und wirkt daher auch in einer neuen Hauptverhandlung fort, sei es in der Berufungsinstanz (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2009, 32 Ss 188/09; OLG Karlsruhe, NJW-Spezial 2010, 442, zitiert nach juris), sei es nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revisionsinstanz (vgl. BGHSt 50, 272, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Diesen hat er spätestens zu dem in § 257 Abs. 2 StPO genannten Zeitpunkt nach der Einführung des Beweises in der Hauptverhandlung direkt im Anschluss zu formulieren (vgl. statt vieler BGHSt 38, 214 Rn. 26, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 1442; NJW 2007, 1444) verlangt für die Anordnung von Durchsuchungsmaßnahmen zur Tagzeit nach § 104 Abs. 3 StPO die Entscheidung eines Richters.
  • OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ss 113/01

    Hauptverhandlung; Widerspruch; Verwertung von Aussagen; Belehrungspflicht;

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Ebenso ist es nicht nötig, einen in einer ausgesetzten Hauptverhandlung erhobenen Widerspruch in der neuen Hauptverhandlung zu wiederholen (OLG Stuttgart, StV 2001, 388, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.12.2003 - 2 BvR 1481/02

    Zur Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft für Durchsuchungsanordnungen zur

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2004, 1442; NJW 2007, 1444) verlangt für die Anordnung von Durchsuchungsmaßnahmen zur Tagzeit nach § 104 Abs. 3 StPO die Entscheidung eines Richters.
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2010 - 2 (9) Ss 18/10

    Verfahrensrüge: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung einer

    Auszug aus OLG Celle, 11.08.2010 - 32 Ss 101/10
    Die Ausübung des Widerspruchsrechts oder deren fristgerechtes Unterlassen gestaltet die prozessuale Rechtslage unabhängig vom Verfahrensstand und wirkt daher auch in einer neuen Hauptverhandlung fort, sei es in der Berufungsinstanz (vgl. Senat, Beschluss vom 09.12.2009, 32 Ss 188/09; OLG Karlsruhe, NJW-Spezial 2010, 442, zitiert nach juris), sei es nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revisionsinstanz (vgl. BGHSt 50, 272, zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung

    Denn durch den unterlassenen - weder nach einer Verfahrensaussetzung oder in der Berufungsinstanz (auch bei einem Freispruch in erster oder zweiter Instanz) oder nach einer Urteilsaufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nachholbaren - und ebenso wie die Zustimmung zur Blutentnahme der Dispositionsfreiheit des Angeklagten unterliegenden Widerspruch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung könnte eine dauerhafte Umgestaltung der prozessualen Rechtslage eingetreten sein, so dass es dem Senat auch von Amts wegen verwehrt wäre, von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen (vgl. in diesem Sinne zuletzt - u.a. unter Hinweis auf BGHSt 50, 272/274 f.; OLG Celle NZV 2011, 48 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ss 18/10, bei Juris und OLG Stuttgart NStZ 1997, 405 f. - dezidiert insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 = NStZ-RR 2011, 46 ff. m. krit. Anm. Kudlich HRRS 2011, 114 ff.; zur sog. 'Widerspruchslösung' vgl. im Übrigen u.a. BGHSt 38, 214/225 f.; 42, 15/22; 51, 1/2 ff.; BGH NJW 2007, 2269/2273 f.; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Celle StraFo 2009, 330 f.; OLG Rostock VRS 119, Nr. 10; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff.; vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 = NStZ-RR 2010, 148 f. und vom 25.10.2010 - 3 RVs 85/10 = NJW 2011, 469 ff. sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10 = NStZ-RR 2011, 45 f.).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10

    Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung

    Unterlässt er die Erhebung des Widerspruchs in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, so wird hierdurch die prozessuale Rechtslage dauerhaft umgestaltet (OLG Celle, Beschl. v. 11.08.2010 - 32 Ss 101/10 = BeckRs 2010, 21500; OLG Karlsruhe aaO): Der Angeklagte ist mit seinem Rügerechts endgültig präkludiert (BGHSt 50, 572; OLG Stuttgart aaO, OLG Karlsruhe aaO), das Gericht darf auch von Amtswegen nicht mehr vom Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes ausgehen (vgl. OLG Hamburg aaO).
  • OLG Naumburg, 07.02.2011 - 1 Ss 38/10

    Beweiserhebungsverbot: Anordnung einer Blutprobenentnahme durch einen

    Die Frage, ob die fehlende Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes ein Organisationsdefizit der Justiz darstellt (vgl. zum Meinungsstand: OLG Oldenburg, Beschluss vom 15. April 2010 - 2 SsBs 59/10 - offen lassend: BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2003 - 2 BvR 1481/02 - juris - einen Organisationsmangel bejahend: OLG Celle, Beschluss vom 11. August 2010 - 32 Ss 101/10 - 3. Senat des OLG Hamm, Urteil vom 18. August 2009 - 3 Ss 293/08 - demgegenüber verneinend: 4. Senat des OLG Hamm, Beschluss vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 - OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - III-1 RVs 5/10, 1 RVs 5/10 -), beantwortet der Senat dahingehend, dass jedenfalls für den Zuständigkeitsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg ein Bedürfnis für die Einrichtung eines nächtlichen Bereitschaftsdienstes nicht besteht, weswegen insoweit auch kein Organisationsdefizit der Justiz vorliegt.
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Rechtsprechung
   AG Lüdinghausen, 02.02.2010 - 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09, 9 Ds 186/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4249
AG Lüdinghausen, 02.02.2010 - 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09, 9 Ds 186/09 (https://dejure.org/2010,4249)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 02.02.2010 - 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09, 9 Ds 186/09 (https://dejure.org/2010,4249)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09, 9 Ds 186/09 (https://dejure.org/2010,4249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beendung des Delikts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch eine etwa 15-minütige Fahrtunterbrechung aufgrund einer Geschwindigkeitskontrolle mit polizeilicher Anzeigenaufnahme bei nachfolgendem Schieben des Kleinkraftrads; Erneutes Fahren auf einem Kleinkraftrad ohne ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahrtunterbrechung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Unterbrechung: Eine Tat?

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Fahrtunterbrechung beim Dauerdelikt: Eine oder zwei Fahrten?

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 446
  • NZV 2010, 365
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 27.06.2017 - 4 RVs 75/17

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Konkurrenzen; Unterbrechung der Fahrt durch

    Ebenfalls wird eine Ausnahme für den Fall angenommen, dass ein Kraftfahrer nach einer Polizeikontrolle und Untersagung der Weiterfahrt später seine Fahrt fortsetzt (so etwa: AG Lüdinghausen, Urt. v. 02.02.2010 - 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09 - juris).

    In einem solchen Fall könnte mehr dafür sprechen, eine tateinheitliche Rechtsverletzung anzunehmen (vgl. AG Lüdinghausen, Urt. v. 02.02.2010 - 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09 - juris; LG Potsdam, Urt. v. 04.12.2008 - 27 Ns 116/08 - juris).

  • OLG Zweibrücken, 07.09.2023 - 1 Ws 189/22

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur

    Denn für die rechtliche Bewertung macht es keinen Unterschied, ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen durchführt oder diese ablehnt, weil in beiden Fällen die Beachtung des Legalitätsprinzips in Frage steht (Senat, Beschluss vom 01.09.2009 - 1 Ws 186/09; Beschluss vom 12.01.2021 - 1 Ws 76/20 -, beide juris).
  • OLG Naumburg, 27.02.2023 - 1 ORbs 43/23

    Zwei selbständige Trunkenheitsfahrten bei Fahrtunterbrechung durch

    Andererseits wurde vertreten, dass ein zunächst regelkonformes Verhalten nach der Polizeikontrolle (Schieben des Mofas über eine längere Strecke) und späteres Fortsetzen der Fahrt einen neuen Tatentschluss begründet (AG Lüdinghausen, Urteil vom 2. Februar 2010, 9 Ds 82 Js 8979/09 - 186/09 - zitiert nach juris).
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