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   BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10   

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https://dejure.org/2011,5366
BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10 (https://dejure.org/2011,5366)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2011 - 4 StR 576/10 (https://dejure.org/2011,5366)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10 (https://dejure.org/2011,5366)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 4 BtMG; § 15 StGB; Vor § 52 StGB
    Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und vorsätzliches Handeltreiben (keine tateinheitliche fahrlässige Einfuhr oder tateinheitliches fahrlässiges Handeltreiben hinsichtlich einer Teilmenge)

  • lexetius.com

    BtMG § 29 Abs. 4

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 4 BtMG
    Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und fahrlässige Einfuhr einer Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tateinheitliche Begehung einer vorsätzlichen Einfuhr oder vorsätzlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und fahrlässiger Einfuhr von oder fahrlässigen Handeltreibens mit einer vom Vorsatz nicht erfassten Teilmenge an Betäubungsmitteln; Begehung einer vorsätzlichen ...

  • rewis.io

    Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und fahrlässige Einfuhr einer Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und fahrlässige Einfuhr einer Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tateinheitliche Begehung einer vorsätzlichen Einfuhr oder vorsätzlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und fahrlässiger Einfuhr von oder fahrlässigen Handeltreibens mit einer vom Vorsatz nicht erfassten Teilmenge an Betäubungsmitteln; Begehung einer vorsätzlichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und fahrlässige Einfuhr einer Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vom Vorsatz nicht umfasste BTM-Teilmenge

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Zur fahrlässigen Einfuhr von Betäubungsmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2067
  • NStZ 2011, 460
  • StV 2011, 543
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.04.2004 - 1 StR 522/03

    Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO und

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10
    Bei der Strafzumessung kann die Einfuhr einer größeren Menge, als der Täter sich vorgestellt hat, im Falle fahrlässigen Handelns ohnehin strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95, StV 1996, 90; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03).

    Dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen ist auch zu entnehmen, dass der Angeklagte hinsichtlich des im Frontbereich versteckten Heroins zumindest fahrlässig gehandelt hat (BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 10 310/95, StV 1996, 90; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03).

  • BGH, 06.09.1995 - 2 StR 310/95

    Strafschärfende Berücksichtigung - Tatsächliche Rauschgiftmenge - Vorstellung des

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10
    Bei der Strafzumessung kann die Einfuhr einer größeren Menge, als der Täter sich vorgestellt hat, im Falle fahrlässigen Handelns ohnehin strafschärfend berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95, StV 1996, 90; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03).

    Dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen ist auch zu entnehmen, dass der Angeklagte hinsichtlich des im Frontbereich versteckten Heroins zumindest fahrlässig gehandelt hat (BGH, Urteil vom 6. September 1995 - 2 StR 10 310/95, StV 1996, 90; Urteil vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03).

  • RG, 27.05.1887 - 1157/87

    Kann eine gegen eine Person durch einen Akt verübte Körperverletzung zugleich als

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10
    Dieselbe Tathandlung kann bei Verletzung desselben Rechtsguts nicht gleichzeitig als vorsätzliche und als fahrlässige angesehen werden (RGSt 16, 129; BGH, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 2 StR 231/97, NStZ 1997, 493).

    Eine Idealkonkurrenz zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Verhalten entsteht bei einer Handlung nicht dadurch, dass der Täter die Folgen des Verhaltens nur teilweise gewollt und teilweise fahrlässig herbeigeführt hat (RGSt 16, 129).

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10
    Vielmehr ist die fahrlässige Begehungsform subsidiär (BGH, Urteil vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 199; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 119; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. März 1955 - 4 StR 51/55, BGHSt 7, 287, 289 (Tatmehrheit)).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 231/97

    Verurteilung zu tateinheitlich begangener Vorsatztat und Fahrlässigkeitstat bei

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10
    Dieselbe Tathandlung kann bei Verletzung desselben Rechtsguts nicht gleichzeitig als vorsätzliche und als fahrlässige angesehen werden (RGSt 16, 129; BGH, Beschluss vom 16. Juni 1997 - 2 StR 231/97, NStZ 1997, 493).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10
    Vorsatz und Fahrlässigkeit schließen einander schon begrifflich aus, sie stehen allerdings in einem normativ-ethischen Stufenverhältnis (BGH, Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 57), so dass bei unklarer Beweislage nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden kann (Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1, 4. Aufl. § 24 Rn. 79).
  • BGH, 31.03.1955 - 4 StR 51/55

    überfahrener Betrunkener - § 211 StGB, Verdeckungsabsicht, Mittel - Folge; § 53

    Auszug aus BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10
    Vielmehr ist die fahrlässige Begehungsform subsidiär (BGH, Urteil vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 199; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 119; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. März 1955 - 4 StR 51/55, BGHSt 7, 287, 289 (Tatmehrheit)).
  • BGH, 19.11.2013 - 4 StR 352/13

    Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Tötung (Beweiswürdigung:

    Sofern in der neuen Hauptverhandlung der zur Kollision führende Geschehensverlauf nicht eindeutig zu klären ist, wird eine Verurteilung auf alternativer Tatsachengrundlage (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 56 f.; Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10, NStZ 2011, 460) zu prüfen sein.
  • LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18

    Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten

    Eine tateinheitliche Strafbarkeit nach § 29 Abs. 4 BtMG kommt zwar vorliegend nicht in Betracht, da dieselbe Handlung nicht gleichzeitig als vorsätzlich und fahrlässig angesehen werden kann; die fahrlässige Begehungsform ist subsidiär (BGH NJW 2011, 2067 f.).

    Allerdings kann die fahrlässige Einfuhr strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urt. v. 21.04.2004 - 1 StR 522/03, juris; NJW 2011, 2067, 2068).

  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

    Sollte das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht erneut zu der Überzeugung (§ 261 StPO) gelangen, dass der Angeklagte subjektiv annahm, zwei Kilogramm Marihuana in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen, könnte im Rahmen der Strafzumessung gegebenenfalls tatschulderhöhend berücksichtigt werden, dass der Angeklagte die für das Rechtsgut der Volksgesundheit riskante Einfuhrfahrt angetreten hat, ohne die Menge der transportierten Drogen zu prüfen (zur Mehrmenge vgl. BGH, Urteile vom 12. September 2019 - 5 StR 325/19, NStZ 2020, 553, 554; vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10, NStZ 2011, 460, 461; vom 21. April 2004 - 1 StR 522/03, juris Rn. 13; vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95, StV 1996, 90).
  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 634/14

    Zusammentreffen von vorsätzlicher und fahrlässiger Begehungsweise bzgl. eines

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn Betäubungsmittel eingeführt werden oder damit Handel getrieben wird und der Vorsatz des Täters sich nur auf einen Teil der Gesamtmenge erstreckt; Idealkonkurrenz zwischen einem Vorsatz- und einem Fahrlässigkeitsdelikt entsteht in diesen Fällen nicht schon dadurch, dass der Täter die Folgen seines Verhaltens nur teilweise gewollt und teilweise lediglich fahrlässig herbeigeführt hat (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - 4 StR 576/10, NJW 2011, 2067, 2068).
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