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   BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10   

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https://dejure.org/2010,11277
BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10 (https://dejure.org/2010,11277)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - 4 StR 402/10 (https://dejure.org/2010,11277)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10 (https://dejure.org/2010,11277)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 250 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 22 StGB; § 52 StGB
    Absicht rechtswidriger Zueignung (versuchter schwerer Raub; versuchte schwere räuberische Erpressung: Abgrenzung vom Raub und Konkurrenzen; Dreieckserpressung; normatives Tatbestandsmerkmal)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 StGB, § 255 StGB
    Erpressung: Rechtswidrigkeit des erstreben Vermögensvorteils

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 StGB, § 255 StGB
    Erpressung: Rechtswidrigkeit des erstreben Vermögensvorteils

  • rewis.io

    Erpressung: Rechtswidrigkeit des erstreben Vermögensvorteils

  • ra.de
  • rewis.io

    Erpressung: Rechtswidrigkeit des erstreben Vermögensvorteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 249; StGB § 255
    Vorsatz bzgl. der Rechtswidrigkeit einer beabsichtigten Bereicherung bei Wegnahme einer bekanntermaßen nicht dem Geschädigten gehörenden EC-Karte zur Befriedigung eines gegen diesen bestehenden Anspruchs; Tateinheitliche Verwirklichung eines versuchten Raubes und einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorsatz bzgl. der Rechtswidrigkeit einer beabsichtigten Bereicherung bei Wegnahme einer bekanntermaßen nicht dem Geschädigten gehörenden EC-Karte zur Befriedigung eines gegen diesen bestehenden Anspruchs; Tateinheitliche Verwirklichung eines versuchten Raubes und einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 519
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64

    Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
    Allein der Umstand, dass ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vorteil nicht rechtswidrig (BGHSt 20, 136, 137).
  • BGH, 21.10.1997 - 4 StR 464/97

    Abgrenzung des Raubes von räuberischer Erpressung - Verfahrensbeschwerde auf

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
    Es trifft zwar zu, dass für die Abgrenzung des Raubes von der räuberischen Erpressung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgeblich ist (vgl. nur BGHSt 7, 252, 254; BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4 m.w.N.) und der Tatbestand des (versuchten) Raubes hinter dem der vollendeten räuberischen Erpressung zurücktreten kann, wenn die erzwungene Herausgabe der verlangten Sache und nicht die Duldung ihrer Wegnahme das Tatbild prägt (so Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1997 - 4 StR 464/97).
  • BGH, 15.05.2001 - 3 StR 153/01

    Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung (Raub); Begriff der Waffe beim schweren

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
    Entsprechendes gilt für das Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Zueignung beim Tatbestand des Raubes im Sinne des § 249 StGB (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 3 StR 153/01).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
    Es trifft zwar zu, dass für die Abgrenzung des Raubes von der räuberischen Erpressung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgeblich ist (vgl. nur BGHSt 7, 252, 254; BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4 m.w.N.) und der Tatbestand des (versuchten) Raubes hinter dem der vollendeten räuberischen Erpressung zurücktreten kann, wenn die erzwungene Herausgabe der verlangten Sache und nicht die Duldung ihrer Wegnahme das Tatbild prägt (so Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1997 - 4 StR 464/97).
  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 434/98

    Absicht rechtwidriger Bereicherung bei Erpressung; Nötigung

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
    Der Täter will sich dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98).
  • BGH, 17.06.1999 - 4 StR 12/99

    Absicht rechtswidriger Bereicherung (Bereicherungsabsicht); Räuberische

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
    Bei der Erpressung ist die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der zumindest bedingte Vorsatz des Täters erstrecken muss (Senatsbeschluss vom 17. Juni 1999 - 4 StR 12/99, StV 2000, 79).
  • BGH, 17.03.1955 - 4 StR 8/55

    einsame Stelle - §§ 249, 255 StGB, Abgrenzung Raub - räuberische Erpressung

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - 4 StR 402/10
    Es trifft zwar zu, dass für die Abgrenzung des Raubes von der räuberischen Erpressung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allein das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten maßgeblich ist (vgl. nur BGHSt 7, 252, 254; BGH, Beschluss vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4 m.w.N.) und der Tatbestand des (versuchten) Raubes hinter dem der vollendeten räuberischen Erpressung zurücktreten kann, wenn die erzwungene Herausgabe der verlangten Sache und nicht die Duldung ihrer Wegnahme das Tatbild prägt (so Senatsbeschluss vom 21. Oktober 1997 - 4 StR 464/97).
  • BGH, 15.12.2021 - 6 StR 312/21

    Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, niedrige Beweggründe; Vorsatz); Erpressung

    Bei der Erpressung ist die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils normatives Tatbestandsmerkmal, auf das sich der zumindest bedingte Vorsatz des Täters erstrecken muss (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519 mwN).

    Der Täter will sich dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat; allein der Umstand, dass ein fälliger Anspruch mit Nötigungsmitteln durchgesetzt werden soll, macht den begehrten Vorteil nicht rechtswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010, aaO; Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 3 StR 434/98).

  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 136/14

    Vorsatzausschließender Tatumstandsirrtum beim Abrechnungsbetrug

    Zugleich bestand kein Vorsatz hinsichtlich eines Vermögensschadens und einer Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung im gesamten Abrechnungsumfang (vgl. insoweit zu einem von st. Rspr. angenommenen Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit erstrebter Vermögensvorteile bzw. Bereicherung bei irriger Annahme eines tatsächlich nicht bestehenden Anspruchs BGH, Urteile vom 20. März 1953 - 2 StR 60/53, BGHSt 4, 105, 106 f.; vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 389/96, BGHSt 42, 268, 272; vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328 f., und vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519; Beschlüsse vom 9. Juli 2003 - 5 StR 65/02, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vorsatz 4, und vom 16. Juli 2013 - 2 StR 163/13, StV 2014, 283; zusammenfassend zur Irrtumsproblematik bzgl. dieses Tatbestandsmerkmals beim Betrug LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 263 Rn. 268 f.; NK/Kindhäuser, 4. Aufl., § 263 Rn. 370; Hefendehl in MüKoStGB, 2. Aufl., § 263 Rn. 812).
  • BGH, 16.07.2013 - 2 StR 163/13

    Räuberische Erpressung (Rechtswidrigkeit der Bereicherungsabsicht: Irrtum über

    Der Täter will sich oder einen Dritten dann zu Unrecht bereichern, wenn er einen Vermögensvorteil erstrebt, auf den er oder der Dritte keinen rechtlich begründeten Anspruch haben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 402/10, NStZ 2011, 519 mwN).
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