Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.02.2011

Rechtsprechung
   BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10   

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https://dejure.org/2011,6012
BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10 (https://dejure.org/2011,6012)
BGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - 4 StR 501/10 (https://dejure.org/2011,6012)
BGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10 (https://dejure.org/2011,6012)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 StPO, § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des Zeugen bei einer sequentiellen Wahllichtbildvorlage und des wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

  • verkehrslexikon.de

    Zum Verfahren bei der Täteridentifizierung durch Lichtbildvorlage - Vorzug der sequentiellen Fotovorlage

  • Wolters Kluwer

    Keine unzulässige Suggestion des Tatzeugen durch die Mitteilung über das Vorhandensein eines Tatzeugen in jeder Bildserie bei der Durchführung einer sequentiellen Wahllichtbildvorlage

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des Zeugen bei einer sequentiellen Wahllichtbildvorlage und des wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des Zeugen bei einer sequentiellen Wahllichtbildvorlage und des wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 648
  • StV 2012, 326
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Bei einem Freispruch unterliegt der Überprüfung auch, ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (BGH, Urteil vom 6. November 1998 aaO; Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 aaO; Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1998 - 2 StR 636/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).

    Bei einem Freispruch unterliegt der Überprüfung auch, ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (BGH, Urteil vom 6. November 1998 aaO; Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02, NStZ 2004, 35, 36).

  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).

    Insbesondere sind die Beweise auch erschöpfend zu würdigen (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1979 aaO).

  • BGH, 28.10.1992 - 3 StR 410/92

    Darlegung der wesentlichen Grundzüge der den Vorverurteilungen zugrundeliegenden

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Es bedarf insoweit jeweils einer umfassenden Abwägung, bei der die besonderen Umstände des Falles - hier: nächtlicher Angriff von vier Tätern auf ein schlafendes Opfer - zu bedenken sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 416/98, NStZ 1999, 153; Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 410/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14).

    Für den Fall, dass es für die Überzeugungsbildung auch auf eine sog. Weg-Zeit-Berechnung ankommen sollte, weist der Senat vorsorglich auf den möglicherweise eingeschränkten Beweiswert einer solchen Berechnung hin (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Oktober 1992 aaO).

  • BGH, 17.03.2005 - 4 StR 581/04

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterung des Wiedererkennens bei eingeschränkter

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 aaO; Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte vorhanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 aaO; Urteil vom 17. März 2005 - 4 StR 581/04, NStZ-RR 2005, 209; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, NStZ-RR 2009, 90, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Ihm allein obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1966 - 1 StR 305/66, BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteil vom 14. August 1996 - 3 StR 183/96, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 11).
  • BGH, 07.01.1993 - 4 StR 588/92

    Zum Beweiswert des Ergebnisses einer Wahllichtbildvorlage

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Danach versteht es sich von selbst, dass Kommentare seitens der Vernehmungsbeamten aus Anlass der Vorlage einzelner Lichtbilder das Ergebnis einer Wiedererkennungsleistung ebenso entscheidend entwerten können wie die fehlerhafte Ausgestaltung von Lichtbildbögen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 7. Januar 1993 - 4 StR 588/92, StV 1993, 234 [Beamter weist auf das Lichtbild des Verdächtigen besonders hin]; BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, NStZ 1998, 266 [Bild des Verdächtigen größer als die anderen]).
  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch

    Auszug aus BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10
    Es bedarf insoweit jeweils einer umfassenden Abwägung, bei der die besonderen Umstände des Falles - hier: nächtlicher Angriff von vier Tätern auf ein schlafendes Opfer - zu bedenken sind (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. September 1998 - 1 StR 416/98, NStZ 1999, 153; Urteil vom 28. Oktober 1992 - 3 StR 410/92, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Beweiswürdigung 14).
  • BGH, 09.03.2000 - 4 StR 513/99

    Erpresserischer Menschenraub; Vergewaltigung; Ablehnungsrüge; Zulässigkeit des

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

  • OLG Karlsruhe, 17.03.1983 - 3 HEs 77/83
  • BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 524/11

    Anforderungen an die Wahllichtbildvorlage und Verwertbarkeit sowie Beweiswert bei

    Dabei ist es vorzugswürdig, wenn dem Zeugen die Lichtbilder nicht gleichzeitig sondern nacheinander (sequentiell) vorgelegt werden (BGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99, StV 2000, 603; vgl. auch BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10; generell zur sequentiellen Vorlage Odenthal NStZ 2001, 580 ff. mwN).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19

    Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle

    Damit genügte die Wahllichtbildvorlage nicht den von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen an ihre Durchführung (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 9. November 2011 ? 1 StR 524/11, NStZ 2012, 172, 173; vom 9. März 2000 ? 4 StR 513/99, StV 2000, 603; Urteil vom 14. April 2011 ? 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 649).

    Der Zeuge kann und muss vielmehr bei jedem einzelnen Bild bzw. bei jeder einzelnen Person ausschließlich auf sein aktuelles Erinnerungsbild zurückgreifen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 ? 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 649).

  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    Die im Ermittlungsverfahren liegenden Fehler, dass zum einen nicht die gegenüber der Wahllichtbildvorlage zuverlässigere und bei eineiigen Zwillingen als Tatverdächtigte auch gebotene Wahlgegenüberstellung, zum anderen auch nicht die zuverlässigere sequentielle (sukzessive) Wahllichtbildvorlage gewählt wurde (vgl. dazu Nr. 18 RiStBV, BGH, Urteil vom 14. April 2011, 4 StR 501/10; BGH Beschluss vom 9. November 2011, 1 StR 524/11, jew. m.w.N., zit. n. juris, zur Problematik siehe auch: Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung, 4. Aufl., Rdnr. 1257 ff.; Sander in: LR, StPO, 26. Aufl., § 261 Rdnr. 82) und schließlich fast drei Jahre auseinanderliegende Fotos der tatverdächtigen Zwillinge der Zeugin vorgelegt wurden, kann nicht mehr korrigiert oder ausgeglichen werden.
  • BGH, 22.11.2017 - 4 StR 468/17

    Beweiswürdigung (Beweisqualität des Wiedererkennens; fehlerhafte

    Zum anderen setzt sich die Strafkammer nicht mit dem eingeschränkten Beweiswert eines wiederholten Wiedererkennens in der Hauptverhandlung auseinander (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2016 - 2 StR 480/16, StraFo 2017, 111; vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223 (Ls); Urteile vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 650; vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, NStZ 1998, 266, 267; vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 f.).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen

    Die Bilder waren ihnen hierbei aber nicht - was wegen des höheren Beweiswertes vorzugswürdig gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 649) - sequentiell, sondern nebeneinander vorgelegt worden.
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 337/20

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Identifikation als Täter)

    Das neue Tatgericht wird auch Gelegenheit haben, den Beweiswert der Wiedererkennungsleistung der Zeugin A. anhand der konkreten Umstände der Wahllichtbildvorlage und deren Dokumentation (Vorlage mehrerer "sequentieller Wahllichtbildvorlagen, bestehend aus jeweils acht Personen", die die Zeugin bei sich zu Hause selbst habe durchblättern und beliebig lange betrachten können) umfassend neu zu beurteilen (vgl. BGH, Urteile vom 12. März 2020 - 4 StR 544/19, NStZ 2020, 499; vom 14. April 2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648; Beschluss vom 9. November 2011 - 1 StR 524/11, NJW 2012, 791) und in eine Gesamtwürdigung (dazu vgl. Senat, Urteil vom 1. Juli 2020 - 2 StR 326/19; BGH, Urteile vom 11. Oktober 2016 ? 5 StR 181/16; vom 2. Dezember 2015 - 1 StR 292/15 je mwN) einzustellen.
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3) Ss 188/15

    Strafverfahren: Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage;

    Es wurde seitens der Ermittlungsbehörden auch kein Versuch unternommen, die Zeugin A.-L. A. bei dieser Lichtbildvorlage in irgendeiner Form zu beeinflussen (BGH NStZ 2011, 648).
  • LG Traunstein, 14.07.2021 - 7 KLs 220 Js 28064/20

    Betrug durch Vorspiegelung von finanzieller Beteiligung im Gegenzug zur

    Der Zeuge kann und muss vielmehr bei jedem einzelnen Bild bzw. bei jeder einzelnen Person ausschließlich auf sein aktuelles Erinnerungsbild zurückgreifen (vgl. BGH Urt. v. 14.4.2011 - 4 StR 501/10, NStZ 2011, 648, 649; NStZ 2020, 499 Rn. 10, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 1 (3)Ss188/15

    Revision des Angeklagten

    Es wurde seitens der Ermittlungsbehörden auch kein Versuch unternommen, die Zeugin Anna-Lena Alt bei dieser Lichtbildvorlage in irgendeiner Form zu beeinflussen (BGH NStZ 2011, 648 ).
  • LG Dortmund, 20.12.2018 - 32 KLs 33/18
    Beweiswert kommt der Identifizierung im Rahmen einer Wahllichtbildvorlage dann zu, wenn der Zeuge eine wirkliche Auswahl unter mehreren Personen treffen kann, auf die alle zuvor bei seiner Personenbeschreibung angegeben Merkmale zutreffen (vgl. BGH NStZ 2011, 648).
  • LG Köln, 17.11.2021 - 110 KLs 21/21
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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10   

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https://dejure.org/2011,7085
BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10 (https://dejure.org/2011,7085)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2011 - 3 StR 426/10 (https://dejure.org/2011,7085)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10 (https://dejure.org/2011,7085)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c Abs 3 StPO, § 46 StGB
    Verständigung im Strafverfahren: Unzulässigkeit einer Punktstrafe

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Vereinbarung einer Punktstrafe i.R.d. Verständigung über die Strafbemessung bei Unterbreitung eines Verständigungsvorschlags durch das Gericht

  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Unzulässigkeit einer Punktstrafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Verständigung im Strafverfahren: Unzulässigkeit einer Punktstrafe

  • rechtsportal.de

    StPO § 257c Abs. 3
    Möglichkeit der Vereinbarung einer Punktstrafe i.R.d. Verständigung über die Strafbemessung bei Unterbreitung eines Verständigungsvorschlags durch das Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 648
  • StV 2011, 338
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.09.2010 - 3 StR 359/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Bande); Absprache

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
    Die Strafzumessung hält revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand; denn die Urteilsgründe legen nahe, dass das Landgericht lediglich die im Rahmen der getroffenen Verfahrensabsprache unzulässig vereinbarte Punktstrafe festgesetzt hat und daher die mitgeteilten Erwägungen zur Strafbemessung nur vorgeschoben und nicht ernst gemeint sind (vgl. BGH, Beschluss vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10 unter Hinweis auf Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 257c Rn. 11).

    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).

  • BGH, 22.08.2006 - 1 StR 293/06

    Anwendbarkeit von § 354 Abs. 1a Satz 1 StPO bei einer Urteilsabsprache mit einer

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
    Hierin besteht eine Verletzung von § 46 StGB, die auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84 mwN; Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 108/07, NStZ-RR 2007, 245).

    Für ein Vorgehen nach § 354 Abs. 1a StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84) sieht der Senat hier keinen Anlass.

  • BGH, 11.10.2010 - 1 StR 359/10

    Gewerbsmäßige Untreue; Verständigung (Angabe einer Strafuntergrenze;

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).
  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 108/07

    Inbegriff der Hauptverhandlung (nicht protokollierte Einlassung); negative

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
    Hierin besteht eine Verletzung von § 46 StGB, die auf die Sachrüge zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, BGHSt 51, 84 mwN; Beschluss vom 11. April 2007 - 3 StR 108/07, NStZ-RR 2007, 245).
  • BGH, 06.10.2010 - 2 StR 354/10

    Rechtsfolgen einer informellen Vereinbarung über mögliche Rechtsfolgen

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
    Im Hinblick auf die vom Landgericht zum Inhalt der Verständigung gemachte Erklärung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich einer späteren Vollstreckungsentscheidung verweist der Senat auf die Beschränkung in § 257c Abs. 2 Satz 1 StPO sowie auf den Beschluss des 2. Strafsenats vom 6. Oktober 2010 - 2 StR 354/10, StRR 2010, 466.
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).
  • BGH, 08.10.2010 - 1 StR 347/10

    Mangelnde Belehrung über Rechtsfolgen der Verständigung (Beruhen); gebotene

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).
  • BGH, 27.07.2010 - 1 StR 345/10

    Strafzumessung nach Angabe einer Ober- und Untergrenze der Strafe in

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 17.02.2011 - 3 StR 426/10
    Mit der Pflicht zur Benennung eines Strafrahmens kommt auch zum Ausdruck, dass das Verständigungsgesetz an dem von der Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 1997 - 4 StR 240/97, BGHSt 43, 195; Beschluss vom 3. März 2005 - GSSt 1/04, BGHSt 50, 40) entwickelten Verbot der Vereinbarung einer Punktstrafe festhält (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 1 StR 345/10, NStZ 2010, 650; vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10; vgl. auch Beschlüsse vom 8. Oktober 2010 - 1 StR 347/10, StRR 2010, 465 und vom 11. Oktober 2010 - 1 StR 359/10).
  • BGH, 21.06.2012 - 4 StR 623/11

    Ausschluss der Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes; Bindung

    Das Gericht gibt nach § 257c Abs. 3 Satz 1 StPO den Inhalt einer möglichen Verständigung bekannt und macht dabei regelmäßig von der Möglichkeit Gebrauch, gemäß § 257c Abs. 3 Satz 2 StPO eine Strafober- und Strafuntergrenze anzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648; Beschluss vom 16. März 2011 - 1 StR 60/11, StV 2012, 134, 135).
  • BGH, 03.09.2013 - 5 StR 318/13

    Verständigung (Abgrenzung von Angabe eines für den Fall der Verständigung in

    b) Dass das Landgericht vorliegend neben der Strafuntergrenze nicht auch eine -obergrenze für den Fall eines Geständnisses angegeben habe (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648), macht die Rüge - auch unter Berücksichtigung des in § 300 StPO enthaltenen Rechtsgedankens (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2008 - 1 StR 649/07, NStZ 2008, 418) - nicht geltend.

    Der Senat besorgt daher nicht, sie könnten "nicht ernst gemeint" sein und sollten lediglich das Verhängen einer zuvor vereinbarten "Punktstrafe" begründen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 1 StR 52/11, NJW 2011, 1526, 1527, vom 28. September 2010 - 3 StR 359/10, NStZ 2011, 231, 232, und Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648).

  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    b) Dass die Strafkammer in dem vorgenannten Gespräch anstelle von Strafober- und -untergrenzen jeweils nur eine bestimmt bezeichnete Strafe (Punktstrafe) bei Ablegung eines Geständnisses in Aussicht gestellt hat, ist zwar ebenfalls rechtsfehlerhaft (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

    Vielmehr kann nach den Umständen des Einzelfalls etwa auch die Verletzung einer in systematischer Hinsicht dem Verfahrensrecht zuzuordnenden Bestimmung auf die Sachrüge Beachtung finden (vgl. für § 257c StGB im Fall der unzulässigen Vereinbarung einer Punktstrafe BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648).
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Mit Blick auf das hier beobachtete Verfahren weist der Senat darauf hin, dass das Gericht bei dem Verständigungsvorschlag einen Strafrahmen, also eine Strafobergrenze und eine Strafuntergrenze, angeben muss (vgl. BGH, Urteile vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648, und vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, StV 2013, 741), entgegen der Anfrage von Rechtsanwalt P. am siebten Hauptverhandlungstag aber nicht verpflichtet ist, dem Angeklagten auch mitzuteilen, welche Strafe bei einem Schuldspruch nach "streitiger Hauptverhandlung" in Betracht kommen könnte (BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschluss vom 11. November 2014 - 3 StR 497/14).
  • BGH, 25.06.2020 - 3 StR 102/20

    Verstoß gegen Mitteilungspflicht hinsichtlich verständigungsbezogener Gespräche

    Überdies kann in Anbetracht seiner von der Revision wiedergegebenen Äußerungen über die Straferwartung nicht ausgeschlossen werden, dass das von ihm zuvor mit der Generalstaatsanwaltschaft geführte Telefonat auf die Verhängung einer sog. Punktstrafe ausgerichtet war (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648; KK/Moldenhauer/Wenske, StPO, 8. Aufl., § 257c Rn. 20 mwN).
  • BGH, 22.01.2014 - 2 StR 393/13

    Inbegriffsrüge

    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, das Gericht habe sich aufgrund des erfolgten Verständigungsvorschlags dem Angeklagten gegenüber in der Pflicht gesehen und daher keine schuldangemessene Strafe bestimmt, ist dies als möglicher Verstoß gegen § 46 StGB nur auf die Sachrüge zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648 mwN).
  • BGH, 11.11.2014 - 3 StR 497/14

    Erfolgreiche Rüge der fehlenden Belehrung über mögliche Abweichungen des Gerichts

    Nur vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass das Gericht bei dem Verständigungsvorschlag zwar einen Strafrahmen, also eine Strafobergrenze und eine Strafuntergrenze, angeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - 3 StR 426/10, NStZ 2011, 648), entgegen der Ansicht der Revision bei einer Verständigung aber nicht verpflichtet ist, dem Angeklagten auch mitzuteilen, welche Strafe bei einem Schuldspruch nach "streitiger Hauptverhandlung" in Betracht kommen könnte (BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671).
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