Weitere Entscheidung unten: KG, 10.11.2010

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - III-4 Ws 615/10   

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https://dejure.org/2010,18520
OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - III-4 Ws 615/10 (https://dejure.org/2010,18520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2010 - III-4 Ws 615/10 (https://dejure.org/2010,18520)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2010 - III-4 Ws 615/10 (https://dejure.org/2010,18520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der Notwendigkeit einer Verteidigung; Inhaftierung eines Angeklagten in anderer Sache mit späterer Entlassung als Grund für die Änderung der Umstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 1 Nr. 5; StPO § 140 Abs. 2
    Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung bei einer objektiven Änderung der Notwendigkeit einer Verteidigung; Inhaftierung eines Angeklagten in anderer Sache mit späterer Entlassung als Grund für die Änderung der Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger: Raus aus der Haft, keinen Pflichtverteidiger mehr?

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 653
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 08.06.1994 - 3 Ws 273/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10
    Insofern ist es unbeachtlich, wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens nur seine subjektive Auffassung hinsichtlich der Notwendigkeit der Pflichtverteidigung durch eine andere Beurteilung ersetzen will oder ein während des Verfahrens neu zuständig werdendes Gericht die Auffassung des Vorderrichters nicht zu teilen vermag (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1995, 117, 118).
  • OLG Stuttgart, 15.11.1984 - 1 Ws 403/84

    Bestellung eines Pflichtverteidigers; Rücknahme der Beiordnung; Änderung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10
    Ein solche Einschränkung der Rücknahmemöglichkeiten gebietet schon der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. auch OLG Zweibrücken NStE Nr. 11 zu § 140 StPO; OLG Stuttgart StV 1985, 140).
  • OLG Celle, 12.12.1991 - Ws 303/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10
    Im Rahmen des insoweit eingeräumten Ermessens ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit dem Umstand der Inhaftierung verbundene Behinderung des Angeklagten in seinen originären Verteidigungsrechten und -möglichkeiten entfallen ist oder diese Einschränkung des Angeklagten trotz Aufhebung der Haft fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Celle StV 1992, 151, OLG Frankfurt StV 1990, 487; StV 1983, 497, Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 36).
  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 299/54

    Verteidigerbestellung - Nachträgliche Rückgängigmachung - Absichtsänderung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigerbeiordnung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; RGSt 70, 317,320).
  • OLG Frankfurt, 23.08.1983 - 3 Ws 569/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10
    Im Rahmen des insoweit eingeräumten Ermessens ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit dem Umstand der Inhaftierung verbundene Behinderung des Angeklagten in seinen originären Verteidigungsrechten und -möglichkeiten entfallen ist oder diese Einschränkung des Angeklagten trotz Aufhebung der Haft fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Celle StV 1992, 151, OLG Frankfurt StV 1990, 487; StV 1983, 497, Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 36).
  • OLG Frankfurt, 12.06.1990 - 3 Ws 441/90
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10
    Im Rahmen des insoweit eingeräumten Ermessens ist stets sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit dem Umstand der Inhaftierung verbundene Behinderung des Angeklagten in seinen originären Verteidigungsrechten und -möglichkeiten entfallen ist oder diese Einschränkung des Angeklagten trotz Aufhebung der Haft fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Celle StV 1992, 151, OLG Frankfurt StV 1990, 487; StV 1983, 497, Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 36).
  • RG, 22.09.1936 - 4 D 699/36

    1. Bleibt die Verteidigung nach dem § 140 Abs. 2 n. F. StPO. auch dann

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.11.2010 - 4 Ws 615/10
    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigerbeiordnung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; RGSt 70, 317,320).
  • OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15

    Notwendige Verteidigung: Begrenzung der Pflichtverteidigerbestellung auf die

    Nachdem das Gesetz, wie dargelegt, eine klare Regelung über die Beendigung auf Grund von § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO erfolgter gerichtlicher Verteidigerbestellungen nicht enthält, würde es den genannten Verfahrensgrundsätzen zuwiderlaufen, die Wirkung einer gerichtlichen Verteidigerbestellung ohne mindestens das Erfordernis einer ausdrücklichen Aufhebungsentscheidung enden zu lassen (vgl. Laufhütte/Willnow, a.a.O., § 140 Rn. 16; HansOLG, Beschluss vom 18. Juli 2014, Az.: 1 Ws 79/14, für den Fall der Fortgeltung einer auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 erfolgten Verteidigerbestellung nach Eintreten der Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; OLG Düsseldorf in NStZ 2011, 653 betreffend eine Verteidigerbestellung auf Grund notwendiger Verteidigung nach § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO; jeweils m.w.N.; a.A. OLG Düsseldorf in StV 2011, 651).
  • KG, 28.02.2017 - 5 Ws 50/17

    Notwendige Verteidigung im Strafverfahren wegen unerlaubten Handeltreibens mit

    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 - juris = StRR 2013, 442 Ls).
  • KG, 15.05.2020 - 5 Ws 65/20

    Auslegung des § 143 Abs. 2 StPO in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des

    Das Gericht hat dabei sorgfältig zu prüfen, ob die früheren, mit der Inhaftierung verbundenen Einschränkungen des Beschuldigten hinsichtlich seiner Verteidigungsmöglichkeiten entfallen sind oder ob diese nach Beendigung der Haft fortbestehen und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erfordern (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 1 Ws 76/14 -, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10 -, juris Rn. 9, und vom 8. Juni 1994 - 3 Ws 273/94 -, StV 1995, S. 117, 118; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10 -, juris Rn. 6; Beulke, a. a. O., § 140 Rn. 60; Thomas/ Kämpfer, a. a. O.; Willnow in: Karlsruher Kommentar, StPO 8. Aufl., § 140 Rn. 15; jeweils zu § 140 Abs. 3 Satz 1 StPO a. F. und m. w. Nachw.; ebenso zur Neuregelung Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 143 Rn. 6).

    Den Beschlussgründen muss zu entnehmen sein, dass sich das Gericht des ihm eröffneten Ermessensspielraums bewusst war und dass es sein Ermessen unter Berücksichtigung der im Einzelfall maßgeblichen Gesichtspunkte ausgeübt hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2010, a. a. O., Rn. 10; OLG Celle, a. a. O., Rn. 6).

    Der Senat hebt ihn auf und verweist die Sache abweichend von § 309 Abs. 2 StPO an den Vorsitzenden der Strafkammer zurück, um diesem die Möglichkeit zu geben, das ihm eingeräumte Ermessen rechtsfehlerfrei auszuüben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. November 2010, a. a. O., Rn. 11, und vom 8. Juni 1994, a. a. O., S. 118).

  • OLG Hamburg, 18.07.2014 - 1 Ws 76/14

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Aufhebung der Beiordnungsentscheidung bei

    Hier ist sorgfältig zu prüfen, ob die frühere mit den Beschränkungen des Freiheitsentzugs verbundene Beeinträchtigung des Angeklagten in seinen Verteidigungsrechten nunmehr entfallen ist oder ob diese noch fortbesteht und deshalb eine weitere Unterstützung durch einen Verteidiger erforderlich ist (vgl. HansOLG Hamburg, Beschluss vom 1. Februar 1994 - 1 Ws 30/94, StV 1994, 176 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 Ws 615/10, NStZ 2011, 653; OLG Celle, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 Ws 392/10, StV 2011, 84; HansOLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2000 - Ws 102/00, StraFo 2002, 231; ferner Laufhütte/Willnow, a.a.O., Rn. 15).

    d) Ein - notwendigerweise nach Anhörung des Angeklagten (§ 33 StPO) - ergehender Aufhebungsbeschluss ist unter Darlegung der hierfür bestimmenden Umstände zu begründen (§ 34 StPO; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2010 - 4 Ws 615/10, NStZ 2011, 653; Hans OLG Bremen, Beschluss vom 9. August 2000 - Ws 102/00, StraFo 2002, 231).

  • KG, 20.09.2013 - 4 Ws 122/13

    Notwendigkeit der Verteidigung; Vertrauensschutz; zweiter Pflichtverteidiger

    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 S. 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653); dies gilt grundsätzlich auch im Fall der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers (vgl. OLG Frankfurt/M. StV 1984, 502).

    Dies gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 21. Oktober 1983 - 1 Ws 734/83, 1 Ws 842/83, 1 Ws 735/83, 1 Ws 736/83 - [juris]).

  • LG Hamburg, 04.11.2015 - 628 Qs 34/15

    Strafverfahren: Aufhebung einer Pflichtverteidigerbeiordnung bei Wegfall des

    Dies gebietet der Grundsatz des prozessualen Vertrauensschutzes (vgl. BGHSt 7, 69, 71; Hanseatisches OLG, Beschl. v. 18.07.2014, 1 Ws 76/14, BeckRS 2014, 16418, RdNr. 13; KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).

    Eine Aufhebung der Beiordnung ist daher - abgesehen von dem Sonderfall des § 143 StPO - nur zulässig, wenn das Vertrauen des Angeklagten auf die Beiordnungsentscheidung ausnahmsweise nicht schutzwürdig ist, weil sich die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände wesentlich geändert haben oder das Gericht von objektiv falschen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. KG, NJOZ 2014, 1544, 1545; OLG Düsseldorf, NStZ 2011, 653).

  • KG, 10.09.2013 - 4 Ws 116/13

    Notwendigkeit der Verteidigung, Vertrauensschutz

    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 S. 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653).
  • KG, 20.12.2017 - 2 Ws 194/17

    Strafverfahren: Zurücknahme der Pflichtverteidigerbestellung durch das

    Ist die Frage der Notwendigkeit der Verteidigung in irgendeinem Verfahrensstadium positiv beantwortet worden, muss es - abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmen nach den §§ 140 Abs. 3 Satz 1, 143 StPO - insbesondere dann bei der Bestellung bleiben, wenn das Gericht lediglich seine rechtliche Auffassung über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung ändert (vgl. BGHSt 7, 69, 71; OLG Düsseldorf NStZ 2011, 653 und StV 1995, 117, 118; KG StV 2016, 485; wistra 2016, 423; Beschlüsse vom 28. Februar 2017 - 5 Ws 50/17 -, 28. Oktober 2016 - 3 Ws 575/16 - und 10. September 2013 - 4 Ws 116/13 -).
  • LG Magdeburg, 19.06.2014 - 21 Qs 44/14

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung nach der Haftentlassung:

    Das Gericht ist verpflichtet, insoweit nachvollziehbare Erwägungen anzustellen und diese zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2010 - III-4 Ws 615/10, 4 Ws 615/10, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 140 Rndz. 36 m. w. N.).
  • LG Dessau-Roßlau, 07.04.2020 - 6 Qs 40/20

    Pflichtverteidigerbestellung im Fall der Inhaftierung

    Vielmehr wäre die Pflichtverteidigerbestellung durch ausdrücklichen Aufhebungsbeschluss zu beenden, wenn die Voraussetzungen des § 143 Abs. 2 S. 2 StPO vorliegen, das heißt, wenn der Angeklagte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung aus der Anstalt entlassen wird und die für den Angeklagten verbleidende Zeit ausreicht, sich angemessen auf seine Verteidigung vorzubereiten, wobei es sich bei der Aufhebung stets um eine Ermessensentscheidung des Gerichts handelt (Vgl. Krawczyk, in: BeckOK StPO, 36. Edition, Stand 01.01.2020, § 143 Rn. 9 - zitiert nach beck-online, ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.11.2010 - 4 Ws 615/10; LG Magdeburg, Beschluss vom 19.6.2014 - 21 Qs 785 Js 36889/13 (44/14)).
  • LG Magdeburg, 11.05.2022 - 25 Qs 33/22

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Bestellung nach Haftentlassung

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Rechtsprechung
   KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10, 3 Ws 459/10 - 1 AR 1247/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10520
KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10, 3 Ws 459/10 - 1 AR 1247/10 (https://dejure.org/2010,10520)
KG, Entscheidung vom 10.11.2010 - 3 Ws 459/10, 3 Ws 459/10 - 1 AR 1247/10 (https://dejure.org/2010,10520)
KG, Entscheidung vom 10. November 2010 - 3 Ws 459/10, 3 Ws 459/10 - 1 AR 1247/10 (https://dejure.org/2010,10520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Sicherungshaftbefehl. Ladung Ausland, Wirksamkeit, Voraussetzungen

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 216 Abs 1 S 1 StPO, § 230 Abs 2 StPO
    Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Angeklagten wegen unentschuldigten Ausbleibens in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Haftbefehls erfordert bei einem dauerhaft im Ausland lebenden Angeklagten einen Hinweis über die Vollstreckung ausschließlich im Geltungsbereich der StPO; Erforderlichkeit eines Hinweises im Haftbefehl über die Vollstreckung ausschließlich im Geltungsbereich ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 216 Abs. 1 S. 1; StPO § 230 Abs. 2
    Voraussetzungen für einen Haftbefehl nach § 230 StPO bei einem dauerhaft im Ausland lebenden Angeklagten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufgepasst beim Sicherungs-HB !! Mandant ordnungsgemäß im Ausland geladen?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Haftbefehl setzt ordnungsgemäße Ladung voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 653
  • StV 2011, 716
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden

    Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
    Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • LG Saarbrücken, 19.07.2010 - 2 Qs 22/10
    Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Auszug aus KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10
    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14

    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16

    Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe StV 2015, 346; Beschluss v. 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., Rdn. 5 zu § 216; a.A. KG StraFo 2013, 425).
  • KG, 15.04.2013 - 3 StE 6/11

    Androhung von Zwangsmaßnahmen in der Ladung eines im Ausland lebenden Angeklagten

    c) Teilweise wird jedoch in neuerer Rechtsprechung eine modifizierte Warnung des im Ausland auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten dann für zulässig erachtet, wenn diese den eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahme ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (KG [3. Senat] NStZ 2011, 653; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Rostock NStZ 2010, 412).
  • LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13

    Androhung von Zwangsmitteln in der Ladung gegenüber einem im Ausland lebenden

    Dieser Auffassung kann jedoch - jedenfalls seit der zum 08.12.2008 erfolgten Änderung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt durch Einfügung von Satz 2, wonach Zwangsmaßnahmen beschuldigten Personen nur angedroht werden dürfen, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können - nicht (mehr) gefolgt werden (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2010, 49; KG Berlin, NStZ 2011, 653; BeckOK-Ritscher, StPO, Stand: 28.01.2013, Rdn. 6 zu § 216; zur Zulässigkeit der Androhung von Zwangsmaßnahmen auch bereits vor der RiVASt-Änderung siehe OLG Rostock, NStZ 2010, 412).
  • KG, 04.09.2023 - 2 Ws 93/23

    Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland lebenden

    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, für zulässig (und erforderlich) angesehen, wenn sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 29. Februar 2008 - I Ws 60/08 -, juris; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; KG, Beschluss vom 10. November 2010 - 3 Ws 459/10 -, juris mwN - auch hinsichtlich der gegenteiligen Auffassungen).
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