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   OLG Köln, 08.12.2010 - III-2 Ws 770/10   

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https://dejure.org/2010,17745
OLG Köln, 08.12.2010 - III-2 Ws 770/10 (https://dejure.org/2010,17745)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.12.2010 - III-2 Ws 770/10 (https://dejure.org/2010,17745)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - III-2 Ws 770/10 (https://dejure.org/2010,17745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf die Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren trotz Verzichts auf die bereits bei einem anderen Verteidiger entstandenen Gebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4131
    Anspruch auf die Verfahrensgebühr im Revisionsverfahren trotz Verzichts auf die bereits bei einem anderen Verteidiger entstandenen Gebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 654
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 12.03.2008 - 2 Ws 125/08

    Maßregeln; Ermessen

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 Ws 770/10
    Durch die Zulassung eines teilweisen Gebührenverzichts durch den Pflichtverteidiger würde dem Konkurrenzkampf um die Pflichtverteidigermandate aber Tür und Tor geöffnet (SenE v. 19.03.2008 - 2 Ws 125/08 -).

    v. 19.03.2008 - 2 Ws 125/08).".

  • OLG Bamberg, 18.08.2005 - Ws 626/05

    Zurücknahme der Bestellung des bisherigen Pflichtverteidigers und Beiordnung

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 Ws 770/10
    Das gilt nicht nur für die vertraglich vereinbarte Gebühr, sondern auch für den Anspruch gegen die Staatskasse (Thüringer OLG JurBüro 2006, 365; SenE v. 19.03.2008 - 2 Ws 125/06 - a.A. wohl 1. Strafsenat des OLG Köln SenE vom 25.1.2008 - 1 Ws 1/08 - ; OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Düsseldorf a.a.O.; OLG Bamberg NJW 2006, 1536; OLG Naumburg StrFo 2005, 73; Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, Ziff. 4100 VV RVG Rdn. 9; Henssler/Prütting-Dittmann, BRAO, 2. Aufl. § 49 b Rdn. 8; Burghoff, RVG, 2. Auflage, § 54 Rdn. 20).
  • OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05

    Bestimmung des für die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 Ws 770/10
    Mit dem Verbot eines Gebührenverzichts bei Pflichtverteidigungen wird auch ausgeschlossen, dass dieser seitens der Gerichte zur Voraussetzung für die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers gemacht wird, was nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls unzulässig ist (SenE vom 13.12.2002 - 2 Ws 634/02 = StV 2004, 36; SenE v. 17.8.2005 - 2 Ws 317/05 - Sen E .
  • OLG Köln, 13.12.2002 - 2 Ws 634/02

    Gebührenrechtliche Rückwirkung einer späteren Pflichtverteidigerbestellung auf

    Auszug aus OLG Köln, 08.12.2010 - 2 Ws 770/10
    Mit dem Verbot eines Gebührenverzichts bei Pflichtverteidigungen wird auch ausgeschlossen, dass dieser seitens der Gerichte zur Voraussetzung für die Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers gemacht wird, was nach der Rechtsprechung des Senats ebenfalls unzulässig ist (SenE vom 13.12.2002 - 2 Ws 634/02 = StV 2004, 36; SenE v. 17.8.2005 - 2 Ws 317/05 - Sen E .
  • KG, 02.09.2016 - 4 Ws 125/16

    Strafverfahren: Pflichtverteidigerwechsel aus Gründen der gerichtlichen

    Im Übrigen ist auch der - von der Gegenauffassung für die Unzulässigkeit des Gebührenverzichts angeführte (vgl. eingehend OLG Naumburg OLGSt StPO § 142 Nr. 8 und HansOLG Bremen NStZ 2014, 358; ferner OLG Köln StraFo 2008, 348; NStZ 2011, 654; StV 2011, 659; OLG Jena JurBüro 2006, 365) - Sinn und Zweck des § 49b Abs. 1 BRAO, einen Preiswettbewerb um Mandate in gerichtlichen Verfahren zu verhindern, bei der hier zu beurteilenden Situation nicht berührt.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 2 Ws 277/17

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Auswechslung des Pflichtverteidigers;

    Entgegen der vom Landgericht Heilbronn vertretenen Rechtsansicht (gestützt auf OLG Bremen NStZ 2014, 305; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2012, 2 Ws 52/10, OLG Köln, NStZ 2011, 654) ist dieser Verzicht auch zulässig.
  • OLG Saarbrücken, 10.10.2016 - 1 Ws 113/16

    Auswechselung des Pflichtverteidiger, Zulässigkeit eines Gebührenverzichts

    Der abweichenden Ansicht, die im Hinblick auf § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAO, wonach es unzulässig ist, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt, einen derartigen Gebührenverzicht als unzulässig erachtet (vgl. Thüring. OLG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 Ws 440/05 -, juris; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.04.2010 - 2 Ws 52/10 -, juris; OLG Köln NStZ 2011, 654 f.; Hanseat. OLG Bremen NStZ 2014, 358 f.), vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • LG Aachen, 10.03.2020 - 60 Qs 8/20

    Pflichtverteidigervergütung; Wahlverteidigervergütung; Verzicht; Doppelbelastung;

    Daran ändert nach Auffassung der Kammer auch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln nichts, wonach ein Verzicht auf Pflichtverteidigergebühren im Hinblick auf § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO unwirksam sein soll (vgl. für den Fall eines Gebührenverzichts im Zusammenhang mit einem Pflichtverteidigerwechsel OLG Köln, Beschl. v. 08.12.2010 - 2 Ws 770/10, NStZ 2011, 654).
  • OLG Köln, 31.01.2011 - 2 Ws 79/11
    Der Senat verweist im übrigen auf seine Rechtsprechung, nach der ein Gebühren-verzicht des neuen Verteidigers unwirksam und deswegen für die Frage der Auswechslung des Pflichtverteidigers ohne Belang ist ( Senat 28.07.2008 - 2 Ws 371/08 - 08.12.2010 - 2 Ws 770/10 - ).
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