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   BGH, 08.06.2011 - 4 StR 127/11   

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https://dejure.org/2011,10676
BGH, 08.06.2011 - 4 StR 127/11 (https://dejure.org/2011,10676)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 4 StR 127/11 (https://dejure.org/2011,10676)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 4 StR 127/11 (https://dejure.org/2011,10676)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 1 Nr 1 StGB vom 27.12.2003, § ... 66 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a StGB vom 22.12.2010, § 66 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b StGB vom 22.12.2010, § 66 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst c StGB vom 22.12.2010, § 66 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB vom 22.12.2010
    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Übergangsfällen

  • Wolters Kluwer

    Revision eines Angeklagten hat hinsichtlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung Erfolg; Revision eines Angeklagten gegen die Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Übergangsfällen

  • ra.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Anordnung von Sicherungsverwahrung in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 a.F; StGB § 66 Abs. 1
    Revision eines Angeklagten hat hinsichtlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung Erfolg; Revision eines Angeklagten gegen die Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 691
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 127/11
    In diesen Fällen ist nach Art. 316e Abs. 2 EGStGB, der auch in der Revisionsinstanz zu beachten ist (§ 354a StPO), das neue Recht als das mildere Gesetz anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 49; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 2 StR 642/10 Rn. 2).
  • BGH, 12.01.2011 - 2 StR 642/10

    Einschränkung der Sicherungsverwahrung durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 127/11
    In diesen Fällen ist nach Art. 316e Abs. 2 EGStGB, der auch in der Revisionsinstanz zu beachten ist (§ 354a StPO), das neue Recht als das mildere Gesetz anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10 Rn. 49; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 2 StR 642/10 Rn. 2).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 4 StR 127/11
    Bei der neuerlichen Prüfung der Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung werden die Anforderungen zu beachten sein, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 - für die befristete weitere Anwendung des § 66 StGB alter und neuer Fassung aufgestellt hat (vgl. Rn. 172 der Entscheidung).
  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 253/11

    Einschränkende Auslegung der Sicherungsverwahrung nach der Grundsatzentscheidung

    In diesen Fällen ist nach Art. 316e Abs. 2 EGStGB, der auch in der Revisionsinstanz zu beachten ist (§ 354a StPO), das neue Recht als das mildere Gesetz anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 127/11 mwN).

    Über Art. 316e EGStGB wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht befunden; die Vorschrift ist daher weiterhin geltendes Recht und als Sonderregelung gegenüber § 2 Abs. 6 StGB zu beachten (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 127/11, vom 6. Juli 2011 - 2 StR 164/11).

    Da der Betrug nach dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vom 22. Dezember 2010 nicht mehr zum Katalog der Straftaten zählt, deren Begehung zur Anordnung dieser Maßregel der Besserung und Sicherung führen kann, und auch die vom Landgericht angeführten Vorverurteilungen die Voraussetzungen des neu gefassten § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht (mehr) erfüllen, hat der Senat die vom Landgericht angeordnete Maßregel - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO entfallen lassen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 1 StR 528/10, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 127/11, vom 6. Juli 2011 - 2 StR 164/11, dort auch zur Kostenentscheidung).

  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 605/11

    Meistbegünstigungsgrundsatz (Grundsatz der Alternativität; Sicherungsverwahrung)

    Dies gilt nach Art. 316e Abs. 2 EGStGB nicht, wenn im konkreten Fall eine Anwendung von § 66 StGB in der am 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Neufassung dazu führt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nicht mehr gegeben sind (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 4 StR 127/11, NStZ 2011, 691).
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