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   BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11   

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https://dejure.org/2011,7557
BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11 (https://dejure.org/2011,7557)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2011 - 3 StR 33/11 (https://dejure.org/2011,7557)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 3 StR 33/11 (https://dejure.org/2011,7557)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 78c StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 StGB; § 102 StPO; § 103 StPO; § 22 StGB; § 23 StGB
    Unterbrechung der Verjährung (Untersuchungshandlung gegenüber Mitbeschuldigten; Durchsuchung); Betrug in einem besonders schweren Fall (Vollendung; Regelbeispiel)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78c Abs 1 S 1 Nr 4 StGB, § 78c Abs 4 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 263 Abs 3 S 2 Nr 5 StGB
    Verjährungsunterbrechung durch Durchsuchungsanordnung; Verwirklichung eines besonders schwerer Falls des Betrugs

  • Wolters Kluwer

    Bei mehreren Tatverdächtigen kann sich Unterbrechungshandlung, von der nur ein Beschuldigter unmittelbar betroffen ist, dennoch nach Lage der Umstände ebenfalls auf übrige Beteiligte beziehen, indem sie deren Verfolgung erkennbar in Blick nimmt; Beziehen einer ...

  • rewis.io

    Verjährungsunterbrechung durch Durchsuchungsanordnung; Verwirklichung eines besonders schwerer Falls des Betrugs

  • ra.de
  • rewis.io

    Verjährungsunterbrechung durch Durchsuchungsanordnung; Verwirklichung eines besonders schwerer Falls des Betrugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 78c Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Verjährungsunterbrechung durch eine ausschließlich nicht tatverdächtige Dritte unmittelbar betreffende Maßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 711
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.09.1992 - 3 StR 110/92

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Eintritt einer

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11
    Diese Unterbrechungshandlungen beziehen sich - anders als etwa eine Beschuldigtenvernehmung (BGH, Beschluss vom 2. September 1992 - 3 StR 110/92, StV 1993, 71) - nicht ihrer Natur nach lediglich auf den unmittelbar Betroffenen.
  • OLG Hamburg, 26.05.1993 - 1 Ss 8/93

    Breiter wirkende Ermittlungshandlungen; Richterliche Durchsuchungsanordnungen;

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11
    Sie dienen vielmehr in der Regel einer umfassenden Sachaufklärung und richten sich daher, soweit keine Einschränkung ersichtlich ist, grundsätzlich gegen alle Tatverdächtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. April 1987 - 3 Ss 190/86, wistra 1987, 228, 229; OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 1993 - 1 Ss 8/93, wistra 1993, 272, 273; LK/Schmid, StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 7; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 28. Aufl., § 78c Rn. 24 f.).
  • BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95

    Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11
    Sogar eine Maßnahme, die ausschließlich nicht tatverdächtige Dritte unmittelbar betrifft, ist daher grundsätzlich geeignet, die Verjährung gegenüber einem Beschuldigten zu unterbrechen (BGH, Beschluss vom 1. August 1995 - 1 StR 275/95, StV 1995, 585).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.1987 - 3 Ss 190/86
    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11
    Sie dienen vielmehr in der Regel einer umfassenden Sachaufklärung und richten sich daher, soweit keine Einschränkung ersichtlich ist, grundsätzlich gegen alle Tatverdächtigen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. April 1987 - 3 Ss 190/86, wistra 1987, 228, 229; OLG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 1993 - 1 Ss 8/93, wistra 1993, 272, 273; LK/Schmid, StGB, 12. Aufl., § 78c Rn. 7; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 28. Aufl., § 78c Rn. 24 f.).
  • RG, 10.07.1903 - 2206/03

    Kann der Erlaß eines Haftbefehls gegen einen von zwei Mitangeklagten die

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 33/11
    Bei mehreren Tatverdächtigen kann sich eine Unterbrechungshandlung, von der nur ein Beschuldigter unmittelbar betroffen ist, dennoch nach Lage der Umstände ebenfalls auf die übrigen Beteiligten beziehen, indem sie deren Verfolgung erkennbar in den Blick nimmt (vgl. schon RG, Urteil vom 10. Juli 1903 - Rep. 2206/03, RGSt 36, 350, 351).
  • LAG Düsseldorf, 02.11.2015 - 14 Sa 800/15

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines Zeugen im Arbeitsgerichtsprozess im

    Sie dienen vielmehr in der Regel einer umfassenden Sachaufklärung und richten sich daher, soweit keine Einschränkung ersichtlich ist, grundsätzlich gegen alle Tatverdächtigen (BGH, Beschluss vom 03.05.2011 - 3 StR 33/11, Rn. 5, juris; Schönke/Schröder/ Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 29. Aufl., § 78c Rn. 24 f.).
  • BGH, 31.01.2017 - 2 StR 280/16

    Betrug (Verjährungsbeginn); Verjährungsunterbrechung (Unterbrechung durch

    Der allein gegen den zu diesem Zeitpunkt alleinigen Beschuldigten V. gerichtete Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Kassel vom 30. Juli 2014 konnte gegenüber der Angeklagten keine verjährungsunterbrechende Wirkung entfalten, da diese Ermittlungshandlung nicht darauf gerichtet war, deren zu diesem Zeitpunkt noch nicht ersichtlichen Tatbeitrag aufzuklären (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 33/11, NStZ 2011, 711 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2014 - 4 U 182/09

    Formularmäßige Vereinbarung der Bindungswirkung eines Strafurteils im Prozess

    Auf die hiergegen eingelegte Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts mit Beschluss vom 03.05.2011 - 3 StR 33/11 - im Schuldspruch geändert, bei Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen im Strafausspruch aufgehoben und im Umfang der Aufhebung zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Mönchengladbach zurückverwiesen.
  • BGH, 28.01.2022 - 6 StR 626/21

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls

    Denn der Angeklagte A. war ausweislich der Sachakte bereits spätestens am 20. Februar 2015 materiell tatverdächtig (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2011 - 3 StR 33/11, NStZ 2011, 711, 712; vom 26. Oktober 2017 - 1 StR 279/17, NZWiSt 2018, 304, 305; vom 6. März 2007 - KRB 1/07, NJW 2007, 2648, 2649; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, 331, 332).
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