Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.01.2010

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   BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09   

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BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09 (https://dejure.org/2009,3427)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - 3 StR 148/09 (https://dejure.org/2009,3427)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09 (https://dejure.org/2009,3427)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; § 267 Abs. 1 StPO; § 29a BtMG; § 25 Abs. 1 StGB; § 344 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 51 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Feststellung des Vollstreckungsstandes); Urteilsgründe (notwendige Feststellungen); unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tatherrschaft); Beschränkung der Revision; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines unerlaubten Besitzes an einem Einsteckmagazin für Selbstladepistolen; Vorliegen einer Tateinheit i.S.e. natürlichen Handlungseinheit i.R.e. Bestellung weiterer Betäubungsmittel zum Zeitpunkt der Bezahlung zuvor gelieferter; Rechtsfehlerfreie Bestimmung des ...

  • Judicialis

    StGB § 51 Abs. 1 S. 1; ; StPO § 460; ; StPO § 462

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 460; StPO § 462; StGB § 51 Abs. 1 S. 1
    Annahme eines unerlaubten Besitzes an einem Einsteckmagazin für Selbstladepistolen; Vorliegen einer Tateinheit i.S.e. natürlichen Handlungseinheit i.R.e. Bestellung weiterer Betäubungsmittel zum Zeitpunkt der Bezahlung zuvor gelieferter; Rechtsfehlerfreie Bestimmung des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 97
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Es hat hierfür zur Kompensation (vgl. BGHSt 52, 124 = NJW 2008, 860) jeweils ein Jahr Freiheitsstrafe (bei dem Angeklagten Y. in der Form einer Kompensation von jeweils 6 Monaten hinsichtlich der beiden Gesamtfreiheitsstrafen) für vollstreckt erklärt.

    Jedoch muss stets im Auge behalten werden, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundenen besonderen Belastungen des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung eingeflossen sind und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; BGH NStZ 2008, 527).".

    Die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung wurde von der Strafkammer mit (höchstens) einem Jahr und dreieinhalb Monaten festgestellt: Durch die Anordnung, zu deren Entschädigung seien von den Gesamtstrafen jeweils ein Jahr als vollstreckt anzusehen, hat es die Kompensation nahezu in der Höhe des vom Großen Senat für Strafsachen ausgeschlossenen Maßstabs des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB bestimmt (BGHSt 52, 124, 146 f.).

    Sollte dabei wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt werden, so wird bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken sein, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch ein solcher gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGHSt 52, 124, 143; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).

    Auch andere Formen der Kompensation für rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen - etwa Verfahrenseinstellungen oder -beschränkungen nach §§ 153, 153a, 154, 154 a StPO (vgl. BGHSt 52, 124, 132 f.) - werden in Beschlussform vorgenommen.

  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung:

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Zu beachten ist ferner, dass eine Verzögerung während eines einzelnen Verfahrensabschnitts für sich allein keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet, wenn das Strafverfahren insgesamt in angemessener Zeit abgeschlossen wurde (vgl. BGH StraFo 2008, 513 m. w. N).".

    Sollte dabei wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt werden, so wird bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken sein, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch ein solcher gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGHSt 52, 124, 143; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).

  • BGH, 11.04.2007 - 3 StR 21/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensverbindung; Warten auf

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Sollte dabei wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt werden, so wird bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken sein, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch ein solcher gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGHSt 52, 124, 143; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).
  • EGMR, 10.11.2005 - 65745/01

    Beschleunigungsgrundsatz im Haftverfahren (doppelte Strafmilderung bei Verletzung

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Sollte dabei wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt werden, so wird bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken sein, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch ein solcher gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGHSt 52, 124, 143; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).
  • EGMR, 26.10.2006 - 65655/01

    Menschenrechte: Überlange Untersuchungshaft, "La Belle"

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Sollte dabei wiederum eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt werden, so wird bei der Kompensationsentscheidung zu bedenken sein, dass neben dem Konventionsverstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK auch ein solcher gegen Art. 5 Abs. 3 Satz 1 2. Halbs. MRK in Betracht kommen könnte (vgl. EGMR StV 2006, 474, 478; Urt. vom 26. Oktober 2006 - 65655/01 - juris; BGHSt 52, 124, 143; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 31; BGH StV 2008, 633, 634).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 376/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Schon deswegen unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von Konstellationen, in denen in der Rechtsprechung Tateinheit infolge eines Zusammenfallens von Zahlungsvorgängen für mehrere Betäubungsmittelkäufe angenommen worden ist (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 29; § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; ebenso BGH, Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 m. w. N. und Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; zu den Bedenken hiergegen vgl. BGH NStZ 2009, 392).
  • BGH, 12.05.1989 - 3 StR 55/89

    Steuerhinterziehung - Untreue - Bankrott - Konkurs - Konkursdelikte

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Dies muss in einer geschlossenen Darstellung aller äußeren und jeweils im Zusammenhang damit auch der dazugehörigen inneren Tatsachen in so vollständiger Weise geschehen, dass in den konkret angeführten Tatsachen der gesetzliche Tatbestand erkannt werden kann (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 4 und 7).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Jedoch muss stets im Auge behalten werden, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundenen besonderen Belastungen des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung eingeflossen sind und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; BGH NStZ 2008, 527).".
  • BGH, 18.06.2009 - 3 StR 89/09

    Gesetzlicher Richter; Besetzung der Großen Strafkammer; Zweierbesetzung;

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 18. Juni 2009 (3 StR 89/09 - juris) ausgeführt:.
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - 3 StR 148/09
    Nur dann kann das Revisionsgericht auf die Sachrüge prüfen, ob bei der rechtlichen Würdigung eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist (§ 337 Abs. 2 StPO; vgl. BGH, Urt. vom 12. Mai 2009 - 1 StR 718/08 - juris).
  • BGH, 21.02.2008 - 3 StR 505/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung;

  • BVerfG, 10.03.2009 - 2 BvR 49/09

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (formale Anforderungen an die Erhebung

  • BGH, 16.12.1992 - 3 StR 561/92

    Anforderungen an die Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen in den

  • BGH, 13.03.1996 - 2 StR 514/95

    Strafzumessung außerhalb des tatrichterlichen Spielraums

  • BGH, 06.03.2008 - 3 StR 514/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Feststellungen; Urteilsgründe;

  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 527/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tateinheit (Zusammentreffen in

  • BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

  • BGH, 06.11.2008 - 4 StR 495/08

    Sexuelle Nötigung durch konkludente Drohung, das Opfer nicht mehr gegen frühere

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Da der Angeklagte die zur Abrechnung erforderlichen Daten an den entsprechenden Tagen "einheitlich an die M. GmbH übermittelt" hat (UA S.15), liegt eine zu Tateinheit führende Teilidentität der Ausführungshandlung vor (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10; BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09; BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09; v. Heintschel-Heinegg in MüKomm-StGB, § 52 Rn. 86 ff. mwN).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, um eine Handlungsund in deren Folge eine Tateinheit zu begründen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. auch LK/Rissing-van Saan aaO, § 52 Rn. 20 mwN).

    Hierzu reichen, wie bereits dargelegt, ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge- Beziehung nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).

    So liegt es hier: Die Bezahlung der Erstlieferung und die Entgegennahme der Zweitlieferung sind gesonderte Handlungen, die jeweils nur für die einzelne Lieferung das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen (vgl. für die Bestellung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; für die Abholung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris ).

    a) Der 2. Strafsenat hat im Fall der Zahlung des Kaufpreises für eine frühere Lieferung (ebenso wie in der Rückgabe von wegen Qualitätsmängeln beanstandeten Rauschgifts aus dieser Lieferung) bei der Übernahme einer weiteren Lieferung Tateinheit angenommen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97).

  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, um eine Handlungs- und in deren Folge eine Tateinheit zu begründen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. auch LK/Rissing-van Saan aaO, § 52 Rn. 20 mwN).

    Hierzu reichen, wie bereits dargelegt, ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).

    So liegt es hier: Die Bezahlung der Erstlieferung und die Entgegennahme der Zweitlieferung sind gesonderte Handlungen, die jeweils nur für die einzelne Lieferung das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen (vgl. für die Bestellung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; für die Abholung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris).

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).

    In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung der drei auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, Rn. 6; Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offen gelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).

  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. Rissing-van Saan in LK-StGB, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).

    In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung der drei auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14, Rn. 6; Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offen gelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, Tateinheit zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. Rissing-van Saan in LK, 12. Aufl., § 52 Rn. 20 mwN).

    In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung sämtlicher auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offengelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).

  • BGH, 22.09.2009 - 5 StR 363/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; rechtsstaatswidrige Untersuchungshaft;

    Bei etwaiger weitergehender gegen Art. 6 Abs. 1 MRK verstoßender Verfahrensverzögerung wird eine einheitliche Kompensation auszusprechen sein (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, Rdn. 49).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dagegen genügt ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht, um Tateinheit zu begründen (BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).
  • BGH, 19.06.2012 - 3 StR 201/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Unterbringung in einer

    Ergänzend zu den Antragsschriften des Generalbundesanwalts verweist der Senat zum Konkurrenzverhältnis der 16 Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf sein Urteil vom 16. Juli 2009 ( 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).
  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 3/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung)

    Dabei kann hier offen bleiben, ob dieses Geschehen überhaupt geeignet wäre, die fünf Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Tateinheit zu verbinden (s. dazu nur einerseits BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 8; andererseits BGH, Urteil vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97); denn selbst wenn man dies annehmen wollte, könnten die fünf zu Tateinheit zusammengefassten Bewertungseinheiten des Betäubungsmittelhandels in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nicht auch die fünf schwerer wiegenden Taten der Betäubungsmitteleinfuhr in nicht geringer Menge zu Tateinheit verklammern (vgl. Fischer, StGB, 58. Aufl., Vor § 52 Rn. 30; Weber, BtMG, 3. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 578 mwN).
  • BGH, 27.10.2020 - 3 StR 342/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge)

  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 430/09

    Strafzumessung (generalpräventive Überlegungen); rechtsstaatswidrige

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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6672
BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09 (https://dejure.org/2010,6672)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2010 - 2 StR 563/09 (https://dejure.org/2010,6672)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09 (https://dejure.org/2010,6672)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a BtMG, § 52 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der ersten Lieferung anlässlich der zweiten Lieferung und bei Umtausch mangelhafter in mangelfreie Ware

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der tatbestandlichen Handlungsteile des einheitlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der ersten Lieferung anlässlich der zweiten Lieferung und bei Umtausch mangelhafter in mangelfreie Ware

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der ersten Lieferung anlässlich der zweiten Lieferung und bei Umtausch mangelhafter in mangelfreie Ware

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    StPO § 349 Abs. 2
    Feststellung der tatbestandlichen Handlungsteile des einheitlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 97
  • StV 2010, 684
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip;

    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
    Damit treffen diese beiden Rauschgiftkäufe in einem Handlungsteil zusammen, denn auch die Zahlungsvorgänge sind tatbestandliche Handlungsteile des einheitlichen Handeltreibens mit der konkret betroffenen Betäubungsmittelmenge (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02 -, vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04 -, vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07 -).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09

    Berücksichtigung einer Aufklärungshilfe bei der Strafzumessung (Orientierung am

    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09 - und vom 30. September 2009 - 2 StR 323/09 -).
  • BGH, 23.09.2009 - 2 StR 325/09

    Übersehene Bewertungseinheit (Tateinheit) beim Betäubungsmittelhandel

    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09 - und vom 30. September 2009 - 2 StR 323/09 -).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 376/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
    Damit treffen diese beiden Rauschgiftkäufe in einem Handlungsteil zusammen, denn auch die Zahlungsvorgänge sind tatbestandliche Handlungsteile des einheitlichen Handeltreibens mit der konkret betroffenen Betäubungsmittelmenge (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02 -, vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04 -, vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07 -).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
    Bei einer solchen Fallgestaltung ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig, dass die Gesamtfreiheitsstrafe als Einzelstrafe bestehen bleibt (vgl. BGH NStZ 1996, 383 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02

    Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz;

    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
    Damit treffen diese beiden Rauschgiftkäufe in einem Handlungsteil zusammen, denn auch die Zahlungsvorgänge sind tatbestandliche Handlungsteile des einheitlichen Handeltreibens mit der konkret betroffenen Betäubungsmittelmenge (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02 -, vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04 -, vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07 -).
  • BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Tathandlungen

    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
    Damit treffen diese beiden Rauschgiftkäufe in einem Handlungsteil zusammen, denn auch die Zahlungsvorgänge sind tatbestandliche Handlungsteile des einheitlichen Handeltreibens mit der konkret betroffenen Betäubungsmittelmenge (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02 -, vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04 -, vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07 -).
  • BGH, 09.01.2008 - 2 StR 527/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tateinheit (Zusammentreffen in

    Auszug aus BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09
    Damit treffen diese beiden Rauschgiftkäufe in einem Handlungsteil zusammen, denn auch die Zahlungsvorgänge sind tatbestandliche Handlungsteile des einheitlichen Handeltreibens mit der konkret betroffenen Betäubungsmittelmenge (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02 -, vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04 -, vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07 -).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der

    a) Der 2. Strafsenat hat im Fall der Zahlung des Kaufpreises für eine frühere Lieferung (ebenso wie in der Rückgabe von wegen Qualitätsmängeln beanstandeten Rauschgifts aus dieser Lieferung) bei der Übernahme einer weiteren Lieferung Tateinheit angenommen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97).

    Dagegen reichen ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus, um eine Handlungs- und in deren Folge eine Tateinheit zu begründen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; vgl. auch LK/Rissing-van Saan aaO, § 52 Rn. 20 mwN).

    Hierzu reichen, wie bereits dargelegt, ein einheitliches Motiv, die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung nicht aus (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 1997 - 5 StR 526/96, BGHSt 43, 317, 319; Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97).

    So liegt es hier: Die Bezahlung der Erstlieferung und die Entgegennahme der Zweitlieferung sind gesonderte Handlungen, die jeweils nur für die einzelne Lieferung das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erfüllen (vgl. für die Bestellung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09, NStZ 2011, 97; für die Abholung neuer Betäubungsmittel aus Anlass der Bezahlung einer früheren Lieferung BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris).

  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat beim Handeltreiben

    a) Der 2. Strafsenat hat im Fall der Zahlung des Kaufpreises für eine frühere Lieferung (ebenso wie in der Rückgabe von wegen Qualitätsmängeln beanstandeten Rauschgifts aus dieser Lieferung) bei der Übernahme einer weiteren Lieferung Tateinheit angenommen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97).
  • BGH, 31.05.2016 - 2 ARs 403/15

    Anfrageverfahren; Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat

    Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 2. Strafsenats entgegen (Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5, vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 und vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14; offen gelassen im Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81).

    Zwar genügt die bloße Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen nicht, um eine tateinheitliche Begehung an sich selbständiger Taten zu begründen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 437/13; Senatsurteil vom 5. Dezember 2012 - 2 StR 117/12, wistra 2013, 310, 311), weshalb - je nach sorgfältig zu prüfender Fallgestaltung - in der Entgegennahme weiterer Betäubungsmittel bei Bezahlung zuvor gelieferter Betäubungsmittel Tateinheit (Senat, Beschlüsse vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 und vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14), aber auch Tatmehrheit gegeben sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juli 2012 - 2 StR 572/11).

  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auch sonst sind Anhaltspunkte dafür, dass zwischen den beiden Betäubungsmittelmengen ein Zusammenhang - etwa die Bezahlung einer ersten Lieferung anlässlich einer zweiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15 und vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97) - bestehen könnte, nicht erkennbar.
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung der drei auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, Rn. 6; Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offen gelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 223/13

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; unerlaubtes Handeltreiben mit

    In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung der drei auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14, Rn. 6; Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offen gelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
  • BGH, 06.02.2014 - 3 ARs 7/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung);

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass es auch bedenklich erschiene, allein aufgrund des Umstands, dass der Angeklagte bei Abholung der Folgelieferung die vorangegangene Lieferung bezahlte, Tateinheit zwischen beiden Taten über die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit anzunehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; vom 27. Juni 2008 - 3 StR 212/08, NStZ 2009, 392; anders bisher BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN).
  • BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tateinheit: keine Verklammerung durch

    Im Einzelfall hat der Senat freilich aus dem zeitlichen Zusammentreffen der Zahlung auf eine frühere Drogenlieferung mit der Übernahme der nächsten Lieferung auf Tateinheit geschlossen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, StV 2010, 684 f.).
  • BGH, 15.07.2014 - 5 StR 169/14

    Ausnahmsweise Ausschluss des Beruhens auf einer Verletzung der Mitteilungspflicht

    Indem der Zeuge L. das ihm vom Angeklagten jeweils auf Kommissionsbasis überlassene Heroin erst bei Übernahme der nächsten Lieferung bezahlte, überschnitten sich die unmittelbar aufeinanderfolgenden Umsätze der Fälle 2 bis 13 in der Entgegennahme des Kaufpreises und der Übergabe der zuvor per Telefon oder SMS bestellten (vgl. UA S. 6) neuen Mengen, so dass die Rauschgiftgeschäfte in einem Handlungsteil des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zusammentrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    In diesem Teilakt überschneiden sich die objektiven Ausführungshandlungen der jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Umsatzgeschäfte, was eine tateinheitliche Verknüpfung sämtlicher auf die einzelnen Handelsmengen bezogenen tatbestandlichen Bewertungseinheiten des Handeltreibens im Wege der gleichartigen Idealkonkurrenz zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; offengelassen im Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 09.12.2014 - 2 StR 381/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 07.02.2023 - 6 StR 427/22

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur

  • BGH, 07.05.2019 - 2 StR 129/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 3/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung)

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 505/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Nachlieferung aufgrund

  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 188/14

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 19.05.2020 - 2 StR 107/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 11.07.2017 - 4 StR 64/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei Überschneidung

  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 47/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei mehreren

  • BGH, 29.08.2012 - 5 StR 367/12

    Anrechnung einer in den Niederlanden erlittenen Auslieferungshaft im Verhältnis

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