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   BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11   

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https://dejure.org/2011,9016
BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11 (https://dejure.org/2011,9016)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2011 - 4 StR 303/11 (https://dejure.org/2011,9016)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11 (https://dejure.org/2011,9016)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 55 StGB; Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens; § 83h IRG; Art. 27 RbEuHb
    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl (Verfolgungshindernis der Spezialität; Ausnahme bei ausbleibender Freiheitsstrafe; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 EUAuslÜbk, § 83h Abs 2 Nr 3 IRG, § 55 Abs 1 StGB
    Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkung der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches Gericht

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer mangels Zustimmung einer bulgarischen Behörde nicht vollstreckbaren Strafe aus dem Urteil eines deutschen Amtsgerichtes in eine neue Gesamtstrafe nach Auslieferung aufgrund Haftbefehls

  • rewis.io

    Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkung der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches Gericht

  • ra.de
  • rewis.io

    Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkung der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung einer mangels Zustimmung einer bulgarischen Behörde nicht vollstreckbaren Strafe aus dem Urteil eines deutschen Amtsgerichtes in eine neue Gesamtstrafe nach Auslieferung aufgrund Haftbefehls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 100
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.08.1997 - 4 StR 345/97

    Bildung einer Gesamtstrafe - Auslieferung aus Marokko

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11
    a) Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität - Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG - verbietet es grundsätzlich, die mangels Zustimmung der bulgarischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Herford in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 12. August 1997, 4 StR 345/97 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. April 2004, 3 StR 115/04).

    Im Falle einer nachträglichen Zustimmung Bulgariens zur Vollstreckung des Urteils des Amtsgerichts Herford wird - ebenfalls gemäß § 460 StPO - nachträglich eine neue Gesamtstrafe zu bilden sein (Senat, Beschluss vom 12. August 1997, 4 StR 345/97).".

  • BGH, 28.08.1991 - 2 ARs 366/91

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Übergang von Untersuchungshaft in Strafhaft

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11
    Dies würde jedoch zum einen eklatant dem Gebot widersprechen, die Vollstreckung unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft einzuleiten (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 449 Rdn. 2), und wäre im Falle von Untersuchungshaft - wie vorliegend - praktisch nicht durchführbar, da die Untersuchungshaft mit der Rechtskraft des Urteils unmittelbar in die Strafhaft übergeht (BGHSt 38, 63).
  • BGH, 22.04.2004 - 3 StR 115/04

    Härteausgleich (Verbot der Gesamtstrafenbildung in Auslieferungsbewilligung);

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11
    a) Der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität - Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens, § 83h IRG - verbietet es grundsätzlich, die mangels Zustimmung der bulgarischen Behörden nicht vollstreckbare Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Herford in eine neue Gesamtstrafe einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 12. August 1997, 4 StR 345/97 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. April 2004, 3 StR 115/04).
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11
    Diese - ursprünglich für Geldstrafen vorgesehene (vgl. Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 83h IRG, Rdn. 5 m.w.N.) - Ausnahme dürfte nach der Entscheidung des EuGH vom 1. Dezember 2008 (NStZ 2010, 35) zwar - wie vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg entschieden (Beschluss vom 29. Juli 2010, 3 Ws 96/10 = StraFo 2010, 469) - einen Widerrufsbeschluss hinsichtlich einer Strafaussetzung zur Bewährung ermöglichen.
  • OLG Hamburg, 29.07.2010 - 3 Ws 96/10

    Widerruf einer Strafrestaussetzung wegen erneuter Straffälligkeit: Bedeutung des

    Auszug aus BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11
    Diese - ursprünglich für Geldstrafen vorgesehene (vgl. Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 83h IRG, Rdn. 5 m.w.N.) - Ausnahme dürfte nach der Entscheidung des EuGH vom 1. Dezember 2008 (NStZ 2010, 35) zwar - wie vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg entschieden (Beschluss vom 29. Juli 2010, 3 Ws 96/10 = StraFo 2010, 469) - einen Widerrufsbeschluss hinsichtlich einer Strafaussetzung zur Bewährung ermöglichen.
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Spezialität (§ 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, Art. 14 Abs. 3 EuAlÜbk), der kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 mit Anm. Heine; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142; Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116) liegt nicht vor.
  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Zwar hat der Bundesgerichtshof, dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. Dezember 2008 - C-388/08 PPU - folgend, für Fallkonstellationen nachträglicher Einbeziehung einer nicht von der Auslieferungsbewilligung umfassten Vorverurteilung entschieden, dass der Grundsatz der Spezialität allein der Vollstreckung einer freiheitsentziehenden Sanktion, nicht bereits der Verfolgung der Tat entgegensteht (§ 83h Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 IRG; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16; vom 10. November 2015 - 3 StR 400/15; vom 3. März 2015 - 3 StR 40/15, StV 2015, 563; und vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178).
  • BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12

    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz;

    Die zur Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der sich aus einem Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz lediglich ein Vollstreckungshindernis und ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen ergibt (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08 (Leymann und Pustovarov), NStZ 2010, 35 mit Anm. Heine, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100), findet auf die hier vorliegende Auslieferung aus der Republik Südafrika keine Anwendung.
  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14

    Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten

    Eine wegen dieses Hindernisses nicht vollstreckbare Strafe darf nicht in eine Gesamtstrafe einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ 1998, 149 mwN; vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; vom 4. Februar 2013 - 3 StR 395/12, NStZ-RR 2013, 178; aA - ohne nähere Begründung - Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., IRG § 83h Rn. 7 aE).

    Wie der Bundesgerichtshof aber bereits entschieden hat, greift die Regelung des § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG bei der Einbeziehung einer für sich genommen zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe in eine nicht aussetzungsfähige Gesamtstrafe nicht ein (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100).

    Sollte die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Rosenheim zu einem späteren Zeitpunkt, etwa nach einem Nachtragsersuchen an die Republik Irland, vollstreckbar werden, so wären gemäß § 460 StPO aus dieser Strafe und aus den im hiesigen Verfahren festgesetzten Einzelstrafen (unter Auflösung der Gesamtstrafe) nachträglich neue Gesamtstrafen zu bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, NStZ 1998, 149 sowie vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100).

  • BGH, 26.05.2020 - 5 StR 55/20

    Versuchsbeginn beim (Einbruchs-)Diebstahl (Angriff auf einen gewahrsamssichernden

    Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass die Strafen aus den Strafbefehlen nur Geldstrafen zum Gegenstand haben; ein Anwendungsfall der Ausnahmeregelung des § 83h Abs. 2 Nr. 3 IRG liegt insoweit nicht vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2014 - 4 StR 303/11NStZ 2012, 100; vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14NStZ 2014, 590).'.
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Die zur Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der sich aus einem Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz lediglich ein Vollstreckungshindernis und ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen ergibt (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08 (Leymann und Pustovarov), NStZ 2010, 35 mit Anm. Heine, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100), findet auf die hier vorliegende Auslieferung aus der Schweiz keine Anwendung.
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16

    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium);

    Doch begründet ein damit vorliegender Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 m. Anm. Heine; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.).
  • BGH, 23.12.2015 - 2 StR 457/14

    Recht des Beschuldigten, in einer ihm verständlichen Sprache über die Anklage

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift ausgeführt hat, wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer für die Angeklagte F. nunmehr eine einheitliche Gesamtstrafe zu bilden haben, nachdem - die auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls erfolgte Auslieferungsbewilligung bezog sich zunächst lediglich auf die Fälle 1, 8 und 9 der Anklage - einem Nachtragsersuchen für die Fälle 2, 4 und 5 der Anklage von dem Cour d'Appell de Basse Terre rechtskräftig stattgegeben worden ist, wodurch ein diesbezügliches Vollstreckungshindernis entfallen ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. August 1997 - 4 StR 345/97, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 7; Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, BGHR IRG § 83h Abs. 2 Nr. 3 Spezialität 1).
  • BGH, 10.12.2014 - 2 StR 170/13

    Spezialitätsgrundsatz (Fortfall der Bindung durch Verweilen im Bundesgebiet;

    Zwar führt die Nichtbeachtung des Spezialitätsgrundsatzes nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union grundsätzlich nur zu einem Verbot freiheitsentziehender Maßnahmen und nicht zu einem Verfahrenshindernis (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 39 mit Anm. Heine; BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, vom 25. September 2012 - 1 StR 442/12, vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138, 142, und vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100 f.).

    Bei Annahme eines bloßen Vollstreckungshindernisses würde dieser Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz nicht nur folgenlos bleiben, sondern durch die spätere Anrechnung der Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 1 StGB) sogar noch vertieft werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100).

  • OLG Stuttgart, 04.03.2015 - 2 Ws 14/15

    Internationale Rechtshilfe: Erlass eines weiteren Haftbefehls gegen eine auf

    Der Bundesgerichtshof ist dieser Auslegung des Spezialitätsgrundsatzes nach Art. 27 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses als eines (reinen) Vollstreckungshindernisses gefolgt (zuletzt BGH, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, NJW 2012, 1302).

    Sie hindert demgegenüber einen Widerrufsbeschluss hinsichtlich einer Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache nicht, sondern steht nur der Vollstreckung der Strafe vor Eingang der Zustimmung aufgrund eines Nachtragsersuchens entgegen (OLG Hamburg, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 3 Ws 96/10, zitiert nach juris; Inhofer in BeckOK StPO, IRG, § 83h, Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011, a.a.O.).

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 46/22

    Spezialitätsgrundsatz; Einbeziehung in Gesamtfreiheitsstrafe.

  • BGH, 03.03.2015 - 3 StR 40/15

    Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen Spezialitätsgrundsatz (Einbeziehung

  • BGH, 28.08.2019 - 2 StR 25/19

    Grundsatz der Spezialität (Folgen der Nichtbeachtung)

  • BGH, 24.09.2019 - 2 StR 315/19

    Urteil (Unzulässigkeit eines Teilfreispruchs bei Aburteilung als eine Tat);

  • BGH, 20.04.2016 - 1 StR 661/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Grundsatz der Spezialität bei Auslieferungen: keine

  • BGH, 04.02.2013 - 3 StR 395/12

    Auslieferung (Grundsatz der Spezialität; Gesamtstrafe; Verbot der Einbeziehung

  • BGH, 24.02.2022 - 6 StR 48/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 27.01.2014 - 4 StR 499/13

    Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung von Taten eines Ausgelieferten, die nicht

  • BGH, 20.09.2011 - 4 StR 412/11

    Verfahrenseinstellung (Spezialität)

  • LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 442/12

    Spezialitätsgrundsatz (Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl; andere

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2013 - 1 Ws 61/13

    Strafvollstreckung nach Rücküberstellung eines nach Rumänien geflohenen

  • LG Leipzig, 12.09.2023 - 13 Qs 242/23

    Pflichtverteidiger, Haft in anderer Sache, Einstellung nach § 154f StPO

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