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   BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10   

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https://dejure.org/2011,8466
BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10 (https://dejure.org/2011,8466)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10 (https://dejure.org/2011,8466)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - 2 StR 585/10 (https://dejure.org/2011,8466)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 78 StPO; § 21 StGB; § 20 StGB; § 66 StGB; § 2 Abs. 6 StGB; Art. 316e Abs. 2 EGStGB
    Anforderungen an den Sachverständigenbeweis bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung (höchstpersönliche Exploration; Beweiswürdigung bei Sachverständigengutachten); Meistbegünstigungsgrundsatz bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung (neuer Deliktsgruppenkatalog)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 StPO
    Strafverfahren: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Gutachtenerstattung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Gutachtenerstattung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Pflicht des Sachverständigen zur persönlichen Gutachtenerstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen muss soweit möglich eine Exploration des Probanden durch den Sachverständigen einschließen; Erforderlichkeit einer Exploration des Probanden durch den Sachverständigen im Falle eines Gutachtens eines psychatrischen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gibt es ein Delegationsrecht des Sachverständigen?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen muss soweit möglich eine Exploration des Probanden durch den Sachverständigen einschließen; Erforderlichkeit einer Exploration des Probanden durch den Sachverständigen im Falle eines Gutachtens eines psychatrischen ...

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Beauftragter Gutachter ungleich Hilfskraft

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Ärztlicher Gutachter muss Straftäter selbst untersuchen

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Beauftragter Gutachter ungleich Hilfskraft

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Gerichtlich bestellter Sachverständiger hat die Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 791
  • NStZ 2012, 103
  • StV 2011, 709
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2011 - 2 StR 642/10

    Einschränkung der Sicherungsverwahrung durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10
    Gemäß Art. 316e Abs. 2 EGStGB ist das neue Gesetz für vor seinem Inkrafttreten begangene und noch nicht rechtskräftig abgeurteilte Taten maßgeblich, wenn es gegenüber der bisherigen Rechtslage milder ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 2 StR 642/10).
  • BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55

    Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil -

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10
    Der Tatrichter hat aber das Gutachten eigenverantwortlich zu bewerten (vgl. BGHSt 7, 238, 239; Schnoor aaO S. 162 ff.) und "weiterzuverarbeiten" (Schmid aaO S. 534 ff.).
  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10
    Das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen muss - jedenfalls soweit dies überhaupt möglich ist (vgl. BGHSt 44, 26, 32) - eine Exploration des Probanden durch den Sachverständigen einschließen.
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Ein Delegationsverbot besteht nur, soweit durch Heranziehung anderer Personen die Verantwortung des Sachverständigen für das Gutachten in Frage gestellt wird (vgl. BGH NStZ 2012, 103).

    Ein Sachverständiger darf bei der Vorbereitung seines Gutachtens (z.B. Materialsammlung) geeignete Hilfskräfte hinzuziehen, soweit dadurch seine persönliche Verantwortung für das Gutachten gewahrt bleibt (vgl. statt vieler: BVerwG NVwZ 1993, 771; BGH NStZ 2012, 103).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Allerdings ist die Grenze der erlaubten Mitarbeit - mit der Folge der Unverwertbarkeit des Gutachtens - überschritten, wenn aus Art und Umfang der Mitarbeit eines Dritten gefolgert werden kann, der beauftragte Sachverständige habe seine das Gutachten prägenden und regelmäßig in einem unverzichtbaren Kern von ihm selbst zu erbringenden Zentralaufgaben nicht selbst wahrgenommen, sondern delegiert (vgl. BGH, NStZ 2012, 103; ferner BSG, Beschl. vom 30.01.2006 - B 2 Z 358/05 B -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.05.2022 - 5 Ks 102 Js 2876/20

    Wegfall des Vergütungsanspruchs des psychiatrischen Sachverständigen bei

    Aufgrund der Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung besteht jedoch ein Delegationsverbot, soweit durch Heranziehung anderer Personen die Verantwortung des Sachverständigen für das Gutachten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; Löwe-Rosenberg, 27. Auflage 2017, StPO, § 73 Rn. 6).

    Die Durchführung der Exploration als Kernstück des Gutachtens darf daher nicht an eine Hilfsperson delegiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; BSG, Beschluss vom 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B; OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2011 - 17 W 129/11; MüKoStGB, 4. Auflage 2020, § 20 StGB Rn. 171; Nedopil/Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Auflage 2012, S. 407).

    Dies umfasst jedoch nicht den Bereich der Exploration als zentrale Untersuchungsmethode (ausdrücklich für den Bereich der Schuldfähigkeitsbegutachtung: BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10).

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2022 - 5 Ks 102 Js 2876/20

    Wegfall des Vergütungsanspruchs eines Sachverständigen

    Aufgrund der Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung besteht jedoch ein Delegationsverbot, soweit durch Heranziehung anderer Personen die Verantwortung des Sachverständigen für das Gutachten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; Löwe-Rosenberg, 27. Auflage 2017, StPO, § 73 Rn. 6).

    Die Durchführung der Exploration als Kernstück des Gutachtens darf daher nicht an eine Hilfsperson delegiert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; BSG, Beschluss vom 18.09.2003 - B 9 VU 2/03 B; OLG Köln, Beschluss vom 20.07.2011 - 17 W 129/11; MüKoStGB, 4. Auflage 2020, § 20 StGB Rn. 171; Nedopil/Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Auflage 2012, S. 407).

    Dies umfasst jedoch nicht den Bereich der Exploration als zentrale Untersuchungsmethode (ausdrücklich für den Bereich der Schuldfähigkeitsbegutachtung: BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10).

  • BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19

    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der

    Der Tatrichter hat das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen eigenverantwortlich zu bewerten und weiterzuverarbeiten; er muss sich mit Hilfe des Sachverständigengutachtens selbst sachkundig machen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 StR 585/10, NStZ 2012, 103).
  • FG Münster, 18.08.2022 - 8 K 3186/21

    Berücksichtigen von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für sein häusliches

    Bereits die Möglichkeit, ein Gutachten auch ohne Exploration zu verfassen - die wegen der Freiwilligkeit der Teilnahme des Probanden an der Exploration stets besteht (zur Möglichkeit der Verweigerung der Exploration BGH, Urteil vom 12.02.1998, 1 StR 588/97, BGHSt 44, 26; vgl. BGH, Beschluss vom 25.05.2011, 2 StR 585/10, juris) -, ist jedoch ein starkes Indiz dafür, dass sie der eigentlichen Tätigkeit, dem Treffen und Begründen der Prognoseentscheidung, nicht gleichwertig ist.

    Zwar ist dies bei psychiatrischen Gerichtsgutachten zur Feststellung der Schuldfähigkeit der Fall (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 25.05.2011, 2 StR 585/10, juris; vgl. § 407a Abs. 3 Zivilprozessordnung).

  • BVerwG, 20.02.2014 - 2 WD 35.11

    Vorsätzlicher Diebstahl als schweres Dienstvergehen eines Soldaten i.R.d.

    (1) Anders als von der Verteidigung behauptet, bestand nicht deshalb ein Beweisverwertungsverbot bezüglich des von Prof. Dr. B. erstatteten Gutachtens, weil dieser nicht der Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Erstattung des Gutachtens nachgekommen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 StR 585/10 - NStZ 2012, 103 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.06.2021 - 5 Ks 102 Js 2876/20

    Sachverständigengutachten - Zur (Un-)Zulässigkeit der Delegation auf

    Aufgrund der Pflicht zur persönlichen Gutachtenerstattung besteht jedoch ein Delegationsverbot, soweit durch Heranziehung anderer Personen die Verantwortung des Sachverständigen für das Gutachten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 25.05.2011 - 2 StR 585/10; Löwe-Rosenberg, 27. Auflage 2017, StPO, § 73 Rn. 6).
  • OLG München, 12.10.2020 - 20 U 358/20

    Zur Unwirksamkeit von Grundstückskaufverträgen wegen einer Geschäftsunfähigkeit

    Die von den Klägern zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 25. Mai 2011, 2 StR 585/10, juris) dazu, dass ein Sachverständiger ununterbrochen bei der Exploration anwesend sein müsse, betrifft die Anforderungen an die Erstellung eines Gutachtens über die Beurteilung der Schuldfähigkeit in einem Strafverfahren.
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