Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.10.2011

Rechtsprechung
   BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10   

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https://dejure.org/2011,5170
BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10 (https://dejure.org/2011,5170)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - 1 StR 407/10 (https://dejure.org/2011,5170)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - 1 StR 407/10 (https://dejure.org/2011,5170)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 107a StGB; § 267 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte (Tatmehrheit zur Wahlfälschung; Grenzen der Bewertungseinheit; Regelbeispiel der Verwendung einer Vielzahl von Urkunden; unbenannte Fälle des besonders schweren Falles)

  • lexetius.com

    StGB §§ 107a, 267, 52, 53

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 107a StGB, § 267 StGB
    Wahlfälschung: Konkurrenzverhältnis zu einer zur Erlangung von Briefwahlunterlagen begangenen Urkundenfälschung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatmehrheit bei Vorliegen einer Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte bzgl. des Antrags auf Erteilung von Briefwahlunterlagen und nachfolgende Wahlfälschung unter Verwendung des durch den Antrag ausgegebenen Stimmzettels

  • rewis.io

    Wahlfälschung: Konkurrenzverhältnis zu einer zur Erlangung von Briefwahlunterlagen begangenen Urkundenfälschung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wahlfälschung: Konkurrenzverhältnis zu einer zur Erlangung von Briefwahlunterlagen begangenen Urkundenfälschung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52; StGB § 53; StGB § 107a; StGB § 267
    Tatmehrheit bei Vorliegen einer Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte bzgl. des Antrags auf Erteilung von Briefwahlunterlagen und nachfolgende Wahlfälschung unter Verwendung des durch den Antrag ausgegebenen Stimmzettels

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Verurteilung wegen Wahlfälschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2448
  • NStZ 2012, 147
  • NStZ-RR 2011, 310
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 466/09

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Tateinheit;

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
    Es geht bei einer Bewertungseinheit regelmäßig um einen Tatbestand, der typischerweise im Gesetz in pauschalierender, weit gefasster und verschiedene natürliche Handlungen zusammenfassender Weise beschrieben ist und der dementsprechend trotz mehrerer - nicht wegen teilweisen Zusammenfallens von Tathandlungen oder wegen eines auch räumlich/ zeitlich engen Zusammenhangs tateinheitlich verbundener - derartiger Handlungen als nur einmal erfüllt angesehen wird (vgl. zum Fall des Handeltreibens mit (der selben Menge) Betäubungsmitteln grundlegend BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; zum Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot, dem "das Element der Wiederholung (einzelner Handlungen) immanent ist", BGH, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, BGHSt 46, 6, 15 sowie Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 466/09, NStZ 2010, 455; weitere Beispiele bei Rissing-van Saan, aaO, Rn. 24 ff.; von Heintschel-Heinegg in MünchKommStGB, § 52 Rn. 41 ff.).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
    Es geht bei einer Bewertungseinheit regelmäßig um einen Tatbestand, der typischerweise im Gesetz in pauschalierender, weit gefasster und verschiedene natürliche Handlungen zusammenfassender Weise beschrieben ist und der dementsprechend trotz mehrerer - nicht wegen teilweisen Zusammenfallens von Tathandlungen oder wegen eines auch räumlich/ zeitlich engen Zusammenhangs tateinheitlich verbundener - derartiger Handlungen als nur einmal erfüllt angesehen wird (vgl. zum Fall des Handeltreibens mit (der selben Menge) Betäubungsmitteln grundlegend BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; zum Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot, dem "das Element der Wiederholung (einzelner Handlungen) immanent ist", BGH, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, BGHSt 46, 6, 15 sowie Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 466/09, NStZ 2010, 455; weitere Beispiele bei Rissing-van Saan, aaO, Rn. 24 ff.; von Heintschel-Heinegg in MünchKommStGB, § 52 Rn. 41 ff.).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
    Dann bestimmt sich der Anfechtungsumfang regelmäßig nach der Revisionsbegründung (BGH, Urteil vom 12. April 1989 - 3 StR 453/88, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3).
  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
    Der Senat bemerkt, dass es das Revisionsverfahren erleichtert, wenn - zumal bei einer Revision der Staatsanwaltschaft - der Anfechtungsumfang sich ohne weiteres aus der Übereinstimmung von Revisionsantrag und -begründung ergibt und nicht erst durch Auslegung ermittelt werden muss (BGH, Urteil vom 25. November 2003 - 1 StR 182/03, NStZ-RR 2004, 118).
  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 247/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf der Hehlerei (Unterschlagung; Ankaufen; Übernahme

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
    Letztlich konnte die Gesamtbewertung des Geschehens hinsichtlich des einzelnen Wählers nur durch das Anlegen von Tabellen nachvollzogen werden (zur Bewertung der Notwendigkeit solcher Tabellen vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - 1 StR 247/09).
  • BGH, 04.12.2008 - 1 StR 327/08

    Verurteilung im "Fall Hutter" erneut aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
    Sind mehrere Tatbestände als tateinheitlich verbunden abgeurteilt, führt ein Rechtsfehler regelmäßig zur Aufhebung dieses Schuldspruchs insgesamt (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08 mwN).
  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
    Auch führt allein die Verfolgung eines einheitlichen Ziels nicht dazu, dass derartige Delikte, die aus anderem Grunde nicht tateinheitlich verbunden sind, im Blick auf eine Bewertungseinheit doch tateinheitlich verbunden wären (zur (nicht identischen, aber vergleichbaren) Verneinung einer natürlichen Handlungseinheit trotz eines mit verschiedenen Taten verfolgten einheitlichen Ziels vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1997 - 1 StR 481/97, NStZ-RR 1998, 68; vgl. auch Eschelbach in SSW StGB § 52 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
    Es geht bei einer Bewertungseinheit regelmäßig um einen Tatbestand, der typischerweise im Gesetz in pauschalierender, weit gefasster und verschiedene natürliche Handlungen zusammenfassender Weise beschrieben ist und der dementsprechend trotz mehrerer - nicht wegen teilweisen Zusammenfallens von Tathandlungen oder wegen eines auch räumlich/ zeitlich engen Zusammenhangs tateinheitlich verbundener - derartiger Handlungen als nur einmal erfüllt angesehen wird (vgl. zum Fall des Handeltreibens mit (der selben Menge) Betäubungsmitteln grundlegend BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 31; zum Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot, dem "das Element der Wiederholung (einzelner Handlungen) immanent ist", BGH, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 3 StR 486/99, BGHSt 46, 6, 15 sowie Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 466/09, NStZ 2010, 455; weitere Beispiele bei Rissing-van Saan, aaO, Rn. 24 ff.; von Heintschel-Heinegg in MünchKommStGB, § 52 Rn. 41 ff.).
  • BGH, 21.11.2007 - 2 StR 449/07

    Totschlag (minder schwerer Fall); Strafzumessung (vertypte Milderungsgründe;

    Auszug aus BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
    Mit diesem Vorbringen ist die Möglichkeit eines Rechtsfehlers nicht verdeutlicht, die Berücksichtigung schwerer Erkrankung bei der Strafzumessung und ebenso bei der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung ist unter dem Blickwinkel der Auswirkung der Strafe auf den Täter sachgerecht (BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07 mwN).
  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Dies entspricht nicht dem Grundsatz, dass der Kern strafgerichtlicher Entscheidungen schon aus ihrem Tenor und nicht erst aus ihren Gründen ersichtlich sein soll (in vergleichbarem Sinne BGH, Urteil vom 17. März 2011 - 1 StR 407/10, NJW 2011, 2448, 2449).
  • BGH, 26.05.2021 - 2 StR 439/20

    Tateinheit (mehraktige oder zusammengesetzte Delikte; Delikte mit

    Dabei geht es regelmäßig um einen Tatbestand, der typischerweise im Gesetz in pauschalierender, weit gefasster und verschiedene natürliche Handlungen zusammenfassender Weise beschrieben ist und der dementsprechend trotz mehrerer - nicht wegen teilweisen Zusammenfallens von Tathandlungen oder wegen eines auch räumlich und zeitlich engen Zusammenhangs tateinheitlich verbundener - derartiger Handlungen als nur einmal erfüllt angesehen wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2011 - 1 StR 407/10, NJW 2011, 2448, 2449).
  • BGH, 01.06.2011 - 2 StR 90/11

    Voraussetzungen für die Annahme von Handlungseinheit (Tateinheit; teilweise

    Zwar muss allein eine fehlerhafte Beurteilung der Konkurrenzen bei gleich bleibenden Schuld- und Unrechtsgehalt nicht zwingend auch den Strafausspruch im Ergebnis gefährden (BGH NJW 1996, 936, 938; BGH Beschluss vom 17. März 2011 - 1 StR 407/10; vgl. Fischer StGB 58. Aufl. § 46 Rn. 58).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2805
BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11 (https://dejure.org/2011,2805)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - 1 StR 407/11 (https://dejure.org/2011,2805)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11 (https://dejure.org/2011,2805)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 1 StGB; § 263 StGB; § 263a StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 53 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG; § 56 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1 Satz 4 AufenthG; § 46 StGB; § 112 StPO
    Betrug (Täuschung bei anschließender Bonitätsprüfung; Kausalität für den Irrtum; objektive Zurechnung); Computerbetrug (Wahlfeststellung); Einfluss der drohenden Regelausweisung und der zuvor verhängten Untersuchungshaft auf die Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 53 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 56 Abs 1 Nr 2 AufenthG, § 56 Abs 1 S 4 AufenthG
    Strafmildernde Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen der Tat sowie von Untersuchungshaft und Krankheit

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Untersuchungshaft bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe als Strafmilderungsgrund

  • rewis.io

    Strafmildernde Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen der Tat sowie von Untersuchungshaft und Krankheit

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafmildernde Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen der Tat sowie von Untersuchungshaft und Krankheit

  • rechtsportal.de

    Einordnung der Untersuchungshaft bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe als Strafmilderungsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    All dies hat sich aber nur zu Gunsten des Angeklagten ausgewirkt…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 147
  • NStZ-RR 2012, 42
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen; Ausweisung)

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat sind regelmäßig keine bestimmenden Strafzumessungsgründe (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 StR 349/10; BGH, Beschluss vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298 mwN).

    Dies gilt auch bei einer zwingend vorgeschriebenen Ausweisung (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298 und 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196 mwN); anderes kann nur dann gelten, wenn zusätzliche Umstände hinzutreten, die die Ausweisung als besondere Härte erscheinen lassen (BGH, aaO).

  • BGH, 29.07.2010 - 1 StR 349/10

    Verwerfung der Revision eines Angeklagten als unbegründet nach Prüfung von

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Ausländerrechtliche Folgen einer Tat sind regelmäßig keine bestimmenden Strafzumessungsgründe (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 1 StR 349/10; BGH, Beschluss vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298 mwN).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Die Auffassung der Revision, die gebotene Übertragung der Grundsätze zur verfassungskonformen Auslegung des Untreuetatbestandes (vgl. BVerfG NJW 2010, 3209; BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09 NJW 2011, 88; NJW 2011, 1747), ergebe (dennoch), dass hier mangels relevanter Täuschung kein Betrug vorliege, zeigt einen Rechtsirrtum des Landgerichts nicht auf.
  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 34/06

    Vollzug von Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund (Anrechnung auf die

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Erstmaliger Vollzug von Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, NStZ 1994, 198; BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645) oder Krankheit während der Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83, StV 1984, 151 ) können allenfalls dann strafmildernd sein, wenn damit ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden sind (zusammenfassend Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 72, 73 mwN).
  • BGH, 25.11.1983 - 2 StR 717/83

    Rechtsfehlerhafte Missachtung einer Haftpsychose bei der Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Erstmaliger Vollzug von Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, NStZ 1994, 198; BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645) oder Krankheit während der Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83, StV 1984, 151 ) können allenfalls dann strafmildernd sein, wenn damit ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden sind (zusammenfassend Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 72, 73 mwN).
  • BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93

    Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Erstmaliger Vollzug von Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, NStZ 1994, 198; BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - 2 StR 34/06, NJW 2006, 2645) oder Krankheit während der Untersuchungshaft (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. November 1983 - 2 StR 717/83, StV 1984, 151 ) können allenfalls dann strafmildernd sein, wenn damit ungewöhnliche, über die üblichen deutlich hinausgehende Beschwernisse verbunden sind (zusammenfassend Fischer, StGB, 58. Aufl., § 46 Rn. 72, 73 mwN).
  • BGH, 19.12.2002 - 3 StR 401/02

    Vorsatz (Wollen; Wissen); Strafzumessung bei der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Untersuchungshaft ist jedoch, jedenfalls bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100; Urteil vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; zusammenfassend Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 434 jew. mwN).
  • BGH, 13.04.2011 - 1 StR 94/10

    Urteil in Kölner Parteispendenaffäre aufgehoben

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Die Auffassung der Revision, die gebotene Übertragung der Grundsätze zur verfassungskonformen Auslegung des Untreuetatbestandes (vgl. BVerfG NJW 2010, 3209; BGH, Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09 NJW 2011, 88; NJW 2011, 1747), ergebe (dennoch), dass hier mangels relevanter Täuschung kein Betrug vorliege, zeigt einen Rechtsirrtum des Landgerichts nicht auf.
  • BGH, 05.12.2001 - 2 StR 273/01

    Darstellung der Strafzumessung (bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Dies gilt auch bei einer zwingend vorgeschriebenen Ausweisung (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298 und 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196 mwN); anderes kann nur dann gelten, wenn zusätzliche Umstände hinzutreten, die die Ausweisung als besondere Härte erscheinen lassen (BGH, aaO).
  • BGH, 19.05.2010 - 2 StR 102/10

    Strafmilderung infolge einer Aufklärungshilfe (sichere Grundlage für den

    Auszug aus BGH, 13.10.2011 - 1 StR 407/11
    Untersuchungshaft ist jedoch, jedenfalls bei Verhängung einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe, kein Strafmilderungsgrund (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 StR 102/10, NStZ 2011, 100; Urteil vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110; zusammenfassend Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 4. Aufl., Rn. 434 jew. mwN).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

  • BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche

    Auch beim erstmaligen Vollzug der Untersuchungshaft kommt eine mildernde Berücksichtigung nur in Betracht, sofern im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147).
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges;

    Eine andere strafzumessungsrechtliche Bewertung ist nur gerechtfertigt, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 26. Oktober 2017 - 4 StR 259/17, NStZ-RR 2018, 41 (Ls); vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 273/01, NStZ 2002, 196; Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - 5 StR 502/15; vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11, NStZ 2012, 147; vom 31. August 2007 - 2 StR 304/07, StV 2008, 298; vom 27. November 1998 - 3 StR 436/98, NStZ 1999, 240; vom 11. September 1996 - 3 StR 351/96, NStZ 1997, 77).
  • BGH, 23.01.2013 - 1 StR 459/12

    Faktischer Geschäftsführer (weiterer formeller Geschäftsführer: beherrschende

    Gleiches gilt für die nicht tragfähig begründete Annahme, "gewisse gesundheitliche Beeinträchtigungen" in der Untersuchungshaft wirkten strafmildernd (vgl. demgegenüber BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - 1 StR 407/11 mwN).
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