Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.09.2011

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   BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11   

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https://dejure.org/2011,1389
BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11 (https://dejure.org/2011,1389)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11 (https://dejure.org/2011,1389)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 292/11 (https://dejure.org/2011,1389)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 337 StPO; § 24 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 68 Abs. 3 StPO
    Inbegriff der Hauptverhandlung (Allgemeinkundigkeit; Gerichtkundigkeit; Beruhen); Besorgnis der Befangenheit (Ermittlungshandlungen des Vorsitzenden; unterlassene Mitteilung an die Verfahrensbeteiligten; Entschuldigung); Feststellung der Personalien eines Zeugen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StPO, § 68 Abs 3 S 1 StPO
    Zeugenvernehmung: Identifizierung polizeilicher Zeugen in einem Prozess gegen einen "Rockerclub" durch die Dienstnummer; Befangenheit des Vorsitzenden bei Einräumung eigenen Fehlverhaltens

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Angabe lediglich der polizeilichen Kennnummer durch die im "Rockermilieu" offen ermittelnden polizeilichen Zeugen statt ihrer Personalien in der Hauptversammlung

  • rewis.io

    Zeugenvernehmung: Identifizierung polizeilicher Zeugen in einem Prozess gegen einen "Rockerclub" durch die Dienstnummer; Befangenheit des Vorsitzenden bei Einräumung eigenen Fehlverhaltens

  • ra.de
  • rewis.io

    Zeugenvernehmung: Identifizierung polizeilicher Zeugen in einem Prozess gegen einen "Rockerclub" durch die Dienstnummer; Befangenheit des Vorsitzenden bei Einräumung eigenen Fehlverhaltens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 238 Abs. 2; StPO § 261; StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit der Angabe lediglich der polizeilichen Kennnummer durch die im "Rockermilieu" offen ermittelnden polizeilichen Zeugen statt ihrer Personalien in der Hauptversammlung

  • rechtsportal.de

    StPO § 238 Abs. 2 ; StPO § 261 ; StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit der Angabe lediglich der polizeilichen Kennnummer durch die im "Rockermilieu" offen ermittelnden polizeilichen Zeugen statt ihrer Personalien in der Hauptversammlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Vorsitzender: Zeuge, wie heißen Sie?; … Zeuge: Nr. 45678 - ein wenig gespenstisch….

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 168
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    Überdies versäumt es die Revision mitzuteilen, in welcher Weise die Entscheidung nach § 68 Abs. 3 StPO konkret Einfluss auf das Urteil gehabt haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 326 ff.) oder - mit Blick auf die erhobene Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) - welche Beweisergebnisse eine Kenntnis der bürgerlichen Namen der vom Angesicht her bekannten Beamten erbracht und welche Ermittlungsschritte betreffend die Glaubwürdigkeit dieser Zeugen sie ermöglicht hätte.
  • BGH, 18.08.2011 - 5 StR 286/11

    Besorgnis der Befangenheit (rechtfehlerhafte amtärztliche Untersuchung eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    b) Die von den Angeklagten K. und Se. erhobene Befangenheitsrüge gibt dem Senat erneut Anlass zu dem Hinweis, dass ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens oder gar eine Entschuldigung des abgelehnten Richters spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme im Rahmen der Bewertung des § 24 StPO beachtlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49, und vom 18. August 2011 - 5 StR 286/11).
  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    Ein Verstoß gegen die - als Ordnungsvorschrift für sich gar nicht revisible - Regelung des § 68 Abs. 3 StPO lag nicht vor (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. April 1970 - 5 StR 627/69, BGHSt 23, 244, und vom 10. Januar 1989 - 1 StR 669/88, BGHR StPO § 68 Satz 2 Nichtangabe 1; Rogall in SK-StPO, 48. Lfg., § 68 Rn. 52); die gerichtliche Bestätigung der Anordnung beschränkte die Verteidigung daher auch nicht etwa in einem wesentlichen Punkt (§ 338 Nr. 8 StPO).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 278/05

    Besorgnis der Befangenheit ("Meinen Sie, dass wir die Anträge noch schneller

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    b) Die von den Angeklagten K. und Se. erhobene Befangenheitsrüge gibt dem Senat erneut Anlass zu dem Hinweis, dass ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens oder gar eine Entschuldigung des abgelehnten Richters spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme im Rahmen der Bewertung des § 24 StPO beachtlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49, und vom 18. August 2011 - 5 StR 286/11).
  • BGH, 10.01.1989 - 1 StR 669/88

    Zeuge - Mündliche Verhandlung - Wohnortangabe

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11
    Ein Verstoß gegen die - als Ordnungsvorschrift für sich gar nicht revisible - Regelung des § 68 Abs. 3 StPO lag nicht vor (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. April 1970 - 5 StR 627/69, BGHSt 23, 244, und vom 10. Januar 1989 - 1 StR 669/88, BGHR StPO § 68 Satz 2 Nichtangabe 1; Rogall in SK-StPO, 48. Lfg., § 68 Rn. 52); die gerichtliche Bestätigung der Anordnung beschränkte die Verteidigung daher auch nicht etwa in einem wesentlichen Punkt (§ 338 Nr. 8 StPO).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2016 - 8 W 68/16

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung einer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richterin (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in ihrer dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 01.10.2016, § 26, Rdnr. 7.1; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Die anschließende Äußerung des Vorsitzenden, der Begriff "unanständig" sei mit Anführungszeichen gesprochen gewesen, konnte den durch die drastische Wortwahl hervorgerufenen Eindruck der Voreingenommenheit nicht beseitigen, auch wenn die Abmilderung bei der Bewertung zu beachten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 292/11 mwN).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2018 - 8 W 28/17

    Sachverständigenablehnung: Ausräumung eines möglicherweise berechtigten

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme ebenfalls grundsätzlich geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 5 StR 278/05, NStZ 2006, 49; Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; BGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 4 StR 428/15, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 24.08.2017, § 26, Rdnr. 9; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • LG Marburg, 20.05.2014 - 5 O 66/11

    Zur Befangenheit des Sachverständigen

    Es gilt insoweit nichts anderes als hinsichtlich der dienstlichen Erklärung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters (vgl. den Wortlaut des § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO: "Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden"), bei dem ein Eingeständnis eigenen Fehlverhaltens, eine Klarstellung oder gar eine Entschuldigung spätestens in seiner dienstlichen Stellungnahme ebenfalls geeignet ist, eine zuvor gegebene Besorgnis der Befangenheit auszuräumen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 26.10.2011 - 5 StR 292/11, NStZ 2012, 168; Beschluss vom 18.08.2011 - 5 StR 286/11, juris; Cirener, in: Graf (Hrsg.), Beck'scher Online-Kommentar StPO, Stand: 30.09.2013, § 26, Rdnr. 7.1; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 26, Rdnr. 7).
  • VG Berlin, 06.03.2006 - 80 A 21.06

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten wegen Trunkenheitsfahrten, Verletzung

    Bevor man überhaupt Vollmitglied werden darf, muss man sich hochdienen, indem man übertragene Aufgaben erledigt und seine Gewaltbereitschaft durch tätliche Auseinandersetzungen unter Beweis stellt (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 12. Januar 2011 [UA S. 23] zit nach BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 292/11 - juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4432
BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11 (https://dejure.org/2011,4432)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2011 - 3 StR 255/11 (https://dejure.org/2011,4432)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11 (https://dejure.org/2011,4432)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 200 StPO; § 199 StPO
    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende Tatumstände); nicht erschöpfte Anklage (Zuständigkeit zur Entscheidung nach Aufhebung und Zurückverweisung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 200 StPO, § 206a Abs 1 StPO, § 264 StPO
    Gegenstand des Strafurteils: Fehlende Identität angeklagter und abgeurteilter Taten bei einer Serie von Sexualdelikten

  • Wolters Kluwer

    Maßgebliche Bedeutung der Art und Weise der Tatverwirklichung für die Individualisierung der zum Gegenstand einer Anklage gemachten Taten bei Unklarheit über den Zeitpunkt der Taten

  • rewis.io

    Gegenstand des Strafurteils: Fehlende Identität angeklagter und abgeurteilter Taten bei einer Serie von Sexualdelikten

  • ra.de
  • rewis.io

    Gegenstand des Strafurteils: Fehlende Identität angeklagter und abgeurteilter Taten bei einer Serie von Sexualdelikten

  • rechtsportal.de

    StPO § 264 Abs. 1
    Maßgebliche Bedeutung der Art und Weise der Tatverwirklichung für die Individualisierung der zum Gegenstand einer Anklage gemachten Taten bei Unklarheit über den Zeitpunkt der Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 168
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2007 - 3 StR 426/07

    Adhäsionsantrag (Zulässigkeit; Zustellung)

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11
    Dies ist auf die allgemeine Sachrüge im Revisionsverfahren zu beachten (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127 mwN).

    Da ein prozessordnungsgemäßer Antrag innerhalb der Frist des § 404 Abs. 1 Satz 1 StPO nach Aufhebung und Zurückverweisung noch nachgeholt werden kann, sieht der Senat von einer eigenen Entscheidung nach § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO ab (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 3 StR 426/07, StV 2008, 127).

  • BGH, 25.06.1993 - 3 StR 304/93

    Kognitionspflicht des Rechtsmittelgerichts bei nicht erschöpfter Anklage

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11
    Dem Senat ist es verwehrt, insoweit eine Entscheidung zu treffen (BGH, Beschluss vom 25. Juni 1993 - 3 StR 304/93, BGHR StPO § 260 Urteilsspruch 1); diese wird vielmehr der neue Tatrichter nachzuholen haben.
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11
    Damit erlangte die Art und Weise der Tatverwirklichung maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand der Anklage und später des Eröffnungsbeschlusses gemachten Taten (BGH, Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46).
  • BGH, 07.11.1995 - 4 StR 608/95

    Mitangeklagter - Angelastete Tat - Absperren der Tür - Gewaltanwendung - Sexuelle

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11
    Der verfahrensrechtliche Tatbegriff umfasst den von der zugelassenen Anklage betroffenen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll; zu dieser Tat gehört deshalb das gesamte Verhalten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Beschluss vom 7. November 1995 - 4 StR 608/95, NStZ-RR 1996, 203 mwN).
  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08

    Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11
    Bei der Untersuchung und Entscheidung muss aber die Identität der Tat gewahrt bleiben (BGH, Beschluss vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146, 147).
  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 592/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlender Vortrag eines rechtmäßigen

    Auszug aus BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11
    Diese Feststellung wirkt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens fort und erstreckt sich somit auch auf die Revisionsinstanz (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 StR 592/08, NStZ-RR 2009, 253).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169).
  • BGH, 28.02.2018 - 2 StR 45/17

    Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall durch Vornahme des Beischlafs

    c) Dies führt zur Aufhebung der Adhäsionsentscheidung und - da die Sache im Übrigen zurückzuverweisen ist - auch hinsichtlich des zivilrechtlichen Teils des Urteils zur Zurückverweisung an das Landgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11 [insoweit in NStZ 2012, 168 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16

    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der

    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146, 147).

    Ist in diesen Fällen im Wesentlichen die Art und Weise der Tatbegehung konkret geschildert, kommt dieser Beschreibung indes maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand der Anklage und später des Eröffnungsbeschlusses gemachten Taten zu (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169).

  • BGH, 20.02.2013 - 5 StR 462/12

    Tat im prozessualen Sinne als Gegenstand der Urteilsfindung (Voraussetzungen der

    Zur Tat im prozessualen Sinn gehört das gesamte Verhalten des Täters, soweit es nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang darstellt (BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, und Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, jeweils mwN).

    Bei der Untersuchung und Entscheidung muss die Identität der Tat gewahrt bleiben (BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146).

  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

    Können einzelne Sexualtaten einer Tatserie nur hinsichtlich des Tatorts und der Begehungsweise, nicht aber hinsichtlich der Tatzeit näher bestimmt werden, so erlangt die Art und Weise der Tatverwirklichung maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand einer Anklage bzw. der Antragsschrift und später des Eröffnungsbeschlusses gemachten Taten (BGH, Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer

    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 606/19

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne: Bewertung bei

    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169 mwN).
  • BGH, 17.12.2019 - 4 StR 485/19

    Vorsatz (bedingter Vorsatz); Brandstiftung (Beweiswürdigung hinsichtlich des

    Da ein prozessordnungsgemäßer Adhäsionsantrag nach der den strafrechtlichen Teil des angefochtenen Urteils betreffenden teilweisen Aufhebung und Zurückverweisung der Sache noch nachgeholt werden kann, erstreckt der Senat die Zurückverweisung auch auf die Adhäsionsentscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2011 ? 3 StR 255/11 Rn. 11; vom 14. März 2018 ? 4 StR 516/17 aaO).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab,

    Sie erstreckt sich auf das gesamte Verhalten des Täters, das nach natürlicher Auffassung ein mit diesem geschichtlichen Vorgang einheitliches Geschehen bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169 mwN).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20

    Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (fehlerhaft unterbliebene

    In diesem Rahmen muss das Tatgericht seine Untersuchung auch auf Teile der Tat erstrecken, die erst in der Hauptverhandlung bekannt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 - 3 StR 391/20, juris Rn. 7; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 und vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169; Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, StraFo 2015, 68).

    Sind Gegenstand der zugelassenen Anklage eine Vielzahl überwiegend gleichförmig verlaufender sexueller Übergriffe gegenüber Kindern, deren Tatzeit häufig nicht exakt bestimmt werden kann, erlangt neben dem Tatort und der ungefähren Tatzeit insbesondere die Art und Weise der Tatbestandsverwirklichung maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand der Anklage und später des Eröffnungsbeschlusses gewordenen Taten (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - 1 StR 665/18, NStZ 2020, 308, 309; vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17 Rn. 19; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169 und vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, NStZ 1995, 245; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46).

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 358/20

    Gegenstand des Urteils (Tat im verfahrensrechtlichen Sinne); Urkundenfälschung

  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 291/20

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schweren sexuellen

  • BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18

    Begriff der prozessualen Tat (Nämlichkeit der Tat bei Serienstraftaten)

  • BGH, 19.09.2018 - 2 StR 153/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliche Würdigung von

  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 287/19

    Prozessuale Tat (Einheitlichkeit des Lebensvorgangs; in der Hauptverhandlung zu

  • BGH, 19.12.2017 - 1 StR 542/17

    Kognitionspflicht des Gerichts (nachträglich bekannt gewordene Teile der Tat: nur

  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 516/16

    Gerichtliche Kognitionspflicht (Umgrenzung durch die Anklageschrift)

  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 536/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Darlegung der von Vorderrichtern angestellten

  • OLG Karlsruhe, 16.06.2021 - 1 Ws 126/21

    Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils durch Staatsanwaltschaft bei

  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 391/20

    Prozessuale Tat (erschöpfende Aburteilung; Identität; einheitlicher Vorgang;

  • BGH, 17.07.2012 - 3 StR 244/12

    Zurückverweisung bei nicht erschöpfender Aburteilung im ersten Rechtszug

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