Rechtsprechung
BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 StGB; § 261 StPO
Beweiswürdigung bei der versuchten Vergewaltigung und der versuchten sexuellen Nötigung (besonders schwere sexuelle Nötigung; Hoffnung auf einen später freiwilligen Geschlechtsverkehr) - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 177 Abs 4 StGB
Versuchte schwere sexuelle Nötigung: Fehlerhafte Beweiswürdigung unter Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" - Wolters Kluwer
Fehlen einer Grundlage für die Anwendung des Zweifelsatzes durch das Landgericht bei Verneinung einer versuchten besonders schweren Vergewaltigung
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung als unbegründet
- rewis.io
Versuchte schwere sexuelle Nötigung: Fehlerhafte Beweiswürdigung unter Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo"
- ra.de
- rewis.io
Versuchte schwere sexuelle Nötigung: Fehlerhafte Beweiswürdigung unter Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 4
Fehlen einer Grundlage für die Anwendung des Zweifelsatzes durch das Landgericht bei Verneinung einer versuchten besonders schweren Vergewaltigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung einer sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung als unbegründet
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 12.01.2011 - 4 KLs 326 Js 35237/10
- BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 171
- NStZ-RR 2012, 18
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04
Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig
- BGH, 21.10.2008 - 1 StR 292/08
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch (falsche Anwendung des …
Auszug aus BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11
Der Grundsatz in dubio pro reo ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel (BGH NStZ-RR 2009, 90). - BGH, 02.09.2009 - 2 StR 229/09
Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs (Beweiswürdigung hinsichtlich …
Auszug aus BGH, 12.10.2011 - 2 StR 202/11
Er besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen (BGH NStZ 2010, 102, 103).
- BGH, 25.10.2017 - 2 StR 495/12
Wahlfeststellung (Berücksichtigung des Grundsatzes in dubio pro reo; Anwendung …
Der Grundsatz "in dubio pro reo' ist eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst anzuwenden hat, wenn es nach abgeschlossener Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag (vgl. Senat, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171, 172). - BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22
Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko
Er besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen (…st. Rspr., vgl. BGH, NJW 2005, 2322 [juris Rn. 27];… Beschluss vom 19. Juni 2007 - KRB 12/07, BGHSt 52, 1 [juris Rn. 22] - Papierkartell;… Urteil vom 2. September 2009 - 2 StR 229/09, NStZ 2010, 102 [juris Rn. 16]; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171 Rn. 10). - OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 19/23
Darstellung der Beweiswürdigung im Urteilstenor durch Tatrichter
Nur wenn nach Würdigung aller Beweise Zweifel bestehen, die das Tatgericht nicht zu überwinden vermag, hat es zugunsten des Angeklagten von mehreren möglichen Schlussfolgerungen die dem Angeklagten günstigste zu wählen (BGH, Beschl. v. 12.10.2011 - 2 StR 202/11, NStZ 2012, 171 [172]). - VG Karlsruhe, 30.01.2024 - 1 K 5072/23 Sie besagt nichts darüber, wie der Tatrichter die Beweise zu würdigen hat, sondern kommt nur dann zum Tragen, wenn er nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die erforderliche Überzeugungsgewissheit zu erlangen vermocht hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2011 - 2 StR 202/11 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 01.02.2017 - 2 StR 78/16 -, juris Rn. 25).