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   BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11   

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https://dejure.org/2011,2892
BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11 (https://dejure.org/2011,2892)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2011 - 1 StR 547/11 (https://dejure.org/2011,2892)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 1 StR 547/11 (https://dejure.org/2011,2892)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StPO; § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Reichweite des Verwertungsverbots gemäß § 252 StPO bei Berufsgeheimnisträgern (Widerruf der Entbindung des behandelnden Arztes von der Schweigepflicht); Darlegungsanforderungen bei der Rüge der Verletzung des Konfrontationsrecht des Angeklagten

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO, § 252 StPO
    Strafverfahren: Einführung der polizeilichen Vernehmung eines Arztes in die Hauptverhandlung nach Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der Aussage eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Arztes bei vorheriger Entbindung der Verpflichtung zur Verschwiegenheit

  • rewis.io

    Strafverfahren: Einführung der polizeilichen Vernehmung eines Arztes in die Hauptverhandlung nach Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vernehmung eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der Aussage eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Arztes bei vorheriger Entbindung der Verpflichtung zur Verschwiegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertbarkeit der Angaben eines zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgers nach Widerruf der Schweigepflichtentbindung (Prof. Dr. Mark A. Zöller; ZJS 2012, 558)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwertbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 281
  • StV 2012, 195
  • JR 2012, 431
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.1996 - 5 StR 441/96
    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11
    aa) Zwar ist die Vorschrift des § 252 StPO grundsätzlich auch auf Berufsgeheimnisträger i.S.v. § 53 StPO anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1962 - 5 StR 462/62, BGHSt 18, 146; Beschluss vom 24. September 1996 - 5 StR 441/96, StV 1997, 233).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der der Senat festhält, darf aber der Ermittlungsrichter über den Inhalt der Aussage eines gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Arztes vernommen werden, die dieser vor dem Ermittlungsrichter gemacht hat, wenn der Arzt bei dieser Aussage gemäß § 53 Abs. 2 StPO von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden war; § 252 StPO ist dann nicht anwendbar ( BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233; glA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 53 Rn. 49 und § 252 Rn. 3; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 6; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 53 Rn. 83; Neubeck in KMR-StPO § 53 Rn. 41; Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 252 Rn. 4; aA OLG Hamburg, NJW 1962, 689, 691; Geppert, Jura 1988, 305, 311 f.; Eb. Schmidt JR 1963, 267).

    Denn die Verwertbarkeit der Angaben der Vernehmungsperson ergibt sich im Fall der Vernehmung einer jedenfalls zu diesem Zeitpunkt von der Schweigepflicht entbundenen Person nicht erst aus der besonderen Bedeutung der richterlichen gegenüber einer sonstigen Vernehmung (vgl. dazu BGHSt 49, 72, 77; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 252 Rn. 14 mwN), sondern bereits daraus, dass die Vorschrift des § 252 StPO mangels der von ihr vorausgesetzten Pflichtenkollision des bei seiner Vernehmung im Ermittlungsverfahren von seiner Schweigepflicht entbundenen Berufsgeheimnisträgers von vornherein nicht anwendbar ist (vgl. BGH StV 1997, 233).

  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 426/62

    Aussage des Arztes - §§ 252, 53 StPO, bei nachträglicher Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11
    aa) Zwar ist die Vorschrift des § 252 StPO grundsätzlich auch auf Berufsgeheimnisträger i.S.v. § 53 StPO anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1962 - 5 StR 462/62, BGHSt 18, 146; Beschluss vom 24. September 1996 - 5 StR 441/96, StV 1997, 233).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der der Senat festhält, darf aber der Ermittlungsrichter über den Inhalt der Aussage eines gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Arztes vernommen werden, die dieser vor dem Ermittlungsrichter gemacht hat, wenn der Arzt bei dieser Aussage gemäß § 53 Abs. 2 StPO von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden war; § 252 StPO ist dann nicht anwendbar ( BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233; glA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 53 Rn. 49 und § 252 Rn. 3; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 6; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 53 Rn. 83; Neubeck in KMR-StPO § 53 Rn. 41; Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 252 Rn. 4; aA OLG Hamburg, NJW 1962, 689, 691; Geppert, Jura 1988, 305, 311 f.; Eb. Schmidt JR 1963, 267).

    Sie hat indes keinen Anspruch darauf, dass der Berufsgeheimnisträger die Aussage verweigert und das Gericht nicht verwertet, was er gleichwohl ausgesagt hat ( BGHSt 18, 146, 147).

  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11
    Zum anderen genügt die Rüge nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil sie sich lediglich auf die Behauptung einer Verletzung des Konfrontationsrechts beschränkt und weder Angaben zum Inhalt der Vernehmung noch dazu enthält, ob die Angeklagte oder die Verteidigung von dem Vernehmungstermin unterrichtet waren, wann sie vom Inhalt der Vernehmung Kenntnis erlangt haben und ob sie zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens die Gelegenheit hatten, den Zeugen Dr. S. zu befragen oder befragen zu lassen (vgl. dazu BGHSt 51, 150, 154 ff. sowie Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 22a mwN).
  • OLG Hamburg, 29.12.1961 - Ws 756/61
    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, an der der Senat festhält, darf aber der Ermittlungsrichter über den Inhalt der Aussage eines gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Arztes vernommen werden, die dieser vor dem Ermittlungsrichter gemacht hat, wenn der Arzt bei dieser Aussage gemäß § 53 Abs. 2 StPO von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit entbunden war; § 252 StPO ist dann nicht anwendbar ( BGHSt 18, 146; BGH StV 1997, 233; glA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 53 Rn. 49 und § 252 Rn. 3; Diemer in KK-StPO, 6. Aufl., § 252 Rn. 6; Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 53 Rn. 83; Neubeck in KMR-StPO § 53 Rn. 41; Sander/Cirener in Löwe/Rosenberg, 26. Aufl., § 252 Rn. 4; aA OLG Hamburg, NJW 1962, 689, 691; Geppert, Jura 1988, 305, 311 f.; Eb. Schmidt JR 1963, 267).
  • BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03

    Zeugnisverweigerungsrecht (teilweises Gebrauchmachen; Zustimmung zur Verwendung

    Auszug aus BGH, 20.12.2011 - 1 StR 547/11
    Denn die Verwertbarkeit der Angaben der Vernehmungsperson ergibt sich im Fall der Vernehmung einer jedenfalls zu diesem Zeitpunkt von der Schweigepflicht entbundenen Person nicht erst aus der besonderen Bedeutung der richterlichen gegenüber einer sonstigen Vernehmung (vgl. dazu BGHSt 49, 72, 77; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 252 Rn. 14 mwN), sondern bereits daraus, dass die Vorschrift des § 252 StPO mangels der von ihr vorausgesetzten Pflichtenkollision des bei seiner Vernehmung im Ermittlungsverfahren von seiner Schweigepflicht entbundenen Berufsgeheimnisträgers von vornherein nicht anwendbar ist (vgl. BGH StV 1997, 233).
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Die Unvollständigkeit des Vortrags hat die Unzulässigkeit der Rüge zur Folge (vgl. nur BGHSt 40, 218, 240; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 1 StR 547/11, NStZ 2012, 281).
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