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   BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10   

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https://dejure.org/2011,114
BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10 (https://dejure.org/2011,114)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2011 - 2 StR 509/10 (https://dejure.org/2011,114)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 2 StR 509/10 (https://dejure.org/2011,114)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 100 f StPO
    Verfassungsunmittelbares (selbständiges) Beweisverwertungsverbot für ein mittels akustischer Überwachung in einem Kraftfahrzeug aufgezeichnetes Selbstgespräch (Schutz für Mitangeklagte; geschützter Kernbereich; Menschenwürde; Tagebuchentscheidung)

  • lexetius.com

    GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, StPO § 100 f

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 100f StPO
    Strafverfahren: Verwertbarkeit eines in einem Kraftfahrzeug mittels akustischer Überwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit eines in einem Kraftfahrzeug mittels akustischer Überwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs eines sich unbeobachtet fühlenden Beschuldigten im Strafverfahren

  • rewis.io

    Strafverfahren: Verwertbarkeit eines in einem Kraftfahrzeug mittels akustischer Überwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; StPO § 100f.
    Verwertbarkeit eines in einem Kraftfahrzeug mittels akustischer Überwachung aufgezeichneten Selbstgesprächs eines sich unbeobachtet fühlenden Beschuldigten im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Unverwertbarkeit von polizeilich abgehörten Selbstgesprächen

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Die Gedanken sind frei: Selbstgespräche im Strafprozess nicht verwertbar

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nicht nur die Gedanken sind frei, sondern auch polizeilich abgehörte Selbstgespräche sind als Beweis wertlos

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das (unverwertbare) Selbstgespräch - BGH zum Beweisverwertungsverbot….

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das heimliche belauschte Selbstgespräch - absolutes Beweisverwertungsverbot

  • faz.net (Pressebericht, 29.02.2012)

    Selbstgesprächen: Laute Gedanken sind frei

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Selbstgespräche des Angeklagten zur Überführung im Strafprozess?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Selbstgespräche als Beweis? - Gericht durfte im Auto abgehörte Selbstgespräche nicht als Geständnis werten

  • jurios.de (Kurzinformation)

    "Wir haben sie totgemacht" - Selbstgespräche im Prozess verwertbar?

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 22.12.2011)

    Keine Verwertung von Selbstgesprächen: Die Gedanken sind frei

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverboten bei Selbstgesprächen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unverwertbarkeit von polizeilich abgehörten Selbstgesprächen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht alle Beweismittel dürfen im Strafprozess verwertet werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Selbstgespräche gelten vor Gericht nicht als Beweis

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Wir haben sie totgemacht - Selbstgespräche im Prozess verwertbar?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbote bei Selbstgesprächen

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    BGH untersagt weitgehend Verwertung von Selbstgesprächen vor Gericht // Prozess um Kölner Mordfall ohne Leiche muss neu geführt werden

  • haz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.12.2011)

    Ein Mord ohne Leiche und ein umstrittener Lauschangriff

Besprechungen u.ä. (12)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtöffentlich geführte Selbstgespräche und der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (Wiss. Ass. Dr. Christian Ernst und Wiss. Mit. Jan Sturm; HRRS 2012, 374)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kernbereichsschutz und Verwertungsdogmatik (Akad. Rat Dr. Benno Zabel; ZJS 2012, 563)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Abhör-Urteil des BGH: Auch im Auto sind die Gedanken frei

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Verwertbarkeit von Selbstgesprächen

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Selbstgespräche im Auto-Fall

    Art. 1 Abs. 1 GG
    Beweisverwertungsverbot

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1, 2 GG; § 100 f StPO
    Absolute Unverwertbarkeit abgehörter Selbstgespräche

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Selbstgespräch

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Abhör-Urteil des BGH: Auch im Auto sind die Gedanken frei

  • ksta.de (Pressekommentar, 22.12.2011)

    "Mord ohne Leiche": Entscheidung überzeugt nicht

  • rudolph-recht.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Zur Unverwertbarkeit polizeilich abgehörter Selbstgespräche im Strafprozess

  • keienborg.de (Entscheidungsanmerkung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 71
  • NJW 2012, 945
  • NStZ 2012, 277
  • NStZ 2012, 399 (Ls.)
  • NZV 2012, 344 (Ls.)
  • NJ 2012, 218
  • StV 2012, 269
  • StV 2012, 517
  • AnwBl 2012, 159
  • JR 2012, 386
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
    Ein in einem Kraftfahrzeug mittels akustischer Überwachung aufgezeichnetes Selbstgespräch eines sich unbeobachtet fühlenden Beschuldigten ist im Strafverfahren - auch gegen Mitbeschuldigte - unverwertbar, da es dem durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit zuzurechnen ist (im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206).

    Das nichtöffentlich geführte Selbstgespräch unterliegt einem selbständigen Beweisverwertungsverbot von Verfassungs wegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 210; Dalakouras, Beweisverbote bezüglich der Achtung der Intimsphäre, 1988, S. 264; LR/Gössel, StPO, 26. Aufl., Einl. L Rn. 88; Jahn, Gutachten C zum 67. Deutschen Juristentag 2008, C 84; Roxin/Schünemann, Strafverfahrensrecht, 26. Aufl., § 36 Rn. 45; SK/Wolter, StPO, 4. Aufl. 2010, § 100f Rn. 35).

    Sein Schutzbereich wird durch heimliche Aufzeichnung des nichtöffentlich geführten Selbstgesprächs der Zielperson staatlicher Ermittlungsmaßnahmen und deren Verwertung in der Hauptverhandlung berührt (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 212).

    Gleiches gilt für die Gedankenäußerung im nicht öffentlich geführten Selbstgespräch (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 213).

    Zwar fanden die hier in Rede stehenden Selbstgespräche nicht in einer Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG statt, woraus sich eine "Vermutung" hätte ergeben können, "dass der Kernbereich tangiert sein kann" (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 210); dies folgt auch aus dem Zusammenhang von § 100c Abs. 4 mit § 100f StPO.

    Der rechtlich geringere Schutz des Aufenthaltsorts im Auto gegenüber der Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG (zur Relativierung bei der Äußerung im Krankenzimmer BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 212) wird hier deshalb im Einzelfall dadurch kompensiert, dass tatsächlich das Risiko einer Außenwirkung der spontanen Äußerungen nahezu ausgeschlossen war; das Selbstgespräch konnte nur durch eine heimliche staatliche Überwachungsmaßnahme erfasst werden.

    Dagegen spielt die Möglichkeit der Prävention zugunsten anderer Grundrechtsträger als Frage der Grundrechtskollision hier keine Rolle (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 214).

    Es unterscheidet sich von einem solchen Gespräch schon dadurch, dass die Äußerungen nicht auf Verständlichkeit angelegt und jedenfalls auch durch unwillkürlich auftretende Bewusstseinsinhalte gekennzeichnet sind (BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 213).

    Er ist damit nicht dem Gedanken gefolgt, dass Beweisverwertungsverbote auch mit Blick auf die Ambivalenz ihrer Beweisbedeutung als Be- oder Entlastungsbeweis ausschließlich den Bedeutungsgehalt von Belastungsverboten haben sollen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 215; Jahn aaO C 112 ff.).

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
    a) Der absolut geschützte Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung wird aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71, BVerfGE 34, 238, 245; Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87, BVerfGE 80, 367, 373).

    Die Gedanken sind grundsätzlich frei, weil Denken für Menschen eine Existenzbedingung darstellt (vgl. Mahrenholz/Böckenförde/Graßhof/Franßen in BVerfG, Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87, BVerfGE 80, 367, 381).

    Die Tagebuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87, BVerfGE 80, 367, 374), bei der wegen Stimmengleichheit eine Grundrechtsverletzung nicht festgestellt werden konnte, kann nicht ohne Weiteres auf die Frage der Zuordnung des heimlich abgehörten Selbstgesprächs zum Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung oder zur allgemeinen Persönlichkeitssphäre übertragen werden.

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
    c) Der somit gebotene Kernbereichsschutz entfällt nur, wenn der Grundrechtsträger den Bereich der privaten Lebensgestaltung von sich aus öffnet, bestimmte Angelegenheiten der Öffentlichkeit zugänglich macht und damit die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 332/09).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
    Das "Selbstgespräch" kann auch nicht mit einem Zwiegespräch gleichgesetzt werden, das regelmäßig nicht dem absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung zuzuordnen ist, wenn es mit seinem Inhalt einen Tatbezug und damit Sozialbezug aufweist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 319; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a.; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a.; vgl. auch § 100c Abs. 4 Satz 3 StPO).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
    a) Der absolut geschützte Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung wird aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Januar 1973 - 2 BvR 454/71, BVerfGE 34, 238, 245; Beschluss vom 14. September 1989 - 2 BvR 1062/87, BVerfGE 80, 367, 373).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
    Der Grund für den absoluten Schutz eines Kernbereichs der Persönlichkeitsentfaltung besteht in der Eröffnung einer Möglichkeit für Menschen, sich in einem letzten Rückzugsraum mit dem eigenen Ich befassen zu können, ohne Angst davor haben zu müssen, dass staatliche Stellen dies überwachen (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 1983 - 2 StR 775/82, BGHSt 31, 296, 299 f.).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
    Das "Selbstgespräch" kann auch nicht mit einem Zwiegespräch gleichgesetzt werden, das regelmäßig nicht dem absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung zuzuordnen ist, wenn es mit seinem Inhalt einen Tatbezug und damit Sozialbezug aufweist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 319; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a.; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a.; vgl. auch § 100c Abs. 4 Satz 3 StPO).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Auszug aus BGH, 22.12.2011 - 2 StR 509/10
    Das "Selbstgespräch" kann auch nicht mit einem Zwiegespräch gleichgesetzt werden, das regelmäßig nicht dem absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung zuzuordnen ist, wenn es mit seinem Inhalt einen Tatbezug und damit Sozialbezug aufweist (vgl. BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 319; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 BvR 236/08 u.a.; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a.; vgl. auch § 100c Abs. 4 Satz 3 StPO).
  • BGH, 06.03.2018 - 1 StR 277/17

    Selbstbelastungsfreiheit (Verfassungsrang; Schutz der eigenverantwortlichen

    cc) Danach kann es dahinstehen, ob das Arzt-Patienten-Gespräch wie im vorliegenden Fall nicht ohnehin einem absoluten Verwertungsverbot wegen einer Verletzung des Kernbereichsschutzes unterliegt (vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05 Rn. 15, BGHSt 50, 206, 210 und vom 22. Dezember 2011 - 2 StR 509/10, BGHSt 57, 71, 74 ff. Rn. 13 ff.).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 439/13

    Vernehmung des Beschuldigten (subjektiv-objektiver Beschuldigtenbegriff:

    Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht durch Urteil des Senats vom 22. Dezember 2011 - 2 StR 509/10 (BGHSt 57, 71 ff.) hat es den Angeklagten S. K. erneut wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, die Angeklagten W. und I. K. aber freigesprochen.
  • BGH, 07.01.2016 - 2 StR 202/15

    Verwertung von Audio- oder Videoaufnahmen der Tat (Überwiegen des

    Der absolut geschützte Kernbereich der Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) ist durch eine solche Verwertung nicht berührt, weil das öffentliche Interesse an einer umfassenden Aufklärung der Straftat überwiegt (vgl. dazu Senat, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 2 StR 509/10, BGHSt 57, 71).
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 244/18

    Selbstständige Beweisverwertungsverbote (Gespräch über konkret begangene

    Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Dass das Landgericht von der durch die Nebenklägerin heimlich gefertigten Audioaufzeichnung des mit dem Angeklagten am 10. Februar 2017 geführten Telefongesprächs zu Beweiszwecken Gebrauch gemacht hat, begründet nach Abwägung der widerstreitenden Interessen kein Beweisverwertungsverbot; entgegen der Auffassung der Revision gehören Gespräche, die Angaben über konkret begangene Straftaten enthalten, nicht zum unantastbaren Kern privater Lebensgestaltung (BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, 1084/99, BVerfGE 109, 279, 319; Beschluss vom 26. Juni 2008 - 2 BvR 219/08, StraFo 2008, 421; BGH, Urteil vom 10. August 2005 - 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 212; Senat, Urteil vom 22. Dezember 2011 - 2 StR 509/10, BGHSt 57, 71, 77 Rn. 18).
  • LG Köln, 10.01.2013 - 111 Ks 1/12

    Verurteilung eines Angeklagten wegen Mordes auf der Grundlage von Indizien

    Dieses Urteil wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.12.2011 - 2 StR 509/10 - mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
  • KG, 22.10.2012 - 2 Ws 409/12

    Tagebucheintrag des Gefangenen als Begründung einer belastenden Maßnahme

    Selbst schwerwiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen (vgl. zum Selbstgespräch BGHSt 57, 71 ff); eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet in diesen Fällen nicht statt.
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