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   OLG Hamm, 20.09.2011 - III-3 Ws 255/11   

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https://dejure.org/2011,5484
OLG Hamm, 20.09.2011 - III-3 Ws 255/11 (https://dejure.org/2011,5484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2011 - III-3 Ws 255/11 (https://dejure.org/2011,5484)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2011 - III-3 Ws 255/11 (https://dejure.org/2011,5484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verzicht auf eine mündliche Sachverständigenanhörung in der Vollstreckung als bedingungsfeindliche Prozesshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 454 Abs. 2
    Bedingungsfeindlichkeit von Prozesshandlungen; Verzicht auf Sachverständigenanhörung in der Vollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 100 StVK 1127/11
  • OLG Hamm, 20.09.2011 - III-3 Ws 255/11

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 408
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 25.01.2011 - 3 Ws 15/11

    Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2011 - 3 Ws 255/11
    Die Teilnahme des Verteidigers an der mündlichen Anhörung des Verurteilten durch die Strafvollstreckungskammer am 18. Juli 2011 stellt als solche keinen konkludenten Verzicht auf die Anhörung des Sachverständigen dar (vgl. Senat, NStZ-RR 2011, 190).
  • OLG Hamm, 08.11.2012 - 3 Ws 306/12

    Bedingte Entlassung; Halbstrafenzeitpunkt; Sachentscheidung

    In Abweichung von der Regel des § 309 Abs. 2 StPO trifft der Senat keine abschließende eigene Sachentscheidung, sondern verweist die Sache zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an die Strafvollstreckungskammer zurück, weil die von der Strafvollstreckungskammer unterlassene mündliche Anhörung des Verurteilten nach § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachgeholt werden kann (vgl. hierzu auch Senat, NStZ 2012, 408).
  • OLG Hamm, 30.08.2018 - 3 Ws 363/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Verzicht; Anhörung;

    Die unterlassene mündliche Anhörung des Sachverständigen kann im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht nachgeholt werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 3 Ws 255/11 -, NStZ 2012, 408 und vom 25. Januar 2011 - 3 Ws 15/11 -, BeckRS 2011, 05103 = NStZ-RR 2011, 190).
  • KG, 22.11.2013 - 2 Ws 558/13

    Verzicht auf die mündliche Anhörung des Sachverständigen

    Die Tatsache, dass der Verurteilte und seine Verteidigerin an dem Anhörungstermin teilgenommen und nicht ausdrücklich die mündliche Anhörung des Sachverständigen beantragt haben, stellt keinen konkludenten Verzicht dar (vgl. OLG Hamm NStZ 2012, 408; NStZ-RR 2011, 190).
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