Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.05.2011

Rechtsprechung
   BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8624
BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11 (https://dejure.org/2011,8624)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2011 - 3 StR 199/11 (https://dejure.org/2011,8624)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2011 - 3 StR 199/11 (https://dejure.org/2011,8624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 29a BtMG
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Schuldunfähigkeit; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; eigenständige Beurteilung bei verschiedenartigen Straftaten; einheitliche Beurteilung (einheitliche Handlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 21 StGB
    Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung; geminderte Schuldfähigkeit wegen Angst vor Entzugserscheinungen

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Unrechtseinsichtsfähigkeit und des Hemmungsvermögens für die Schuldfähigkeitsbeurteilung

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung; geminderte Schuldfähigkeit wegen Angst vor Entzugserscheinungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Verurteilung wegen Betäubungsmitteldelikten: Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung; geminderte Schuldfähigkeit wegen Angst vor Entzugserscheinungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung der Unrechtseinsichtsfähigkeit und des Hemmungsvermögens für die Schuldfähigkeitsbeurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.06.1966 - 5 StR 190/66

    Vorliegen einer Tötungsvorsatzes - Voraussetzungen einer Notwehr oder

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11
    Auch mag eine "neurotische Überempfindlichkeit" eines Angeklagten "bei typischen Querulantendelikten (Verleumdungen, Beleidigungen, falschen Anschuldigungen) einen im Rechtssinne erheblichen Einfluss auf seine Hemmungsfähigkeit haben", was bei einem Mordversuch gegenüber Beamten nicht der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1966 - 5 StR 190/66, NJW 1966, 1871).
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89

    Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver,

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11
    Ein Angeklagter, der wegen sexueller Abartigkeit und Alkoholisierung bei Vornahme der - nach § 154 Abs. 1 StPO aus dem Verfahren ausgeschiedenen - sexuellen Handlungen an einem Kind nachweislich oder nicht ausschließbar vermindert schuldfähig war, könnte wegen der insoweit höheren Hemmschwelle gleichwohl bei der nachfolgenden Tötung des Opfers voll schuldfähig sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1989 - 3 StR 370/89, NStZ 1990, 231).
  • BGH, 03.02.1960 - 2 StR 640/59

    Wirkung einer voneinander abweichenden rechtlichen Beurteilung einer Rauschtat

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11
    "So kann ein Betrunkener, der seinen Geschlechtstrieb nicht mehr zu beherrschen vermag und deshalb im Rausch einen Notzuchtsversuch begeht, möglicherweise sehr wohl noch fähig sein, Hemmungen gegenüber einem Raubmotiv einzuschalten; wer sich infolge seines Rausches schuldlos zu einer Beleidigung hinreißen lässt, kann für eine gefährliche Körperverletzung noch verantwortlich sein" (BGH, Urteil vom 3. Februar 1960 - 2 StR 640/59, BGHSt 14, 114, 116).
  • BGH, 17.02.1984 - 3 StR 22/84

    Erfordernis der Darlegung der Auswirkungen sowohl einer hirnorganischen

    Auszug aus BGH, 02.08.2011 - 3 StR 199/11
    Es kommt für die Schuldfähigkeitsbeurteilung darauf an, ob der Täter aufgrund einer bestimmten psychischen Verfassung in der Lage war, einer konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 1984 - 3 StR 22/84, StV 1984, 419 mwN).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Denn ungeachtet der hier fraglichen tatsächlichen Konstellation kommt es für die Schuldfähigkeitsbeurteilung stets darauf an, ob der Täter aufgrund einer bestimmten psychischen Verfassung in der Lage war, einer konkreten Tat Unrechtseinsicht und Hemmungsvermögen entgegenzusetzen (BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 199/11, NStZ 2012, 44 mwN).
  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 2/17

    Fahrverbot; isolierte Sperrfrist; Begründung; Wechselwirkung

    Der neue Tatrichter wird ggf. auch Gelegenheit haben, zu prüfen, ob die Motivation des Angeklagten für die Trunkenheitsfahrt, sich durch Neubeschaffung von Alkoholika in einem Supermarkt, Entzugserscheinungen zu vermeiden, seine Schuldfähigkeit erheblich i.S.v. § 21 StGB beeinträchtigt hat (vgl. nur BGH NStZ 2012, 44 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 11.12.2015 - 6 A 503/14

    Professor, Dienstentfernung, Betrug, besonders schwerer Fall, Missbrauch der

    Deren Auswirkungen auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit sind stets bezogen auf die konkrete Tat zu beurteilen (vgl. BGH, Beschl. v. 2. August 2011, NStZ 2012, 44, und Urt. v. 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14

    Regelmäßig keine Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung bei mehreren durch

    Es erscheint fraglich, ob es für diese Entscheidung auf die jeweils unterschiedliche rechtliche Einordnung der einen Handlung ankommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2011 - 3 StR 199/11, NStZ 2012, 44 mwN).
  • LG Bochum, 27.04.2012 - 1 KLs 43/11
    In Bezug auf das in allen Fällen tateinheitlich verwirklichte Waffendauerdelikt ist die Kammer davon ausgegangen, dass die Schuldfähigkeitsbeurteilung innerhalb ein und derselben Tat nicht teilbar ist (BGH, NStZ 2012, 44), sodass die Schuldminderung sich hierauf erstreckte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14411
BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11 (https://dejure.org/2011,14411)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2011 - 3 StR 123/11 (https://dejure.org/2011,14411)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - 3 StR 123/11 (https://dejure.org/2011,14411)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14411) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a BtMG, § 31 BtMG vom 29.07.2009, Art 316d StGBEG, § 1 StGB, § 2 Abs 1 StGB
    Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung der gesetzlichen Neuregelung der Aufklärungshilfe auf die nach deren Inkrafttreten eröffneten Verfahren

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblich für die Verurteilung eines Straftäters ist das zum Zeitpunkt der Tat gültige Strafgesetz; Voraussetzungen für die Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips gem. § 2 Abs. 3 StGB im Hinblick auf die Gültigkeit alter und neuer gesetzlicher Regelungen

  • rewis.io

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung der gesetzlichen Neuregelung der Aufklärungshilfe auf die nach deren Inkrafttreten eröffneten Verfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Betäubungsmittelstrafrecht: Anwendung der gesetzlichen Neuregelung der Aufklärungshilfe auf die nach deren Inkrafttreten eröffneten Verfahren

  • rechtsportal.de

    StGB § 2 Abs. 3; BtMG § 31; EGStGB Art. 316d
    Voraussetzungen für die Anwendung des Meistbegünstigungsprinzips gem. § 2 Abs. 3 StGB im Hinblick auf die Gültigkeit alter und neuer gesetzlicher Regelungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1996 - GSSt 2/95

    Deutsche Einheit und die Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlungen gegen die

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11
    Diese negativ formulierte Überleitungsvorschrift stellt eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 2 BvR 1491/87 u.a., BVerfGE 81, 132, 136 f.; BGH, Beschluss vom 2. April 1996 - GSSt 2/95, BGHSt 42, 113, 120; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 2 Rn. 16) - Derogation des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) dar, die die Gerichte in bereits rechtshängigen Verfahren von der gegebenenfalls schwierigen Bewertung entbinden soll, ob die alte oder neue Fassung des § 31 BtMG nach den Umständen des konkreten Einzelfalls das mildere Gesetz sei (BTDrucks. 16/6268 S. 17: etwa im Hinblick auf die Frage einer Milderung nach § 49 Abs. 1 oder 2 StGB oder eines Absehens von Strafe).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11
    Diese negativ formulierte Überleitungsvorschrift stellt eine - verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1989 - 2 BvR 1491/87 u.a., BVerfGE 81, 132, 136 f.; BGH, Beschluss vom 2. April 1996 - GSSt 2/95, BGHSt 42, 113, 120; Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 2 Rn. 16) - Derogation des Meistbegünstigungsprinzips (§ 2 Abs. 3 StGB) dar, die die Gerichte in bereits rechtshängigen Verfahren von der gegebenenfalls schwierigen Bewertung entbinden soll, ob die alte oder neue Fassung des § 31 BtMG nach den Umständen des konkreten Einzelfalls das mildere Gesetz sei (BTDrucks. 16/6268 S. 17: etwa im Hinblick auf die Frage einer Milderung nach § 49 Abs. 1 oder 2 StGB oder eines Absehens von Strafe).
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11
    Für die Frage des auf diese Taten anwendbaren Rechts gelten vielmehr die allgemeinen Regeln, nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit geltende materielle Recht Anwendung findet (§§ 1, 2 Abs. 1 StGB), sofern das neuere Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten günstigere Regelung (§ 2 Abs. 3 StGB) darstellt (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523).
  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

    § 31 Satz 2 BtMG ist zwar vorliegend grundsätzlich anwendbar, weil sowohl die Tat als auch der Eröffnungsbeschluss nach dem aufgrund § 316d EGStGB maßgeblichen 1. September 2009 (zum anwendbaren Recht bei vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten und danach ergangenem Eröffnungsbeschluss siehe BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 79/12 und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 123/11, NStZ 2012, 44 f.) erfolgten.
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 79/12

    Anwendbarkeit des Meistbegünstigungsprinzips bei der Aufklärungshilfe im

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 8. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523, auf das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 6. November 2009 - 22 KLs 34/09; Beschluss vom 3. Mai 2011 - 3 StR 123/11, NStZ 2012, 44), erlaubt diese Überleitungsvorschrift indes keinen Umkehrschluss dahin, dass die neuen Vorschriften immer schon dann anzuwenden wären, wenn - wie hier - die Eröffnung des Hauptverfahrens nach dem 31. August 2009 beschlossen worden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht