Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9216
BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11 (https://dejure.org/2012,9216)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - 5 StR 288/11 (https://dejure.org/2012,9216)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11 (https://dejure.org/2012,9216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 153a StPO; § 266a StGB; § 5 Abs. 1 AEntG a.F.; Art. 103 GG; § 121 Abs. 2 GVG; § 79 Abs. 3 OWiG; § 46 OWiG; § 23 Abs. 1 Nr. 1 AEntG
    Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch; Doppelbestrafungsverbot; ne bis in idem; Vorenthalten von Arbeitsentgelt durch Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen

  • lexetius.com

    StGB § 266a; AEntG aF § 5 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 153a Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266a StGB, § 153a Abs 1 S 5 StPO, § 264 Abs 1 StPO, § 1 Abs 1 AEntG vom 25.04.2007, § 5 Abs 1 Nr 1 AEntG vom 25.04.2007
    Verfolgung eines ordnungswidrigen Verhaltens nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz nach endgültiger Einstellung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt gegen Erfüllung einer Geldauflage

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wegen der Unterschreitung von Mindestlöhnen bei vorherigem Absehen der Verfolgung eines Vergehens des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Beiträgen

  • rewis.io

    Verfolgung eines ordnungswidrigen Verhaltens nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz nach endgültiger Einstellung eines Strafverfahrens wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt gegen Erfüllung einer Geldauflage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 153a Abs. 1 S. 5
    Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wegen der Unterschreitung von Mindestlöhnen bei vorherigem Absehen der Verfolgung eines Vergehens des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Beiträgen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Leitsatz)

    Mindestlohnunterschreitung: Straftat und OWi

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beitragsvorenthaltung und Unterschreitung von Mindestlöhnen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitgeberbeiträge, Arbeitnehmeranteile, Beitragsvorenthaltung, Haftung wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 266a StGB, Leistungen an Sozialkassen, Sonderordnungswidrigkeiten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    § 266a StGB sanktioniert die Nichtzahlung von Sozialabgaben, die Mindestlohnunterschreitung hingegen die Nichtzahlung des Lohns

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 57, 175
  • NJW 2012, 2051
  • NStZ 2012, 461
  • NStZ 2012, 706 (Ls.)
  • NZS 2012, 627 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Zwar ist der prozessuale Tatbegriff im Verhältnis zum materiellen Recht selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154).

    Dies begründet das Vorliegen von Tatmehrheit (vgl. zum in gleicher Weise zu beurteilenden Verhältnis zwischen Nichtabführen von Lohnsteuer und dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14, 17, und Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 StR 38/92, BGHSt 38, 285, 286; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Juli 2010 - Ss (B) 50/10).

    Solches wurde nicht einmal in der subjektiv viel stärker ausgeprägten Fallkonstellation anerkannt, in der es der Täter im Rahmen eines Gewerbebetriebs von Anfang an auf derartige Verstöße planmäßig angelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14).

    Auch der Umstand, dass die auszuzahlenden Löhne und die danach abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge gleichermaßen in einem Steuerberatungsbüro - wenn auch mit einem im Verhältnis zur Betroffenen unklar gebliebenen Hinweis auf die Mindestlohnverpflichtung - errechnet worden sind, führt als bloße gemeinsame Vorbereitungshandlung nicht zur Annahme prozessualer Tatidentität (vgl. BGHSt 35, 14, 18, 20).

  • OLG Oldenburg, 09.04.2009 - 2 SsBs 48/09

    Strafklageverbrauch hinsichtlich des Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen zur

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts macht sie geltend, dass die Beweiswürdigung des Amtsgerichts widersprüchlich und unklar sei, soweit es - der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg in dessen Beschluss vom 9. April 2009 ( Nds. Rpfl. 2009, 395 f.) folgend - als Grund für die Annahme einer einheitlichen prozessualen Tat im Sinne des § 264 StPO hinsichtlich der Straftat nach § 266a Abs. 1 StGB und der Ordnungswidrigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG aF auf die durchgängige Unkenntnis der Betroffenen in Bezug auf die Mindestlohnzahlungspflicht abgestellt habe.

    Sie vertritt - Beschlüssen des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 23. Juli 2010 (Ss (B) 50/10) sowie des Landgerichts Braunschweig vom 11. Januar 2011 ( Nds. Rpfl. 2009, 395 f.) folgend - die Auffassung, dass selbst bei Vorliegen einer persönlichen und zeitlichen Koinzidenz zwischen dem Gegenstand der Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO und den Verstößen gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AEntG aF von verschiedenen prozessualen Taten im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO auszugehen sei.

    Es sieht sich daran durch Beschlüsse des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 9. April 2009 ( aaO) sowie des Thüringer Oberlandesgerichts vom 27. August 2009 ( wistra 2010, 39) gehindert und hat die Sache zur Entscheidung folgender Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorgelegt:.

  • BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Sind hingegen mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren - selbst gleichartigen - Pflichten nachzukommen, so sind in ihrer Nichtvornahme in aller Regel mehrere Unterlassungen zu finden; es ist also Tatmehrheit gegeben (BGH, Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 379 mwN).

    Die Betroffene war damit jedem Gläubiger gegenüber zu unabhängig voneinander vorzunehmenden Zahlungen verpflichtet, die lediglich in ihrer Höhe durch gesetzliche Vorgaben beeinflusst waren (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 379 f.).

  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 206/04

    Einheitliche Tat bei der Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Letzteres wird angenommen, wenn die Handlungen innerlich so verknüpft sind, dass nur ihre gemeinsame Würdigung erlaubt ist, eine getrennte Würdigung sowie Aburteilung in verschiedenen Verfahren mithin als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362 mwN).

    b) Der aus der materiellrechtlichen Realkonkurrenz folgende Begründungsansatz für die Annahme unterschiedlicher prozessualer Taten wird durch keine weitergehenden Umstände widerlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 363).

  • BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

    Strafklageverbrauch bei Dauerstraftat

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Zwar ist der prozessuale Tatbegriff im Verhältnis zum materiellen Recht selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154).

    Jedoch sind materiellrechtlich selbständige Taten in der Regel auch prozessual selbständig (BGHSt aaO), falls nicht weitergehende Umstände die Annahme einer Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO rechtfertigen (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, und vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64).

  • BGH, 11.10.2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05

    Anspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit (nach Inkrafttreten des

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Der Senat hat sie deshalb im Vorlegungsverfahren zugrundezulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03, BGHSt 49, 61, 63 und vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 236).

    Insoweit bestünde kein Abweichungsfall (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 5 ARs (Vollz) 54/05, BGHSt 50, 234, 237).

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 38/92

    Einvernehmliche Lohnsteuerhinterziehung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Dies begründet das Vorliegen von Tatmehrheit (vgl. zum in gleicher Weise zu beurteilenden Verhältnis zwischen Nichtabführen von Lohnsteuer und dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 86/87, BGHSt 35, 14, 17, und Urteil vom 13. Mai 1992 - 5 StR 38/92, BGHSt 38, 285, 286; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Juli 2010 - Ss (B) 50/10).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Die Betroffene war aufgrund der dem öffentlichen Recht zugehörigen Vorschrift des § 28e Abs. 1 SGB IV gegenüber den Einzugsstellen als Schuldnerin originär zur Leistung der Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 5 StR 16/02, BGHSt 47, 318, 319).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Aspekte des sich aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) ergebenden Vertrauensschutzes (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 334) gebieten keine andere Bewertung.
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11
    Jedoch sind materiellrechtlich selbständige Taten in der Regel auch prozessual selbständig (BGHSt aaO), falls nicht weitergehende Umstände die Annahme einer Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO rechtfertigen (BGH, Urteile vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, und vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64).
  • BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03

    Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch (Recht auf

  • OLG Nürnberg, 04.01.1977 - Ws 720/76

    Verkehrsverstoß und das daran anschließende unerlaubte Entfernen vom Unfallort

  • SG Hildesheim, 14.10.2010 - S 14 R 383/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen nach einer Betriebsprüfung ergangenen

  • OLG Jena, 27.08.2009 - 1 Ss 213/09

    Verbot der Verfolgung einer OWi

  • OLG Oldenburg, 14.08.2001 - Ss 196/01

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das

  • OLG Frankfurt, 21.03.1985 - 3 Ws (B) 13/85
  • BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19

    Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    Der Bundesgerichtshof hat dessen Einordnung als echtes Unterlassungsdelikt stets ausdrücklich abgelehnt (BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11, BGHSt 57, 175 Rn. 22 und vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11, BGHR StGB § 266a Abs. 2 Leistungsfähigkeit 1) und den Charakter als Erfolgsdelikt betont (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 11. August 2011 - 1 StR 295/11 aaO und vom 18. Mai 2010 - 1 StR 111/10 Rn. 19).
  • BGH, 12.09.2013 - 4 StR 503/12

    Verstoß gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Vorliegen

    Materiell-rechtlich selbständige Taten sind in der Regel auch prozessual selbständig (BGH, Beschluss vom 24. Juli 1987 - 3 StR 36/87, BGHSt 35, 14, 19; BGH, Urteil vom 16. März 1989 - 4 StR 60/89, BGHSt 36, 151, 154; BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 StR 50/09; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 10; BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11, BGHSt 57, 175, 179 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Juli 11 12 2009 - 3 Ss OWi 355/09, Rn. 13, juris).
  • OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14

    Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und

    Denn das Verfolgungshindernis nach § 153 a Abs. 1 Satz 5 StPO bezieht sich auf die gesamte prozessuale Tat gemäß § 264 Abs. 1 StPO (vgl. BGH wistra 2012, 307; OLG Hamm BA 47, 39; OLG Oldenburg StV 2002, 240; OLG Jena StraFo 2006, 293; Graf- B eu k e l m an n a.a.O.; Meyer-Goßner/ Sc h m itt § 153 a Rn. 45).

    Entscheidend ist es dabei, ob die einzelnen Verhaltensweisen nicht nur äußerlich ineinander übergehen, sondern auch innerlich derart unmittelbar miteinander verknüpft sind, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände, die zu der anderen Handlung geführt haben, richtig gewürdigt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung in verschiedenen Verfahren einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (st.Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 16.03.2006 - 2 BvR 111/06 und vom 16.03.2001 - 2 BvR 65/01 [jeweils bei juris]; BGH NStZ 2005, 514; NStZ 2006, 350; NStZ 2012, 461, jeweils m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 02.05.2012 - Ss OWi 72/11

    Strafklageverbrauch; Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen;

    Mit Beschluss vom 15.03.2012 hat der Bundesgerichtshof (5 StR 288/11) die Vorlagefrage wie folgt beantwortet:.

    Diese Rechtsansicht hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit dem auf die Vorlage ergangenen Beschluss vom 15.03.2012 (5 StR 288/11) bestätigt, hat dazu also entschieden, dass zwischen den Taten nach § 266a StGB und der Nichtzahlung des - für die Höhe der Beiträge maßgeblichen - Mindestlohns (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AEntG aF) weder materiell-rechtliche Tateinheit besteht noch eine Tat im prozessualen Sinn (§ 264 StPO) vorliegt.

  • OLG Saarbrücken, 08.10.2020 - Ss Bs 57/20

    Konkurrenzverhältnis und prozessualer Tatbegriff bei Taten gem. § 266a StGB und §

    Jedoch sind materiell-rechtlich selbständige Taten in der Regel auch prozessual selbständig, falls nicht weitergehende Umstände die Annahme einer Tat im prozessualen Sinne rechtfertigen (vgl. BGH, Beschl. v. 15.03.2012 - 5 StR 288/11, BGHSt 57, 175 ff., juris Rn. 20 m. w. N.; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 264 Rn. 14).

    Vielmehr stehen die Vorwürfe nach § 266a StGB und der Mindestlohnunterschreitung im Verhältnis der Tatmehrheit zueinander und der aus der materiell-rechtlichen Realkonkurrenz folgende Begründungsansatz für die Annahme unterschiedlicher prozessualer Taten wird durch keine weitergehenden Umstände widerlegt (vgl. BGHSt 57, 175 ff., juris Rn. 19, 21 ff.; Senatsbeschluss vom 23. Juli 2010 - Ss (B) 50/2010 (82/10) -).

  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 1 SsBs 77/12

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr: Vorlage an den BGH; mehrere rechtlich

    Danach sind sachlich-rechtlich selbständige Handlungen in der Regel auch verschiedene Taten im prozessualen Sinne, es sei denn, die einzelnen Handlungen sind ausnahmsweise innerlich derart miteinander verknüpft, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (st. Rspr.; BGH v. 18.03.2009 - 1 StR 50/09 - juris; BGH v. 15.03.2012 - 5 StR 288/11 - juris Rn. 20).
  • OLG Braunschweig, 10.10.2014 - 1 Ss 52/14

    Drogenbesitz; Drogen; Betäubungsmittel; Fahren unter Drogeneinfluss;

    Letzteres wird angenommen, wenn die Handlungen innerlich so verknüpft sind, dass nur ihre gemeinsame Würdigung erlaubt ist, eine getrennte Würdigung sowie Aburteilung in verschiedenen Verfahren mithin als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 206/04, BGHSt 49, 359, 362 m.wNw., BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 5 StR 288/11).
  • OLG Koblenz, 12.09.2012 - 1 SsBs 77/12

    Tat bei Verstößen gegen Sozialvorschriften im Straßenverkehr

    Sachlich-rechtlich selbständige Taten sind in der Regel auch verschiedene Taten im prozessualen Sinne, es sei denn, die einzelnen Handlungen sind ausnahmsweise innerlich derart miteinander verknüpft, dass der Unrechts- und Schuldgehalt der einen Handlung nicht ohne die Umstände richtig gewürdigt werden kann, die zu der anderen Handlung geführt haben, und dass die getrennte Aburteilung einen einheitlichen Lebensvorgang unnatürlich aufspalten würde (BGH v. 18.03.2009 - 1 StR 50/09 - juris; BGH v. 15.03.2012 - 5 StR 288/11 - juris Rn. 20).
  • OLG Braunschweig, 27.05.2015 - 1 Ss 14/15

    Erforderliche Feststellungen, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Strohmannfall

    Sollten die Ausführungen des Amtsgerichts dahingehend zu verstehen sein, dass der Zeuge Y. das operative Geschäft betrieben hat, würde das der Einordnung des Angeklagten als Arbeitgeber jedenfalls nicht zwingend entgegenstehen, wenn er beispielsweise die schriftlichen Arbeitsverträge unterzeichnet sowie im Verkehr mit den Behörden und dem Steuerberater aufgetreten wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2012, 5 StR 288/11, juris. Rn. 15 = NJW 2012, 2051).
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2024 - 1 ORs 1 SRs 16/2

    Strafklageverbrauch, Überschreiten der HU-Frist, Fahren ohne Fahrerlaubnis,

    Zwar ist der prozessuale Tatbegriff im Verhältnis zum materiellen Recht selbstständig (BGH, Beschluss vom 15.03.2012, 5 StR 288/11, NStZ 2012, 461 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht