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   BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12   

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https://dejure.org/2012,8505
BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12 (https://dejure.org/2012,8505)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - 1 StR 17/12 (https://dejure.org/2012,8505)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - 1 StR 17/12 (https://dejure.org/2012,8505)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Erörterungsmangel hinsichtlich der Durchführung einer Verständigung mit einem früheren Mitangeklagten, auf dessen Aussage das Gericht seine Überzeugungsbildung stützt (erforderliche Verfahrensrüge; Beruhen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 261 StPO
    Verfahrensverständigung in Strafsachen: Würdigung der Aussagen von Tatbeteiligten im Verfahren gegen andere Tatbeteiligte

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Einbeziehens einer vorangegangenen Verständigung in dem gegen den Angeklagten wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren bei der Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage

  • rewis.io

    Verfahrensverständigung in Strafsachen: Würdigung der Aussagen von Tatbeteiligten im Verfahren gegen andere Tatbeteiligte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267 Abs. 3 S. 5
    Notwendigkeit des Einbeziehens einer vorangegangenen Verständigung in dem gegen den Angeklagten wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren bei der Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Und schon wieder: Fernwirkung der Absprache

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Angabe einer vorausgegangene Verständigung in den Urteilsgründen nach § 267 Abs. 3 Satz 5 StPO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 465
  • NStZ-RR 2012, 179
  • StV 2012, 652
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12
    Um gleichwohl die Beweiswürdigung im Blick auf Verständigungen durch das Revisionsgericht zur Überprüfung zu stellen, war hier die Erhebung einer Verfahrensrüge erforderlich (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 79, 81).

    c) Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN) und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten (BGH aaO).

  • BGH, 22.02.2012 - 1 StR 349/11

    Rüge der Unverwertbarkeit von Aussagen früherer Mitbeschuldigter, die auf einer

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12
    Um gleichwohl die Beweiswürdigung im Blick auf Verständigungen durch das Revisionsgericht zur Überprüfung zu stellen, war hier die Erhebung einer Verfahrensrüge erforderlich (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 79, 81).

    c) Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN) und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten (BGH aaO).

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 438/11

    Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor Beendigung der vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 17/12
    c) Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage eines Tatbeteiligten eine vorangegangene oder im Raum stehende Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 1 StR 349/11; Beschluss vom 9. Februar 2012 - 1 StR 438/11; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f. mwN) und nachvollziehbar zu behandeln, ob der Tatbeteiligte im Blick auf die ihn betreffende Verständigung irrig glauben könnte, eine Falschaussage zu Lasten des Angeklagten sei für ihn besser als eine wahre Aussage zu dessen Gunsten (BGH aaO).
  • BGH, 27.02.2019 - 2 StR 558/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Es ist jedenfalls in der Regel geboten, in die Würdigung einer entscheidungserheblichen Aussage (eines Tatbeteiligten) eine vorangegangene Verständigung in dem gegen ihn wegen desselben Tatkomplexes durchgeführten Verfahren - gleichgültig, ob es Teil des Verfahrens gegen den Angeklagten oder formal eigenständig ist - erkennbar einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 2012, 465, 466; NStZ 2013, 353, 355).
  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei

    Denn es macht regelmäßig keinen Unterschied, ob die verfahrensbeendende Absprache mit dem anderen Tatbeteiligten in demselben oder in einem anderen Verfahren stattgefunden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2014 - 1 StR 562/13, NStZ 2014, 287; vom 6. März 2012 - 1 StR 17/12, juris Rn. 6).
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