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   BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11   

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https://dejure.org/2012,9218
BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11 (https://dejure.org/2012,9218)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2012 - 5 StR 559/11 (https://dejure.org/2012,9218)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11 (https://dejure.org/2012,9218)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 I Nr. 1 BtMG, § 29a BtMG, § 22 StGB, § 30 Abs. 2 StGB; § 31 Abs. 1 Nr. 3, Art. 103 Abs. 2 GG; § 354 Abs. 1 StPO
    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Begrenzungsfunktion des Tatbestandes; unerlaubter Anbau; straflose Vorbereitung; unmittelbares Ansetzen; Verabredung eines Verbrechens); Freiwilligkeit des Rücktritts

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 22 StGB, § 23 StGB
    Betäubungsmitteldelikt: Übernahme und Transport von Cannabissetzlingen

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Umsatzgeschäftes hinsichtlich des in den Setzlingen einer illegal betriebenen Cannabisplantage enthaltenen Wirkstoffs

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Übernahme und Transport von Cannabissetzlingen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines Umsatzgeschäftes hinsichtlich des in den Setzlingen einer illegal betriebenen Cannabisplantage enthaltenen Wirkstoffs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Transport von Cannabissetzlingen noch kein Handeltreiben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Transport von Cannabissetzlingen noch kein Handeltreiben

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wie im richtigen Leben: Auf die Größe kommt es an - auch bei Cannabispflanzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 514
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 228/11

    Verabredung eines Verbrechens des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    So bedarf es geeigneter Räumlichkeiten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461 mwN) sowie der Herbeischaffung und Installation der für die Plantage erforderlichen Gerätschaften (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 343).

    Der auf der Konkurrenzebene verdrängte Tatbestand des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4) entfaltet eine Begrenzungsfunktion für den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit den erst noch anzubauenden Produkten, in dem er als Anfangsstadium den Versuch des unerlaubten Handeltreibens erst mit dem unmittelbaren Ansetzen zum Anpflanzen beginnen lässt (BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 558).

    Auf der Grundlage der fehlerfrei getroffenen, auf dem Geständnis des Angeklagten beruhenden Feststellungen hat der Angeklagte den Tatbestand der Verabredung eines Verbrechens des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 2 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) verwirklicht (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43, 44).

  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    a) Handeltreiben im Sinne des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256 mwN).

    Die Handlungen müssen auf die Ermöglichung oder Förderung eines bestimmten Umsatzgeschäftes mit Betäubungsmitteln zielen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 208/01, BGHSt 47, 134, 136; Patzak in Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 40) und dieses nicht nur vorbereiten (vgl. BGHSt 50, 252, 265 f.).

  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 491/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau (Versuch); versuchter

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    c) Hinsichtlich des von dem Angeklagten geplanten - indes noch nicht näher konkretisierten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461 mwN) - Umsatzgeschäfts ausschließlich mit den erst am Ende des Wachstumsprozesses noch zu gewinnenden Blütenständen stellten die Übernahme und der Transport der Setzlinge fernab der Plantage noch keine Ermöglichung oder Förderung eines solchen Geschäfts dar.

    So bedarf es geeigneter Räumlichkeiten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461 mwN) sowie der Herbeischaffung und Installation der für die Plantage erforderlichen Gerätschaften (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 343).

  • BGH, 12.01.2005 - 1 StR 476/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anbau

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    Der auf der Konkurrenzebene verdrängte Tatbestand des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4) entfaltet eine Begrenzungsfunktion für den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit den erst noch anzubauenden Produkten, in dem er als Anfangsstadium den Versuch des unerlaubten Handeltreibens erst mit dem unmittelbaren Ansetzen zum Anpflanzen beginnen lässt (BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 558).
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    Während im Fall 1 der Urteilsgründe der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG durch das Vorrätighalten zum gewinnbringenden Verkauf erfüllt ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 361; Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 464 mwN), trifft dies auf die im Fall 2 zu beurteilende Übernahme und den Transport der Cannabissetzlinge durch den Angeklagten nicht zu.
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 401/11

    Rücktritt vom Versuch (beendeter; unbeendeter; Rücktrittshorizont;

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    So bedarf es geeigneter Räumlichkeiten (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NJW 2011, 1461 mwN) sowie der Herbeischaffung und Installation der für die Plantage erforderlichen Gerätschaften (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 343).
  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    Solches steht der Anwendung des § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1958 - 2 StR 500/58, BGHSt 12, 306, 308) und verhindert auch die Annahme, dass sich der Angeklagte freiwillig im Sinne des § 31 Abs. 2 StGB bemüht hat, die Tat zu verhindern.
  • BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge);

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    Die Handlungen müssen auf die Ermöglichung oder Förderung eines bestimmten Umsatzgeschäftes mit Betäubungsmitteln zielen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 208/01, BGHSt 47, 134, 136; Patzak in Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 40) und dieses nicht nur vorbereiten (vgl. BGHSt 50, 252, 265 f.).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07

    Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    Es genügt nämlich, dass die Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sind, ohne dass Zeit, Ort und Modalitäten in allen Einzelheiten festliegen müssen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7, und vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497, 498).
  • BGH, 13.11.2008 - 3 StR 403/08

    Verabredung, ein Verbrechen zu begehen (Tatentschluss; Tatgeneigtheit);

    Auszug aus BGH, 15.03.2012 - 5 StR 559/11
    Es genügt nämlich, dass die Einzelheiten der in Aussicht genommenen Tat in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sind, ohne dass Zeit, Ort und Modalitäten in allen Einzelheiten festliegen müssen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 7, und vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, NStZ 2009, 497, 498).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Bei planmäßigem Verlauf wäre es - anders als in Fällen, in denen überhaupt noch keine Anpflanzung vorgenommen wurde (dazu etwa BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514 mit abl. Anm. Patzak) - ohne besondere weitere Zwischenschritte zur Ernte und zum Verkauf von Cannabis in nicht geringer Menge gekommen.
  • BGH, 27.05.2021 - 5 StR 337/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Cannabispflanzen (Auf

    Allein der Erwerb von Setzlingen zum Zweck des anschließenden Anbaus stellt dabei aber noch keine auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit dar (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; vgl. MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 455; aA Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 198; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 598; Patzak, NStZ 2012, 514, 515; Patzak/ Goldhausen, NStZ 2014, 384; offengelassen von BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, NStZ 2011, 459, 460, und vom 29. September 2016 - 2 StR 591/15).

    In derartigen Fällen entfaltet vielmehr der (verdrängte) Straftatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln insoweit eine Begrenzungsfunktion für den Tatbestand des Handeltreibens, als er den Versuch erst mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Aussaat oder zum Anpflanzen beginnen lässt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43, und vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514), wobei sich die Abgrenzung zwischen Vorbereitungsstadium und Versuch nach allgemeinen Kriterien anhand der Umstände des Einzelfalls richtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10 aaO; vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43, und vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514, 515).

  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

    Allein der Erwerb von Setzlingen zum Zweck des anschließenden Anbaus stellt dabei aber noch keine auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; Beschluss vom 27. Mai 2021 - 5 StR 337/20, NStZ-RR 2021, 250; offengelassen von BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 491/10, aaO, und Urteil vom 29. September 2016 - 2 StR 591/15).

    In derartigen Fällen entfaltet vielmehr der (verdrängte) Straftatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln insoweit eine Begrenzungsfunktion für den Tatbestand des Handeltreibens, als er den Versuch erst mit dem unmittelbaren Ansetzen zur Aussaat oder zum Anpflanzen beginnen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43, und vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514).

    c) Sollte das neue Tatgericht betreffend die "beabsichtigte" dritte Aufzucht keine Feststellungen für eine Verurteilung wegen Handeltreibens treffen können, werden insoweit insbesondere ein versuchtes Handeltreiben oder eine Verbrechensverabredung der Angeklagten (§ 30 Abs. 2 StGB) in den Blick zu nehmen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43, 44; Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; Schmidt, NJW 2021, 3016, 3017).

  • BGH, 28.11.2013 - 5 StR 576/13

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Qualifikation bei

    Feststellungen des Landgerichts dazu, ob der Angeklagte die Teleskopstahlrute auch bei Teilakten des Handeltreibens wie etwa seinen unmittelbar der Aufzucht von Cannabispflanzen dienenden Anbautätigkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; BGH, Beschluss vom 3. August 2011 - 2 StR 228/11, NStZ 2012, 43) mit sich führte, fehlen.
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 591/15

    Aufhebung des Strafausspruches

    Sollten die Setzlinge hingegen schon vor dem Einbringen in die Pflanzerde eingegangen sein, wäre die Entscheidung des 5. Strafsenats in den Blick zu nehmen, wonach es sich bei der Übernahme und dem Transport von Setzlingen fernab der Plantage nur um eine straflose Vorbereitungshandlung handeln soll (so BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514; dagegen mit beachtlichen Argumenten Körner/Patzak/Volkmer-Patzak, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 198; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 587; Hügel/Junge/Lander/Winkler, Deutsches Betäubungsmittelrecht, 8. Aufl., § 29 BtMG S. 19 f.; Patzak, NStZ 2012, 514, 515).
  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 411/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff des

    Der täterschaftliche bandenmäßige Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt hinsichtlich dieser Anbaumenge hinter dem täterschaftlich begangenen bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11, NStZ 2012, 514).
  • LG Kleve, 22.05.2023 - 120 KLs 3/23

    Transport von Cannabis-Setzlingen als Handeltreiben;Marihuanasetzlinge,

    Die Einordnung als straflose Vorbereitungshandlung durch BGH-Urteil vom 15.03.2012 - 5 StR 559/11 ist mit der Entscheidung des Großen Sentas, BGH, Beschluss vom 26.10.2025 -Gsst 1/05 nicht vereinbar.

    Die dem entgegenstehende Ansicht des 5. Strafsenats (BGH, Urteil vom 15.03.2012 - 5 StR 559/11; anderer Ansicht Patzak NStZ 2012, 515; Patzak/Goldhausen NStZ 2014, 384, 387; Weber, BtMG, 6. Aufl. § 29 Rn. 601;; wohl auch der 2. Strafsenat des BGH, Urteil vom 29.09.N27 - 2 StR 591/15 ["dagegen mit beachtlichen Argumenten Körner ... Weber ... Hügel ... Patzak"], wonach der Transport von Cannabissetzlingen nur eine Vorbereitungshandlung und noch kein Handeltreiben sein soll, überzeugt nicht.

  • LG Kleve, 14.11.2022 - 120 Qs 71/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Übernahme und Transport von Setzlingen

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt bereits dann vor, wenn Setzlinge von Marihuanapflanzen übernommen und transportiert werden, die dazu bestimmt sind, in einer Plantage herangezüchtet zu werden, und die nach den Vorstellungen der damit befassten Personen eine möglichst hohe Menge an Tetrahydrocannabinol ausbilden und sodann als möglichst "gutes" Marihuana gewinnbringend weiterveräußert werden sollen (entgegen BGH, Urteil vom 15.03.2012 - 5 StR 559/11).

    Die Kammer verweist in diesem Zusammenhang auf die Feststellungen, die dem von der Beschwerde zitierten Urteil des BGH vom 15.03.2012 - 5 StR 559/11 - zugrunde lagen. In jenem Fall hatte der Betroffene 551 Setzlinge mit insgesamt 23 g Tetrahydrocannabinol transportiert. Handeltreiben ist jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit, einschließlich einmaliger, vermittelnder und unterstützender Tätigkeiten (BGHSt 50, 252).

  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 93/12

    Abänderung des Schuldspruchs bei Unbegründetheit der weitergehenden Revision

    Zur Begründung nimmt der Senat vollumfänglich auf das gegen den Mittäter des Angeklagten ergangene Senatsurteil vom 15. März 2012 - 5 StR 559/11 - Bezug.
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