Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.03.2012

Rechtsprechung
   BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12   

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BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12 (https://dejure.org/2012,20394)
BGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - 5 StR 286/12 (https://dejure.org/2012,20394)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 5 StR 286/12 (https://dejure.org/2012,20394)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB; § 252 StGB; § 113 StGB; § 52 StGB; § 64 StGB
    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als Einbruchswerkzeug mitgeführte Schraubendreher); Tateinheit zwischen räuberischem Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bei während des Gewalteinsatzes gegen Polizeibeamte fortbestehender ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 261 StPO, § 264 StPO, § 267 StPO
    Diebstahl mit Waffen: Schraubendreher als gefährliches Werkzeug; Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandliche Voraussetzungen für das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB

  • rewis.io

    Diebstahl mit Waffen: Schraubendreher als gefährliches Werkzeug; Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a
    Tatbestandliche Voraussetzungen für das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Die gebrauchsbereiten Schraubendreher - reicht nicht

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Schraubendreher als gefährliches Werkzeug i.S.v. § 244 Abs. 1 Nr. 1a Alt. 2 StGB

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 571
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12
    Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 - und vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12
    Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 - und vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04

    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als

    Auszug aus BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12
    Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 - und vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 112/17

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen einer Waffe oder eines gefährlichen

    Jedenfalls handelt es sich aber um ein "anderes gefährliches Werkzeug' (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 3 StR 186/12, NStZ-RR 2012, 308 (bzgl. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB)), weil das in der Dose enthaltene Pfefferspray nach seiner konkreten objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (zum Maßstab BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 5 StR 286/12, NStZ 2012, 571 f. mwN; grundlegend Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 57, 257, 269 Rn. 32).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Für die daran anknüpfende Bewertung als "gefährlich" kommt es maßgeblich darauf an, ob von dem Gegenstand danach eine abstrakte Gefahr ausgeht, die derjenigen einer Waffe im technischen Sinne nahekommt, sodass allein deshalb eine Mitführung dieses Gegenstands bei der Tat als latent gefährlich angesehen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257, 269 Rn. 34 f. [Taschenmesser] mwN; daran anknüpfend BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 1 StR 347/20, NStZ-RR 2021, 107 [Zimmermannshammer]; Beschluss vom 21. Juli 2012 - 5 StR 286/12, NStZ 2012, 570 [Schraubendreher bei objektiv gegebener Eignung zur Verwendung als Stichwerkzeug]).
  • BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20

    Diebstahl mit Waffen (erforderliche Erörterung eines minderschweren Falls beim

    Jedenfalls der Zimmermannshammer unterfällt unter den gegebenen Umständen "als anderes gefährliches Werkzeug' dem Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257, 258 ff. zum Mitsichführen eines Taschenmessers zum Entfernen von Sicherungsetiketten); eine weitergehende Umschreibung seiner Beschaffenheit bedarf es hier nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2012 - 5 StR 286/12 Rn. 4 zu einem Schraubendreher).
  • LG Nürnberg-Fürth, 11.12.2017 - 16 KLs 412 Js 64048/17

    Seitenschneider als ein gefährliches Werkzeug

    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m. w. Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212; KG Beschluss vom 2.12.2013 - (4) 161 Ss 208/13).
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 208/13

    Zange als "anderes gefährliches Werkzeug"

    Das Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs" im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen körperlichen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, im Falle seines Einsatzes gegen Personen erhebliche - nach der von BGHSt 52, 257 zur Begründung der Interpretation dieses Tatbestandsmerkmals allein anhand objektiver Kriterien herangezogenen Absicht des Gesetzgebers schwere - Verletzungen herbeizuführen (vgl. BGHSt 52, 257; BGH NStZ 2012, 571 m.w.Nachw.; OLG Köln NStZ 2012, 327; OLG Schleswig NStZ 2004, 212).
  • KG, 22.10.2018 - 161 Ss 59/18

    Vollendung eines Diebstahls im Selbstbedienungsgeschäft

    Jedenfalls handelt es sich aber um ein "anderes gefährliches Werkzeug" (vgl. BGH aaO), weil das in der Dose enthaltene Pfefferspray nach seiner konkreten objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH NStZ 2012, 571).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2015 - 2 Ss 209/15

    Diebstahl mit Waffen: Begriff des anderen gefährlichen Werkzeugs; Geißfuß als

    In seiner Entscheidung vom 21. Juni 2012 hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 21. Juni 2012, NStZ 2012, 571f., 5 StR 286/12) hinsichtlich der vom Täter eines Einbruchsdiebstahls mitgeführten zwei Schraubendreher, die das Tatgericht als gefährliche Werkzeuge im Sinne von § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB angesehen hatte, Feststellungen zu deren objektiver Gefährlichkeit ihrer Beschaffenheit nach vermisst und das angefochtene Urteil deshalb aufgehoben.
  • LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

    Bereits indem er die Ware in der Absicht, sie für sich selbst zu verbrauchen oder an Dritte weiter zu veräußern, in seinen mitgeführten Rucksack verstaute, nahm er einem anderen mehrere fremde, bewegliche Sachen in Zueignungsabsicht weg, ungeachtet dessen, dass er dabei beobachtet wurde (vgl. Fischer, StGB, 65. Auflage, § 242 Rn. 18 m.w.N.) Dabei führte er in seinem Rucksack mit dem Beil bewusst griffbereit ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a) StGB, d.h. einen Gegenstand mit sich, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen(bezüglich der Definition vgl. gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BGH, Beschluss vom 21.06.2012 - 5 StR 286/12, Rn. 4 nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12   

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https://dejure.org/2012,6171
BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12 (https://dejure.org/2012,6171)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2012 - 1 StR 28/12 (https://dejure.org/2012,6171)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2012 - 1 StR 28/12 (https://dejure.org/2012,6171)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 22 StVG; § 52 StGB; § 53 StGB
    Bandendiebstahl (Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis); Diebstahl im besonders schweren Fall (Voraussetzungen der Geringwertigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 571
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.2011 - 1 StR 100/11

    Gesamtstrafenbildung bei einer Reihe von gewerbsmäßig begangenen Betrugstaten

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    Insofern kommt es nicht auf den Wert der Geldbörsen - diesen hat die Strafkammer nicht festgestellt - und auf die Frage an, ob dieser zusammen mit dem jeweils entwendeten Bargeld noch unterhalb der Geringwertigkeitsgrenze (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 3. Mai 2011 - 1 StR 100/11, StV 2011, 53) lag.
  • BGH, 08.08.2006 - 4 StR 263/06

    Für die Gesamtstrafe unerheblich falsche Konkurrenzbeurteilung (Tateinheit statt

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 7. Februar 2012 zutreffend darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Delikte jeweils tateinheitlich (§ 52 StGB) verwirklicht hat, weil die Wegnahme des Motorrades in beiden Fällen gerade durch das Wegfahren erfolgt ist, die Tathandlungen somit identisch waren (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluss vom 8. August 2006 - 4 StR 263/06).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    Denn selbst wenn dem so war, wäre § 243 Abs. 2 StGB nur anwendbar, wenn zudem der Tatvorsatz des Angeklagten auf die Erlangung eines geringwertigen Gegenstandes gerichtet gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 1986 - 3 StR 264/86, NStZ 1987, 71; Hohmann/Sander, BT-1, § 1 Rn. 185 f.).
  • BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77

    entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne Verkehrswert

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    § 243 Abs. 2 StGB greift im Übrigen nicht ein, wenn Sachen ohne messbaren Verkehrswert gestohlen werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1977 - 1 StR 167/77, NJW 1977, 1460, 1461), wie etwa Ausweispapiere.
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 06.03.2012 - 1 StR 28/12
    Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 7. Februar 2012 zutreffend darauf hingewiesen, dass der Angeklagte die Delikte jeweils tateinheitlich (§ 52 StGB) verwirklicht hat, weil die Wegnahme des Motorrades in beiden Fällen gerade durch das Wegfahren erfolgt ist, die Tathandlungen somit identisch waren (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66, 69; BGH, Beschluss vom 8. August 2006 - 4 StR 263/06).
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