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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12   

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https://dejure.org/2012,9782
BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12 (https://dejure.org/2012,9782)
BGH, Entscheidung vom 14.02.2012 - 3 StR 7/12 (https://dejure.org/2012,9782)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12 (https://dejure.org/2012,9782)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 StGB; § 64 StGB
    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs; Voraussetzungen der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • HRR Strafrecht

    § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO
    Stieftochter des Tatopfers nicht zur Nebenklage berechtigt

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Anfängerfehler III (?) - na ja, zumindest "unschön” …. auf anwaltlicher Seite

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 587
  • NStZ-RR 2014, 169
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.07.2007 - 3 StR 231/07

    Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12
    a) Die - grundsätzlich mögliche - Beschränkung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 3 StR 231/07, NStZ 2008, 28; vgl. auch Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213) auf die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs ist ausnahmsweise unzulässig.
  • BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07

    Dauer des Vorwegvollzugs (Bestimmung durch das Revisionsgericht); gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12
    a) Die - grundsätzlich mögliche - Beschränkung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2007 - 3 StR 231/07, NStZ 2008, 28; vgl. auch Beschluss vom 15. November 2007 - 3 StR 390/07, NStZ 2008, 213) auf die Bestimmung der Dauer des Vorwegvollzugs ist ausnahmsweise unzulässig.
  • BGH, 18.12.2007 - 3 StR 516/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12
    Ihre Rechtswirksamkeit setzt voraus, dass der Beschwerdepunkt nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden kann, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48 mwN).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12
    Dies kann der Senat gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Beschlusswege entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130, 131 und vom 6. November 1996 - 5 StR 219/96, bei Kusch NStZ 1997, 379 jew. mwN; aA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 06.11.1996 - 5 StR 219/96

    Verurteilung wegen Urkundenunterdrückung durch Vernichtung eines Teils einer

    Auszug aus BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12
    Dies kann der Senat gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Beschlusswege entscheiden (BGH, Beschlüsse vom 23. August 1995 - 2 StR 394/95, NStZ-RR 1996, 130, 131 und vom 6. November 1996 - 5 StR 219/96, bei Kusch NStZ 1997, 379 jew. mwN; aA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 349 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 167/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Absicht der Herbeiführung eines

    Mit der Aufhebung des Urteils nach § 301 StPO zugunsten des Angeklagten steht fest, dass die Revision der Staatsanwaltschaft erfolglos im Sinne des § 473 Abs. 1 StPO bleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12; Urteil vom 10. Februar 1987 - 1 StR 731/86, juris Rn. 7; Maier in MüKo-StPO, § 473 Rn. 88).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 StR 458/21

    Überlassen von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an einen

    Der Beschwerdepunkt kann daher nach dem inneren Zusammenhang des Urteils grundsätzlich losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 5 ff.; Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).

    Das ist zwar dann nicht der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Unterbringung oder eine sonstige Voraussetzung der Maßregel rechtsfehlerhaft bejaht worden ist, weil sich dann kein angemessener Zeitraum für eine Therapie bemessen lässt (BGH, Urteil vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 7; Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 18 Rn. 6 f.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 67 Rn. 4a).

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 254/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beschränkung der Revision auf

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft klargestellte Beschränkung der Revision auf den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch der Tat zu II. 2. der Urteilsgründe sowie den Gesamtstrafenausspruch ist grundsätzlich möglich (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 18 Rn. 6 mwN; vom 24. September 2013 - 2 StR 397/13, BGHR StPO § 341 Abs. 1 Beschränkung 1 Rn. 5).
  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

    Die Wirksamkeit dieser Rechtsmittelbeschränkung setzt regelmäßig voraus, dass die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107, 108; vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588 und vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49).
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs

    Dies setzt bei der Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs einer Unterbringung voraus, dass die Maßregel als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587), zumal da die Dauer des Vorwegvollzugs auch von der Einschätzung der Behandlungsdauer abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 StR 167/08).

    b) Der Senat kann durch Beschluss entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587 = BGHR § 349 Abs. 4 Revision der Staatsanwaltschaft 2), da die auf Antrag der Staatsanwalt vorgenommene Korrektur der Dauer des Vorwegvollzugs zugunsten der Angeklagten ergeht, denn die gesetzlichen Regelungen über die Vollstreckungsreihenfolge dienen auch der Sicherung des Therapieerfolgs (BGH, Beschluss vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 a.E.).

  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 127/20

    Einziehung von Taterträgen (Zufluss aus der Verwirklichung des Tatbestandes:

    Die Vorschrift des § 301 StPO ermöglicht es dem Senat, auch über die Revision der Staatsanwaltschaft durch Beschluss nach § 349 Abs. 4 StPO zu entscheiden, obwohl mit diesem Rechtsmittel eine der Einziehungsbeteiligten nachteilige Entscheidung erstrebt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12 Rn. 3; vom 22. April 1998 - 5 StR 5/98, BGHSt 44, 68, 82 und vom 6. November 1996 - 5 StR 219/96 Rn. 17 mwN jeweils zu einer zuungunsten eines Angeklagten geführten Revision der Staatsanwaltschaft; ebenso LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 349 Rn. 32; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 349 da sie die Einziehungsbeteiligte nicht beschwert.
  • BGH, 09.11.2017 - 1 StR 456/17

    Vorwegvollzug eines Teils der Strafe vor der Maßregel (mögliches Absehen vom

    Dies setzt bei der Anfechtung des Vorwegvollzugs einer Unterbringung voraus, dass die Maßregel als solche rechtsfehlerfrei angeordnet worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107 und vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587).
  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

    Die Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils - losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil - rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, NStZ-RR 2009, 48, 49 mwN).
  • BGH, 26.01.2023 - 3 StR 154/22

    Revisionsbegründung (Revisionsbeschränkung: Wirksamkeitsvoraussetzungen,

    Die Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung setzt voraus, dass die Beschwerdepunkte nach dem inneren Zusammenhang des Urteils - losgelöst von seinem nicht angefochtenen Teil - rechtlich und tatsächlich unabhängig beurteilt werden können, ohne eine Überprüfung des Urteils im Übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12, NStZ 2012, 587, 588; vom 18. Dezember 2007 - 3 StR 516/07, BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 18 Rn. 6 mwN).
  • OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16

    Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den

    Dann würde aber die Grenze zum unzulässigen Popularklageerzwingungsverfahren überschritten werden (KG JR 1967, 392; so auch BGH, Beschluss v. 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12 -, juris, zur fehlenden Nebenklageberechtigung des Stiefvaters eines Getöteten).
  • BGH, 14.07.2021 - 6 StR 290/21

    Bemessen der Dauer des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung

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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.2012 - 5 StR 253/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20383
BGH, 17.07.2012 - 5 StR 253/12 (https://dejure.org/2012,20383)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2012 - 5 StR 253/12 (https://dejure.org/2012,20383)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - 5 StR 253/12 (https://dejure.org/2012,20383)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 2 S 2 StPO, § 337 StPO
    Revision in Strafsachen: Verfahrensfehlerhafte Nichtgewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt des Erstgerichts in die Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Nichtgewährung des letzten Wortes i.R.d. Strafgerichtsbarkeit

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensfehlerhafte Nichtgewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt des Erstgerichts in die Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Rüge der Nichtgewährung des letzten Wortes i.R.d. Strafgerichtsbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Das nicht gewährte letzte Wort - Revision meist erfolgreich

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Das letzte Wort muss wirklich das Letzte sein - Wird nach dem letzten Wort des Angeklagten erneut zur Sache verhandelt, muss ihm das letzte Wort ein zweites Mal erteilt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 587
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10

    Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens

    Auszug aus BGH, 17.07.2012 - 5 StR 253/12
    Damit steht fest, dass das Gericht erneut zur Sache verhandelt hat (vgl. auch BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152).
  • BGH, 05.02.2019 - 3 StR 469/18

    Erneute Gewährung des letzten Wortes nach Erörterung der Sach- und Rechtslage

    Gleichermaßen verhält es sich, falls - wie hier - "die Sach- und Rechtslage erörtert' wird (so bereits BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 5 StR 253/12, NStZ 2012, 587).
  • OLG Celle, 09.02.2015 - 32 Ss 167/14

    Auswirkungen der Nichtgewährung des letzten Wortes bei einem geständigen

    Bei einem geständigen Angeklagten kann zwar der Rechtsfolgenausspruch, regelmäßig aber nicht der Schuldspruch auf einem solchen Verfahrensfehler beruhen (vgl. BGH, NStZ 2012, 587, Beschluss vom 17.07.2012, Az.: 5 StR 253/12; BGH, NStZ-RR 2010, 152, Beschluss vom 04.02.2010, Az.: 1 StR 3/10).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,4908
BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12 (https://dejure.org/2012,4908)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2012 - 1 StR 34/12 (https://dejure.org/2012,4908)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12 (https://dejure.org/2012,4908)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 6 StPO; § 54 StPO
    Denkgesetzlich ausgeschlossenes Beruhen des Urteils auf einer Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens (Verlesung einer Aussagegenehmigung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 338 Nr 6 StPO
    Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Verlesen der Aussagegenehmigung für einen Zeugen in nicht öffentlicher Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit eines Verfahrens durch Verlesung einer Aussagegenehmigung in nicht öffentlicher Verhandlung

  • rewis.io

    Absoluter Revisionsgrund in Strafsachen: Verlesen der Aussagegenehmigung für einen Zeugen in nicht öffentlicher Verhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 338 Nr. 6; StPO § 349 Abs. 2
    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit eines Verfahrens durch Verlesung einer Aussagegenehmigung in nicht öffentlicher Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Verlesung eines Aussagegenehmiung "in camera”: Schadet nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 587
  • NStZ-RR 2014, 381
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.07.1995 - 1 StR 342/95

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12
    Der Bestand des Urteils wird hiervon jedenfalls nicht berührt, weil ein Einfluss des etwaigen Verfahrensfehlers auf das Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95; BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 250/92

    Verteidigung eines Angeklagten durch einen Rechtsreferendar

    Auszug aus BGH, 21.03.2012 - 1 StR 34/12
    Der Bestand des Urteils wird hiervon jedenfalls nicht berührt, weil ein Einfluss des etwaigen Verfahrensfehlers auf das Urteil denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95; BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 250/92).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 612/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme des Verhinderungsfalls des ordentlichen Vorsitzenden;

    Eine nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs denkbare Ausnahme eines auch für einen selbständigen Teil der Entscheidung - etwa den Rechtsfolgenausspruch - möglichen denkgesetzlichen Ausschlusses des Beruhens auf dem absoluten Revisionsgrund (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, NStZ 2012, 587, und vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07, BGHR StPO § 338 Beruhen 2, jeweils mwN) kommt hier nicht in Betracht.
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1; vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5).
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