Rechtsprechung
OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Sitzung, Begriff, sitzungspolizeiliche Maßnahmen
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 176 GVG; § 178 GVG; § 182 GVG; § 34 StPO
Räumlicher Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden in der Sitzung hinsichtlich außerhalb des Saals stattfindender und in den Saal hineinwirkender Störungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Räumlicher Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden in der Sitzung hinsichtlich außerhalb des Saals stattfindender und in den Saal hineinwirkender Störungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 176; GVG § 178
Umfang des räumliche Geltungsbereich der Ordnungsgewalt des Vorsitzenden bei Störungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Horch, was kommt von draußen rein… Stehen auf dem Fenstersims stört Sitzung…
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 03.01.2011 - 15 Cs 246/10
- OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 592
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 11.01.1988 - 1 Ws (OWi) 19/88
Auszug aus OLG Celle, 21.07.2011 - 2 Ws 166/11
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Fehlen einer Begründung durch ausdrückliche oder auch nur stillschweigende Bezugnahme auf den Protokollvermerk über die Veranlassung ersetzt werden kann, wenn nach der Darstellung im Protokoll die Gründe der Entscheidung außer Zweifel stehen und auch das Beschwerdegericht die Entscheidung ohne eigene Erhebungen nachprüfen kann (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1988, 238, m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 11.06.2013 - 2 Ws 12/13
Ordnungsmittel gegen den Angeklagten im Strafverfahren: Verweigerung eines …
Nähere Ausführungen zu dem verhängten Ordnungsmittel waren hier jedoch entbehrlich, weil sich die Gründe für die Entscheidung eindeutig und unmissverständlich aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergeben (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238 m.w.N.; OLG Celle, NStZ 2012, 592).Insoweit ist anerkannt, dass von der Gewährung rechtlichen Gehörs ausnahmsweise abgesehen werden darf, wenn die Ungebühr und der Ungebührwille außer Frage stehen und die Anhörung dem Betroffenen nur Gelegenheit zu weiteren Ausfällen geben würde (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 238; OLG Celle NStZ 2012, 592).
- OLG Köln, 31.08.2015 - 2 Ws 449/15
Fehlende Ungebühr bei Sitzenbleiben des Angeklagten bei Eintreten des Gerichts …
Die Annahme einer Ungebühr bzw. eines Ungebührwillens ist insoweit nicht offensichtlich bzw. steht nicht völlig außer Frage (vgl. OLG Brandenburg, wistra 2014, 79; OLG Celle, NStZ 2012, 592).