Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.11.2011

Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11   

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https://dejure.org/2012,4806
BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11 (https://dejure.org/2012,4806)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2012 - 4 StR 667/11 (https://dejure.org/2012,4806)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11 (https://dejure.org/2012,4806)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 StGB; § 315 Abs. 2, 3 Nr. 1 StGB
    Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr: erforderliche Feststellungen; absichtlicher Auffahrunfall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315 Abs 3 Nr 1 Buchst a StGB, § 315 Abs 3 Nr 1 Buchst b StGB, § 315b Abs 1 Nr 2 StGB, § 315b Abs 1 Nr 3 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen bei Herbeiführung eines Auffahrunfalls

  • verkehrslexikon.de

    Zur konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen bei Herbeiführung eines Auffahrunfalls - erforderliche Urteilsfeststellungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen hinsichtlich eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur konkreten Gefahr für Leib oder Leben eines anderen Menschen bei Herbeiführung eines Auffahrunfalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    Anforderungen an die Darlegung einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen hinsichtlich eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bewusstes Auffahrenlassen - hohe Anforderungen an die Feststellung der "konkreten Gefährdung"

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Scheppermannfälle - gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Wann wird ein Versicherungsbetrug zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen i.S.d. § 315b Abs. 1 StGB durch einen Auffahrunfall erfordert genauere Feststellungen

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB: Bereiten von Hindernissen ("Pervertierung") - konkrete Gefährdung fehlt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 700
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).

    Vielmehr sind regelmäßig genaue Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkws im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 11).

  • BGH, 28.09.2010 - 4 StR 245/10

    Gefährdung für fremde Sachen von bedeutendem Wert (drohender Schaden bedeutenden

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    Dass das Landgericht mit 1300 Euro von einer höheren als der nach der Rechtsprechung des Senats maßgeblichen Wertgrenze von 750 Euro ausgegangen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2010 - 4 StR 245/10, NStZ 2011, 215), beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 11.01.2012 - 4 StR 523/11

    Gesetzlicher Richter (ordnungsgemäße Besetzung bei Übernahme zweier Strafsenate

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    Zur Begründung wird auf den Senatsbeschluss vom 11. Januar 2012 ( 4 StR 523/11) Bezug genommen.
  • BGH, 18.03.1976 - 4 StR 701/75

    Unterbrechung der Strafverfolgungsverjährung durch richterliche

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 488/91

    Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr -

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
    Vielmehr sind regelmäßig genaue Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkws im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 11).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Nähere Feststellungen zu den Geschwindigkeiten der Fahrzeuge im Zeitpunkt der verschiedenen Kollisionen und der jeweiligen Intensität der Anstöße zwischen den beteiligten Fahrzeugen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11, NStZ 2012, 700, 701) hat die Strafkammer nicht getroffen.
  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Taterfolg: konkrete Gefährdung von

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB erst dann vor, wenn durch eine der in § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (Senatsurteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02, BGHSt 48, 119, 122; Senatsbeschlüsse vom 25. April 2012 - 4 StR 667/11, NStZ 2012, 700, 701 und vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13, Rn. 7; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 5, 17).
  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

    cc) Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn das Gefährdungsobjekt so in den Wirkbereich der schadensträchtigen Tathandlung gelangt ist, dass der Eintritt eines Schadens nicht mehr gezielt abgewendet werden kann und sein Ausbleiben folglich nur noch von bloßen Zufälligkeiten abhängt; es muss also ein sog. "Beinaheunfall" vorliegen, bei dem es rückblickend nur "gerade noch einmal gut gegangen" ist (BGH, Beschl. 4 StR 375/68 v. 05.03.1969; 4 StR 667/11 v. 25.04.2012; 4 StR 725/94 v. 30.03.1995 -jew. n. juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,34780
BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11 (https://dejure.org/2011,34780)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2011 - 3 StR 203/11 (https://dejure.org/2011,34780)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11 (https://dejure.org/2011,34780)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 259 StGB; § 246 StGB; § 27 StGB; § 267 StGB; § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 257c StPO
    Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs (Eigentümer); Hehlerei (Abgrenzung zur Beihilfe zur Vortat; Tat ohne Einverständnis des Vortäters: Zusammenwirken); Urteilsgründe (Mindestmaß an Sorgfalt; Absprache; Deal); Urkundenfälschung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 StGB, § 27 StGB, § 132a StGB, § 259 Abs 1 StGB
    Hehlerei und Titelmissbrauch: Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei; unbefugtes Führen eines Doktortitels

  • Wolters Kluwer

    Unklarheiten über die Art der Besitzbegründung an einem Fahrzeug als Hindernis für die Verurteilung wegen Hehlerei

  • rewis.io

    Hehlerei und Titelmissbrauch: Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei; unbefugtes Führen eines Doktortitels

  • ra.de
  • rewis.io

    Hehlerei und Titelmissbrauch: Abgeschlossene Vortat als Voraussetzung einer Hehlerei; unbefugtes Führen eines Doktortitels

  • rechtsportal.de

    StGB § 259 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
    Unklarheiten über die Art der Besitzbegründung an einem Fahrzeug als Hindernis für die Verurteilung wegen Hehlerei

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 700
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.2005 - 4 StR 453/04

    Beweiswürdigung (ungenügende Feststellung für Hehlerei: Vortat, rechtswidrige

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11
    Vielmehr kann der Versicherungsnehmer trotz Begehung einer der vorgenannten Straftaten weiterhin als Berechtigter über die versicherte Sache verfügen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 4 StR 453/04, NStZ 2005, 447 mwN).
  • BGH, 19.08.2010 - 3 StR 226/10

    Geldfälschung (subjektiver Tatbestand); lückenhafte Feststellungen (Einrücken der

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11
    Von der Beachtung dieser Anforderungen ist das Gericht auch dann nicht entbunden, wenn dem Urteil - wie hier - eine Verständigung vorausgegangen ist; auch in diesen Fällen ist ein Mindestmaß an Sorgfalt bei der Feststellung des Sachverhalts erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, NStZ-RR 2011, 52 (LS); vom 10. Februar 2011 - 5 StR 594/10, juris; vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, StV 2011, 608; vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, juris).
  • BGH, 10.02.2011 - 5 StR 594/10

    Urteilsgründe (Verständigung; Ansprache; Deal; Geständnis)

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11
    Von der Beachtung dieser Anforderungen ist das Gericht auch dann nicht entbunden, wenn dem Urteil - wie hier - eine Verständigung vorausgegangen ist; auch in diesen Fällen ist ein Mindestmaß an Sorgfalt bei der Feststellung des Sachverhalts erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, NStZ-RR 2011, 52 (LS); vom 10. Februar 2011 - 5 StR 594/10, juris; vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, StV 2011, 608; vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, juris).
  • BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11

    Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11
    Von der Beachtung dieser Anforderungen ist das Gericht auch dann nicht entbunden, wenn dem Urteil - wie hier - eine Verständigung vorausgegangen ist; auch in diesen Fällen ist ein Mindestmaß an Sorgfalt bei der Feststellung des Sachverhalts erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, NStZ-RR 2011, 52 (LS); vom 10. Februar 2011 - 5 StR 594/10, juris; vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, StV 2011, 608; vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, juris).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 428/10

    Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11
    Von der Beachtung dieser Anforderungen ist das Gericht auch dann nicht entbunden, wenn dem Urteil - wie hier - eine Verständigung vorausgegangen ist; auch in diesen Fällen ist ein Mindestmaß an Sorgfalt bei der Feststellung des Sachverhalts erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10, NStZ-RR 2011, 52 (LS); vom 10. Februar 2011 - 5 StR 594/10, juris; vom 9. März 2011 - 2 StR 428/10, StV 2011, 608; vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11, juris).
  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82

    Strafbares Führen eines Titels durch Inanspruchnehmen des Titels im privaten

    Auszug aus BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11
    Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH, Beschluss vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61).
  • KG, 11.02.2013 - 161 Ss 12/13

    Zur Strafbarkeit der unbefugten Inanspruchnahme eines Titel/einer

    Der Täter muss vielmehr Titel oder Berufsbezeichnung unter solchen Umständen verwenden, dass das durch § 132a StGB geschützte Rechtsgut gefährdet wird (BGH NStZ 2012, 700 m. w. N. - bei juris).
  • BGH, 03.05.2016 - 3 StR 449/15

    Volksverhetzung durch öffentliches Leugnen des Holocausts (Begriff des Leugnens;

    Demgemäß verlangt die Rechtsprechung, dass das Führen der Bezeichnung in einer Art und Weise und unter Umständen geschehen muss, die die in Schutz genommenen Interessen der Allgemeinheit irgendwie berühren können (BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700).

    Damit scheidet bei der gegebenen Sachlage aber jedenfalls die Annahme aus, die Angeklagte habe den Missbrauch der Bezeichnung "Rechtsanwältin' vorsätzlich begangen, denn sie tat dies nicht, um damit ihr nicht zustehende Befugnisse oder erhöhtes Vertrauen in ihren Berufsstand zu erlangen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700).

  • BGH, 14.11.2023 - 3 StR 141/23

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot ("Geeinte deutsche

    Die vom Landgericht getroffenen Feststellungen belegen insgesamt, dass sie sich in verschiedenen Zusammenhängen in der Öffentlichkeit in einer Weise und einem Ausmaß wahrheitswidrig als Rechtsanwältin (§ 132a Abs. 1 StGB) beziehungsweise Teil einer "Sozietät               " (§ 132a Abs. 2 StGB) ausgab, dass die Interessen der Allgemeinheit berührt sind (zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des "Führens" s. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 1982 - 3 StR 118/82, BGHSt 31, 61, 62 f.; vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700; vom 3. Mai 2016 - 3 StR 449/15, BGHR StGB § 132a Abs. 1 Führen 1 Rn. 33 f.; LK/Krauß, StGB, 13. Aufl., § 132a Rn. 59 ff. mwN).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Die Hehlerei setzt als sogenanntes Anschlussdelikt aber voraus, dass die Vortat abgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11, NStZ 2012, 700).
  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 15 L 4072/17

    Titelführung; Hochschultätigkeitsbezeichnung ; Untersagung; Einschreiten; Anlass

    vgl. zur schutzgutsbezogenen Bewertung im Strafrecht BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11 -, juris, Rdnr. 12.
  • VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 3899/17

    Einen Professorentitel führen

    vgl. zur schutzgutsbezogenen Bewertung im Strafrecht BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11 -, juris, Rdnr. 12.
  • VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 3979/17

    Titelführung; Dritter ; Internetseite

    vgl. zur schutzgutsbezogenen Bewertung im Strafrecht BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11 -, juris, Rdnr. 12.
  • BGH, 20.08.2014 - 3 StR 338/14

    Teileinstellung des Verfahrens

    Dieses Urteil hatte der Senat mit Beschluss vom 17. November 2011 (3 StR 203/11) teilweise im Schuldspruch sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben.
  • VG Düsseldorf, 29.01.2018 - 15 L 5188/17
    vgl. zur schutzgutsbezogenen Bewertung im Strafrecht BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 203/11 -, juris, Rdnr. 12.
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