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   BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10   

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https://dejure.org/2011,8855
BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10 (https://dejure.org/2011,8855)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - 3 StR 318/10 (https://dejure.org/2011,8855)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 3 StR 318/10 (https://dejure.org/2011,8855)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 240 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB, § 263 Abs 1 StGB
    Erpressung: Abgrenzung von der so genannten Sicherungserpressung

  • Wolters Kluwer

    Irrtumsbedingte Verfügung über einen Gegenstand durch einen Geschädigten verhindert eine Verurteilung wegen Erpressung auch bei nachträglich ausgeübter Gewalt; Räuberische Erpressung bei irrtumsbedingter Verfügung über einen Gegenstand durch den Geschädigten und ...

  • rewis.io

    Erpressung: Abgrenzung von der so genannten Sicherungserpressung

  • ra.de
  • rewis.io

    Erpressung: Abgrenzung von der so genannten Sicherungserpressung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 240; StGB § 253 Abs. 1; StGB § 263 Abs. 1
    Irrtumsbedingte Verfügung über einen Gegenstand durch einen Geschädigten verhindert eine Verurteilung wegen Erpressung auch bei nachträglich ausgeübter Gewalt; Räuberische Erpressung bei irrtumsbedingter Verfügung über einen Gegenstand durch den Geschädigten und ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungserpressung oder räuberischer Betrug (Prof. Dr. Wolfgang Mitsch; HRRS 4/2012, S. 181-184)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Die Verteidigung von Betrugsbeute mit Nötigungsmitteln stellt keine Erpressung dar

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sicherungserpressung 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 95
  • StV 2011, 677
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Berlin-Tiergarten, 16.10.2008 - 257 Ls 16/08

    Aneignung eines Mobiltelefons: Strafbarkeit einer Gewahrsamserlangung durch

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10
    In einem solchen Fall ist die Tat weder von Anfang an durch nötigende Elemente geprägt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501) noch führt die spätere Nötigungshandlung zu einer Vertiefung des bereits eingetretenen Vermögensnachteils; es fehlt damit an der Kausalität zwischen der Nötigungsfolge und dem Nachteilseintritt, denn der Vermögensschaden ist bereits zuvor durch den Gewahrsamswechsel eingetreten, dem anschließenden (vorläufigen) Verzicht auf die Geltendmachung von (Rück-)Forderungsansprüchen kommt dabei keine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, NJW 1984, 500; AG Tiergarten, Urteil vom 16. Oktober 2008 - (257 Ls) 52 Js 4301/08 (16/08), NStZ 2009, 270; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 253 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10
    In einem solchen Fall ist die Tat weder von Anfang an durch nötigende Elemente geprägt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501) noch führt die spätere Nötigungshandlung zu einer Vertiefung des bereits eingetretenen Vermögensnachteils; es fehlt damit an der Kausalität zwischen der Nötigungsfolge und dem Nachteilseintritt, denn der Vermögensschaden ist bereits zuvor durch den Gewahrsamswechsel eingetreten, dem anschließenden (vorläufigen) Verzicht auf die Geltendmachung von (Rück-)Forderungsansprüchen kommt dabei keine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, NJW 1984, 500; AG Tiergarten, Urteil vom 16. Oktober 2008 - (257 Ls) 52 Js 4301/08 (16/08), NStZ 2009, 270; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 253 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 10.10.1983 - 4 StR 405/83

    Zufahren auf Tankwart - § 263 StGB; § 255 StGB, Sicherungserpressung,

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10
    In einem solchen Fall ist die Tat weder von Anfang an durch nötigende Elemente geprägt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501) noch führt die spätere Nötigungshandlung zu einer Vertiefung des bereits eingetretenen Vermögensnachteils; es fehlt damit an der Kausalität zwischen der Nötigungsfolge und dem Nachteilseintritt, denn der Vermögensschaden ist bereits zuvor durch den Gewahrsamswechsel eingetreten, dem anschließenden (vorläufigen) Verzicht auf die Geltendmachung von (Rück-)Forderungsansprüchen kommt dabei keine eigenständige Bedeutung zu (BGH, Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, NJW 1984, 500; AG Tiergarten, Urteil vom 16. Oktober 2008 - (257 Ls) 52 Js 4301/08 (16/08), NStZ 2009, 270; LK/Vogel, StGB, 12. Aufl., § 253 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 804/96

    Annahme eines Vermögensschadens nach Aufdeckung der Täuschung während der

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - 3 StR 318/10
    b) Eine räuberische Erpressung käme allerdings in Betracht, wenn die - von vornherein beabsichtigte - Gewalt unmittelbar nach der Täuschung eingesetzt worden wäre, um das Opfer zu nötigen, die Schädigung des Vermögens endgültig hinzunehmen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 1997 - 1 StR 804/96, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Versuch 1).
  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 385/11

    Erpresserischer Menschenraub (Zusammenfallen von Bemächtigungs- und

    Bei der räuberischen Erpressung muss der Vermögensnachteil Ergebnis einer das Opfer nötigenden Gewaltausübung oder einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben durch den Täter sein (§ 255 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 3 StR 318/10, NStZ 2012, 95, 96).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    In solchen Fällen einer "Sicherungserpressung' ist mangels Eintritts eines Vermögensschadens keine Strafbarkeit wegen (räuberischer) Erpressung gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2011 - 3 StR 318/10, NStZ 2012, 95, 96; vom 27. Mai 2008 - 4 StR 58/08, NStZ 2008, 627; vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501; Urteil vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88; Beschluss vom 1. März 1984 - 4 StR 55/84, juris; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 253 Rn. 34; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 27; siehe auch Grabow, NStZ 2014, 121, 122).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 4 KLs 6/18
    Es handelt sich in beiden Fällen damit nicht um sogenannte "Sicherungserpressungen" in Form spontaner Nötigungshandlungen zur "Verteidigung" eines zuvor durch Betrug bereits endgültig erlangten Vermögensvorteils (s. zu dieser Konstellation BGH NStZ 2012, 95, 96).

    Beide Taten sind daher nicht als Betrug mit anschließender "Sicherungserpressung", sondern jeweils als schwere räuberische Erpressung zu würdigen (vgl. BGH NStZ 2002, 33; BGH, Beschluss vom 25.02.1997, Az.: 1 StR 804/96 [zit. nach juris] und BGH NStZ 2012, 95, 96).

  • LG Duisburg, 19.03.2021 - 32 KLs 45/20
    Demgegenüber weist der vom Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 26.05.2011 (3 StR 318/10, NStZ 2012, 95) als Betrug mit anschließender Sicherungserpressung bewertete Sachverhalt zum hiesigen Geschehen maßgebliche Unterschiede auf.
  • BGH, 08.01.2019 - 4 StR 520/18

    Offensichtliches Vorliegen eines Übertragungsfehler bei der Abfassung des

    Da der Angeklagte und sein Mittäter von vornherein beabsichtigten, den Geschädigten erforderlichenfalls durch Drohungen dazu zu veranlassen, sich mit dem Verlust des zunächst durch Täuschung erlangten Marihuanas abzufinden und sich die - von dem Angeklagten (planwidrig) auch noch zum Abpressen des Geldbeutels ausgenutzte - Bedrohung unmittelbar anschloss, lag hier auch hinsichtlich des Marihuanas nicht lediglich eine Nötigung, sondern ebenfalls eine (besonders schwere räuberische) Erpressung vor (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - 3 StR 318/10, NStZ 2012, 95, 96; Beschluss vom 10. Oktober 1983 - 4 StR 405/83, NJW 1984, 501; jeweils mwN).
  • LG Traunstein, 19.04.2021 - 5 Ks 402 Js 31745/20

    Räuberische Erpressung

    Es handelt sich vorliegend auch deswegen um eine räuberische Erpressung, da der Angeklagte die von vorneherein beabsichtigte Gewalthandlung unmittelbar nach der Täuschung eingesetzt wurde, um das Opfer zu nötigen, die Schädigung des Vermögens endgültig hinzunehmen (vergleiche BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - 3 StR 318/10 -, juris).
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