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   BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12   

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https://dejure.org/2012,14647
BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12 (https://dejure.org/2012,14647)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2012 - 3 StR 72/12 (https://dejure.org/2012,14647)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 3 StR 72/12 (https://dejure.org/2012,14647)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 244 StGB; § 244a StGB; § 27 StGB; § 28 StGB
    Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl (Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal); Auswirkung einer Bewertungseinheit beim Haupttäter auf die Strafbarkeit des Teilnehmers

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 StGB, § 244a StGB
    Beihilfe zum Versuch bei Beschränkung des Tatbeitrags des Gehilfen auf einen versuchten Teilakt der durch andere Teilakte vollendeten Haupttat

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Beihilfe zum versuchten und nicht zum vollendeten Diebstahl bei nicht erfolgter Wegnahme des fremden Gutes nach der Beihilfehandlung mittels Überlassung von Aufbruchswerkzeug

  • rewis.io

    Beihilfe zum Versuch bei Beschränkung des Tatbeitrags des Gehilfen auf einen versuchten Teilakt der durch andere Teilakte vollendeten Haupttat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244a; StGB § 28 Abs. 2
    Vorliegen einer Beihilfe zum versuchten und nicht zum vollendeten Diebstahl bei nicht erfolgter Wegnahme des fremden Gutes nach der Beihilfehandlung mittels Überlassung von Aufbruchswerkzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beihilfe nur zum Versuch einer für den Täter vollendeten Haupttat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 102
  • StV 2012, 670
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    Ihr anschließend fehlgeschlagenes Bemühen, in die Werkstatt einzudringen und weitere fremde Sachen an sich zu bringen, stellte trotz ihres geänderten Entschlusses zu dem bei der Tat zu verwendenden Tatmittel lediglich einen (konkurrenzrechtlich) unselbständigen Teilakt dar, der - weil wie die vollendete Tat auf die Verwirklichung des § 244a StGB zielend - für die rechtliche Bewertung ihrer eine natürliche Handlungseinheit bildenden Aktivitäten ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52, BGHSt 4, 219, 220 f.; Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; Beschluss vom 4. Juli 1966 - 2 StR 198/66, BGHSt 21, 78, 79; Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351).

    Ist dagegen lediglich der in der einheitlichen Handlung begriffene Versuch unter einem erschwerenden Umstand verübt worden, ist der Täter wegen des Versuchs des schwereren Delikts in Tateinheit mit dem vollendeten einfachen Delikt zu bestrafen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; Urteil vom 29. August 1952 - 3 StR 330/52, NJW 1952, 1184, 1185; außerdem BGH, Beschluss vom 4. Juli 1966 - 2 StR 198/66, BGHSt 21, 78, 80; vgl. im Übrigen schon RG, Urteil vom 13. Januar 1887 - Rep.

  • BGH, 04.07.1966 - 2 StR 198/66

    Tateinheit zwischen versuchtem Raub und schwerem Diebstahl

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    Ihr anschließend fehlgeschlagenes Bemühen, in die Werkstatt einzudringen und weitere fremde Sachen an sich zu bringen, stellte trotz ihres geänderten Entschlusses zu dem bei der Tat zu verwendenden Tatmittel lediglich einen (konkurrenzrechtlich) unselbständigen Teilakt dar, der - weil wie die vollendete Tat auf die Verwirklichung des § 244a StGB zielend - für die rechtliche Bewertung ihrer eine natürliche Handlungseinheit bildenden Aktivitäten ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52, BGHSt 4, 219, 220 f.; Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; Beschluss vom 4. Juli 1966 - 2 StR 198/66, BGHSt 21, 78, 79; Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351).

    Ist dagegen lediglich der in der einheitlichen Handlung begriffene Versuch unter einem erschwerenden Umstand verübt worden, ist der Täter wegen des Versuchs des schwereren Delikts in Tateinheit mit dem vollendeten einfachen Delikt zu bestrafen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; Urteil vom 29. August 1952 - 3 StR 330/52, NJW 1952, 1184, 1185; außerdem BGH, Beschluss vom 4. Juli 1966 - 2 StR 198/66, BGHSt 21, 78, 80; vgl. im Übrigen schon RG, Urteil vom 13. Januar 1887 - Rep.

  • BGH, 29.08.1952 - 3 StR 330/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    Ist dagegen lediglich der in der einheitlichen Handlung begriffene Versuch unter einem erschwerenden Umstand verübt worden, ist der Täter wegen des Versuchs des schwereren Delikts in Tateinheit mit dem vollendeten einfachen Delikt zu bestrafen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; Urteil vom 29. August 1952 - 3 StR 330/52, NJW 1952, 1184, 1185; außerdem BGH, Beschluss vom 4. Juli 1966 - 2 StR 198/66, BGHSt 21, 78, 80; vgl. im Übrigen schon RG, Urteil vom 13. Januar 1887 - Rep.
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    Ihr anschließend fehlgeschlagenes Bemühen, in die Werkstatt einzudringen und weitere fremde Sachen an sich zu bringen, stellte trotz ihres geänderten Entschlusses zu dem bei der Tat zu verwendenden Tatmittel lediglich einen (konkurrenzrechtlich) unselbständigen Teilakt dar, der - weil wie die vollendete Tat auf die Verwirklichung des § 244a StGB zielend - für die rechtliche Bewertung ihrer eine natürliche Handlungseinheit bildenden Aktivitäten ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52, BGHSt 4, 219, 220 f.; Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; Beschluss vom 4. Juli 1966 - 2 StR 198/66, BGHSt 21, 78, 79; Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351).
  • BGH, 14.03.1969 - 2 StR 64/69

    Diebstahlsvorsatz nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    Ihr anschließend fehlgeschlagenes Bemühen, in die Werkstatt einzudringen und weitere fremde Sachen an sich zu bringen, stellte trotz ihres geänderten Entschlusses zu dem bei der Tat zu verwendenden Tatmittel lediglich einen (konkurrenzrechtlich) unselbständigen Teilakt dar, der - weil wie die vollendete Tat auf die Verwirklichung des § 244a StGB zielend - für die rechtliche Bewertung ihrer eine natürliche Handlungseinheit bildenden Aktivitäten ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 1953 - 2 StR 801/52, BGHSt 4, 219, 220 f.; Urteil vom 23. Januar 1957 - 2 StR 565/56, BGHSt 10, 230, 232; Beschluss vom 4. Juli 1966 - 2 StR 198/66, BGHSt 21, 78, 79; Beschluss vom 14. März 1969 - 2 StR 64/69, BGHSt 22, 350, 351).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    Da sich das Verfahren nur noch gegen den erwachsenen Angeklagten richtet, verweist der Senat die Sache gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück (BGH, Urteil vom 28. April 1988 - 4 StR 33/88, BGHSt 35, 267, 268 ff.).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    b) Bei der Einordnung des Tatbeitrags des Angeklagten als Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl hat das Landgericht verkannt, dass Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden können, da die Bandenmitgliedschaft besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99, BGHSt 46, 120, 128; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 216).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    b) Bei der Einordnung des Tatbeitrags des Angeklagten als Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl hat das Landgericht verkannt, dass Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden können, da die Bandenmitgliedschaft besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99, BGHSt 46, 120, 128; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 216).
  • BGH, 11.12.2003 - 3 StR 375/03

    Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    Dem entspricht es, dass nach richtiger Ansicht in Fällen einer Bewertungseinheit für die Bestrafung des Gehilfen nur die Handlungen des Haupttäters relevant sind, an denen er sich beteiligt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; Körner/Patzak, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 416).
  • BGH, 13.04.2010 - 3 StR 71/10

    Gesamtstrafenbildung (Ausschöpfung des Strafrahmens; formelhafte Begründung)

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 72/12
    Kommt die Gesamtstrafe der Summe der Einzelstrafen nahe, bedarf es einer eingehenden Darlegung, aus welchen Gründen der Tatrichter den durch § 54 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 StGB vorgesehenen Rahmen für die Gesamtstrafenbildung nahezu ausschöpft (BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 3 StR 71/10, wistra 2010, 264 mwN).
  • RG, 27.05.1919 - V 164/19

    Kann im Fall des Versuchs eines schweren Diebstahls wegen Begünstigung bestraft

  • RG, 13.11.1900 - 3096/00

    Kann Anstiftung zum Diebstahl in dem Falle angenommen werden, wo eine Reihe von

  • RG, 13.01.1887 - 3305/86

    Kann der in einer Einheitshandlung begangene versuchte schwere und vollendete

  • RG, 05.03.1888 - 194/88

    Nach welchen Grundsätzen ist die Teilnahme Dritter an der Verübung einzelner an

  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 491/20

    Totschlag durch Unterlassen (Garantenstellung: Eltern-Kind-Beziehung, familiäre

    aa) Die Aussetzung in der Tatbestandsvariante des Im-Stich-Lassens (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB) stellt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als echtes Unterlassungsdelikt dar (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 233/11, BGHSt 57, 28, 31; ebenso MüKo-StGB/Hardtung, 4. Aufl., § 221 Rn. 17; Schönke/Schröder/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 221 Rn. 7; NK-StGB/Neumann/Saliger, 5. Aufl., § 221 Rn. 20; Lackner/Kühl/ Heger, StGB, 29. Aufl., § 221 Rn. 4; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 221 Rn. 6; Theile, ZJS 2012, 389, 392; Jäger, JA 2012, 154, 156; Lautner, Die Systematik des Aussetzungstatbestandes (§ 221 I StGB), S. 199; vgl. auch Küper, ZStW 111 (2009), 30, 58 f.; zweifelnd Fischer, StGB, 68. Aufl., § 221 Rn. 12; aA Momsen, StV 2013, 54 ff., Krüger/Wengenroth, NStZ 2013, 102; Chilecki, Zur Dogmatik der Aussetzung (§ 221 StGB) nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz, S. 92 f.; Wielant, Die Aussetzung nach § 221 Abs. 1 StGB, S. 168; Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil Bd. 2, § 31 Rn. 18).
  • BGH, 06.08.2014 - 2 StR 60/14

    Schwerer Bandendiebstahl: Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Da die Bandenmitgliedschaft ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB ist, können Tatbeteiligte, die nicht selbst Bandenmitglieder sind, nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 72/12, NStZ 2013, 102, 103; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 StR 499/01, BGHSt 47, 214, 216).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    a) Hat ein Teilnehmer nur zu konkurrenzrechtlich unselbstständigen Teilakten einer mehraktigen Haupttat Beihilfe geleistet, kommt es für die Beurteilung seiner Schuld grundsätzlich nur auf die rechtliche Bewertung dieser Einzelhandlungen an (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 72/12, NStZ 2013, 102, 103; Beschluss vom 31. Mai 2012 - 3 StR 178/12, StraFo 2012, 331, 332; RG, Urteil vom 13. November 1900 - Rep.
  • BGH, 05.11.2014 - 2 StR 186/14

    Unerlaubtes bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Die Bandeneigenschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB; fehlt sie bei einem Tatbeteiligten, kann dieser nur wegen Beteiligung am Grunddelikt bestraft werden (vgl. BGH NStZ 2013, 102, 103).
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