Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.10.2012

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.2012 - 3 StR 302/12   

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https://dejure.org/2012,30672
BGH, 18.09.2012 - 3 StR 302/12 (https://dejure.org/2012,30672)
BGH, Entscheidung vom 18.09.2012 - 3 StR 302/12 (https://dejure.org/2012,30672)
BGH, Entscheidung vom 18. September 2012 - 3 StR 302/12 (https://dejure.org/2012,30672)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 S 2 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren: Widerspruch zwischen Urteilsinhalt und Inhalt des Beschlusses über die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision auf die Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags gem. § 244 Abs. 3 S. 2 StPO

  • rewis.io

    Strafverfahren: Widerspruch zwischen Urteilsinhalt und Inhalt des Beschlusses über die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 3 S. 2
    Zulassung der Revision auf die Rüge der rechtsfehlerhaften Ablehnung eines Beweisantrags gem. § 244 Abs. 3 S. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 118
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Auszug aus BGH, 18.09.2012 - 3 StR 302/12
    Das Gericht darf sich in den Urteilsgründen mit dem Inhalt des Ablehnungsbeschlusses nicht in Widerspruch setzen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 373/96, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 22).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2012 - 1 StR 261/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36564
BGH, 23.10.2012 - 1 StR 261/12 (https://dejure.org/2012,36564)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2012 - 1 StR 261/12 (https://dejure.org/2012,36564)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 261/12 (https://dejure.org/2012,36564)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit (Beruhen; Begriff des Beweisantrages: bestimmte Beweistatsache)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 StPO, § 244 Abs 4 StPO
    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit und wegen widersprüchlicher Beweisbehauptungen

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Möglichkeit der Feststellung der Beweistatsache durch Jedermann ohne besondere Sachkunde

  • rewis.io

    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit und wegen widersprüchlicher Beweisbehauptungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2
    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Möglichkeit der Feststellung der Beweistatsache durch Jedermann ohne besondere Sachkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweisantrag: Einmal mehr - Sorgfalt an den Tag legen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines Sachverständigengutachtens bei Möglichkeit der Feststellung der Beweistatsache durch Jedermann ohne besondere Sachkunde

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren: Ablehnung eines Beweisantrages auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit und wegen widersprüchlicher Beweisbehauptungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 627/97

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Beweisantrags - Begründung einer Revision

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 261/12
    Soweit der Antrag allerdings dahingehend zu verstehen gewesen sein sollte, es solle bewiesen werden, dass das Schloss zu stark beschädigt gewesen sei, als dass man aus dem Betätigen des Schlosses auf die Zugehörigkeit des hierzu benutzten Schlüssels schließen könne, lag in Ermangelung einer hinreichend bestimmten Beweistatsache schon kein Beweisantrag vor (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1997 - 1 StR 627/97, NStZ 1998, 209, 210).
  • BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19

    Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos

    Auch die oben unter a) aufgezeigte Widersprüchlichkeit der Beweisbehauptungen führt dazu, dass die genannten Behauptungen nicht bestimmt im Sinne von § 244 Abs. 3 StPO aufgestellt worden sind, was dem Antrag jedenfalls auch insoweit die Qualität eines Beweisantrags nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 261/12, NStZ 2013, 118, 119; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 102 mwN).
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