Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.04.2012

Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12   

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https://dejure.org/2012,39701
BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12 (https://dejure.org/2012,39701)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2012 - 2 StR 309/12 (https://dejure.org/2012,39701)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12 (https://dejure.org/2012,39701)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 StGB
    Heimtückemord an einem Kleinkind: Schutzbereitschaft eines Dritten

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen eines "Heimtückemordes" einer Kindsmutter durch Abstellen auf die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (hier: Kindsvater)

  • rewis.io

    Heimtückemord an einem Kleinkind: Schutzbereitschaft eines Dritten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Vorliegen der Voraussetzungen eines "Heimtückemordes" einer Kindsmutter durch Abstellen auf die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (hier: Kindsvater)

  • rechtsportal.de

    StGB § 211 Abs. 2
    Vorliegen der Voraussetzungen eines "Heimtückemordes" einer Kindsmutter durch Abstellen auf die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (hier: Kindsvater)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer Mutter wegen Tötung ihrer drei Kinder

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Heimtücke als Mordmerkmal bei einem schutzbereiten Dritten - Für die Heimtücke reicht bereits die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten au

Besprechungen u.ä. (3)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Säuglings-Fall

    § 211 Abs. 2 Var. 5 StGB
    Heimtückemord an einem Kleinstkind

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Heimtücke bei schlafendem schutzbereitem Dritten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Heimtücke bei Kleinstkindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 158
  • StV 2013, 631
  • StV 2014, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.06.1955 - 5 StR 104/55

    Möglichkeit der Heimtücke gegenüber einem drei Wochen alten Kind - Unterschied

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12
    Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Heimtücke nicht auf eine Arg- und Wehrlosigkeit des Kleinkindes abgestellt, da dieses aufgrund seines Alters noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig war (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1952 - 2 StR 261/52, BGHSt 4, 11, 13), sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1955 - 5 StR 104/55, BGHSt 8, 216, 218; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1962 - 1 StR 299/62, BGHSt 18, 37, 38).

    Schutzbereiter Dritter ist vielmehr jede Person, die den Schutz eines Kleinkindes vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1955 - 5 StR 104/55, BGHSt 8, 216, 219; BGH, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339 f.).

  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05

    Verurteilung wegen Tötung zweier Kinder teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12
    Schutzbereiter Dritter ist vielmehr jede Person, die den Schutz eines Kleinkindes vor Leib- und Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und diesen im Augenblick der Tat entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1955 - 5 StR 104/55, BGHSt 8, 216, 219; BGH, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339 f.).

    Für das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten ist es - wie bei der Heimtücke gegenüber dem Tatopfer selbst, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Täter die Arglosigkeit herbeiführte oder bestärkte (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339) - vielmehr ausreichend, dass der Täter die von ihm erkannte Arglosigkeit des Dritten bewusst zur Tatbegehung ausnutzt, und zwar unabhängig davon, worauf diese beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).

  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12
    Der schutzbereite Dritte muss auf Grund der Umstände des Einzelfalls den Schutz allerdings auch wirksam erbringen können, wofür eine gewisse räumliche Nähe erforderlich ist (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).

    Für das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten ist es - wie bei der Heimtücke gegenüber dem Tatopfer selbst, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Täter die Arglosigkeit herbeiführte oder bestärkte (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339) - vielmehr ausreichend, dass der Täter die von ihm erkannte Arglosigkeit des Dritten bewusst zur Tatbegehung ausnutzt, und zwar unabhängig davon, worauf diese beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).

  • BGH, 04.11.1952 - 2 StR 261/52
    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12
    Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Heimtücke nicht auf eine Arg- und Wehrlosigkeit des Kleinkindes abgestellt, da dieses aufgrund seines Alters noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig war (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1952 - 2 StR 261/52, BGHSt 4, 11, 13), sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1955 - 5 StR 104/55, BGHSt 8, 216, 218; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1962 - 1 StR 299/62, BGHSt 18, 37, 38).
  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12
    Zutreffend hat das Landgericht für die Frage der Heimtücke nicht auf eine Arg- und Wehrlosigkeit des Kleinkindes abgestellt, da dieses aufgrund seines Alters noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig war (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1952 - 2 StR 261/52, BGHSt 4, 11, 13), sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 1955 - 5 StR 104/55, BGHSt 8, 216, 218; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1962 - 1 StR 299/62, BGHSt 18, 37, 38).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 401/05

    Mord (Heimtücke bei der Tötung von Kleinkindern: Ausnutzung der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 21.11.2012 - 2 StR 309/12
    Für das Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten ist es - wie bei der Heimtücke gegenüber dem Tatopfer selbst, bei der es nicht darauf ankommt, ob der Täter die Arglosigkeit herbeiführte oder bestärkte (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339) - vielmehr ausreichend, dass der Täter die von ihm erkannte Arglosigkeit des Dritten bewusst zur Tatbegehung ausnutzt, und zwar unabhängig davon, worauf diese beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).
  • BGH, 23.06.2020 - 2 StR 132/20

    Wertung des heimtückischen Handelns einem Kleinstkind gegenüber mangels

    "Heimtückisches Handeln ist einem Kleinstkind gegenüber in der Regel nicht möglich, weil es nicht fähig ist, anderen Vertrauen entgegenzubringen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteile vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 339; vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 38, und vom 16. August 2018 - 4 StR 162/18, NStZ 2019, 32, 34 je mwN), wobei bei dreijährigen Kindern Arglosigkeit gegeben sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 22. November 1994 - 1 StR 626/94, NStZ 1995, 230 f., und vom 10. März 2006 - 2 StR 561/05, NStZ 2006, 338, 340 ...).

    Zwar kann bei der Tötung von Kleinkindern die Heimtücke in der Ausnutzung der Arglosigkeit schutzbereiter Dritter liegen (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43; BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 38; vgl. auch BGHSt 3, 330, 332; 8, 216, 219), worauf sich das Landgericht bezieht (...).

    Der schutzbereite Dritte muss den Schutz auf Grund der Umstände des Einzelfalls wirksam erbringen können (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 38).

  • BGH, 05.08.2014 - 1 StR 340/14

    Mord (Heimtückemord gegenüber Kleinkindern: Arg- und Wehrlosigkeit schutzbereiter

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass es bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes für die Frage der Heimtücke nicht auf dessen Arg- und Wehrlosigkeit ankommt, da es aufgrund seines Alters noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig ist, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158 mwN).

    Der schutzbereite Dritte muss auf Grund der Umstände des Einzelfalls den Schutz allerdings auch wirksam erbringen können, wofür eine gewisse räumliche Nähe erforderlich ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158, und vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).

  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 231/23

    Mordmerkmal der Heimtücke bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten

    Dies ist jede Person, die den Schutz des Kindes vor Leib- oder Lebensgefahr dauernd oder vorübergehend übernommen hat und im Tatzeitpunkt entweder tatsächlich ausübt oder dies deshalb nicht tut, weil sie dem Täter vertraut (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158) oder vom Täter ausgeschaltet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 401/05, NStZ-RR 2006, 43).

    Dies setzt zwar nicht voraus, dass er unmittelbar zugegen ist, unerlässlich ist aber eine "gewisse räumliche Nähe" (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, aaO; vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07, NStZ 2008, 93, 94).

  • LG Limburg, 26.06.2013 - 1 Ks 3 Js 13546/11
    zum Nachteil ihres Sohnes De. wegen Totschlages hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen durch Urteil vom 21.11.2012, Az. 2 StR 309/12, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn zurückverwiesen.
  • LG Limburg, 20.07.2017 - 2 Ks 2 Js 51972/16
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes für die Frage der Heimtücke nicht auf dessen Arg- und Wehrlosigkeit ankommt, da es aufgrund seines Alters noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig ist, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158 mwN).
  • LG Limburg, 20.07.2017 - 2 Ks
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass es bei der Tötung eines wenige Wochen oder Monate alten Kleinkindes für die Frage der Heimtücke nicht auf dessen Arg- und Wehrlosigkeit ankommt, da es aufgrund seines Alters noch zu keinerlei Argwohn oder Gegenwehr fähig ist, sondern auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines im Hinblick auf das Kind schutzbereiten Dritten (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 21. November 2012 - 2 StR 309/12, NStZ 2013, 158 mwN).
  • LG Limburg, 26.06.2013 - 1 Ks
    zum Nachteil ihres Sohnes De. wegen Totschlages hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den zugehörigen Feststellungen durch Urteil vom 21.11.2012, Az. 2 StR 309/12, aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Limburg a. d. Lahn zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12   

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https://dejure.org/2012,12746
BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12 (https://dejure.org/2012,12746)
BGH, Entscheidung vom 04.04.2012 - 2 StR 70/12 (https://dejure.org/2012,12746)
BGH, Entscheidung vom 04. April 2012 - 2 StR 70/12 (https://dejure.org/2012,12746)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 StGB, § 46 StGB, § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB, § 223 StGB
    Klammerwirkung einer minderschweren Dauerstraftat; Strafzumessung bei Rücktritt vom Versuch und zugleich verwirklichtem vollendetem Delikt

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Verklammerung einer Nötigung und einer gefährlichen Körperverletzung durch eine Freiheitsberaubung zur Tateinheit

  • rewis.io

    Klammerwirkung einer minderschweren Dauerstraftat; Strafzumessung bei Rücktritt vom Versuch und zugleich verwirklichtem vollendetem Delikt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 52 Abs. 1; StGB § 239b
    Voraussetzungen für die Verklammerung einer Nötigung und einer gefährlichen Körperverletzung durch eine Freiheitsberaubung zur Tateinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 158
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.2007 - 3 StR 320/07

    Tateinheit (Klammerwirkung) und Tatmehrheit bei Geiselnahme (konkludente

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden ( BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1993, 39, 40; 2008, 209, 210 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 Tz. 5; vgl. auch BGH NStZ 2011, 577, 578).

    Soweit er sich hierzu aber später während des andauernden psychischen Herrschaftsverhältnisses über das Tatopfer entschloss, könnte er objektiv und subjektiv die von ihm geschaffene Lage zu einer (qualifizierten) Nötigung mittels der von ihm ausgesprochenen Todesdrohung genutzt haben, § 239b Abs. 1 2. Halbsatz StGB (vgl. auch BGH NStZ 2008, 209, 210; NStZ-RR 2011, 142, 143).

  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden ( BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1993, 39, 40; 2008, 209, 210 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 Tz. 5; vgl. auch BGH NStZ 2011, 577, 578).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden ( BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1993, 39, 40; 2008, 209, 210 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 Tz. 5; vgl. auch BGH NStZ 2011, 577, 578).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 445/95

    Strafzumessung beim strafbefreienden Rücktritt des Täters vom Versuch und der

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
    Ist ein Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 43, 45; Senat, NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 4. November 2010 - 4 StR 414/10; Fischer, StGB 59. Aufl., § 24 Rn. 46 mwN).
  • BGH, 04.11.2010 - 4 StR 414/10

    Strafzumessung bei Körperverletzung (keine Strafschärfung nach Rücktritt vom

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
    Ist ein Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 43, 45; Senat, NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 4. November 2010 - 4 StR 414/10; Fischer, StGB 59. Aufl., § 24 Rn. 46 mwN).
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 464/10

    Tateinheit (Klammerwirkung; strafrechtlicher Unwert; Dauerdelikt; Strafdrohung);

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden ( BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1993, 39, 40; 2008, 209, 210 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 Tz. 5; vgl. auch BGH NStZ 2011, 577, 578).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
    Soweit er sich hierzu aber später während des andauernden psychischen Herrschaftsverhältnisses über das Tatopfer entschloss, könnte er objektiv und subjektiv die von ihm geschaffene Lage zu einer (qualifizierten) Nötigung mittels der von ihm ausgesprochenen Todesdrohung genutzt haben, § 239b Abs. 1 2. Halbsatz StGB (vgl. auch BGH NStZ 2008, 209, 210; NStZ-RR 2011, 142, 143).
  • BGH, 19.04.2011 - 3 StR 230/10

    Kriminelle Vereinigung (Klammerwirkung; uneigentliches Organisationsdelikt);

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden ( BGHSt 31, 29, 31; BGH NStZ 1993, 39, 40; 2008, 209, 210 mwN; BGH, Beschluss vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10 Tz. 5; vgl. auch BGH NStZ 2011, 577, 578).
  • BGH, 14.05.2003 - 2 StR 98/03

    Strafzumessung (Rücktritt vom Versuch; Berücksichtigung weitergehenden Vorsatzes

    Auszug aus BGH, 04.04.2012 - 2 StR 70/12
    Ist ein Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten Delikts zu bestrafen, darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 43, 45; Senat, NStZ 2003, 533; BGH, Beschluss vom 4. November 2010 - 4 StR 414/10; Fischer, StGB 59. Aufl., § 24 Rn. 46 mwN).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 180/18

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Einwirken durch Vorzeigen pornographischer

    Ein einheitliches Dauerdelikt scheidet aber deshalb aus, weil ein durchgehender Besitz nicht in der Lage ist, mehrere selbständige Verbreitungstaten zu verklammern; denn der Tatbestand des Besitzes bleibt in seinem strafrechtlichen Unwert, wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt, hinter demjenigen der Verbreitung zurück (zur Klammerwirkung s. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, 311; vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; vom 10. August 2017 - AK 35 u. 36/17, juris Rn. 36; s. ferner - zu Verschaffungsdelikten nach § 184b Abs. 4 Satz 1 StGB aF - BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, NStZ 2009, 208).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 528/13

    Urkundenfälschung (hier: Nutzung eines falschen amtlichen Kfz-Kennzeichens;

    Dass eines der von der Zusammenfassung betroffenen Delikte - die schwere räuberische Erpressung - einen höheren Unrechtsgehalt als das die Verbindung begründende Delikt - die Urkundenfälschung - aufweist, steht einer Verklammerung nicht entgegen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Urteil vom 14. Juli 1992 - 1 StR 243/92, NStZ 1993, 39, 40; Beschluss vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29).
  • LG Leipzig, 14.12.2015 - 11 KLs 390 Js 9/15

    Urteil im Strafverfahren gegen Betreiber der Internetportale "kino.to" und

    Zwar kann ein Delikt, das sich - wie hier bei den Organisationsdelikten bzgl. kino.to bzw. kinox.to - über einen längeren Zeitraum hinzieht, andere Straftaten, die bei isolierten Betrachtung in Tatmehrheit stehen, zur Tateinheit verbinden, wenn es seinerseits mit jeder dieser Taten tateinheitlich zusammentrifft (sogenannte Klammerwirkung: vgl. nur BGH, NStZ 2013, 158 mwN).
  • BGH, 20.04.2016 - 2 StR 320/15

    Verhängung von Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (jugendspezifische

    a) Ist der erwachsene Täter vom Versuch einer Straftat strafbefreiend zurückgetreten, gleichwohl aber wegen eines zugleich verwirklichten vollendeten anderen Delikts zu bestrafen, so darf der auf die versuchte Straftat gerichtete Vorsatz nicht strafschärfend berücksichtigt werden (Senat, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Beschluss vom 7. April 2010 - 2 StR 51/10, NStZ-RR 2010, 202; Beschluss vom 14. Mai 2003 - 2 StR 98/03, NStZ 2003, 533; Beschluss vom 13. Mai 1998 - 2 StR 172/98, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 30; BGH, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 3 StR 372/13, StV 2014, 482; Beschluss vom 20. August 2002 - 5 StR 338/02, StV 2003, 218; Urteil vom 14. Februar 1996 - 3 StR 445/95, BGHSt 42, 43, 44 ff.; Beschluss vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, StV 1996, 263; Beschluss vom 16. April 1980 - 3 StR 115/80, MDR 1980, 813; st. Rspr.).
  • OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden (BGH Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, zitiert nach juris Rn. 5).

    Wiegt dagegen nur eines der betroffenen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, so bleibt es bei der Klammerwirkung mit der Folge, dass alle während der Begehung des Dauerdelikts zusätzlich verwirklichten Gesetzesverstöße zu einer Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengefasst werden (BGH Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, zitiert nach juris Rn. 5).

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten

    Diese Wirkung tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber dann nicht ein, wenn eine minderschwere Dauerstraftat jeweils mit schwereren Gesetzesverstößen zusammentrifft (BGH, Beschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158 mwN).
  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 266/14

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Wiegt - wie hier - nur eines der betroffenen anderen Delikte schwerer als dasjenige, das die Verbindung begründet, bleibt die Klammerwirkung einer Dauerstraftat bestehen (vgl. Senatsbeschluss vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158; Fischer, StGB, 62. Aufl., Vor § 52 Rn. 30).
  • BGH, 10.08.2017 - AK 35/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Der Besitz des Sturmgewehrs vermag beides nicht miteinander zu verklammern, weil das Dauerdelikt des Kriegswaffenrechts in seinem strafrechtlichen Unwert - wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt - deutlich hinter den Organisationsdelikten der § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB zurückbleibt (zur Klammerwirkung s. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, 311; vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158).
  • LG Kleve, 26.09.2018 - 110 KLs 10/18
    Wenn hingegen nur eine von zwei mit der Dauerstraftat zusammentreffenden Einzeltaten schwerer wiegt als die Dauerstraftat, die andere Einzeltat hingegen nicht, verbleibt es bei zur Tateinheit verklammernden Wirkung der Dauerstraftat (vgl. BGH, Beschluss vom 04.04.2012, 2 StR 70/12, zit nach juris).
  • BGH, 10.08.2017 - AK 36/17

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

    Der Besitz des Sturmgewehrs vermag beides nicht miteinander zu verklammern, weil das Dauerdelikt des Kriegswaffenrechts in seinem strafrechtlichen Unwert - wie er in der Strafandrohung zum Ausdruck kommt - deutlich hinter den Organisationsdelikten der § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB zurückbleibt (zur Klammerwirkung s. BGH, Beschlüsse vom 26. März 1982 - 2 StR 700/81, BGHSt 31, 29, 31; vom 10. November 2010 - 5 StR 464/10, juris Rn. 3; vom 11. Januar 2012 - 1 StR 386/11, wistra 2012, 310, 311; vom 4. April 2012 - 2 StR 70/12, NStZ 2013, 158).
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