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   BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11   

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https://dejure.org/2012,18322
BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11 (https://dejure.org/2012,18322)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2012 - 5 StR 514/11 (https://dejure.org/2012,18322)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 5 StR 514/11 (https://dejure.org/2012,18322)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 227 StGB; § 15 StGB
    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tötungsvorsatzes (Grenzen der Revisibilität; rechtsfehlerfreie Verneinung des Tötungsvorsatzes trotz objektiv äußerst gefährlichen Verhaltens: Übergießen des Opfers mit Brandbeschleuniger und anschließendes Anzünden; Normativierung); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Äußerst gefährliche Gewalthandlungen implizieren nicht immer einen Tötungsvorsatz

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der bedingte Tötungsvorsatz in der Rechtsprechung des BGH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 159
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 25/00

    Tötungsvorsatz; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es - wovon auch das Schwurgericht ausgeht - nahe, dass der Täter mit dem Eintritt des Todes rechnet; indem er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, nimmt er einen solchen Erfolg billigend in Kauf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, und vom 20. Juni 2000 - 5 StR 25/00, NStZ-RR 2000, 328; zum Ganzen Schroth, Festschrift Widmaier, 2008, S. 779).

    Dem Revisionsgericht ist es verwehrt, eine eigene Bewertung der Beweise vorzunehmen, auch wenn eine andere Bewertung näher gelegen haben mag (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2000 - 5 StR 25/00, NStZ-RR 2000, 328).

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11
    a) Die Beweiserwägungen des Schwurgerichts halten - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928, insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt, und vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401) - rechtlicher Nachprüfung stand.

    Es ist zwar weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten - etwa dessen Einlassung kritiklos folgend - Sachverhalte zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichende Anhaltspunkte vorhanden sind (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324 - und vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401).

  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11
    Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt es - wovon auch das Schwurgericht ausgeht - nahe, dass der Täter mit dem Eintritt des Todes rechnet; indem er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, nimmt er einen solchen Erfolg billigend in Kauf (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, und vom 20. Juni 2000 - 5 StR 25/00, NStZ-RR 2000, 328; zum Ganzen Schroth, Festschrift Widmaier, 2008, S. 779).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11
    Bei der erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f.) darf das Tatgericht den Beweiswert offensichtlicher Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise nicht so gering veranschlagen, dass auf eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beweisanzeichen verzichtet werden kann.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11
    a) Die Beweiserwägungen des Schwurgerichts halten - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 928, insoweit in BGHSt 50, 299 nicht abgedruckt, und vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401) - rechtlicher Nachprüfung stand.
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11
    Es ist zwar weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zugunsten eines Angeklagten - etwa dessen Einlassung kritiklos folgend - Sachverhalte zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichende Anhaltspunkte vorhanden sind (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 StR 159/07, BGHSt 51, 324 - und vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401).
  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

    Auszug aus BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11
    Deshalb ist es auch nicht zu beanstanden, dass das Schwurgericht das durch objektive Befunde belegte Nachtatverhalten der Angeklagten als Gesichtspunkt dafür herangezogen hat, dass sie den Tod des Opfers nicht wollten, obgleich dies auch als Ausdruck ihrer plötzlichen Ernüchterung hätte gedeutet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629; Schroth, aaO, S. 795).
  • LG Hagen, 06.11.2019 - 31 Ks 5/19
    Ein Täter handelt mit - bedingtem - Tötungsvorsatz, wenn er den Eintritt des Todes als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt sowie ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit ihm abfindet, mag ihm auch der Erfolgseintritt an sich unerwünscht sein (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 20.6. 2012 - 5 StR 514/11, in NStZ 2013, 159; BGH, Urteil v. 16.08.2012 - 3 StR 237/12, in NStZ-RR 2012, 369; BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - 3 StR 364/10, in NStZ 2010, 338; BGH, Urteil vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 -, in NStZ 2008, 93; BGH, Beschluss v. 23.04.2003 - 2 StR 52/03, in NStZ 2003, 603).

    Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlung für den Nachweis einen Umstand von erheblichem Gewicht dar, sodass bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen der subjektive Tatbestand eines Tötungsdelikts sehr nahe liegt (BGH, Urteil vom 20.6. 2012 - 5 StR 514/11, in NStZ 2013, 159; BGH, Urteil v. 16.08.2012 - 3 StR 237/12, in NStZ-RR 2012, 369; BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - 3 StR 364/10, in NStZ 2011, 338 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 23.04.2003 - 2 StR 52/03, in NStZ 2003, 603; BGH, Urteil v. 16.12.2003 - 5 StR 458/03).

    Die Frage der Billigung des Todes bedarf einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Umstände, in die auch die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motive mit einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 20.6. 2012 - 5 StR 514/11; BGH, Urteil v. 16.08.2012 - 3 StR 237/12; BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - 3 StR 364/10; BGH, Beschluss v. 25.11.2010 - 3 StR 364/10).

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