Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.11.2012

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12   

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https://dejure.org/2012,37465
BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12 (https://dejure.org/2012,37465)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2012 - 1 StR 377/12 (https://dejure.org/2012,37465)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12 (https://dejure.org/2012,37465)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; 261 StPO
    Aufklärungspflicht (alleinige Vernehmung des an der Hauptverhandlung gegen einen Zeugen wegen derselben Tat beteiligten Richters); Inbegriffsrüge; Verwendung von DNA-Spuren (Darlegung im Urteil im Normalfall und in Sonderfällen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Darlegung der DNA-Analyse in den Urteilsgründen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Begründetheit der Revision wegen zwei nicht durch förmliche Verlesung in die Hauptverhandlung eingebrachte SMS-Inhalte zu Beweiszwecken

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Darlegung der DNA-Analyse in den Urteilsgründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 2; StPO § 261
    Voraussetzungen für die Begründetheit der Revision wegen zwei nicht durch förmliche Verlesung in die Hauptverhandlung eingebrachte SMS-Inhalte zu Beweiszwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafverfahren: Anforderungen an die Darlegung der DNA-Analyse in den Urteilsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 179
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12

    Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    Wegen ihrer inzwischen anerkannten Standardisierung bedarf die bei der DNA-Analyse verwendete Untersuchungsmethode - wie auch diejenigen bei anderen standardisierten Untersuchungsmethoden, etwa bei der Blutalkoholbestimmung oder der Daktyloskopie - als solche keiner näheren Darlegung in den Urteilsgründen mehr (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12 und vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).

    bb) Anders soll es sich in bestimmten Konstellationen bei der sich daran anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsberechnung verhalten (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12 mwN, 6. März 2012 - 3 StR 41/12 und vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).

    Danach bedarf es in Fällen, in denen diese Berechnung Besonderheiten aufweist, der Darlegung der Berechnungsgrundlagen, um dem Revisionsgericht die Nachprüfung der Schlüssigkeit und Richtigkeit der Berechnung zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12).

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12) oder wenn wegen sonstiger Besonderheiten bei der Vergleichspopulation infolge des Vorhandenseins mehrerer DNA-Merkmale (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 StR 597/08; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320 ff.) die Anwendung der sog. Produktregel für unabhängige Merkmale in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12; s. auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601, 602).

  • BGH, 12.10.2011 - 2 StR 362/11

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmängel; molekulargenetische Untersuchung

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    Wegen ihrer inzwischen anerkannten Standardisierung bedarf die bei der DNA-Analyse verwendete Untersuchungsmethode - wie auch diejenigen bei anderen standardisierten Untersuchungsmethoden, etwa bei der Blutalkoholbestimmung oder der Daktyloskopie - als solche keiner näheren Darlegung in den Urteilsgründen mehr (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12 und vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).

    bb) Anders soll es sich in bestimmten Konstellationen bei der sich daran anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsberechnung verhalten (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12 mwN, 6. März 2012 - 3 StR 41/12 und vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).

    b) Nicht zu beanstanden ist ferner die von der Strafkammer vorgenommene, für die Täterschaft des Angeklagten sprechende Würdigung des Zusammenhangs der sichergestellten DNA-Spur mit der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).

  • BGH, 05.02.1992 - 5 StR 677/91

    Unbegründetheit eines Rechtsmittels im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO - Berechnung

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12) oder wenn wegen sonstiger Besonderheiten bei der Vergleichspopulation infolge des Vorhandenseins mehrerer DNA-Merkmale (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 StR 597/08; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320 ff.) die Anwendung der sog. Produktregel für unabhängige Merkmale in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12; s. auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601, 602).
  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12) oder wenn wegen sonstiger Besonderheiten bei der Vergleichspopulation infolge des Vorhandenseins mehrerer DNA-Merkmale (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 StR 597/08; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320 ff.) die Anwendung der sog. Produktregel für unabhängige Merkmale in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12; s. auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601, 602).
  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 628/96

    Unzulässigkeit einer Aufklärungsrüge - Vorliegen eines Rechtsfehlers

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    Sie teilt nicht nur mit, dass der Inhalt der SMS weder verlesen noch in Augenschein genommen worden ist, sondern unter Zitierung aus den - dem Senat aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ohnehin eröffneten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 628/96, NStZ 1997, 378) - Urteilsgründen auch, dass über ihn der als Zeuge gehörte KHK F. berichtet hat.
  • BGH, 29.06.2006 - 3 StR 175/06

    Strafzumessung (Urteilsgründe; bestimmende Umstände; längerer Zeitraum zwischen

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    Denn die Revision hat ihre Rüge nicht mit dieser Angriffsrichtung erhoben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 StR 175/06), sondern allein eine fehlerhafte Ablehnung des Beweisantrages geltend gemacht (vgl. Überschrift und Einleitungssatz auf S. 5 der Revisionsbegründungsschrift, ebenso S. 7: "Die Ablehnung (...) wurde (...) rechtsfehlerhaft vorgenommen.").
  • BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12) oder wenn wegen sonstiger Besonderheiten bei der Vergleichspopulation infolge des Vorhandenseins mehrerer DNA-Merkmale (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 StR 597/08; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320 ff.) die Anwendung der sog. Produktregel für unabhängige Merkmale in Betracht kommt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12; s. auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601, 602).
  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    bb) Anders soll es sich in bestimmten Konstellationen bei der sich daran anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsberechnung verhalten (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12 mwN, 6. März 2012 - 3 StR 41/12 und vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 486/02

    Wahrunterstellung (Erörterungsmangel: Umfang der Erörterungspflicht; Aufdrängen;

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    Denn die Revision hat ihre Rüge nicht mit dieser Angriffsrichtung erhoben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 StR 486/02, NStZ-RR 2003, 268; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 3 StR 175/06), sondern allein eine fehlerhafte Ablehnung des Beweisantrages geltend gemacht (vgl. Überschrift und Einleitungssatz auf S. 5 der Revisionsbegründungsschrift, ebenso S. 7: "Die Ablehnung (...) wurde (...) rechtsfehlerhaft vorgenommen.").
  • BGH, 19.09.1996 - 1 StR 487/96

    Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme - Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
    Sie teilt nicht nur mit, dass der Inhalt der SMS weder verlesen noch in Augenschein genommen worden ist, sondern unter Zitierung aus den - dem Senat aufgrund der zulässig erhobenen Sachrüge ohnehin eröffneten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 628/96, NStZ 1997, 378) - Urteilsgründen auch, dass über ihn der als Zeuge gehörte KHK F. berichtet hat.
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Danach reicht es für das Revisionsgericht zur Überprüfung, ob das Ergebnis einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung plausibel ist, im Regelfall aus, wenn das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalkombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; vom 7. November 2012 - 5 StR 517/12, NStZ 2013, 179; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Vielzahl weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180).

    Schließlich hat das Landgericht den Zusammenhang zwischen den DNA-Spuren und der Tat ausreichend dargelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180).

  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Die Revision unterlässt es außerdem, zum Ablauf der Einvernahme der Kriminalkommissarin F., die P. vernommen hatte, näher vorzutragen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1995 - 3 StR 99/95, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Verwertungsverbot 4; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 270/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    In den Fällen einer DNA-Untersuchung reicht es für das Revisionsgericht zur Überprüfung, ob das Ergebnis einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung plausibel ist, im Regelfall aus, wenn das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalkombination zu erwarten ist; sofern der Angeklagte einer fremden Ethnie angehört, ist zudem darzulegen, inwieweit dies bei der Auswahl der Vergleichspopulation von Bedeutung war (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12 mwN; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Vielzahl weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180).
  • BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 mwN; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Reihe weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180 mwN; vgl. zur Entwicklung des Maßstabs für die sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen im tatrichterlichen Urteil auch BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217, vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 f., und vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 518/17

    Urteilsbegründung (Anforderungen an die Darstellung eines

    Diesen Anforderungen genügt die Urteilsdarstellung zu Fall 1 der Urteilsgründe nicht, da das Landgericht bei dieser Tat - im Gegensatz zu den weiteren, mehr als neun Monate später begangenen Taten - für die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf keine weiteren gewichtigen Indizien zurückgreifen konnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12 , NStZ 2013, 179, 180 mwN).
  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 403/13

    Strafverfolgungsverjährung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von

    Zwar genügen die Ausführungen des Landgerichts zu dem mittels "DNA-Analyse" untersuchten "Prostata-Sekret" nicht den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an die Darlegungen bei DNA-Vergleichsuntersuchungen stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13; Beschluss vom 16. April 2013 - 3 StR 67/13; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212; Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 6; Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 23; Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • BGH, 18.05.2015 - 5 StR 148/15

    Ausnahmsweise verbleibender Beweiswert einer sachverständigen

    Unter diesen Vorzeichen sowie im Blick darauf, dass die DNA-Untersuchungen keine Besonderheiten aufwiesen und von keiner Seite substanzielle Einwände gegen die Tauglichkeit der gesicherten Spuren sowie die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben wurden, führt der Darlegungsmangel hier nicht dazu, dass der nur wertend wiedergegebenen Wahrscheinlichkeitsaussage des Sachverständigen jeglicher Beweiswert abgesprochen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 6; s. auch BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, aaO Rn. 17).
  • LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13

    Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d.

    Bei dieser Einschätzung ist die Kammer sich bewusst, dass die Senate des Bundesgerichtshofs zuletzt in mehreren Entscheidungen Zweifel an solchen Wahrscheinlichkeitsrechnungen angemeldet haben (BGH Beschl. v. 6.3.2012 [3 StR 41/12] NStZ 2012, 464, BGH Beschl. v. 3.5.2012 [3 StR 46/12] StraFo 2012, 321; BGH Beschl. v. 7.11.2012 [5 StR 517/12] NStZ 2013, 179; BGH Beschl. 23.10.2012 [1 StR 377/12] NStZ 2013, 179; BGH Urt. v. 21.3.2013 [3 StR 247/12] StraFo 2013, 287; BGH Beschl. 16.4.2013 [3 StR 67/13] juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36723
BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12 (https://dejure.org/2012,36723)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2012 - 5 StR 517/12 (https://dejure.org/2012,36723)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2012 - 5 StR 517/12 (https://dejure.org/2012,36723)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Strafurteil wegen besonders schweren Raubes: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Feststellung der Täterschaft des Angeklagten aufgrund eines DNA-Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Maßgeblichkeit eines DNA-Gutachtens als einziges vorherrschendes Beweismittel i.R. einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Grundsätze zum Beweiswert einer DNA-Spur

  • rewis.io

    Strafurteil wegen besonders schweren Raubes: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Feststellung der Täterschaft des Angeklagten aufgrund eines DNA-Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Anforderungen an die Maßgeblichkeit eines DNA-Gutachtens als einziges vorherrschendes Beweismittel i.R. einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes; Grundsätze zum Beweiswert einer DNA-Spur

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Berechnungsgrundlage bei DNA-Spuren muss im Urteil angegeben werden - Haben mehrere Personen ein Messer in der Hand, muss es nicht zwingend zu Mischspuren führen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    DNA Spuren sind richtig zu würdigen…

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 179
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.08.2009 - 2 StR 301/09

    Rechtsfehlerhafte Unterbringung eines Angeklagten in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12
    Die Strafkammer ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussicht der Maßregel (§ 64 Satz 2 StGB) von einem unzutreffenden Maßstab ausgegangen, indem sie angenommen hat, dass "der Erfolg einer Entziehungskur beim Angeklagten nicht von vornherein aussichtslos erscheint" (UA S. 27; vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2009 - 2 StR 301/09), wobei allerdings die erforderliche konkrete Erfolgsaussicht der Maßregel hier durchaus naheliegt.
  • BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12

    Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12
    Zumindest dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - dem DNA-Gutachten eine ganz maßgebende Bedeutung für die Feststellung der Täterschaft des Angeklagten zukommt, ist eine nachvollziehbare Darlegung erforderlich, auf welchen Grundlagen der Sachverständige die genannte Wahrscheinlichkeit bestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, StraFo 2012, 321; ferner BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12

    Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im

    Auszug aus BGH, 07.11.2012 - 5 StR 517/12
    Zumindest dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - dem DNA-Gutachten eine ganz maßgebende Bedeutung für die Feststellung der Täterschaft des Angeklagten zukommt, ist eine nachvollziehbare Darlegung erforderlich, auf welchen Grundlagen der Sachverständige die genannte Wahrscheinlichkeit bestimmt hat (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, StraFo 2012, 321; ferner BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12, BGHR StPO § 261 Identifizierung 21).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Danach reicht es für das Revisionsgericht zur Überprüfung, ob das Ergebnis einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung plausibel ist, im Regelfall aus, wenn das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalkombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; vom 7. November 2012 - 5 StR 517/12, NStZ 2013, 179; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Vielzahl weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180).

    Schließlich hat das Landgericht den Zusammenhang zwischen den DNA-Spuren und der Tat ausreichend dargelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180).

  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18

    Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil

    Im Übrigen fehlt es - wie auch bei den anderen DNA-Spuren - völlig an der Darstellung der Systeme und der Wahrscheinlichkeitsberechnung (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 7. November 2012 - 5 StR 517/12, NStZ 2013, 179); auf die für den Angeklagten relevante Vergleichspopulation wird nicht eingegangen.
  • LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13

    Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d.

    Bei dieser Einschätzung ist die Kammer sich bewusst, dass die Senate des Bundesgerichtshofs zuletzt in mehreren Entscheidungen Zweifel an solchen Wahrscheinlichkeitsrechnungen angemeldet haben (BGH Beschl. v. 6.3.2012 [3 StR 41/12] NStZ 2012, 464, BGH Beschl. v. 3.5.2012 [3 StR 46/12] StraFo 2012, 321; BGH Beschl. v. 7.11.2012 [5 StR 517/12] NStZ 2013, 179; BGH Beschl. 23.10.2012 [1 StR 377/12] NStZ 2013, 179; BGH Urt. v. 21.3.2013 [3 StR 247/12] StraFo 2013, 287; BGH Beschl. 16.4.2013 [3 StR 67/13] juris).
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