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   BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12   

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BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12 (https://dejure.org/2012,40117)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - 4 StR 360/12 (https://dejure.org/2012,40117)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - 4 StR 360/12 (https://dejure.org/2012,40117)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Abweichen vom Gutachten des Sachverständigen und Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Auseinandersetzung mit einem aussagepsychologischen Gutachten bei beabsichtigter Abweichung des Gerichts in seinem Urteil

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Abweichen vom Gutachten des Sachverständigen und Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Umfang der Auseinandersetzung mit einem aussagepsychologischen Gutachten bei beabsichtigter Abweichung des Gerichts in seinem Urteil

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 180
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.08.2011 - 4 StR 191/11

    Rechtsfehlerhafter Freispruch (Beweiswürdigung: Lückenhaftigkeit, mangelnde

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 und vom 8. August 2012 - 1 StR 88/12).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (Senatsurteile vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 und vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11).

  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 und vom 8. August 2012 - 1 StR 88/12).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (Senatsurteile vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11 und vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11).

  • BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    Wenn der Tatrichter aber eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss er die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571, und Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288; KK-Schoreit, StPO, 6. Aufl., § 261 Rn. 33).

    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 4 StR 163/11, StraFo 2011, 400; Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).

  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    Denn die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters (§ 261 StPO), dessen Schlussfolgerungen nicht zwingend, sondern nur möglich sein müssen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1966 - 1 StR 305/66, BGHSt 21, 149, 151; Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    Denn die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters (§ 261 StPO), dessen Schlussfolgerungen nicht zwingend, sondern nur möglich sein müssen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1966 - 1 StR 305/66, BGHSt 21, 149, 151; Beschluss vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 601/08

    Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen (Ausnutzungsbewusstsein;

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    Wenn der Tatrichter aber eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss er die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen, damit ersichtlich wird, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt (BGH, Urteil vom 1. April 2009 - 2 StR 601/08, NStZ 2009, 571, und Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288; KK-Schoreit, StPO, 6. Aufl., § 261 Rn. 33).
  • BGH, 11.05.2011 - 4 StR 163/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 4 StR 163/11, StraFo 2011, 400; Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 und vom 8. August 2012 - 1 StR 88/12).
  • BGH, 14.12.2011 - 1 StR 501/11

    Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage (Grenzen der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    In einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und auch in einer Gesamtschau gewürdigt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Mai 2011 - 4 StR 163/11, StraFo 2011, 400; Urteil vom 14. Dezember 2011 - 1 StR 501/11, NStZ-RR 2012, 148, 149; Beschluss vom 22. Mai 2012 - 5 StR 15/12, NStZ-RR 2012, 287, 288).
  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 88/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Umfang der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - 4 StR 360/12
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt auch, ob überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 f.; vom 11. August 2011 - 4 StR 191/11; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11 und vom 8. August 2012 - 1 StR 88/12).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Wenn er aber eine Frage, für die er geglaubt hat, des Rates eines Sachverständigen zu bedürfen, im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, muss er die maßgeblichen Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben und seine Gegenansicht unter Auseinandersetzung mit diesen begründen (BGH NStZ 2013, 180, 181).

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn der Angeklagte sich nicht zur Sache einlässt und der Aussage des einzigen Belastungszeugen ausschlaggebendes Gewicht zukommt (BGH NStZ 2013, 180, 181).

  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Dieselbe Verfahrenskonstellation ist allerdings auch gegeben, wenn der Angeklagte selbst keine eigenen Angaben zum Tatvorwurf macht, sondern sich durch Schweigen verteidigt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180, 181; ferner Sander, a.a.O.; Schmandt, a.a.O., m.w.N.).
  • KG, 21.11.2018 - 3 Ws 278/18

    Nebenklage im Strafverfahren wegen sexuellen Kindesmissbrauchs: Beschränkung der

    Mit Blick auf den sich bisher durch Schweigen verteidigenden Angeschuldigten liegt somit gegenwärtig eine Verfahrenssituation vor, die hinsichtlich der für die durch das Tatgericht vorzunehmende Beweiswürdigung geltenden Grundsätze einer sog. Aussage-gegen-Aussage-Konstellation nahe kommt (vgl. BGH NStZ 2013, 180; OLG Karlsruhe StraFo 2005, 250; OLG Frankfurt am Main StV 2011, 12).
  • BGH, 17.12.2014 - 1 StR 324/14

    Leichtfertige Umsatzsteuerhinterziehung durch Abgabe unrichtiger

    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juni 2013 - 4 StR 159/13; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, Rn. 9; vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Das Urteil muss erkennen lassen, dass der Tatrichter solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Schließlich unterliegt der revisionsgerichtlichen Überprüfung auch, ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für die Verurteilung erforderliche Gewissheit gestellt hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180 mwN).
  • OLG Hamburg, 22.07.2015 - 1 Ws 88/15

    Akteneinsichtsrecht des Verletzten: Versagung wegen Gefährdung des

    Dieselbe Verfahrenskonstellation ist allerdings auch gegeben, wenn der Angeklagte selbst keine eigenen Angaben zum Tatvorwurf macht, sondern sich durch Schweigen verteidigt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180, 181; ferner Sander, a.a.O.; Schmandt, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 281/22

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Beweiswürdigung

    Diese Grundsätze gelten nicht nur, wenn der Angeklagte den Tatvorwurf bestreitet, sondern auch, wenn er - wie hier - in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch macht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - 4 StR 299/21; Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180; LR/Sander, StPO 27. Aufl., § 261 Rn. 107; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 65. Aufl., § 261 Rn. 11a).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei

    Denn die Würdigung der Beweise ist vom Gesetz dem Tatrichter übertragen (§ 261 StPO), dessen Schlussfolgerungen nicht zwingend, sondern nur möglich sein müssen (BGHSt 21, 149, 151; 29, 18, 20; NStZ 2013, 180).

    (st. Rspr.; vgl. BGH BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2; NJW 2005, 2322, 2326; NStZ-RR 2013, 20; NStZ 2013, 180).

  • OLG Hamburg, 23.10.2018 - 1 Ws 108/18

    Akteneinsicht, Aussage-gegen-Aussage, Verletzter

    Dieselbe Verfahrenskonstellation ist allerdings auch gegeben, wenn der Angeklagte selbst keine eigenen Angaben zum Tatvorwurf macht, sondern sich durch Schweigen verteidigt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. Dezember 2012 - 4 StR 360/12, NStZ 2013, 180, 181; ferner Sander, a.a.O.; Schmandt, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

  • OLG Hamburg, 11.11.2022 - 6 Ws 74/22
  • OLG Hamburg, 21.03.2016 - 1 Ws 40/16

    Strafverfahren wegen Totschlags: Gefährdung des Untersuchungszwecks durch

  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 28/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung: Maßstab,

  • LG Hamburg, 23.04.2018 - 606 Qs 8/18

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Nebenklage und Versagung

  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen

  • BGH, 20.06.2013 - 4 StR 159/13

    Beweiswürdigung aller belastenden und entlastenden Indizien durch den Tatrichter

  • LG Kiel, 02.08.2021 - 10 Qs 45/21

    Akteneinsichtsrecht für die Nebenklagevertretung bei maßgeblicher Bedeutung der

  • KG, 16.06.2015 - 121 Ss 73/15

    Abgrenzung zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung

  • KG, 10.05.2021 - 5 Ws 85/21

    Akteneinsicht für den Verletzten grundsätzlich unter Ausschluss ihn selbst

  • OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 1 (3) Ss 210/14

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

  • LG Hamburg, 21.03.2016 - 1 Ws 40/16

    Akteneinsicht des Nebenklägers bei Strafverfahren wegen Totschlags

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