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   BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11   

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https://dejure.org/2012,5471
BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11 (https://dejure.org/2012,5471)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2012 - 1 StR 359/11 (https://dejure.org/2012,5471)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11 (https://dejure.org/2012,5471)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 55 StPO; § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO; § 240 StPO; § 244 Abs. 3 StPO; § 160a Abs. 2 StPO; Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG
    Fahrlässige Tötung durch unzureichende Aufbewahrung von Waffen (Sorgfaltswidrigkeit; Vorhersehbarkeit; Fall Winnenden); Fragerecht (zu Unrecht zugestandenes Auskunftsverweigerungsrecht); Verwertung von Patientenakten nach dem Tode des Patienten (Abwägung; fahrlässige Tat ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 53 Abs 1 S 1 Nr 3 StPO, § 53 Abs 1 S 1 Nr 3b StPO, § 53a StPO, § 55 StPO, § 160a Abs 2 StPO
    Strafbarkeit des Vaters des Amokläufers von Winnenden wegen fahrlässiger Tötung aufgrund unzureichender Sicherung von Waffen: Zeugnisverweigerungsrecht eines Krisenbetreuers wegen einer durch seine Aussage begangenen Straftat; Verwertbarkeit eines Arztberichts über einen ...

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils zum Amoklauf von Winnenden wegen Verfahrensfehlers; Rechtsfehlerhafte Einschränkung der Möglichkeit der Verteidigung zur Befragung einer für die Beweiswürdigung der Strafkammer wesentlichen Zeugin durch die Zubilligung eines ...

  • rewis.io

    Strafbarkeit des Vaters des Amokläufers von Winnenden wegen fahrlässiger Tötung aufgrund unzureichender Sicherung von Waffen: Zeugnisverweigerungsrecht eines Krisenbetreuers wegen einer durch seine Aussage begangenen Straftat; Verwertbarkeit eines Arztberichts über einen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55; StPO § 349 Abs. 4
    Aufhebung des Urteils zum Amoklauf von Winnenden wegen Verfahrensfehlers; Rechtsfehlerhafte Einschränkung der Möglichkeit der Verteidigung zur Befragung einer für die Beweiswürdigung der Strafkammer wesentlichen Zeugin durch die Zubilligung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Winnenden-Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Waffenbesitzer aufgepasst: BGH sieht grundsätzliche Möglichkeit fahrlässiger Tötung?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Grundsätzliche Möglichkeit fahrlässiger Tötung bei unzulänglicher Sicherung von Waffen und Munition

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der BGH-Beschluss zu Winnenden - am Ende ein wenig verwirrend

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Amoklauf Winnenden - Urteil wegen eines Verfahrensfehlers teilweise aufgehoben

  • focus.de (Pressemeldung, 30.04.2012)

    Urteil gegen Vater des Amokläufers: Winnenden-Prozess muss neu aufgerollt werden

  • focus.de (Pressebericht, 30.04.2012)

    Neuer Prozess gegen Vater von Winnenden-Amokläufer

  • badische-zeitung.de (Pressebericht, 02.05.2012)

    Winnenden-Prozess: Neue Chance für Vater von Tim K.

  • zvw.de (Pressebericht, 02.05.2012)

    Winnenden: Stimmen nach BGH-Urteil zu Amoklauf-Prozess

  • haufe.de (Kurzinformation)

    BGH hebt Urteil wegen fahrlässiger Tötung gegen Vater des Amokläufers von Winnenden auf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urteil wegen Amoklauf in Winnenden teilweise aufgehoben

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    BGH hebt Urteil gegen Vater des Amokläufers von Winnenden auf // Rüge der Verteidigung wurde stattgegeben

Besprechungen u.ä. (4)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    BGH hebt Urteil in der Sache "Winnenden" auf

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten ("Amoklauf von Winnenden")

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    "Amoklauf von Winnenden" - zur Fahrlässigkeitshaftung neben der volldeliktischen Vorsatztat eines anderen (Akad. Rat a.Z. Dr. Lars Berster; ZIS 2012, 628)

  • lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.09.2010)

    Amoklauf von Winnenden: Der Kampf der Justiz mit dem Vater des Täters

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 238
  • NStZ-RR 2014, 130
  • JR 2013, 34
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    Selbst eine fahrlässige Körperverletzung kann nach den Umständen des Einzelfalls noch ausreichen (vgl. BVerfG NJW 2009, 2431; vgl. auch Rieß, GA 2004, 623, 638 ff. mwN).
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 388/57

    Schutz des Zeugen - Frühere Straftat - Strafgerichtliche Verfolgung - Aussage

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    Straftaten, die erst durch die Aussage selbst begangen wurden, können ein Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen gemäß § 55 StPO nicht begründen (h.M., vgl. BGHSt 50, 318 ff.; BGH bei Dallinger, MDR 1958, 14; Ignor/Bertheau in LR-StPO, 26. Aufl., § 55 Rn. 12).
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    Bei der Anfertigung der Erklärung handelt es sich also um eine straflose Vorbereitungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81, BGHSt 31, 10 ff.; BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 565/81, JZ 1982, 434 f.).
  • BGH, 18.03.1982 - 4 StR 565/81

    Verurteilung wegen Vergewaltigung - Absprache von Zeugenaussagen mit

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    Bei der Anfertigung der Erklärung handelt es sich also um eine straflose Vorbereitungshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1982 - 2 StR 314/81, BGHSt 31, 10 ff.; BGH, Urteil vom 18. März 1982 - 4 StR 565/81, JZ 1982, 434 f.).
  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    aa) Die Strafkammer ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass nach dem Tode des Patienten die verbindliche Entscheidung über die Verwertbarkeit von ihn betreffenden ärztlichen Unterlagen nicht auf die Erben übergeht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81, NJW 1983, 2627 ff.).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    Das Ergebnis der Abwägung ist vom Revisionsgericht nur auf seine Vertretbarkeit hin zu überprüfen (vgl. BGHSt 41, 30; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 160a Rn. 18); jedoch unterliegen die der Abwägung zugrunde gelegten rechtlichen Maßstäbe revisionsrichterlicher Kontrolle.
  • BGH, 19.06.1998 - 2 StR 189/98

    Beweismäßige Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen - Sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    Der Persönlichkeitsschutz des Geheimnisinhabers (Patienten) wird durch dessen Tod in einen allgemeinen, der Abwehr von Angriffen auf die Menschenwürde dienenden Achtungsanspruch umgewandelt; dessen Schutzwirkung reicht jedenfalls weniger weit als das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Lebenden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98).
  • BGH, 15.12.2005 - 3 StR 281/04

    Auskunftsverweigerungsrecht (frühere Straftaten; Verpflichtungserklärung);

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    Straftaten, die erst durch die Aussage selbst begangen wurden, können ein Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen gemäß § 55 StPO nicht begründen (h.M., vgl. BGHSt 50, 318 ff.; BGH bei Dallinger, MDR 1958, 14; Ignor/Bertheau in LR-StPO, 26. Aufl., § 55 Rn. 12).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    Eine Straftat hat "erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 109, 279, 344; 103, 21, 34; BT-Drucks. 16/5846, S. 40).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BGH, 22.03.2012 - 1 StR 359/11
    Eine Straftat hat "erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 109, 279, 344; 103, 21, 34; BT-Drucks. 16/5846, S. 40).
  • OLG Celle, 30.09.1964 - 3 Ws 362/64
  • OLG Karlsruhe, 25.11.1992 - 2 Ss 195/92

    Falschaussage; Versuch; Unmittelbares Ansetzen; Zeuge; Vernehmung; Vereidigung

  • BayObLG, 01.04.1999 - 5St RR 49/99
  • BGH, 29.11.2021 - VI ZR 248/18

    "Kohl-Protokolle": Helmut Kohl zu früh gestorben - Witwe bekommt

    Kein Ende mit dem Tod findet hingegen die der staatlichen Gewalt in Art. 1 Abs. 1 GG auferlegte Verpflichtung, alle Menschen vor Angriffen auf die Menschenwürde zu schützen (vgl. nur Senatsurteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751 Rn. 16; BGH, Beschlüsse vom 25. April 2018 - XII ZB 414/16, NJW-RR 2018, 967 Rn. 19; vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, JR 2013, 34 Rn. 32; BVerfG, NJW 2001, 2957, 2958 f., juris Rn. 18 - Wilhelm Kaisen; BVerfGE 146, 1 Rn. 103 - parlamentarisches Fragerecht; mwN).

    Der daraus resultierende Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist aber nicht identisch mit den Schutzwirkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. nur Senatsurteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - XII ZB 20/14, NJW 2014, 3786 Rn. 31; BVerfGK 9, 83, 88, juris Rn. 25 - Blauer Engel; BVerfGK 9, 92, 95, juris Rn. 22 - postmortaler Datenschutz; BVerfG, NJW 2001, 2957, 2958 f., juris Rn. 18 - Wilhelm Kaisen; NJW 2001, 594 f., juris Rn. 8), sondern bleibt dahinter zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, JR 2013, 34 Rn. 32; vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98, NStZ 1998, 635, juris Rn. 8; BVerfG, NJW 2018, 770 Rn. 20; NJW 2001, 594, 595, juris Rn. 8).

    Denn sie verletzten den Erblasser rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, was sich schon daraus ergibt, dass der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährte Schutz nicht enger ist als derjenige des postmortalen Persönlichkeitsrechts, sondern im Gegenteil - wie gezeigt - sogar weiter reicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, JR 2013, 34 Rn. 32; vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98, NStZ 1998, 635, juris Rn. 8; BVerfG, NJW 2018, 770 Rn. 20; NJW 2001, 594, 595, juris Rn. 8).

    Eine solche Erweiterung verbietet sich schon deshalb, weil dies in der Sache auf den Schutz vor bloßen Indiskretionen hinausliefe, den nicht einmal das lebenden Menschen zukommende allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährt (vgl. Senatsurteile vom 26. November 2019 - VI ZR 12/19, NJW 2020, 770 Rn. 32; vom 10. März 1987 - VI ZR 244/85, NJW 1987, 2667, 2668, juris Rn. 15 - BND-Interna); der Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts geht aber nicht über denjenigen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hinaus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, JR 2013, 34 Rn. 32; vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98, NStZ 1998, 635, juris Rn. 8; BVerfG, NJW 2001, 594, 595, juris Rn. 8).

  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17

    Strafrechtliche Verantwortung des Betreibers einer Kommunikations- und

    Die Norm dient insbesondere dem Schutz von körperlicher Unversehrtheit und des Lebens (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22.03.2012 - 1 StR 359/11 -).

    Für die objektive Vorhersehbarkeit spricht auch der Umstand, dass bereits die unzulängliche Sicherung von Waffen und Munition unter Verstoß gegen die spezifischen waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten den Vorwurf der Fahrlässigkeit für den Eintritt von Körperverletzungs- und Todesfolgen begründen kann, die vorhersehbare Folge einer ungesicherten Verwahrung sind (BGH, Beschluss vom 22.03.2012 - 1 StR 359/11).

  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Für diese Betrachtung spricht auch, dass nach der Rechtsprechung bereits die unzulängliche Sicherung von Waffen und Munition unter Verstoß gegen die spezifischen waffenrechtlichen Aufbewahrungspflichten den Vorwurf der Fahrlässigkeit für den Eintritt solcher Erfolge begründen kann, die vorhersehbare Folge einer ungesicherten Verwahrung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22.03.2012, 1 StR 359/11 ("Winnenden"); BeckRS 2012, 9450; NStZ 2013, 238).
  • BGH, 07.08.2013 - 1 StR 156/13

    Vortäuschen einer Straftat als Straftat von auch im Einzelfall erheblicher

    Eine Straftat hat "erhebliche Bedeutung", wenn sie mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen ist, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (BTDrucks. 13/10791, S. 5; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98, BVerfGE 109, 279, 344; BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11).
  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19

    Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung;

    Schon allein das Beschaffen einer geladenen Schusswaffe für einen Überfall auf ein bekanntermaßen wehrhaftes Opfer kann aber die Vorhersehbarkeit eines tödlichen Geschehensverlaufes begründen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, StV 2013, 1 (insoweit nicht abgedruckt)).
  • BGH, 15.01.2020 - AK 64/19

    Fall Walter Lübcke: Aufhebung des Haftbefehls gegen Elmar J.

    Offenbleiben kann, ob der Beschuldigte eines Waffendelikts und ggf. einer fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, NStZ 2013, 238; LG München, Urteil vom 19. Januar 2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16, BeckRS 2018, 5795; LG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 4 KLs 608 Js 19580/17, StV 2019, 401; LK/ Laufhütte, 12. Aufl., § 222 Rn. 92; Fahl, JuS 2018, 531 ff.) dringend verdächtig ist.
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