Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.08.2012 - III-1 Vollz (Ws) 384/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28697
OLG Hamm, 28.08.2012 - III-1 Vollz (Ws) 384/12 (https://dejure.org/2012,28697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.08.2012 - III-1 Vollz (Ws) 384/12 (https://dejure.org/2012,28697)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. August 2012 - III-1 Vollz (Ws) 384/12 (https://dejure.org/2012,28697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,28697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - IV StVK 89/12
  • OLG Hamm, 28.08.2012 - III-1 Vollz (Ws) 384/12

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2012 - 1 Vollz (Ws) 384/12
    Der Betroffene meint, dass ihm ein Verpflegungsgeldsatz von 7, 23 Euro entsprechend § 50 StVollzG zustehe, da nach der Rechtsprechung des OLG Naumburg (Beschl. v. 30.11.2011 - 1 Ws 64/11) jedem Sicherungsverwahrten eine eigene Kochgelegenheit zustehe und ihm daraus ein Anspruch auf Selbstverpflegung unabhängig von § 21 S. 3 StVollzG zustehe.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 28.08.2012 - 1 Vollz (Ws) 384/12
    Im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a.- juris) ist insoweit das Ermessen eingeschränkt dahingehend, dass dem Sicherungsverwahrten die Selbstverpflegung zu gestatten ist, sofern nicht zwingende Gründe der Sicherheit in der Anstalt entgegenstehen.
  • OLG Hamm, 14.01.2014 - 1 Vollz (Ws) 580/13

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Selbstverpflegung auf Kosten der Anstalt?

    Die Art der Berechnung auf der Grundlage einer landesweiten Durchschnittsberechnung ist derzeit nicht zu beanstanden (OLG Hamm NStZ 2013, 363; LG Aachen, Beschl. v. 04.09.2013 - 33i StVK 436/13).

    Inwieweit der Betroffene die Selbstverpflegung genießen kann, hängt - wie auch bei einem Leben in Freiheit - von seinem finanziellen Potential, insbesondere von den von ihm erwirtschafteten Mitteln ab, so dass diese Handhabung gerade auch der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 04.05.2011 (2 BvR 2333/08 u.a.) geforderten Angleichung an die allgemeinen Lebensverhältnisse entspricht (OLG Hamm NStZ 2013, 363 f.).

    Ein hinreichender Abstand der Behandlung von Sicherungsverwahrten von der Behandlung von Strafgefangenen (die ebenfalls bei Selbstverpflegung nur den Zuschuss in der o.g. Höhe erhalten) wird dadurch erreicht, dass einem Sicherungsverwahrten nach § 17 SVVollzGNW die Selbstverpflegung grundsätzlich gewährt werden soll, während deren Bewilligung bei Strafgefangenen im Ermessen der Justizvollzugsanstalt steht (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 363).

  • LG Aachen, 04.09.2013 - 33i StVK 436/13

    Selbstverpflegung, Verplfegungszuschuss

    Das Land ist nicht zur Ermöglichung der Selbstverpflegung zu zusätzlichen Aufwendungen verpflichtet, wie sie aus einer Berechnung entsprechend den Sätzen für den Hafkostenbeitrags nach § 50 StVollzG folgen würde (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 28. August 2012, III - 1 Vollz (Ws) 384/12); diese Norm ist u.a. schon mangels Regelungslücke nicht anwendbar.

    Diese Berechnungsgrundlage ist durch das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 28. August 2012 (III - 1 Vollz (Ws) 384/12) anerkannt worden.

  • OLG Hamm, 23.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 181/14

    Berechnung des Verpflegungszuschusses bei Selbstversorgung in der

    Zur weiteren Begründung nahm die Strafvollstreckung Bezug auf den Senatsbeschluss vom 28.02.2012 - III - 1 Vollz (Ws) 384/12 - , in dem ausdrücklich ausgeführt sei:.
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2019 - 2 Ws 163/19

    Anforderung an Versagung der Zulassung einer Selbstverpflegung in

    Aus dem sich bereits aus der Verfassung ergebenden (dazu BVerfGE 109, 133; 128, 326) und in § 2 Abs. 3 Satz 1 JVollzGB BW V einfachgesetzlich konkretisierten Gebot, das Leben im Vollzug der Sicherungsverwahrung den allgemeinen Lebensverhältnissen im Vollzug anzupassen, wobei Beschränkungen auf das notwendige Maß zu beschränken sind (§ 4 Abs. 2 JVollzGB BW V), lässt sich jedoch ableiten, dass eine Versagung der Zulassung zur Selbstverpflegung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn die in § 19 Abs. 2 Satz 1 JVollzGB BW V normierten Versagungsgründe "Sicherheit" oder "schwerwiegende Gründe der Ordnung der Justizvollzugsanstalt", die als unbestimmte Rechtsbegriffe der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegen (allgemein: Arloth/Krä a.a.O., § 115 StVollzG Rn. 16; Spaniol in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Teil IV § 115 StVollzG Rn. 29 m.w.N.), vorliegen (vgl. OLG Hamm NStZ 2013, 363).
  • OLG Koblenz, 04.02.2015 - 2 Ws 550/14

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Bewilligung von Selbstverpflegung für

    Für die inhalts- und wortgleiche Vorschrift des § 21 StVollzG war in Rechtsprechung und Lehre unumstritten, dass die Bewilligung von Selbstverpflegung für Strafgefangene im Ermessen der Justizvollzugsanstalt steht (vgl. OLG Hamm, 1 Vollz [Ws] 384/12 v. 28.8.2012 - NStZ 2013, 363 ; Callies/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. § 21 Rn. 4; Arloth, StVollzG, 3. Aufl. § 21 Rn. 3; Kellermann, in AK-StVollzG, 4. Aufl. § 21 Rn. 44; vgl. hierzu auch Köhne, Eigene Ernährung im Strafvollzug, NStZ 2004, 607 ff.).
  • KG, 11.12.2015 - 5 Ws 119/15

    Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gestattung einer

    Aus diesen Regelungen folgt, dass das Ermessen der Anstalt dahin eingeschränkt ist, einem Untergebrachten die Selbstversorgung auf eigene Kosten zu gestatten, sofern nicht therapeutische Gesichtspunkte, der Zweck der Unterbringung oder die Sicherheit der Anstalt entgegenstehen (vgl. hierzu auch OLG Hamm, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 1 Vollz (Ws) 260/15 - juris Rz. 14; vom 28. August 2012 - 1 Vollz (Ws) 384/12 - juris Rz. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht