Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.05.2012

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   BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11   

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https://dejure.org/2011,11061
BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11 (https://dejure.org/2011,11061)
BGH, Entscheidung vom 08.06.2011 - 3 StR 115/11 (https://dejure.org/2011,11061)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - 3 StR 115/11 (https://dejure.org/2011,11061)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 267 Abs. 3 StPO; § 266 StGB
    Betrug (Vermögensschaden; schadensgleiche Vermögensgefährdung; Prozessrisiko beim gutgläubiger Erwerb: Makeltheorie; Urteilsgründe); Untreue; Bestimmtheitsgrundsatz

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug: Feststellung des Vermögensschadens; gutgläubiger Eigentumserwerbs des getäuschten Käufers

  • Wolters Kluwer

    Bei einem Schuldspruch wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung sind Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens notwendig; Folgen des Fehlens von Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens ...

  • rewis.io

    Betrug: Feststellung des Vermögensschadens; gutgläubiger Eigentumserwerbs des getäuschten Käufers

  • ra.de
  • rewis.io

    Betrug: Feststellung des Vermögensschadens; gutgläubiger Eigentumserwerbs des getäuschten Käufers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1; StPO § 101 Abs. 7 S. 2 bis 4
    Bei einem Schuldspruch wegen Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung sind Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens notwendig; Folgen des Fehlens von Feststellungen hinsichtlich Art und Höhe des entstandenen Schadens ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Das Bestimmtheitsgebot verlangt eigenständige Feststellungen zum Vermögensschaden - Ein Prozessrisiko als Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB muss konkret beziffert werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 162 (Ls.)
  • NStZ 2013, 37
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.05.1966 - VIII ZR 60/64

    Grobe Fahrlässigkeit beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges - Ankauf eines

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11
    Dazu, insbesondere zu den Voraussetzungen des § 932 Abs. 2 BGB unter besonderer Berücksichtigung des Gutglaubenserwerbs von Kraftfahrzeugen bei Vorlage unechter Zulassungsbescheinigungen (BGH, Urteil vom 23. Mai 1966 - VIII ZR 60/64, BB 1966, 720 f.; OLG München, Urteil vom 26. Mai 2011 - 23 U 434/11, juris Rn. 20 ff.; MünchKomm-BGB/Oechsler, 5. Aufl., § 932 Rn. 56), legt das Landgericht nichts dar.
  • BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11
    Aufgrund der unzureichenden Feststellungen unterliegt das landgerichtliche Urteil der Aufhebung, soweit es die Angeklagte betrifft, ohne dass es noch auf die Rügen der Revision betreffend die Anwendung der § 17 Abs. 2, § 8 Abs. 2 Satz 1 JGG und den Angriff gegen die der Revision unterliegende (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62 Rn. 7 ff.) Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO ankäme.
  • BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11
    Von der Aufhebung nicht betroffen ist die in den Gründen des landgerichtlichen Urteils enthaltene Entscheidung nach § 101 Abs. 7 Satz 2 bis 4 StPO, die einer Überprüfung lediglich auf sofortige Beschwerde zugänglich (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 4 StR 188/09, BGHSt 54, 30 ff.) und nicht Gegenstand der Revision der Angeklagten ist.
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann dieser nicht deswegen bestehen bleiben, weil bei den Käufern auch im Falle ihres gutgläubigen Eigentumserwerbs wegen des nicht unerheblichen Prozessrisikos jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung ein Betrugsschaden eingetreten sei (BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230 f.).
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 525/02

    Betrug (Vermögensschaden - schadensgleiche Vermögensgefährdung; nicht

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11
    Entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts kann dieser nicht deswegen bestehen bleiben, weil bei den Käufern auch im Falle ihres gutgläubigen Eigentumserwerbs wegen des nicht unerheblichen Prozessrisikos jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung ein Betrugsschaden eingetreten sei (BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230 f.).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11
    Von einfach gelagerten und eindeutigen Fallgestaltungen abgesehen bedeutet dies, dass der Schaden der Höhe nach zu beziffern und seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 211 f.).
  • OLG München, 26.05.2011 - 23 U 434/11

    Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs: Gutgläubiger Eigentumserwerb an einem

    Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 3 StR 115/11
    Dazu, insbesondere zu den Voraussetzungen des § 932 Abs. 2 BGB unter besonderer Berücksichtigung des Gutglaubenserwerbs von Kraftfahrzeugen bei Vorlage unechter Zulassungsbescheinigungen (BGH, Urteil vom 23. Mai 1966 - VIII ZR 60/64, BB 1966, 720 f.; OLG München, Urteil vom 26. Mai 2011 - 23 U 434/11, juris Rn. 20 ff.; MünchKomm-BGB/Oechsler, 5. Aufl., § 932 Rn. 56), legt das Landgericht nichts dar.
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    b) Um eine tragfähige Aussage zur Stoffgleichheit zwischen dem vom Opfer erlittenen Vermögensschaden und dem vom Täter erstrebten rechtswidrigen Vermögensvorteil zu treffen, bedarf es der Feststellung des Vermögensschadens (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, DAR 2013, 159 Rn. 7).
  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 337/14

    Vortäuschen einer Straftat (falsche Darstellung einer tatsächlich begangenen Tat:

    Im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG ist der Vermögensschaden - auch in Fällen schadensgleicher Vermögensgefährdung - der Höhe nach zu beziffern; zudem ist seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37; BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 und 2 BvR 1857/10 Rn. 176, BVerfGE 130, 1 sowie betreffend den Straftatbestand der Untreue BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09 und 2 BvR 491/09 Rn. 151, BVerfGE 126, 170, 211 f.).

    Sie konnte gleichwohl das Eigentum unter den Voraussetzungen des § 932 BGB gutgläubig vom Nichtberechtigten erwerben, weil das Fahrzeug nicht im Sinne des § 935 BGB abhandengekommen war (vgl. zum gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen unter Vorlage gefälschter Zulassungsbescheinigungen BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 23. Mai 1966 - VIII ZR 60/64, BB 1966, 720 f.; OLG München, Urteil vom 26. Mai 2011 - 23 U 434/11, juris Rn. 20 ff.; MüKo-BGB/Oechsler BGB, 6. Aufl., § 932 Rn. 56).

    (b) Der Senat verkennt dabei nicht, dass das Prozessrisiko, nach gutgläubigem Erwerb einer Sache von dem vorherigen Eigentümer auf Herausgabe verklagt zu werden, regelmäßig nicht zur vollständigen Entwertung der Eigentümerposition und damit zu einer schadensgleichen Vermögensgefährdung in diesem Umfang führt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37; Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, JR 1990, 517, 518; Beschluss vom 15. Januar 2003 - 5 StR 525/02, wistra 2003, 230; Begemeier/Wölfel, JuS 2015, 307, 309).

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Von einfach gelagerten und eindeutigen Fallgestaltungen abgesehen, bedeutet dies, dass der Schaden der Höhe nach zu beziffern und seine Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darzulegen ist (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08 u.a., BVerfGE 126, 170, 211 f.; BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75).
  • BGH, 20.09.2016 - 2 StR 497/15

    Betrug durch Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

    Zwar kann ein nicht unerhebliches Prozessrisiko unter dem Gesichtspunkt der schadensgleichen Vermögensgefährdung einen Betrugsschaden begründen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 1 StR 52/90, BGHGR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 24; Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75 mwN).

    Weder ist ersichtlich, nach welchen wirtschaftlich nachvollziehbaren Maßstäben ein bezifferbarer Vermögensschaden allein in dem Bestehen eines - hier zudem nicht ohne Weiteres ersichtlichen, jedenfalls nicht näher festgestellten - zivilrechtlichen Prozessrisikos liegen kann, noch werden Parameter für die Berechnung der Höhe eines solchen Schadens erkennbar (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75).

  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 479/18

    Betrug (Vermögensschaden; keine Kompensation der Kaufpreiszahlung durch faktische

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung kommt der bloß faktischen Ermöglichung einer unrechtmäßigen Nutzung - wie in Fällen des Verkaufs gestohlener Ware, an der kein gutgläubiger Erwerb möglich ist - kein die Kaufpreiszahlung kompensierender Gegenwert zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11 Rn. 6 und vom 13. September 2017 - 4 StR 88/17 Rn. 25).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 364/19

    Einziehung von Wertersatz gegenüber dem Tatbeteiligten als zulässig mit der

    Ein Schaden in Höhe der von den Käufern jeweils übergebenen Bargeldbeträge liegt nur vor, wenn diese im Gegenzug kein Eigentum an den Pkw erlangten (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, BGHR § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 75 Rn. 6).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    Zur Frage, ob die Geschädigte Eigentum an dem Fahrzeug erlangt hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, NStZ 2013, 37 f.), verhält sich das Urteil nicht.
  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11

    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das

    Dem steht auch nicht die - in gleicher Weise für das Merkmal des Vermögensschadens nach § 263 Abs. 1 StGB relevante (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Juni 2011 - 3 StR 115/11, wistra 2011, 387 Rn. 7) - neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vermögensnachteil i.S. des § 266 StGB (BVerfGE 126, 170, 205 ff.) entgegen, soweit sich der Gefährdungsschaden hinreichend konkret beziffern lässt (BVerfG aaO 211 f.).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 341/22

    Banden- und gewerbsmäßige Urkundenfälschung (Mittäterschaft: kein eigenhändiges

    (b) Der Gesamtheit der Urteilsgründe ist auch nicht zu entnehmen, dass dem Erwerber ein Schaden in Höhe des Kaufpreises entstanden ist, weil er das Eigentum an dem Fahrzeug nicht gutgläubig erworben hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 ? 3 StR 115/11, juris Rn. 7; vom 21. Mai 2019 ? 4 StR 567/18, juris).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

    Die vom Bundesverfassungsgericht zur Untreue formulierten Grundsätze (BVerfG NJW 2010, 3209) gelten dabei auch für die Schadensfeststellung beim Betrug gem. § 263 StGB (BGH, Beschluss vom 08.06.2011 - 3 StR 115/11 - Rn. 7; zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 30.06.2016 - 4 RVs 58/16

    Betrug; Untreue; Schuldspruchberichtigung durch das Revisionsgericht

  • LG Hof, 25.05.2022 - 32 O 50/22

    Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit

  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 546/19

    Betrug (Vermögensschaden bei gutgläubigem Erwerb)

  • BGH, 21.05.2019 - 4 StR 567/18

    Vermögensschaden des Käufers eines Kraftfahrzeugs bei Nichterwerb des Eigentums

  • LG Stuttgart, 25.09.2020 - 19 O 118/20

    Schadensersatzprozess wegen des Erwerbs eines Gebrauchtfahrzeugs nach

  • BGH, 21.05.2019 - 4 StR 574/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Verurteilung

  • LG Paderborn, 26.05.2021 - 8 KLs 18/20
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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,5459
BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,5459)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2012 - 3 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,5459)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 3 StR 98/12 (https://dejure.org/2012,5459)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 64 StGB
    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (Abgrenzung zum offenen Mitsichführen); erforderlicher Grad des Feststehens der Voraussetzungen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 1 StGB
    Schwerer Raub: Begriff des Verwendens eines anderen gefährlichen Werkzeugs

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei sichtbarem Mitsichführen eines Messers; Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Raubes durch Mitsichführen eines Messers beim Raub des Geldes einer Kasse in einer ...

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Begriff des Verwendens eines anderen gefährlichen Werkzeugs

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StPO § 354 Abs. 1
    Voraussetzungen für Vorliegen eines gefährlichen Werkzeugs i.S.v. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei sichtbarem Mitsichführen eines Messers; Anforderungen an das Vorliegen eines besonders schweren Raubes durch Mitsichführen eines Messers beim Raub des Geldes einer Kasse in einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 37
  • StV 2013, 444
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    b) Diese Feststellungen belegen nicht die Verwendung eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, die allein in dem Einsatz des Messers, aber nicht des ungeladenen Revolvers gelegen haben könnte (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 1 StR 429/99, BGHSt 45, 249, 250 f.).
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295) sicher feststehen; eine "hohe Wahrscheinlichkeit" genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    Das Landgericht hat nicht beachtet, dass eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nur in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen des § 64 StGB im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGH, Beschluss vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01, NStZ-RR 2001, 295) sicher feststehen; eine "hohe Wahrscheinlichkeit" genügt nicht (BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 556/09

    Schwerer Raub (Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs; Drohung; Versuch;

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    Kein Verwenden ist dagegen das bloße Mitsichführen, und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen geschieht (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 9 mwN).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das

    Auszug aus BGH, 08.05.2012 - 3 StR 98/12
    aa) Eine Waffe oder - wie hier - ein Messer als ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bei der Tat verwendet, wenn es der Täter als Raubmittel oder Mittel der räuberischen Erpressung zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des gefährlichen Werkzeugs wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153 mwN).
  • BGH, 12.02.2015 - 1 StR 444/14

    Besonders schwerer Raub (konkludente Drohung mit einem empfindlichen Übel für

    Kein Verwenden ist das bloße Mitsichführen des gefährlichen Werkzeugs und zwar grundsätzlich auch dann nicht, wenn es offen erfolgt (BGH, Urteile vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, StV 2008, 470; und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Maßgeblich sind insofern die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung vor dem Tatrichter (BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12).
  • BGH, 12.07.2016 - 3 StR 157/16

    Besonders schwerer Raub (im Zeitpunkt der Begründung des Wegnahmevorsatzes

    Eine Waffe wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet', wenn der Täter sie als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt, das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und dadurch in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschüsse vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, StV 2012, 153; vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, NStZ 2013, 37).
  • BGH, 24.10.2019 - 4 StR 473/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Ablehnung der

    Die Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) ist im Ergebnis rechtsfehlerfrei, weil jedenfalls ein Hang des Angeklagten, alkoholische Getränke oder berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, nicht sicher festgestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 3 StR 98/12, juris Rn. 12 mwN).
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