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   BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12   

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BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12 (https://dejure.org/2012,30665)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2012 - 1 StR 317/12 (https://dejure.org/2012,30665)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2012 - 1 StR 317/12 (https://dejure.org/2012,30665)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 21 StGB
    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und Schätzung; erforderliche Berechnungsdarstellung); nemo-tenetur- Grundsatz; verminderte Schuldfähigkeit

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 149 AO, § 162 AO, § 370 AO
    Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen: Tatvollendung mit Bekanntgabe des Schätzungsbescheides; Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens vor Bekanntgabe des Schätzungsbescheides

  • Wolters Kluwer

    Tatvollendung der Steuerhinterziehung bei korrekt oder zu hoch angesetzten Schätzungsbescheiden

  • rewis.io

    Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen: Tatvollendung mit Bekanntgabe des Schätzungsbescheides; Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens vor Bekanntgabe des Schätzungsbescheides

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1
    Tatvollendung der Steuerhinterziehung bei korrekt oder zu hoch angesetzten Schätzungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 410
  • NStZ-RR 2015, 167
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BayObLG, 09.11.2000 - 4St RR 126/00

    Einkommensteuerverkürzung

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    Wird die Steuer in dem Schätzungsbescheid hingegen richtig oder zu hoch festgesetzt, so kann die Tat nicht mehr vollendet werden, da kein Verkürzungserfolg mehr eintritt (vgl. Schmitz/Wulf in MüKoStGB, § 370 AO Rn. 102 mwN; BayObLG, Beschluss vom 9. November 2000 - 4 St RR 126/00, wistra 2001, 194).

    Aus den oben dargelegten Gründen können sich bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern Schätzungsbescheide je nach Fallgestaltung auf die Tatvollendung, darüber hinaus auch auf die Höhe des Verkürzungsbetrages (vgl. BayObLG, Beschluss vom 9. November 2000 - 4 St RR 126/00, wistra 2001, 194) auswirken.

  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    Dies ist jedoch mit Blick auf das in Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verankerte Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung ("nemo tenetur se ipsum accusare"; vgl. hierzu BVerfGE 56, 37, 41 f., NJW 1981, 1431) für die strafrechtliche Bewertung von Belang: Mit einer entsprechenden Bekanntgabe der Erweiterung des Ermittlungsverfahrens wäre nämlich die strafbewehrte Pflicht entfallen, die Einkommen- beziehungsweise Gewerbesteuererklärung für diesen Veranlagungszeitraum noch abzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08, NStZ-RR 2009, 340 und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 540/01, wistra 2002, 150; zusammenfassend Jäger in Klein, AO, 11. Aufl., § 393 Rn. 32).
  • BGH, 13.07.2011 - 1 StR 154/11

    Anforderung an die Urteilsgründe einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    Der Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Besteuerungsgrundlagen neu festzustellen (zu den Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11).
  • BGH, 22.05.2012 - 1 StR 103/12

    BGH hebt Bewährungsstrafen wegen Schmuggels in Millionenhöhe auf

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    Soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen durch Bezugnahmen ersetzt werden, fehlt es - mit Ausnahme des in § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO geregelten Falles - verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und sachlich - rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Engelhardt in KK - StPO, 6. Aufl., § 267 Rn. 3 mwN; siehe auch BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - 1 StR 103/12).
  • BGH, 19.01.2011 - 1 StR 640/10

    Vollendung der Steuerhinterziehung bei Fälligkeitssteuern und

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    c) Die Schuldsprüche konnten auch nicht unter dem Gesichtspunkt aufrechterhalten bleiben, dass die Taten bereits vor Erlass der Schätzungsbescheide vollendet waren, da die dann erforderlichen Feststellungen ebenfalls fehlen (zur Tatvollendung bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 77 und vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98, NStZ-RR 1999, 218; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    c) Die Schuldsprüche konnten auch nicht unter dem Gesichtspunkt aufrechterhalten bleiben, dass die Taten bereits vor Erlass der Schätzungsbescheide vollendet waren, da die dann erforderlichen Feststellungen ebenfalls fehlen (zur Tatvollendung bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, Rn. 77 und vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98, NStZ-RR 1999, 218; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10).
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 665/08

    Verfahrensvoraussetzung der wirksamen Anklageschrift und des wirksamen

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    Dies ist jedoch mit Blick auf das in Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verankerte Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung ("nemo tenetur se ipsum accusare"; vgl. hierzu BVerfGE 56, 37, 41 f., NJW 1981, 1431) für die strafrechtliche Bewertung von Belang: Mit einer entsprechenden Bekanntgabe der Erweiterung des Ermittlungsverfahrens wäre nämlich die strafbewehrte Pflicht entfallen, die Einkommen- beziehungsweise Gewerbesteuererklärung für diesen Veranlagungszeitraum noch abzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08, NStZ-RR 2009, 340 und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 540/01, wistra 2002, 150; zusammenfassend Jäger in Klein, AO, 11. Aufl., § 393 Rn. 32).
  • BGH, 12.05.2009 - 1 StR 718/08

    Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    Der Tatrichter wird Gelegenheit haben, die Besteuerungsgrundlagen neu festzustellen (zu den Anforderungen an die Feststellung und die Beweiswürdigung von Besteuerungsgrundlagen vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2009 1 StR 718/08, NJW 2009, 2546; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 1 StR 154/11).
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    Dies liegt bei einem jahrelang systematisch auf die Vertuschung steuerrechtlich erheblicher Tatsachen angelegten System in der Regel fern (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979 ) und kann nicht - wie geschehen - allein mit dem nicht näher ausgeführten Hinweis auf Einsamkeit und die Fixierung auf eine Hauterkrankung und deren Behandlung durch Ayurveda tragfähig begründet werden.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
    Nach § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil aus sich heraus verständlich sein (st.Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304 und Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22 und vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 471/81, BGHSt 30, 225).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

    Steuerhinterziehung; Unzumutbarkeit; Nemo-tenetur-Grundsatz; Suspendierung der

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02

    Strafrahmenwahl beim Versuch (Gesamtschau der Tatumstände; Verwendung von

  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 500/98

    Vollendung der Steuerhinterziehung

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95

    Bezugnahmen im Urteil - Verständlichkeit

  • BGH, 29.08.1986 - 3 StR 279/86

    Neu ergangene Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der

  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RVs 253/16

    Erfüllung des objektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Anders ist dies nur, wenn - anders als im vorliegenden Fall - bereits vor Beendigung der Veranlagungsarbeiten ein Schätzungsbescheid ergangen ist, in dem die Steuer unzutreffend niedrig festgesetzt worden ist (BGH, Beschl. v. 22.08.2012 - 1 StR 317/12 - = wistra 2013, 65).
  • KG, 08.04.2014 - 121 Ss 25/14

    Strafbarkeit von Falschangaben des GmbH-Geschäftsführers gegenüber dem

    Bezugnahmen gefährden den Bestand des Urteils nur dann nicht, wenn die Urteilsgründe alle erforderlichen Feststellungen selbst enthalten und keine Unklarheiten entstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1979 - 1 StR 526/79 - Beschluss vom 22. August 2012 - 1 StR 317/12 Rn 21 - Velten in SK StPO 4. Aufl., § 267 Rdn. 12).
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher

    Dann wäre vor den Tatvollendungszeitpunkten im September und Oktober 2016 sowie September und Oktober 2017 wegen des Verbots des Zwangs zur Selbstbelastung die Strafbewehrung der Pflicht entfallen, die Gewerbe- und Einkommensteuererklärungen für diese Veranlagungszeiträume noch abzugeben; in diesem Falle wäre der Angeklagte insoweit nur wegen Versuchs (§ 370 Abs. 2 AO) zu bestrafen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 10. August 2017 - 1 StR 573/16 Rn. 18; vom 22. August 2012 - 1 StR 317/12 Rn. 17; vom 27. Mai 2009 - 1 StR 665/08 Rn. 9 und vom 23. Januar 2002 - 5 StR 540/01 Rn. 6, 9, 11, BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 3).
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 457/20

    Grundsätze der Strafzumessung (grundsätzliche keine bestimmende Berücksichtigung

    Die Urteilsgründe müssen klar, geschlossen, erschöpfend und aus sich heraus verständlich sein (BGH, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 StR 317/12, NStZ 2013, 410; Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05, StV 2006, 118; Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; Urteil vom 13. Oktober 1981 - 1 StR 471/81, BGHSt 30, 225, 227).
  • BGH, 06.04.2021 - 1 StR 60/21

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Festsetzungssteuern durch Unterlassen:

    Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) ist die Tat in dem Zeitpunkt vollendet, in dem ein Schätzungsbescheid mit zu niedrigen Festsetzungen bekannt gegeben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 StR 317/12 -, juris Rn. 14) oder wenn zuvor die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 -, juris Rn. 77 mwN).
  • FG Köln, 16.07.2020 - 13 K 2376/19

    Rechtmäßige Steuerfestsetzung bei einem Schätzungsbescheid

    Hat das Finanzamt die Steuer zu niedrig festgesetzt, ist die Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen, soweit die Tat nicht bereits zuvor vollendet war, mit der Bekanntgabe des Schätzungsbescheides vollendet (vgl. z.B. BGH-Beschluss vom 22. August 2012 1 StR 317/12, wistra 2013, 65).
  • FG Düsseldorf, 13.06.2022 - 8 K 45/19

    Geschäftsführerhaftung: Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist - Bindungswirkung

    Sind bei der Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen die Taten nicht bereits zuvor vollendet, so tritt mit der Bekanntgabe des Schätzungsbescheides, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wird, Tatvollendung ein (Bundesgerichtshof --BGH-- Beschluss vom 22.08.2012 1 StR 317/12, BFH/NV 2013, 175, Rz 14).
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