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   BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12   

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https://dejure.org/2012,30549
BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12 (https://dejure.org/2012,30549)
BGH, Entscheidung vom 21.08.2012 - 2 StR 277/12 (https://dejure.org/2012,30549)
BGH, Entscheidung vom 21. August 2012 - 2 StR 277/12 (https://dejure.org/2012,30549)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Voraussetzungen der Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (sukzessive Auffüllung eines Drogenvorrats)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bewertungseinheit bei Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Ansehens der Handlungen eines Käufers von Rauschgift als eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit bei wiederholten Rauschgifterwerb zum Weiterverkauf in Kleinmengen

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bewertungseinheit bei Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Möglichkeit des Ansehens der Handlungen eines Käufers von Rauschgift als eine Tat im Sinne einer Bewertungseinheit bei wiederholten Rauschgifterwerb zum Weiterverkauf in Kleinmengen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bewertungseinheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 48
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00

    Bildung einer Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12
    Deshalb führt auch das wiederholte Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats nicht zur Verklammerung der Erwerbsakte zu einer Bewertungseinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, NStZ 2000, 540 f.).
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 491/01

    Bewertungseinheiten; unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12
    Auf die Zahl der Einzelverkäufe kommt es hier nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 491/01, NJW 2002, 1810 f.).
  • BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit);

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12
    Alleine der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen verbindet die hierauf bezogenen Handlungen nicht zu einer Tat des unerlaubten Handeltreibens (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470).
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 21.08.2012 - 2 StR 277/12
    Dies gilt selbst dann, wenn die einzelnen Portionen von einem Lieferanten erworben werden, der sie seinerseits aus einem einheitlichen Vorrat entnommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 587/09, NStZ-RR 2011, 25, 26).
  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 287/18

    Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Bewertungseinheit bei

    b) Im Ausgangspunkt ebenfalls zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass das wiederholte Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats grundsätzlich nicht zur Verklammerung der Erwerbsakte zu einer Bewertungseinheit führt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. August 2012 - 2 StR 277/12, NStZ 2013, 48, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Die vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zwischenzeitlich vertretene sogenannte "Silotheorie" (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 4 [offengelassen] und 9), hat sich nicht durchgesetzt (Weber BtMG Vorbem. Zu § 29 Rn. 627; Winkler NStZ 2001, 301; Winkler NStZ 2002, 191) und wurde inzwischen vom 2. Strafsenat insgesamt aufgegeben (Weber aaO; BGH NStZ 2013, 48; Schmidt NJW 2013, 2865).
  • BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Herkunft der im Pkw, in der Wohnung und im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet im Übrigen allein der Umstand, dass der Angeklagte aus mehreren selbständigen Einkäufen stammende Betäubungsmittel zeitgleich bei sich gelagert hat, keine Bewertungseinheit und wäre nicht geeignet, die selbständigen Taten des Handeltreibens zu Tateinheit zu verklammern (vgl. Senat, Beschluss vom 21. August 2012 - 2 StR 277/12, NStZ 2013, 48; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 316 mwN).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    a) Zwar führt grundsätzlich weder das wiederholte Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrats zu einer Verklammerung der Erwerbsakte zu einer Bewertungseinheit (vgl. Senat, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - 2 StR 287/18, NStZ 2020, 227; vom 21. August 2012 - 2 StR 277/12, NStZ 2013, 48) noch verbindet allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen die hierauf bezogenen Handlungen zu einer Tat des Handeltreibens (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470; BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42; vom 3. September 2019 - 1 StR 300/19, Rn. 10 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2019 - 1 OLG 2 Ss 63/19

    Prozessgegenstand im Urteilszeitpunkt maßgeblich für Zuständigkeit des

    Allein der gleichzeitige Besitz mehrerer Drogenmengen verbindet die hierauf bezogenen Handlungen auch nicht zu einer einheitlichen Tat des unerlaubten Handeltreibens, weshalb auch das wiederholte Auffüllen eines Betäubungsmittelvorrates nicht zur Verklammerung der Erwerbsakte zu einer Bewertungseinheit führt (st. Rspr., vgl. BGH Beschluss vom 21.08.2012 - 2 StR 277/12, NStZ 2013, 48; Urteil vom 21.04.2016 - 1 StR 629/15, juris Rn. 34; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl. 2019, § 29 Rn. 316 jew. m.w.N.).
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