Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.05.2013

Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13   

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BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13 (https://dejure.org/2013,12908)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2013 - 4 StR 121/13 (https://dejure.org/2013,12908)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 (https://dejure.org/2013,12908)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 44 Abs. 1 StPO; § 45 StPO; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO
    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Voraussetzungen: Angabe des Zeitpunkts, zu dem das Fristwahrungshindernis entfallen ist); Belehrungspflichten (Zeitpunkt; Beschuldigter)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 273 Abs 1a S 3 StPO, § 257c StPO, § 344 StPO
    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen fehlendem Negativattest über Verständigungsgespräche

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer weiteren Verfahrensrüge

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Verfahrensrüge wegen fehlendem Negativattest über Verständigungsgespräche

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 273 Abs. 1a S. 3; StPO § 44 S. 1
    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung einer weiteren Verfahrensrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn schon (nachgeholte) Verfahrensrüge, denn schon = dann muss es aber auch passen…

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Armer Täter? Wenn der Erfolg der eigenen Tat schockiert...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 541
  • StV 2013, 612
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Ob hier im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Verständigungsgesetzes (BVerfG, NJW 2013, 1058 ff.) eine besondere Verfahrenslage gegeben ist, bei der ausnahmsweise zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung zur Nachholung einer Verfahrensrüge in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, wistra 1993, 347, zur Wiedereinsetzung bei Änderung der Rechtsprechung), bedarf keiner Entscheidung.

    Es kann somit sicher ausgeschlossen werden, dass das Urteil auf eine gesetzwidrige "informelle" Absprache oder diesbezügliche Gesprächsbemühungen zurückgeht (BVerfG, NJW 2013, 1058, 1067).

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Eine Fristversäumung liegt nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger mit der Sachrüge und mehreren Verfahrensrügen fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, Rn. 1; vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 411/11, Rn. 2).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Ob hier im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 zur Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften des Verständigungsgesetzes (BVerfG, NJW 2013, 1058 ff.) eine besondere Verfahrenslage gegeben ist, bei der ausnahmsweise zur Wahrung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Wiedereinsetzung zur Nachholung einer Verfahrensrüge in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. September 1993 - 5 StR 162/93, wistra 1993, 347, zur Wiedereinsetzung bei Änderung der Rechtsprechung), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 6/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (aufgrund Formmangels unzulässige

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Eine Fristversäumung liegt nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger mit der Sachrüge und mehreren Verfahrensrügen fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, Rn. 1; vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 411/11, Rn. 2).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 260/08

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Revision (Einsicht in das

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Denn das Wiedereinsetzungsgesuch entspricht nicht den Anforderungen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, die auch bei der Nachholung von Verfahrensrügen zu beachten sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2008 - 3 StR 173/08, NStZ-RR 2008, 282, 283, und vom 27. August 2008 - 2 StR 260/08, NStZ 2009, 173 f.; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 44 Rn. 7a).
  • BGH, 11.05.2010 - 4 StR 117/10

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Rüge einer unzulässigen Tatprovokation;

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Eine Fristversäumung liegt nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger mit der Sachrüge und mehreren Verfahrensrügen fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, Rn. 1; vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 411/11, Rn. 2).
  • BGH, 04.08.2010 - 2 StR 365/10

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Damit die Einhaltung der Wochenfrist überprüft werden kann, bedarf es zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs in den Fällen, in denen dies nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, der Mitteilung, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2008 - 2 StR 365/10, Rn. 3; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 77/11, Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 77/11

    Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag (Darlegung des Zeitpunktes, an dem das

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Damit die Einhaltung der Wochenfrist überprüft werden kann, bedarf es zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs in den Fällen, in denen dies nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, der Mitteilung, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2008 - 2 StR 365/10, Rn. 3; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 77/11, Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).
  • BGH, 08.12.2011 - 4 StR 430/11

    Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zurechnung von

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Damit die Einhaltung der Wochenfrist überprüft werden kann, bedarf es zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs in den Fällen, in denen dies nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, der Mitteilung, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2008 - 2 StR 365/10, Rn. 3; vom 11. Mai 2011 - 2 StR 77/11, Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, 277).
  • BGH, 28.12.2011 - 2 StR 411/11

    Unzulässige erneute Anordnung einer Maßregel und der Einziehung (Rechtskraft)

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - 4 StR 121/13
    Eine Fristversäumung liegt nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger mit der Sachrüge und mehreren Verfahrensrügen fristgerecht begründet worden ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51, BGHSt 1, 44; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, StV 2008, 394; vom 11. Mai 2010 - 4 StR 117/10, Rn. 1; vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 411/11, Rn. 2).
  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 173/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge

  • BGH, 25.02.2015 - 5 StR 258/13

    Fehlende Mitteilung über Erörterungen vor der Hauptverhandlung

    Dies kann auszuschließen sein, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, "in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand" (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG, NJW 2014, 3504, 3506; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541, vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724, vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115 und vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NJW 2015, 266, 267).
  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Zwar führt das Bundesverfassungsgericht - ohne auf den entgegenstehenden Wortlaut des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO einzugehen - aus, wenn zweifelsfrei feststehe, dass überhaupt keine Verständigungsgespräche stattgefunden haben, könne ausnahmsweise (lediglich) ein Beruhen des Urteils auf dem Unterbleiben einer Mitteilung nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ausgeschlossen werden (BVerfG aaO, S. 1067 Rn. 98; so auch in einem obiter dictum BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13).
  • BVerfG, 09.12.2015 - 2 BvR 1043/15

    Absprachen im Strafverfahren (Verfahrensverständigung; Recht auf ein faires

    Ihnen obliegt etwa die Entscheidung, dass die Revision konkret und im Einzelnen mitteilen muss, welche Kenntnisse sie - gegebenenfalls nach zumutbarer Einholung von Auskünften beim Instanzverteidiger (vgl. BVerfGK 6, 235 ) - von einer derartigen Absprache hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, NStZ 2013, S. 541; BGHSt 56, 3 ; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 1 StR 579/14 - NStZ 2015, S. 657 zu § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO).
  • OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13

    Notwendige Verteidigung: Erörterung einer Verständigung über das Verfahren

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013 (2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - NJW 2013, 1058) und zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt: BGH, Urt. v. 3. September 2013 - 5 StR 318/13 -, juris; Urt. v. 7. August 2013 - 5 StR 253/13, juris; Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13 -, juris; Urt. v. 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -, juris; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 - juris; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, juris; Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13 -, juris; Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12 -, juris; Beschluss vom 06. März 2013 - 5 StR 423/12 -, BGHSt 58, 184-192; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 -, juris; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris) zeigen überdeutlich, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, die die strafprozessuale Verständigung regeln, selbst für Berufsrichter äußerst kompliziert und fehleranfällig ist.
  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 448/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Begründung des Antrags: Zeitpunkt des

    Der innerhalb der Wochenfrist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO anzubringende und zu begründende Wiedereinsetzungsantrag muss nicht nur Angaben zur versäumten Frist und zum Hinderungsgrund, sondern auch zum Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses enthalten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1991 - 1 StR 737/90, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7; vom 13. September 2005 - 4 StR 399/05, NStZ 2006, 54 f.; vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541).
  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung;

    Dies ist dann auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541; Beschluss vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13, BGH NStZ 2013, 724; Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 523/13, NStZ-RR 2014, 115).
  • BGH, 03.09.2013 - 1 StR 237/13

    Mitteilungspflicht über die Erörterung einer Verständigung (keine Vorschrift zur

    c) Da somit zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand, schließt der Senat ein Beruhen des Urteils auf dem Umstand aus, dass der Kammervorsitzende in der Hauptverhandlung nicht öffentlich mitgeteilt hat, ob Erörterungen im Sinne des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO stattgefunden haben (zum Ausschluss des Beruhens in solchen Fällen vgl. BVerfG, aaO, Rn. 98 und OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 32 Ss 87/11, Rn. 11, 13, StV 2012, 394, 395 f.; in den Fällen eines fehlenden Negativattests gemäß § 273 Abs. 1a Satz 3 StPO vgl. BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13).
  • KG, 10.01.2014 - 161 Ss 132/13

    Zu den Mitteilungs- und Protokollierungspflichten im Hinblick auf Gespräche, die

    Der Senat merkt lediglich an, dass der Revision zuzugestehen ist, dass es die Vorsitzende verfahrensfehlerhaft unterlassen hat, die nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO obligatorische Negativmitteilung zu machen und gemäß § 273 Abs. 1a Satz 2 StPO zu protokollieren (vgl. dazu BGH [4. Strafsenat] NStZ 2013, 541; enger BGHSt 58, 315 [2. Strafsenat] und beschränkt auf den Fall, dass tatsächlich Verständigungsgespräche stattgefunden haben).
  • BGH, 28.09.2016 - 4 StR 311/16

    Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (mangelnde

    Eine Fristversäumung liegt nicht vor, weil die Revision des Angeklagten von seinem Verteidiger fristgerecht mit der Sachrüge und mehreren Verfahrensrügen begründet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541 mwN).
  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 222/15

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Anforderungen an das

    Damit die Einhaltung der Wochenfrist überprüft werden kann, bedarf es zur formgerechten Anbringung eines Wiedereinsetzungsgesuchs in den Fällen, in denen dies nach Aktenlage nicht offensichtlich ist, der Mitteilung, wann das Hindernis, das der Fristwahrung entgegenstand, weggefallen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 365/10, vom 11. Mai 2011 - 2 StR 77/11, vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 430/11, NStZ 2012, 276, und vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13, NStZ 2013, 541).
  • KG, 11.03.2014 - 161 Ss 21/14

    Fehlende Negativmitteilung und fehlendes Negativattest über

  • KG, 26.10.2015 - 161 Ss 205/15

    Verfahrensrüge fehlender Negativmitteilung

  • KG, 26.05.2015 - 161 Ss 87/15

    Strafmaßbeschränkung bei massenhaft begangenen Delikten

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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2013 - 5 StR 123/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12219
BGH, 15.05.2013 - 5 StR 123/13 (https://dejure.org/2013,12219)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2013 - 5 StR 123/13 (https://dejure.org/2013,12219)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 5 StR 123/13 (https://dejure.org/2013,12219)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 252 StGB
    Strafurteil u.a. wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls: Lückenhafte Beweiswürdigung bei schwieriger Beweislage

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer DNA-Analyse bei Verwendung eines Messers zur Körperverletzung für die Identifizierung des Angeklagten als Täter

  • rewis.io

    Strafurteil u.a. wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls: Lückenhafte Beweiswürdigung bei schwieriger Beweislage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit einer DNA-Analyse bei Verwendung eines Messers zur Körperverletzung für die Identifizierung des Angeklagten als Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 541
  • StV 2013, 684
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