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   BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12   

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https://dejure.org/2012,18518
BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12 (https://dejure.org/2012,18518)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2012 - 5 StR 181/12 (https://dejure.org/2012,18518)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 5 StR 181/12 (https://dejure.org/2012,18518)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 174 StGB; § 261 StPO
    Sexueller Missbrauch eines Kindes; Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage-Konstellationen (unzureichend begründete Abweichung von einem aussagepsychologischen Gutachten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
    Strafverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes: Abweichung von dem Sachverständigengutachten zur Glaubwürdigkeit des Opfers

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes: Abweichung von dem Sachverständigengutachten zur Glaubwürdigkeit des Opfers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 349 Abs. 4
    Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Entscheidung gegen den Sachverständigen - als Strafkammer sollte man wissen, wie man damit umgeht

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Abweichen vom Sachverständigengutachten benötigt Begründung - Möchte das Gericht dem Sachverständigen nicht folgen, muss es sich mit dessen Aussagen trotzdem auseinandersetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 55
  • NStZ-RR 2016, 333
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12
    Es weist zwar auf die besonderen, an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen hin (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87 - und vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14); gleichwohl genügen die Urteilsgründe diesen Anforderungen nicht.
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12
    Es weist zwar auf die besonderen, an diese Beweiskonstellation zu stellenden Anforderungen hin (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. April 1987 - 3 StR 141/87 - und vom 18. Juni 1997 - 2 StR 140/97, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1 und 14); gleichwohl genügen die Urteilsgründe diesen Anforderungen nicht.
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12
    Es muss insbesondere auch dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten wiedergeben, auf die es seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Urteil vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550).
  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 19.06.2012 - 5 StR 181/12
    Kommt es aber zu einem anderen Ergebnis, so muss es sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen, um zu belegen, dass es über das bessere Fachwissen verfügt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01).
  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Dazu gehört auch eine Wiedergabe der Stellungnahme des Sachverständigen zu den Gesichtspunkten, auf die der Tatrichter seine abweichende Auffassung stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 181/12, NStZ 2013, 55, 56; Urteil vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 45/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung aller

    Kommt er aber zu einem anderen Ergebnis, so muss er sich konkret mit den Ausführungen des jeweiligen Sachverständigen auseinandersetzen, um zu belegen, dass er über das bessere Fachwissen verfügt (BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 181/12, NStZ 2013, 55, 56).
  • BGH, 02.12.2014 - 4 StR 381/14

    Angeklagte Tat (Veränderung des Geschehensbilds im Laufe des Verfahrens);

    Kommt es aber zu einem anderen Ergebnis, so muss es sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen, um zu belegen, dass es über das bessere Fachwissen verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 5 StR 181/12, NStZ 2013, 55, 56 mwN).
  • BGH, 07.06.2017 - 1 StR 628/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Der Tatrichter muss, sofern er in einer schwierigen Frage den Rat eines Sachverständigen in Anspruch genommen hat und diese Frage dann im Widerspruch zu dem Gutachten lösen will, die Darlegungen im Einzelnen wiedergeben, insbesondere dessen Stellungnahme zu den Gesichtspunkten, auf welche der Tatrichter seine abweichende Auffassung stützt (BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01; Beschlüsse vom 20. Juni 2000 - 5 StR 173/00, NStZ 2000, 550 und vom 19. Juni 2012 - 5 StR 181/12, NStZ 2013, 55).
  • BGH, 11.01.2017 - 2 StR 323/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Abweichen von einem Sachverständigengutachten:

    Kommt es aber zu einem anderen Ergebnis, so muss es sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinander setzen, um zu belegen, dass es über das bessere Fachwissen verfügt (vgl. BGH NStZ 2013, 55, 56).
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