Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 01.10.2012

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13   

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https://dejure.org/2013,15077
OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13 (https://dejure.org/2013,15077)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.03.2013 - Ws 49/13 (https://dejure.org/2013,15077)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. März 2013 - Ws 49/13 (https://dejure.org/2013,15077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 212 StGB; § 222 StGB; § 223 StGB; § 234 StGB; § 235 StGB; § 12 Abs 3 TPG; § 16 Abs 1 Nr 5 TPG; § 310 Abs 1 Nr 1 StPO
    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG; Eurotransplant; Organmangel; MELD-Score; Zuteilungsverfahren Spenderorgane; Spenderorgane

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorwurf der Manipulation bei der Verteilung von Transplantationsorganen: Beschuldigter bleibt in Haft

  • niedersachsen.de (Pressebericht)

    Vorwurf der Manipulation bei der Verteilung von Transplationsorganen

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorwurf der Manipulation bei der Verteilung von Transplantationsorganen: Beschuldigter bleibt in Haft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erstreckung des Haftbefehls auf weitere Fälle im Beschwerdeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Manipulation der Zuteilungsreihenfolge eines Spenderorgans

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorwurf der Manipulation bei der Verteilung von Transplantationsorganen - Beschuldigter bleibt in Haft

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.07.2012)

    Organspendenskandal: Verdacht auf fahrlässige Tötung

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.08.2012)

    Göttinger Organspendeskandal: Ein Arzt zerstört das Vertrauen in ein ganzes System

Besprechungen u.ä. (4)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Bevorzugung von Ärzten bei der Feststellung von Tötungsvorsatz (Jessica Krüger; HRRS 2016, 148-155)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum versuchten Totschlag durch Manipulation der Zuteilung von Spenderorganen

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wartelisten-Fall

    §§ 212, 22, 23 Abs. 1 StGB
    Versuchte Tötung bei Manipulation der Zuteilungsreihenfolge eines Spenderorgans

  • uni-augsburg.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Strafbarkeit bei der Manipulation der Organallokation (Prof. Dr. Henning Rosenau; FS Schünemann, 2014)

Sonstiges (2)

  • niedersachsen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 24.07.2013)

    Vorwurf der Manipulation bei der Verteilung von Transplationsorganen / Angeklagter O bleibt in Haft

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 19.06.2013)

    Organspendeskandal: Transplantationschirurg wegen versuchten Totschlags angeklagt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 593
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 09.07.2002 - 1 StR 177/02

    Vereidigungsverbot (versuchte Strafvereitelung); Verwirkung von Verfahrensrügen;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Der Beschuldigte konnte den Anschluss infolge seiner Inhaftierung zwar selbst nicht mehr nutzen, die Überwachung durfte aber andauern, weil ein Nachrichtenmittler - vorliegend die Ehefrau - den überwachten Anschluss nutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - 1 StR 177/02, Rn. 5, zitiert nach juris; KK/Nack, a.a.O., Rdnr. 5 zu § 100b, Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 2 Ws 385/09

    Anforderungen an den Haftgrund der Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Die Erwartung, dass es zu einer deutlichen Bestrafung kommen wird, kann die Fluchtgefahr zwar allein nicht begründen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.10.2009 - 2 Ws 385/09, Rn. 9; juris; KK/Graf, a.a.O., Rdnr. 19 zu § 112 ), jedoch ist die Straferwartung der Ausgangspunkt für die Erwägung, ob ein aus den zu erwartenden Rechtsfolgen folgender Fluchtanreiz unter Berücksichtigung alles Umstände zu der Annahme führt, der Beschuldigte werde dem Fluchtanreiz wahrscheinlich nachgeben und flüchtig werden (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 24).
  • BGH, 27.04.1966 - 2 StR 36/66

    Ursächlichkeit einer Pflichtwidrigkeit zum Zeitpunkt der Begehung bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Dass Patienten mit einem MELD-Score von 40 in der Regel eine deutlich höhere Sterblichkeit nach der Transplantation haben als Patienten mit einem geringeren Zuteilungswert, rechtfertigt, auch wenn das Zuwarten die Chancen der eigenen Patienten auf ein Überleben der Erkrankung deutlich verschlechtert, schon deshalb keine Eingriffe in das Verteilungssystem, weil das Leben des Menschen nach dem Grundsatz des absoluten Lebensschutzes in jeder Phase ohne Rücksicht auf die verbliebene Lebenserwartung den ungeteilten Schutz der Rechtsordnung genießt (vgl. BGHSt 21, 59, 61; Leipziger Kommentar/Jähnke, StGB 11. Aufl., Rdnr. 5 Vor § 211).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Die Beurteilung, ob vorsätzliches Verhalten vorliegt, hat dabei auf der Grundlage einer Betrachtung aller objektiven und subjektiven Tatumstände zu erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f., vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10, WM 2012, 260, 262, und vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11; vgl. zusammenfassend zuletzt BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11 und vom 22 März 2012 - 4 StR 558/11 - jeweils mit zahlreichen weiteren RsprNw; Fischer, StGB 60. Aufl., Rdnr. 9ff zu § 15).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dabei voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement), ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement) (BGH, Urteil vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 7 m. w. N.).
  • BGH, 12.03.2002 - StB 5/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Ermittlungsrichters (Ergänzung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO ausdrücklich entschieden (vgl. BGHSt 34, 34; BGHSt 37, 347; BGHSt 47, 249), was auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann und muss, weil der Begriff der "Verhaftung" in beiden Vorschriften in gleicher Weise Verwendung findet und mit ihm jeweils derselbe Zweck - Beschränkung des Beschwerderechts - verfolgt wird (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., Rdnr. 13 zu § 304; SK-StPO/Frisch, Rdnr. 61 zu § 304).
  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02

    Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Das Merkmal ist auch dann erfüllt, wenn dem Täter der Tod des Opfers an sich höchst unerwünscht ist, er aber gleichwohl handelt, um das von ihm angestrebte und höher bewertete Ziel - hier: das Leben der eigenen Patienten - zu erreichen (Fischer, StGB 60. Aufl. Rdnr. 9b zu § 15 mit zahlreichen w. Nachw.), er sich also um des erstrebten eigenen Zieles willen mit der eigentlich unerwünschten Folge abfindet (BGH, NStZ 2003, 604).
  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Die beim Beschuldigten offenbar vorhandene Vorstellung, einem Patienten mit besserer Lebenserwartung zu Lasten eines Menschen mit geringerer Lebenserwartung helfen zu dürfen, widerspricht auch sonst der Rechtsordnung, weil bei einer - wie hier gegebenen - Gleichwertigkeit von Rechtsgütern eine Notstandslage (§ 34 StGB) stets ausscheidet (BGHSt 48, 255, 257; Schönke-Schröder/Perron, StGB 28. Aufl., Rdnr. 23f zu § 34).
  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Und weil vorliegend zudem ein Arzt Täter gewesen sein soll, dem man schon grundsätzlich unterstellen kann, dass das Wohl der Patienten jeweils im Vordergrund steht, sind zur Feststellung eine vorsätzlichen Schädigung von Leib oder Gesundheit eines Menschen noch höhere Hürden zu überwinden, weil derartige Handlungen eines Arztes zum Nachteil von Patienten nach der Lebenserfahrung regelmäßig die Ausnahme darstellen (vgl. bspw. BGH, Urteil vom 26.06.2003, 1 StR 269/02; juris; BGHSt 56, 277).
  • BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10

    Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
    Und weil vorliegend zudem ein Arzt Täter gewesen sein soll, dem man schon grundsätzlich unterstellen kann, dass das Wohl der Patienten jeweils im Vordergrund steht, sind zur Feststellung eine vorsätzlichen Schädigung von Leib oder Gesundheit eines Menschen noch höhere Hürden zu überwinden, weil derartige Handlungen eines Arztes zum Nachteil von Patienten nach der Lebenserfahrung regelmäßig die Ausnahme darstellen (vgl. bspw. BGH, Urteil vom 26.06.2003, 1 StR 269/02; juris; BGHSt 56, 277).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger

  • BGH, 21.12.2011 - 1 StR 400/11

    Verurteilung wegen Angriffs in Nürnberger U-Bahn rechtskräftig

  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

  • OLG Frankfurt, 11.06.2001 - 1 Ws 44/01

    Untersuchungshaftbefehl: Haftgrund der Schuldschwere bei Totschlag im minder

  • OLG Köln, 01.04.1996 - 2 Ws 122/96

    § 112 Abs. 3 Strafprozessordnung (StPO) als Grundlage der Untersuchungshaft bei

  • AG Braunschweig, 11.01.2013 - 7 Gs 45/13

    Untersuchungshaft für Transplantationsmediziner

  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
  • BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16

    Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt

    Ihm steht auch nicht etwa die Sorge des Angeklagten um den eigenen Patienten entgegen, die als deren Kehrseite "zwingend' den Tötungsvorsatz zu begründen geeignet sei (so OLG Braunschweig, NStZ 2013, 593, 595).
  • OLG Braunschweig, 05.05.2014 - 1 Ws 103/14

    Umdeutung einer Beschwerde in einen Antrag auf Aufhebung einer vor einem

    Die weitere Beschwerde verfolgt auch das Ziel der Anordnung des Arrestes und ist damit auf den Kern des mit der Maßnahme verfolgten Sicherungszwecks gerichtet, so dass die weitere Beschwerde der Staatsanwaltschaft auch nicht deshalb unzulässig ist, weil sie lediglich Fragen betrifft, die für den Bestand der Maßnahme ohne Belang sind (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.03.2013, Ws 49/13, juris, Rn. 10 hinsichtlich des Beschwerdeziels der Erstreckung eines bestehenden Haftbefehls auf weitere Taten).
  • LG Berlin, 06.10.2022 - 511 Qs 79/22

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Betreuung

    Jedenfalls liegt aber im Falle eines geistigen Gebrechens dann ein Fall notwendiger Verteidigung vor, wenn auf Grund des Grades der Behinderung die Möglichkeit eines Beschuldigten, sich selbst zu verteidigen, gerade nicht vorliegt (vgl. KG, Beschluss vom 31. März 2013, 3 Ws 49/13 = BeckRS 2016, 18578).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 01.10.2012 - 1 St OLG Ss 211/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33399
OLG Nürnberg, 01.10.2012 - 1 St OLG Ss 211/12 (https://dejure.org/2012,33399)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.10.2012 - 1 St OLG Ss 211/12 (https://dejure.org/2012,33399)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2012 - 1 St OLG Ss 211/12 (https://dejure.org/2012,33399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Das Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift "A.C.A.B" stellt keine Beleidgung dar, § 185 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    ACAB Aufdruck auf Hose erfüllt unter Umständen Tatbestand der Beleidigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine strafbare Beleidigung wegen T-Shirt-Aufdruck "A.C.A.B." - Vorliegen einer straflosen Kollektivbeleidigung sowie fehlende Absicht zur Beleidigung

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 593
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 18.12.2013 - 4 OLG 13 Ss 571/13

    Beleidigung einer Mehrheit einzelner Personen unter einer Kollektivbezeichnung:

    Dergestalt hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Urteil vom 1.10.2012 (Urteil des 1. Strafsenat Az.: 1 St OLG Ss 211/12) das vom Berufungsgericht festgestellte Fehlen des Vorsatzes gebilligt.
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