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   BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12   

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https://dejure.org/2013,1779
BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12 (https://dejure.org/2013,1779)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2013 - 2 StR 589/12 (https://dejure.org/2013,1779)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12 (https://dejure.org/2013,1779)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Schusswaffen in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel als Mitsichführen von Schusswaffen

  • Wolters Kluwer

    Mitsichführen der Schusswaffe als Voraussetzung des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Deponierung von Schusswaffen in einem unverschlossenen Schrank im Schlafzimmer)

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Schusswaffen in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel als Mitsichführen von Schusswaffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 2 Nr. 2
    Mitsichführen der Schusswaffe als Voraussetzung des unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (hier: Deponierung von Schusswaffen in einem unverschlossenen Schrank im Schlafzimmer)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das Waffenarsenal im Schrank - Bewaffnetes Handeltreiben?

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Schusswaffen beim Drogenhandel - Befindet sich eine Waffe in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, wird die Waffe regelmäßig nicht bei sich geführt

  • strafrechtsblogger.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Unerlaubter bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG: Der Fund von Waffen und zum Verkauf bestimmter Drogen in einer Wohnung - Die Strafbarkeit im Rahmen der sogenannten Wohnungsfälle

  • ozsr.de PDF, S. 7 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge

Besprechungen u.ä.

  • ozsr.de PDF, S. 7 (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM in nicht geringer Menge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 663
  • StV 2013, 704
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Beschluss vom 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98).
  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Befindet sich die Schusswaffe in einem Behältnis und in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so ist dies in der Regel hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 224/09

    Unerlaubtes Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Möglichkeit und Willen zu

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Befindet sich die Schusswaffe in einem Behältnis und in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so ist dies in der Regel hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99).
  • BGH, 23.06.2010 - 2 StR 203/10

    Voraussetzungen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Befindet sich die Schusswaffe in einem Behältnis und in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so ist dies in der Regel hierfür nicht ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Urteil vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99).
  • BGH, 25.06.1999 - 3 StR 372/98

    Bewaffneter Handel mit Betäubungsmitteln; Zeitpunkt des Schußwaffenbesitzes

    Auszug aus BGH, 15.01.2013 - 2 StR 589/12
    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8, 10; Beschluss vom 25. Juni 1999 - 3 StR 372/98).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Denn der Bundesgerichtshof hat die Annahme des Merkmals im Rahmen der gebotenen einzelfallbezogenen Betrachtung auch in Konstellationen für möglich gehalten, in denen sich innerhalb derselben Wohnung das zum Handeltreiben bestimmte Rauschgift und die Waffe bzw. der Gegenstand in unterschiedlichen Räumen befanden (etwa BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f. und vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 246/16, Rn. 13 und 14; Beschluss vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 433/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwendungsfähigkeit; räumliche

    Bewaffnetes Handeltreiben im Sinne von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt voraus, dass der Täter die Waffe bewusst verfügungsbereit hält in einer Weise, die ihm beim Umgang mit den Betäubungsmitteln einen Einsatz ohne nennenswerten Zeitaufwand erlaubt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, NStZ-RR 2018, 251, 252; jeweils mwN).

    Lagert die Waffe dagegen in einem anderen Zimmer als die Betäubungsmittel und/oder in einem Behältnis, kann ein Mitsichführen im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f.; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.; vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 30a Rn. 81).

  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 78/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen;

    Am eigenen Körper muss die Waffe oder der Gegenstand dabei nicht getragen werden; es genügt, dass sie der Täter zugleich mit den Betäubungsmitteln in einer Weise verfügungsbereit hält, dass er beim Umgang mit den Betäubungsmitteln ohne nennenswerten Zeitaufwand auf sie zugreifen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; jeweils mwN).

    Befindet sich die Waffe in einem Behältnis und/oder in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel, so kann dies - je nach den Umständen des Einzelfalles - ein Mitsichführen im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ausschließen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Beschlüsse vom 10. Februar 2015 - 5 StR 594/14, NStZ 2015, 349; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 30a Rn. 81).

  • BGH, 10.02.2015 - 5 StR 594/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    Dies ist regelmäßig jedoch nicht der Fall, wenn sich die Waffe in einem Behältnis und in einem anderen Raum als die Betäubungsmittel befindet (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433, und vom 13. August 2009 - 3 StR 224/09; Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 203/10, NStZ 2011, 99 f., und vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.).
  • BGH, 24.09.2015 - 2 StR 126/15

    Inbegriffsrüge (Verwertung von nicht in der Hauptverhandlung gewonnenen und

    Denn es ist nicht dargetan, dass der Angeklagte die Armbrust jedenfalls bei einem Teilakt des Handeltreibens - wie es die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraussetzt (vgl. BGHSt 43, 8, 10 f.; BGH NStZ 2011, 99; NStZ 2013, 663) - bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hatte, dass er sich ihrer jederzeit ohne nennenswerten Zeitaufwand bedienen konnte.
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 615/17

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit;

    Denn es reicht aus, wenn der Täter die Waffe bei einem Einzelakt des Handeltreibens - hier dem Vorrätighalten von 49, 07 g Marihuanablüten als Teil einer größeren zum Verkauf bestimmten einheitlichen Menge - führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 78/17, NStZ-RR 2018, 251 f.; vom 10. Dezember 2014 - 3 StR 503/14, StV 2015, 641; vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663; jeweils mwN).
  • BGH, 15.11.2017 - 2 StR 74/17

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Setzt sich die Tat aus mehreren Einzelakten zusammen, reicht es zur Tatbestandserfüllung aus, wenn der qualifizierende Umstand nur bei einem Einzelakt verwirklicht ist (Senat, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 2 StR 589/12, NStZ 2013, 663 f.; BGH, Beschluss vom 22. August 2017 - 3 StR 331/17, StraFo 2017, 519).
  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
    Es ist weder erforderlich, dass die Schusswaffe tatsächlich verwendet wird noch, dass diesbezüglich eine entsprechende Absicht besteht (BGH Beschluss v. 15.1.2013 - 2 StR 589/12).
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