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   BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13   

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https://dejure.org/2013,11580
BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13 (https://dejure.org/2013,11580)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - 1 StR 131/13 (https://dejure.org/2013,11580)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13 (https://dejure.org/2013,11580)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 1 Nr 1 BtMG
    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

  • Wolters Kluwer

    Prüfen der Voraussetzungen eines vertypten Milderungsgrundes gem. § 31 S. 1 BtMG

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfen der Voraussetzungen eines vertypten Milderungsgrundes gem. § 31 S. 1 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Die Anwendung des § 31 BtMG - drei Macken im Urteil…

  • ozsr.de PDF, S. 6 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Ablehnung von Aufklärungshilfe im Urteil

Besprechungen u.ä.

  • ozsr.de PDF, S. 6 (Auszüge und Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an die Ablehnung von Aufklärungshilfe im Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 665
  • StV 2013, 706
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.1991 - 2 StR 608/90

    Aufklärungsbeitrag hinsichtlich der eigenen Tat

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
    Tat gemäß § 31 BtMG ist vielmehr der geschichtliche Vorgang, der das strafbare Verhalten des Angeklagten und strafrechtlich relevante Beiträge anderer Personen umfasst (BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 608/90, NStZ 1991, 290 f.).
  • BGH, 28.08.2002 - 1 StR 309/02

    Strafmilderung oder Absehen von Strafe bei § 31 Nr. 1 BtMG

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
    Liegen Angaben eines Angeklagten vor, die möglicherweise Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolges im Sinne der genannten Vorschrift sein können, ist der Tatrichter gehalten, diese in nachvollziehbarer Weise darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (Senat, Beschluss vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162 f. mwN).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
    Es genügt vielmehr für den erforderlichen Aufklärungserfolg, dass ein Angeklagter wesentlich zur Aufdeckung der Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus beigetragen hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10 und vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 352/11, StV 2013, 160).
  • BGH, 01.03.2011 - 3 StR 496/10

    Unzulässige Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
    Die bloße Wertung, es habe keine Aufklärungshilfe festgestellt werden können, genügt zur Ermöglichung der revisionsgerichtlichen Überprüfung ersichtlich nicht (BGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 3 StR 496/10).
  • BGH, 03.05.2011 - 3 StR 123/11

    Aufklärungshilfe; Meistbegünstigungsprinzip; milderes Recht

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
    § 31 Satz 2 BtMG ist zwar vorliegend grundsätzlich anwendbar, weil sowohl die Tat als auch der Eröffnungsbeschluss nach dem aufgrund § 316d EGStGB maßgeblichen 1. September 2009 (zum anwendbaren Recht bei vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten und danach ergangenem Eröffnungsbeschluss siehe BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 79/12 und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 123/11, NStZ 2012, 44 f.) erfolgten.
  • BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11

    Aufklärungshilfe (Erörterungsmangel; milderes Gesetz;

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
    Es genügt vielmehr für den erforderlichen Aufklärungserfolg, dass ein Angeklagter wesentlich zur Aufdeckung der Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus beigetragen hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10 und vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 352/11, StV 2013, 160).
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 79/12

    Anwendbarkeit des Meistbegünstigungsprinzips bei der Aufklärungshilfe im

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
    § 31 Satz 2 BtMG ist zwar vorliegend grundsätzlich anwendbar, weil sowohl die Tat als auch der Eröffnungsbeschluss nach dem aufgrund § 316d EGStGB maßgeblichen 1. September 2009 (zum anwendbaren Recht bei vor diesem Zeitpunkt begangenen Taten und danach ergangenem Eröffnungsbeschluss siehe BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 79/12 und vom 3. Mai 2011 - 3 StR 123/11, NStZ 2012, 44 f.) erfolgten.
  • BGH, 05.07.2012 - 5 StR 252/12

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Verhältnis von vertyptem

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13
    Der Senat hebt die zum Strafausspruch getroffenen Feststellungen insgesamt auf, um dem neuen Tatrichter eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen des § 31 BtMG und der sich daraus ggf. für die Strafrahmenwahl bei seinem Vorliegen ergebenden Konsequenzen (die von BGH, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 5 StR 252/12, NStZ 2013, 50 zu § 30a BtMG vorgegebene Prüfungsreihenfolge gilt auch bei § 30 BtMG) zu ermöglichen.
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die Voraussetzungen des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG auch bei einem Angeklagten erfüllt sein, der über seinen eigenen - bereits bekannten - Tatbeitrag hinaus Tataufklärung leistet (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13, NStZ 2013, 665 und vom 28. Juni 2005 - 1 StR 187/05, NStZ 2006, 177).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 213/17

    Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (erforderliche Feststellungen zum

    Liegen Angaben eines Angeklagten vor, die möglicherweise Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolges im Sinne der genannten Vorschrift sein können, ist der Tatrichter gehalten, diese in nachvollziehbarer Weise darzulegen, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (Senat, Beschlüsse vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13, NStZ 2013, 665 und vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162 f. mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 22/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fakultative Strafmilderung)

    Die in der Wohnung F. gelagerten Drogen (Amphetamin) sind aber Gegenstand der Aburteilung in dem hier vorliegenden Verfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13, StV 2013, 706).
  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 200/23

    Konkurrenzliche Bewertung von mehreren Taten des Handeltreibens mit

    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, dass Angaben eines Angeklagten, die möglicherweise Grundlage der Annahme eines Aufklärungserfolges im Sinne der genannten Vorschrift sein können, in nachvollziehbarer Weise darzulegen sind, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob ein Aufklärungserfolg zutreffend angenommen oder abgelehnt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Februar 2023 - 3 StR 440/22, Rn. 8; Beschluss vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 146/21

    Hilfe zur Aufklärung schwerer Straftaten (wesentlicher Aufklärungsbeitrag)

    Der Angeklagte hatte als "interner Kronzeuge' (vgl. Schäfer/ Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage, Rn. 1047 mwN; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 1 StR 131/13 -, juris Rn. 6) bereits im Ermittlungsverfahren (§ 46b Abs. 3 StGB) freiwillig Angaben zu dem gesondert verfolgten R. als Mittäter des schweren Raubes gemacht (§ 46(b) Abs. 1 Satz 3 StGB).
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